Motorroller Versicherung zur Erhöhung der SF
Moin,
ich bin Fahranfänger und da ich in Hamburg wohne und noch kein Auto brauche und vor Allem die Versicherung zu teuer ist, habe ich von folgender Vorgehensweise gehört um die SF bis zum Kauf eines PKW zu erhöhen.
- Motorroller kaufen und versichern
- Später die Versicherung umschreiben beim Kauf eines PKW
Fragen:
- Funktioniert das - also sinken dadurch meine Beiträge/Prozente?
- Was für ein Moped brauch ich dann? Simson/Schwalbe wird wohl nicht reichen oder? 😉
Grundsätzlich fänd ich das top, weil ich damit sehr entspannt zur Arbeit fahren könnte.
37 Antworten
Zitat:
@PeterBH schrieb am 24. Dezember 2015 um 16:12:15 Uhr:
Die Rabattklasse (SFR 1/2 usw.) wird übertragen - nicht aber der entsprechende Rabattsatz. SFR 13 bei der HUK24 beim Motorrad z.B. schon 23%, beim Auto waren das noch 32 %
Es werden die schadensfreie Jahre übertragen und keine Rabattklasse was immer das auch ist
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 25. Dezember 2015 um 23:26:55 Uhr:
Dabei kann man aber Pech haben.Simuliere doch einmal (z. B. AKB HDI):
Du hast einen PKW in der SF-Klasse 20. Dann verkaufst Du Dein Auto und lässt ein Motorrad zu. Dann hast Du zwar nur SF 10 aber natürlich 20 schadenfreie Jahre.
Nun ein mittelmäßiger KH-Schaden mit dem Motorrad. Im darauf folgenden Jahr lässt Du bei Hauptfälligkeit 1.1. wieder ein Auto zu. Wieviele schadenfreie Jahre hast Du dann?
Dies könnte man umgehen indem man das Motorrad noch im alten Jahr abmeldet und das Auto am 31.12. anmeldet
Zitat:
@celica1992 schrieb am 26. Dezember 2015 um 09:24:29 Uhr:
Es werden die schadensfreie Jahre übertragen und keine Rabattklasse was immer das auch istZitat:
@PeterBH schrieb am 24. Dezember 2015 um 16:12:15 Uhr:
Die Rabattklasse (SFR 1/2 usw.) wird übertragen - nicht aber der entsprechende Rabattsatz. SFR 13 bei der HUK24 beim Motorrad z.B. schon 23%, beim Auto waren das noch 32 %
Wir meinen beide das Gleiche.
glaub ich auch
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Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 23. Dezember 2015 um 21:09:11 Uhr:
In seiner zweiten Antwort schreibt er 26 Jahre.Zitat:
@Fiestaknechter schrieb am 23. Dezember 2015 um 19:31:54 Uhr:
Ich weiß zwar nicht wie alt Du bist, aber bei U25 gibts natürlich auch deftige Zuschläge, selbst bei einer 125er...
Von daher fällt das schon mal weg.
Oh das habe ich überlesen...
Aber ich denke, ein Roller nur zu kaufen, um die SF-Klassen zu erhöhen macht keinen Sinn.
Klar wenn er den Roller tatsächlich nutzt, macht das Sinn, ansonsten nicht.
Da der TE über 25 Jahre alt ist, müsste er ja bei einem neuen Auto (je nach Versicherer) ja in die SF2 als Sondereinstufung kommen. Damit hat er das Gröbste hinter sich. Danach sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Klasse auch nebensächlich.
@Fiestaknechter
Das wird in den meisten Fällen Sinn machen, auch wenn er den Roller nicht nutzt, wobei das natürlich eleganter ist:
Jahresbeitrag für sechs Monate ca. 30 Euro zu Beginn mit SF0 und dieser Beitrag reduziert sich noch, wenn auch nur minimal. Roller mit HU gibt's vernünftig ab 300 Euro und Wertverlust gibt es nicht mehr; je nachdem, ob man einen Stellplatz hat, kann man dann entscheiden, ob man die HU erneuert oder nicht.
Beispielsweise sechs Jahre Haltedauer kosten dann max. 300 Euro inkl HU. Die spart man sich meist im ersten Versicherungsjahr beim Auto wieder ein.
Der TE bekommt übrigens keine Führerscheinregelung, da er erst seit drei Monaten den Führerschein hat.
Zitat:
@Mimro schrieb am 27. Dezember 2015 um 10:07:38 Uhr:
@Fiestaknechter
Das wird in den meisten Fällen Sinn machen, auch wenn er den Roller nicht nutzt, wobei das natürlich eleganter ist:
Jahresbeitrag für sechs Monate ca. 30 Euro zu Beginn mit SF0 und dieser Beitrag reduziert sich noch, wenn auch nur minimal. Roller mit HU gibt's vernünftig ab 300 Euro und Wertverlust gibt es nicht mehr; je nachdem, ob man einen Stellplatz hat, kann man dann entscheiden, ob man die HU erneuert oder nicht.
Beispielsweise sechs Jahre Haltedauer kosten dann max. 300 Euro inkl HU. Die spart man sich meist im ersten Versicherungsjahr beim Auto wieder ein.
Der TE bekommt übrigens keine Führerscheinregelung, da er erst seit drei Monaten den Führerschein hat.
Naja, wenn man keinen Stellplatz hat, darf man den Roller aller 2 Wochen umstellen, sonst gibt es ein Knöllchen. Auch muss man auch immer darauf achten, wo er steht. Die Stadt darf ja Parkplätze innerhalb von 3(?) Tagen zu einer Parkverbotszone erklären.
Weiters muss man den Roller auch (zumindest zum nächsten HU) fahrbereit halten.
Und da stelle ich diesen Aufwand in Frage, wenn man den Roller nicht nutzen möchte.
Mein eigenes Beispiel fürs Auto (mit TK)
SF2=~600€
SF10=~450€
Klar, wenn man den Roller 1-3 Jahre behält und sich dann ein Fahrzeug in mittlerer bis hoher Typklasse kauft und das dann VK versichert, könnte es Sinn machen.
Aber ansonsten sehe ich darin wenig Sinn, da man immer einen Aufwand und Risiko dabei hat.
Also ich stelle meinen Anhänger so gut wie nie um und habe noch nie einen Strafzettel bekommen. Wo ist das geregelt? Nur das ich weiß, wo es steht, sollte es mich doch erwischen.
HU hat das Fahrzeug ja. Wenn man nicht damit fährt, sollte sich daran nichts ändern und die Stellplatz-Thematik ist bei einem Roller nicht dramatisch. Ich persönlich wüsste aktuell mindestens drei Stellplätze for free für einen Roller und die sind sogar überdacht...
Die 2-Wochen-Frist gilt übrigens nicht für Roller.
Zitat:
@Mimro schrieb am 27. Dezember 2015 um 13:44:55 Uhr:
Also ich stelle meinen Anhänger so gut wie nie um und habe noch nie einen Strafzettel bekommen. Wo ist das geregelt? Nur das ich weiß, wo es steht, sollte es mich doch erwischen.
HU hat das Fahrzeug ja. Wenn man nicht damit fährt, sollte sich daran nichts ändern und die Stellplatz-Thematik ist bei einem Roller nicht dramatisch. Ich persönlich wüsste aktuell mindestens drei Stellplätze for free für einen Roller und die sind sogar überdacht...
Theoretisch kann auch eine Zwangsabmeldung wegen abgelaufener HU erfolgen, auch wenn das Fahrzeug nicht im Öffentlichen Raum steht...
Ein andere MT Mitglied hat die Erfahrung schon gemacht
LinkIch kenne hier in meiner Stadt, keinen einzigen überdachten Krad Stellplatz, zumindest keinen für Umme 😉
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 27. Dezember 2015 um 13:51:02 Uhr:
StVO §12, Abs. 3b.Die 2-Wochen-Frist gilt übrigens nicht für Roller.
Danke für den Link - das wusste ich nicht.
Ich vermute mal daß man mit >125ccm günstiger fährt.
125er fahren doch die ganzen Kiddies gedrosselt und bauen damit entsprechend viel Mist. Würde daher in einer Kategorie höher schauen.
Mein Kumpel macht das auch mit irgend einem alten Teil, der zahlte im Jahr 50,- für Steuer/Versicherung.
Man muß ja gar gescheites kaufen, 'nen Brief zum anmelden reicht ja (der dazugehörige Schrotthaufen kann dann irgendwo im Keller gammeln).
Dann Saisonkennzeichen auf 7 Monate und einfach gut abhängen lassen. 🙂
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 27. Dezember 2015 um 16:23:10 Uhr:
Man muß ja gar gescheites kaufen, 'nen Brief zum anmelden reicht ja (der dazugehörige Schrotthaufen kann dann irgendwo im Keller gammeln).
Nicht ganz, denn der Schrotthaufen muß zumindest bei der Anmeldung noch gültigen TÜV haben.