Motorroller im Fahrradkeller?

Hi@all,

ich denke daran mir einen 50ccm Roller zuzulegen. Weil ich Mieter in einem Altbau bin, habe ich keine Garage. Wir haben lediglich einen Keller, in dem auch Mülltonnen stehen, wo ich auch mein Fahrrad abstellen darf. Ich habe meinen Vermieter schon gefragt. Der wäre einverstanden, wenn es wegen der Versicherung keinen Ärger gäbe. Was passiert z.b., wenn der Roller im Keller abfackelt?

Der Kellerraum ist zwar belüftet, aber da ist keine Stahltür zwischen Wohnbereich und Benzinquelle, so wie bei einer Heizung. Allerdings läuft der Roller ja auch nicht. Er ist dort lediglich abgestellt, enthält aber ja ein paar Liter Benzin.

Kann jemand dazu etwas sagen? Ist das Versicherungstechnisch ein Problem? Wer zahlt, falls das Haus wider Erwarten doch abfackelt?

26 Antworten

Was sagt die Hausordnung? Oder die Versicherungsbedingungen? Bei Zuwiderhandlung zahlst Du, zumindest den Regreß.
Und wie willst Du den Roller überhaupt in den Keller kriegen? Wiegt ja locker 100kg.
Unsere Roller und Motorräder und Autos stehen draussen und das ist auch kein großes Problem. Gäbe es nicht Vogelkacke und Vandalen.

Die Hausordnung sagt nichts Gegenteiliges. Ich habe ja auch mit dem Vermieter selbst gesprochen. Der lebt im selben Haus. Der "Keller" ist kein richtiger Keller. Er ist ebenerdig und über eine Seitentür zu erreichen.

Eben wegen der Vandalen will ich den Roller da abstellen. Ich wohne in der Stadt und da laufen öfter Betrunkene Kids lang, die einfach mal alles umtreten, was da so steht. Und geklaut wird ja auch. Sicherer ists im Keller. Der ist keine 3 Meter von der Straße weg. Und die Tür ist eine Stahltür. Also da wäre er sicher aufgehoben.

Und ist die Tür breit genug? Die schmalsten 50er sind rund 70cm, die dicken bis 80cm (Lenkerbreite).

Ein Roller brennt normalerweise nicht von selbst.
Es könnte ein Leck im Vergaser/Benzinventil sein, wo es auf heißen Motor/Auspuff runtertropft und sich dann weiteres ergibt. Doch wenn der Roller mal abgekühlt ist, ist das Thema durch.
Dann noch die Kurzschlußgefahr an der Batterie. Ist die aber ordentlich angeschlossen und befestigt und es hängt nichts lose in Nähe der Batteriepole herum, gibt's auch keinen Kurzen.
Insofern könnte man argumentieren, dass ein abgekühlter Roller aus brandtechnischer Sicht hinter der Tür sicherer ist als vor der Tür (wo Vandalen...)

Moin . Ich denke , wenn der Vermieter das erlaubt , solltest du ihn auch reinstellen .
Hier bei uns in der Siedlung gibt es einige Häuser mit einer Garage im Haus und das ist auch nicht verboten .
Außerdem habe ich noch nie von einer spontanen Selbstentzündung beim Roller gehört . Wenn ein Fahrzeug Feuer fängt dann während des Betriebes .

Gruß Ole .

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Leider stinken auch moderne Roller immer nach Sprit und der Duft verteilt sich auch bei guter Belüftung im Haus.
Könnte mir vorstellen, dass es empfindliche Frauen-Nasen gibt und dass man sich darüber beschwert...
LG Tina

Moin Tina , das ist natürlich was anderes . Aber , wie der TE schrieb , stehen da auch Mülltonnen drin . Also sollten die Gerüche im Haus nicht wahrzunehmen sein , ansonsten die Verbindungstür mit Tesamol abdichten .
Aber es geht ja eigentlich um erlaubt oder nicht .

Gruß Ole .

Stimmt, wenn da im Hochsommer der Müll vor sich hingährt, sollte das Rollerchen wohl auch ok sein...
Gibts denn evt. Rauchmelder im Keller?

Ich glaube, dass im Flur einer hängt. In jeder Wohnung sogar mehrere. Ich wollte aber keine Beratung oder dergleichen. Ich weiß schon, wie ich den Roller da rein und raus bekomme und ob der Geruchsbelästigend wäre oder nicht. Es gibt da eine Belüftung.

Meine Frage (und die des Vermieters) war, ob es wegen des Benzins im Roller Probleme mit der Versicherung gibt? Kann ja sein, dass die Hausversicherung im Brandfall sagt: "Da waren ja 5 Liter Benzin im Keller! Gibt kein Geld!", oder sowas. Und falls der Roller doch die Brandursache ist (man weiß ja nie) welche Versicherung zahlt? Das wollte ich wissen.

Dann schau in Deine Versicherungsverträge und in Deine örtliche Brandschutzrichtlinie.
Was nützt es Dir, wenn ich in meine schaue?

Ich kenne Urteile, nachdem die Menge eines Reservekanisters noch toleriert wird und Urteile, die das Abstellen von Krafträdern im Keller untersagen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, 21.1.1988, BReg 2 Z 133/87).

Da würde ich mich mit der Hausratversicherung in Verbindung setzen . Die wird dir mit Sicherheit Auskunft geben . Falls hier kein Versicherungsmakler bei ist , wird nur wieder spekuliert .

Ein Makler kennt auch nur die Versicherungen die er selbst vertreibt. Keine Brandschutzrichtlinie im Kaff X, keine Rechtsprechung am Gericht Y.
Brandschutzversicherung gehört zur Elementarschutzversicherung des Eigentümers. Hausrat ist der eigene Hausrat des Mieters.
Man muß schon selber schauen, was für Verträge man (indirekt) abgeschlossen hat und welchen Widmungen und Regeln die selbst genutzten Gebäudeteile unterliegen. 😉

Ich melde mich dann mal in einem Forum für Recht an. Da sollte man mir helfen können. Ich dachte, dass Rollerfahrer das wissen können. Immerhin gibt es ja viele, die ihr Gefährt nicht draußen stehen lassen. Und nicht jeder hat eine ausreichend große Garage. Aber gut. Trotzdem danke Leute!

Falls doch noch jemand verbindlich weiß, ob der Schaden im Brandfall übernommen wird, obwohl ein Benzinbetriebener Motorroller im Keller stand oder sogar Brandursache war, kann er ja antworten. Gibt ja auch Rasenmäher, die im Keller stehen. Was sagt eine Versicherung da? Dürfte ähnlich gelagert sein. Aber gut, ich probiere es noch woanders.

Du hast noch immer nicht verinnerlicht, dass Verträge und Gebäudewidmungen individuell und Brandschutzrichtlinien ortsabhängig sein können? Na dann wird man es Dir in dem anderen Forum noch einmal sagen.
Auch ob andere ihren Rasenmäher unterstellen oder ein Speedlimit ignorieren etc., nützt Dir im Unglücksfall vor Gericht gar nichts.
Ich gebe Dir noch auf den Weg: Mach Dir mal selbst die Mühe, Deine Dinge nachzuschauen.
(Oder komm in unsere Kanzlei und bring alle Unterlagen mit.)

Das Abstellen von Kraftfahrzeugen (Motorräder u.a.) in anderen Räumen als in Garagen ist nur zulässig, wenn das Gesamtfassungsvermögen der Kraftstoffbehälter aller abgestellten Kraftfahrzeuge nicht mehr als 5 bis 12 Liter beträgt. Demnach sind Kellerräume nicht allgemein zum Abstellen von Motorrädern geeignet.( Bayerisches Oberstes Landesgericht 2. Zivilsenat, Beschluß vom 21. Januar 1988, Az: BReg 2 Z 133/87).

Vielleicht hilft dir das ein wenig weiter . Bin mir aber nicht sicher ob das nur für Bayern zählt oder allgemein .

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