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Motorschaden ! unfassbar!!

Themenstarteram 22. September 2011 um 13:07

Hallo Leute,

ich würde gern mal eure Meinung dazu hören..

also ich habe mir vor 1,5 Jahren einen Golf 4 (1,4l) gekauft. Da ich von Autos nich wirklich viel ahnung habe, habe ich diesen Golf extra bei einer VW-Vertragswerkstatt gekauft. Da ich angst hatte von i-welchen privathändlern über den tisch gezogen zu werden.

ich hab den Golf damals mit 83 TSd km für 6.000 € gekauft. inkl. 1 jahr gebrauchtwagengranatie.

Nach einem halben jahr (bei 90 TSD km ) musste ich das erste mal eine Inspektion durchführen lassen.

Diese Ispektion musste die werkstatt dann für mich übernehen, da ich mal grad ca. 7000 km gefahren bin.

Zwischendurch läpperten sich viele kleine sachen, zb. hat die elektrik gesponnen, so dass ständig i.was am auto nicht funktionierte.

Die gebrauchtwagengrantie ist jetzt vor 4 monaten abgelaufen, und gestern hat es mir die WaPu zerrissen, dabei haben sich im Motor zahnriemen, ventile und co näher kennengelernt

Die Werkstatt sagte mir dann gestern das der schaden unter 3000 € aufjeden fall nicht zu reparieren sei.

Fassungslos durchsuchte ich dann gestern das Internet, wo ich in einem Beitrag las, dass bei 90TSD km aufjeden fall die zahnriemen und Wapu ausgetauscht werden sollten. Da es ein bekanntes problem bei einem 1,4 golf sei...

Diese wurden aber bei der Inspektion nicht gemacht, geschweige denn wurde ich überhaupt drauf hingewiesen. Ich gehe mal davon aus das die werkstatt das nicht gemacht hat, weil sie die inspektion bezahlen musste, hatte das auto ja erst gekauft. Ich meine, ich hätte es ja sogar bezahlt aber ich hatte davon ja garkeine ahnung. Man hätte mich doch wenigstens drauf hinweisen können. Das es ein bekanntest problem beim Golf ist müssen DIE doch wissen oder ?!

Soo, jedenfalls hab ich jetzt den Salat und steh da mit meinem Talent, ohne auto.

Kann ich da rechtlich gesehen irgendwas gegen machen ?? ich meine das grenzt doch schon fast an kriminalität, die inspektion nicht richtig durchführen weil sonst zuviel kosten anfallen würden ?!

Was meint ihr dazu ?

danke schonmal im voraus für eure antworten...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@werni883 schrieb am 9. August 2016 um 10:45:14 Uhr:

No chance!

Und für diesen geistigen Erguss, kramst du einen 5 Jahre alten Fred aus der Versenkung? :rolleyes:

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Es kommt auf genauere Umstände an, ob man da rechtlich etwas machen kann.

Wenn Du der Werkstatt den Auftrag für eine komplette 90.000er Wartung gegeben hast, dann könnte die Werkstatt für die nicht Ornungsgemäße Durchführung des Zanriemenwechsels verantwortlich sein.

Normalerweise sind die Verkäufer allerdings auch nicht dafür verantwortlich, die nachfolgende Wartung zu zahlen. Man kann es allenfalls beim Kauf aushandeln.

Es kommt auf die Feinheiten an.

Hallo,

gerade der 1.4er Motor Golf 4 ist bekannt dafür das er seine Zahnriemenwechselintervalle unterschreitet.

Schade das es dich treffen mußte!

Der Werkstatt kannste aber keinen Vorwurf machen, denn die hat im Serviceplan nur die Spannung des Zahnriemens zu prüfen.

Wahrscheinlich damals noch ok?!??!

Natürlich häten sie dir empfehlen können für Summe X den Riemen,etc. zu wechseln, aber hättest du das gemacht/gewollt???

Mein Tip um Kosten zu sparen, lass den Motor in einer "freien" Werkstatt überholen.Kommt evtl. auf die Hälfte.

Viele Grüße

Sancho deluxe

Themenstarteram 22. September 2011 um 14:02

hey, erstmal danke für deine antwort ;-)

Den Auftrag für eine komplette 90.000er hab ich nicht gegeben, da ich nichtmal wusste das es sowas gibt. ich dachte Inspektion ist Inspektion...

Das die werkstatt nicht für die kompletten Wartungsarbeiten aufkommt ist ja auch okay und lag auch nicht in meiner Absicht . Sie haben es ja aus reiner Kulanz gemacht. Er sagte mir eben, das bei der Inspektion eine Sichtschutzprüfung des zahnriemens erfolgte, soweit ich weiß funktioniert das doch aber garnich, weil die's optisch sehr schwer einzuschätzen ist.

Sie hätten mich doch nur darauf aufmerksam machen müssen, woher soll ich das denn wissen.

Hi

Leider ist das eine echte Grauzone...denn, wie oft haben die Werkstätten da schon draufgelegt, für Dinge: die der Kunde dann nicht bezahlen wollte. Ich würde versuchen, nochmals mit dem Chef, oder wenigstens dem Betriebsleiter zu sprechen!! Um eine für beideseiten gütliche Lösung zu finden. Weiter ist es immer ganz interessant, man bezieht mal die Presse ( auch die Lokale) ein! Bild kämpft und so, sind sehr gefürchtet, auch einen Brief, an die Pressestelle der Hersteller, kann das ganze wirklich verändern.

Ich würde nichts unversucht lassen, da sich deine Situation, wirklich ....dumm gelaufen...darstellt.

Vor schlechter Presse haben Sie alle Angst, wenn ich Dir weiterhelfen kann, schreibe mich an:

" Habe einen Presseausweis" Viele Grüsse, und toi, toi, toi..

am 22. September 2011 um 14:27

Hallo,

 

ob da rechtlich was zu machen ist, kann wohl nur ein Anwalt halbwegs vernünftig einschätzen.

Kundenfreundlich wäre es wohl auf jeden Fall gewesen, auf diese bekannte Schwäche hinzuweisen (da es ja ne VW-Werkstatt ist, sollten die das Thema zur Genüge kennen). Ich gehe aber davon aus, daß hier ner erneuten Diskussion bzgl. Kostenübernahme aus dem Weg gegangen werden wollte.

 

Andere Möglichkeit: Der Wagen hat schon mal nen Austauschmotor inkl. neuem Zahnriemen, aufgrund der ebenfalls bekannten "Frost-Motor-Tod"-Geschichte bei den 1.0l und 1.4l-Motoren bekommen. Dann hätte sich der Wechsel- bzw. Prüfintervall ja entsprechend nach hinten geschoben, je nachdem wie viele km der Wagen zum Zeitpunkt des Motortauschs gelaufen hatte. Gleiches gilt natürlich, wenn der Zahnriemenwechsel aus irgend nem anderen Grund schon früher gemacht wurde (z.B. defekte Spannrolle o.ä.).

 

Ich würde mir mal die Reparatur-Historie zeigen lassen (kann jeder VAG-Betrieb im System einsehen)....................

 

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Kadoe21

Sie hätten mich doch nur darauf aufmerksam machen müssen, woher soll ich das denn wissen.

Diese Verpflichtung besteht nun mal nicht. Die sonstigen Ausführungen sagen auch aus, daß man rechtlich nichts machen kann.

Zum Schaden:

Es wird reichlich Arbeit, denn für die Reparatur muß der Zylinderkopf ab und eine neue Zylinderkopfdichtung ist dann auch fällig. Dazu kommt der Zahnriemen selbst, Spannrolle(n), die Wasserpumpe, neues Kühlwasser und wahrscheinlich neue Ventile inklusive deren Einschleifen auf den Ventilsitzen. Mit Pech sind die Hydrostößel, die Kolben und/oder der Zylinderkopf ebenfalls hinüber.

Je nach Werkstatt und genauem Schadenumfang rechne mit Kosten zwischen 1.500 und 6.000 € und da stellt sich die Frage, ob man so viel überhaupt noch in ein solches Auto stecken sollte oder ob man nicht den Überrest an Ausschlachter oder Wiederaufbauer verticken und gleich ein anderes Auto kaufen sollte. Die dritte Möglichkeit wäre noch, einen anderen gebrauchten Motor einzusetzen.

Zu sowas gibt es ein neues Urteil, im Audi TT Bereich hat das mal einer verlinkt. google mal danach, das ist positiv für den Käufe, der als Laie eingestuft wird.

Gibt es eine Werkstattanweisung, auf die man sich beziehen könnte?

Bei Opel und den ersten Ecotec stand 120.000 km im Serviceheft, was dann per Werkstattanweisung (oder wie das genannt wird) erst auf 90 sowie hunderte Motorschäden später auf 60 tkm / 4 Jahre verringert worden ist.

Wenns da einen Arbeitshinweis von VW gibt und die Vertragswerkstatt hat sich nicht dran gehalten, sehe ich einen "Hebel" für eine Einigung.

Als Vertragshändler ist der garantiert Innungsmitglied, dort gibts bei Streitigkeiten über "Kunstfehler" eine Schiedsstelle. Wenn diese im Streitfall eine Empfehlung ausspricht, so kann der Kunde diese annehmen. Nimmt der Kunde an MUSS die Werkstatt diese befolgen. Der normale Rechtsweg steht unabhängig davon jederzeit offen.

Hi zusammen,

ja klar, kann man alles machen:Innung,Schiedsstelle, Anwalt usw.usw.

Das dauert und zieht sich.

Was hat der TE davon: Kein fahrbaren Untersatz!Und das auf Jahre!!!

 

Manch einer sagt: Klagst du um ne Kuh, zahlst du eine dazu!!!

Mein Tip: Nimm den Golf und ab in die "freie" lass dir dort nen Austauschmotor einbauen und zahl die "bittere Zeche".

Besser einmal Lehrgeld bezahlt als die Anwälte reich gemacht!

Natürlich,bevor das alles so sein soll,---erstmal den Händler "frisch" gemacht!!!!!!

Gruß

Sancho deluxe

Zitat:

Original geschrieben von Kadoe21

ich meine das grenzt doch schon fast an kriminalität, die inspektion nicht richtig durchführen weil sonst zuviel kosten anfallen würden ?!

mit solchen anschuldigungen wäre ich an deiner stelle vorsichtig!

imho steht im inspektionsplan lediglich, das die spannung des zahnriemens geprüft werden muss...vom (vorsorglichen) wechsel der wapu und des zahnriemens steht da NICHTS!

hat die werkstatt die spannung geprüft, ist das nunmal dein persönlches pech, wenn dir jetzt - ein jahr NACH der inspektion - der zahnriemen fliegt...rechtlich wirst du da auch keinen mehr zur kasse bitten können...

 

zwar könnte man moralisch der werkstatt vorwerfen das es eine sauerei ist, das sie dich nicht darauf hinweisen, das es besser wäre den zahnriemen und die wapu zu wechseln...rein rechtlich sind sie dazu aber auch nicht verpflichtet...

Themenstarteram 22. September 2011 um 16:38

danke für die vielen schnellen antworten ;-) mal schauen, ich lasse mir das alles mal in ruhe durch den kopf gehen...

Zahnriemenautos sind dem uninteressierten Besitzer oft eine Falle. No chance!

Zitat:

@werni883 schrieb am 9. August 2016 um 10:45:14 Uhr:

No chance!

Und für diesen geistigen Erguss, kramst du einen 5 Jahre alten Fred aus der Versenkung? :rolleyes:

am 9. August 2016 um 9:44

Es stimmt aber. Und Kettentriebautos sind oft dem interessierten Besitzer eine Falle.

Wenn "No chance!", dann halt ab aufs Fahrrad.

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