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Motorschaden, dann HU abgelaufen, Bußgeld?

Hallo, folgendes Problem:

02/23: Auf der Heimfahrt reist die Steuerkette in meinem 5er BMW. Motorschaden. Fahrzeug nach Hause gebracht. Entscheidung für eine Rettung des Autos und entsprechende Reparatur war ohne groß nachzudenken selbstverständlich, da ich an dem Wagen hänge. Zu dem Zeitpunkt hatte ich das Geld aber nicht. Auto stand nicht fahrbereit auf privatem, abschließbarem Innenhof.

05/23: HU läuft ab. Vorführung beim TÜV nicht möglich, da der Motor wegen oben genannter Tatsache nicht gestartet werden konnte. Wie lange ich noch brauchte, um das Geld zu verdienen, wusste ich nicht. Ich bin selbständig in einer hochvolatilen Branche. Man bekommt u.U. Montag früh einen Anruf für einen Großauftrag, der nachmittags am gleichen Tag losgeht. Oder eben nicht. Eine vorübergehende Abmeldung des Autos schien kein gangbarer Weg, für die Wiederzulassung hätte ich einen Termin bei der Zulassungsstelle gebraucht (geht hier nur mit Termin), da wartet man gern mal 4-8 Wochen drauf. Ferner wäre dann eine Lock-in-Situation "kein TÜV, keine Zulassung" => "keine Vorführung beim TÜV, da nicht zugelassen" entstanden.

10/23: Ich habe das Geld zusammen! Nach Preisvergleich und ein paar Telefonaten entscheide ich mich nach wenigen Tagen für ein Angebot eines Motorenbauers und lasse den Wagen von diesem abholen.

Mitte 11/23: Motorenbauer ist fertig, wagen läuft wieder. Darf die ersten 1.000 km nur bis 2.500 Umdrehungen/min. gefahren werden, dann Ölwechsel, erst ab dann wieder "volles Rohr". Das Hochdrehen bei der AU war somit also zunächst mal nicht möglich, damit auch noch kein TÜV. Während ich die besagten 1.000 km rumfahre, fällt mir auf, dass die vorderen Stoßdämpfer auf sind. Außerdem Thermostat kaputt, Wagen wird nicht mehr richtig warm und zeigt gelbe Motorkontrollampe an => so kein TÜV möglich. Teile bestellt, Reparatur für aktuelle Woche (11.-16.12.) in Eigenregie fest eingeplant, zum Teil bereits ausgeführt.

11.12.23: "Freiwillig" und aus eigenem Antrieb Termin beim TÜV für nächste Woche (19.12.) gemacht.

13.12.23: Brief von der Polizei. Am 30.11. wurde ich im Nachbarort mit abgelaufener HU-Plakette gesehen. Frist zur Mängelbeseitigung: 27.12.23, sonst Stillegung. => soweit kein Problem.

Habe nun Sorge, dass da noch ein Verwarnungsgeld hinterher kommt. Wie soll ich rechtzeitig zum TÜV fahren, wenn mir 3 Monate vor Ablauf die Steuerkette reißt?

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24 Antworten

Zitat:

@Valtor schrieb am 13. Dez. 2023 um 22:21:19 Uhr:

Während ich die besagten 1.000 km rumfahre

Das ist der Haken. Kann durchaus sein, dass da was kommt.

 

Übrigens: Hochdrehen ohne Last hätte dem Motor nicht geschadet. Das passiert im Werk mit futschneuen Motoren bis in den Begrenz.er

Das Bußgeld ist nicht sonderlich hoch. Also grundsätzlich kein Grund zur Panik. Schildere es so der Bußgeldstelle und füge dann den HU-Bericht bei. Den Geldmangel würde ich nicht erwähnen und eher auf die Lieferprobleme bei den Ersatzteilen abstellen. Viele Stahlgussteile von TRW und anderen stammen aus deren russischen Werken zu Friedenzeiten. Da ist derzeit kein rankommen, weil man dorthin keine Zahlung erbringen kann und darf. Es ist wirklich nicht einfach für solche Teile Ersatz zu bekommen. Mit etwas Glück wird es als nicht schuldhaftes Verhalten akzeptiert. Wenn es nicht klappt, dann einfach zahlen.

25€ + Bearbeitungsgebühren. Nur bei 8 Monaten und mehr Überziehung gibt's einen Punkt und 60€ Bußgeld.

r

Zitat:

Heizölheizer schrieb am 13. Dezember 2023 um 22:27:49 Uhr:

Übrigens: Hochdrehen ohne Last hätte dem Motor nicht geschadet. Das passiert im Werk mit futschneuen Motoren bis in den Begrenz.er

Hochdrehen ohne Last in den Begrenzer ist definitiv und absolut das Schlimmste was man 'nem Verbrennungsmotor antun kann! Da sind die Bauteilbelastungen am Höchsten...

HU überziehen:

Mehr als zwei Monate: 15 Euro

Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro

Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Falls etwas kommt bist Du mit 25 € dabei, einfach zahlen und ein bischen ärgern. ;)

 

Deine "Geschichte" ist bezüglich der Strafe nicht relevant.

Da zählen nur die harten Fakten und die sind eben Tüv deutlich überzogen -> Bußgeld.

Wenn es nur um den Motorschaden gegangen wäre, hättest Du durchkommen können. Aber Du bist noch 1000km gefahren und im Verkehr erwischt worden. Auch für die Folgemängel bist Du ja selbst verantwortlich. Zahlen schafft Frieden.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 14. Dezember 2023 um 09:31:15 Uhr:

Wenn es nur um den Motorschaden gegangen wäre, hättest Du durchkommen können. Aber Du bist noch 1000km gefahren und im Verkehr erwischt worden. Auch für die Folgemängel bist Du ja selbst verantwortlich. Zahlen schafft Frieden.

Nein auch dann nicht. Hatte dasselbe . Auto stand ohne Motor paar Monate rum. Dummerweise mit Kennzeichen dran ohne Tüv > Strafe.

Also wenn die Karre lange steht , kein Tüv hat und angemeldet ist einfach Kennzeichen abschrauben.

Oder mit dem hinteren Kennzeichen nicht zur Strasse stehen lassen ;)

Moin Moin !

Zitat:

Hochdrehen ohne Last in den Begrenzer ist definitiv und absolut das Schlimmste was man 'nem Verbrennungsmotor antun kann! Da sind die Bauteilbelastungen am Höchsten..

Möchte mal wissen , wer diesen Unsinn in die Welt gesetzt hat.....

MfG Volker

Zitat:

@v8.lover schrieb am 14. Dez. 2023 um 07:25:31 Uhr:

Hochdrehen ohne Last in den Begrenzer ist definitiv und absolut das Schlimmste was man 'nem Verbrennungsmotor antun kann! Da sind die Bauteilbelastungen am Höchsten...

Das ist Nonsens.

Wetten, dass das derjenige, der das in die Welt gesetzt hat, technisch nicht begründen kann.

Zitat:

@It is Naoanto schrieb am 14. Dezember 2023 um 10:51:18 Uhr:

 

Oder mit dem hinteren Kennzeichen nicht zur Strasse stehen lassen ;)

Wo ist da der Mehrwert?

Um die Fälligkeit der HU zu prüfen, muss der Rennleiter nicht mal aussteigen. Abfrage beim KBA reicht.

Wenn der Wagen unauffällig nur geparkt ist wird er wohl kaum eine Abfrage starten, wozu auch?

Den Motorschaden sieht man nicht und wenn die Kiste nicht gerade mit Grünspan verziert ist wird das kaum einer merken.Es sei denn die Software beim Amt macht das automatisch.

Zitat:

@It is Naoanto schrieb am 14. Dezember 2023 um 10:51:18 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 14. Dezember 2023 um 09:31:15 Uhr:

Wenn es nur um den Motorschaden gegangen wäre, hättest Du durchkommen können. Aber Du bist noch 1000km gefahren und im Verkehr erwischt worden. Auch für die Folgemängel bist Du ja selbst verantwortlich. Zahlen schafft Frieden.

Nein auch dann nicht. Hatte dasselbe . Auto stand ohne Motor paar Monate rum. Dummerweise mit Kennzeichen dran ohne Tüv > Strafe.

Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren kann theoretisch trotzdem eingstellt werden.

Das kann insbesondere dann passieren, wenn der betroffene gute Gründe hätte vorlegen können.

Das nennt man Ermessenspielraum.

Wird im OWiG im §47 OWiG "Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten" geregelt.

Wie weit der Ermessensspielraum geht, liegt auf Seite der Behörde. So hat sie Pflichtgemäß, aber auch mit Ermessen zu handeln.

Das sind aber seltene Einzelfälle, und wenn jemand beim Fahren erwischt wird, naja Pech gehabt.

PS: Ich hätte es genau so wie der TE gemacht, nur hätte ich jetzt einfach bezahlt, und nicht herumgeeiert.

PS 2: Die 4000 U/min für 5s, und ein mal 2s hätten dem Motor sicher auch nicht geschadet.

Zitat:

@Valtor schrieb am 13. Dezember 2023 um 22:21:19 Uhr:

Habe nun Sorge, dass da noch ein Verwarnungsgeld hinterher kommt. Wie soll ich rechtzeitig zum TÜV fahren, wenn mir 3 Monate vor Ablauf die Steuerkette reißt?

Und Du meinst das sollte in irgendeienr Art und Weise die behörde tangieren? Du hattest 3 Monate lang Zeit den hobel flott zu machen. Das Du klamm warst (o.a.) kann der behörde völlig egal sein. Was wäre wohl lost wenn dem so nciht wäre und jeder solche Gründe vorschieben würde?

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