Motorroller im Fahrradkeller?
Hi@all,
ich denke daran mir einen 50ccm Roller zuzulegen. Weil ich Mieter in einem Altbau bin, habe ich keine Garage. Wir haben lediglich einen Keller, in dem auch Mülltonnen stehen, wo ich auch mein Fahrrad abstellen darf. Ich habe meinen Vermieter schon gefragt. Der wäre einverstanden, wenn es wegen der Versicherung keinen Ärger gäbe. Was passiert z.b., wenn der Roller im Keller abfackelt?
Der Kellerraum ist zwar belüftet, aber da ist keine Stahltür zwischen Wohnbereich und Benzinquelle, so wie bei einer Heizung. Allerdings läuft der Roller ja auch nicht. Er ist dort lediglich abgestellt, enthält aber ja ein paar Liter Benzin.
Kann jemand dazu etwas sagen? Ist das Versicherungstechnisch ein Problem? Wer zahlt, falls das Haus wider Erwarten doch abfackelt?
26 Antworten
Über den winter sprit raus , und das ware es. Dann kann dir keine was. Batterie ist klar, abklemmen wegen kabel brand.
Und zu not kann man ja noch einen Feuerlöscher hin hängen. Denn Fahrräder mit hilfsmotoren sind ja auch statthaft. Mfg
Tja. Scheint wohl doch eher selten zu sein, dass jemand sich diese Frage stellt. Im Rechtsforum sagte man mir, dass die Gebäudeversicherung immer zahlt. Die könnten sich von mir das Geld zurückholen, wenn ich was zu verantworten hätte. Ein paar Liter Sprit können einen Brand schon beschleunigen.
Ich denke, ich werde den Roller besser draußen lassen. Da kann er zwar zu Schaden kommen, aber er ist ja auch versichert. Und für Regen und Schnee gibt es ja Abdeckhauben. Trotzdem schade. So ein Abstellplatz ist eigentlich Ideal.
Die zahlen immer, egal was du im Keller packst. Denn dürfteste auch keine Oele , terpentin und so weiter lagern.
sag ja , Batterie abklemmen und sprit raus. Und das war es. Denn wo nichts drin ist , kann auch nichts Brennen. Mfg fri tz
In den Verkaufsräumen der Motorradhändler stehen auch Fahrzeuge mit Benzin im Tank, obwohl dort auch Büroecken für das Verkaufspersonal eingerichtet sind . Ebenso stehen in diversen Fahrschulen die Motorräder über Nacht oder an Wochenenden in den Büro´s bzw. Schulungsräumen.
Gruss Sympat
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Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm86
Die zahlen immer, egal was du im Keller packst. Denn dürfteste auch keine Oele , terpentin und so weiter lagern.sag ja , Batterie abklemmen und sprit raus. Und das war es. Denn wo nichts drin ist , kann auch nichts Brennen. Mfg fri tz
Das nutzt ihm ja alles nichts, der Roller soll ja wohl nicht nur im Winter, sondern immer im Keller geparkt werden. Das einzig sinnvolle ist, sich vom Vermieter dessen Gebäudeversicherung sagen lassen und dort nachfragen. Natürlich mit der Gefahr, dass man dort schlafende Hunde weckt. Aber alles andere bringt nichts.
Kann aber sein, dass der Versicherer das ablehnt, wenn zum Haus hin keine FH-Tür ist.
A so , jetzt ist der groschen gefallen. Ab unter der Plane. Und ruhe ist es.
"Gibt es eine Verordnung, das die Lagerung von Benzin im Haus regelt?"
Ja, die gibt es - und zwar in der sog. Bandschutzverordnung. Dort steht geschrieben:
Zitat:
In Kleingaragen dürfen nicht mehr als 20 Liter Benzin und bis zu 200 Litern Heizöl in verschlossenen, bruchsicheren Behältern, andere brennbare Stoffe nur in unbedeutenden Mengen gelagert werden (die Tanks von Kraftfahrzeugen sind hiervon ausgenommen)
In Gebäuden ist Heizöl in separaten Heizöllagerräumen zu lagern
Für die Lagerung außerhalb von Heizöllagerräumen gelten folgende Höchstmengen: - in Kanistern bis zu 40 Liter je Wohnung -in ortsfesten Behältern bis zu 100 Liter je Wohnung -in Räumen ohne Feuerstätten bis zu 620 Liter je Wohnung, -jedoch nicht mehr als insgesamt 5.000 Liter je Gebäude
Leichtentzündliche Flüssigkeiten, deren Flammpunkt unter 21 Grad Celsius liegt (Klasse A I), dürfen in Wohnungen nur bis zu einem Liter, in Kellerräumen bei Verwendung unzerbrechlicher Gefäße bis zu 20 Liter aufbewahrt werden
Flüssigkeiten, deren Flammpunkt über 65 Grad Celsius liegt (Klasse A III) oder die mit Wasser mischbar sind (Klasse B), dürfen in Wohnungen bis zu 5 Liter, in Kellerräumen bei Verwendung unzerbrechlicher Gefäße bis zu 20 Liter aufbewahrt werden
Als brennbare Flüssigkeiten gelten nicht nur Benzin und Heizöl, sonder z.B. auch Farben, Lacke, Alkohol, Spiritus usw.
Ich behaupte mal, der Roller im Keller sollte kein Problem sein, da das Gefäß unzerbrechlich ist und i.d.R. nicht mehr als 5 l. fasst. Und wenn die Brandschutzverordnung das explizit regelt, sollte auch die Versicherung kein Problem damit haben.
Gruß Martin.
Zitat:
Original geschrieben von Sympat
In den Verkaufsräumen der Motorradhändler stehen auch Fahrzeuge mit Benzin im Tank, obwohl dort auch Büroecken für das Verkaufspersonal eingerichtet sind . Ebenso stehen in diversen Fahrschulen die Motorräder über Nacht oder an Wochenenden in den Büro´s bzw. Schulungsräumen.
nur weil die da stehen, heißt das nicht gleichsam dass das auch erlaubt ist!
desweiteren können für gewerblich genutzte räume (insbesondere motorradhändler mit angeschlossener werkstatt) wiederrum andere regeln gelten als für privathaushalte.
aufklärung kann hier nur die versicherung des vermieters leisten - statt tagelang hier im forum auf antworten zu warten, die keinerlei verbindlichkeit haben, hätte man binnen weniger minuten telefonisch, besser per email bei der versicherung anfragen können!
Mir wurde genau das verboten vor 2 Jahren als ich hier eingezogen bin. Es ging um Brandschutz, Benzin usw. obwohl die gesamte Kelleretage nach Innen und Außen mit Stahltüren versehen ist.
Zitat:
Original geschrieben von Suche...
obwohl die gesamte Kelleretage nach Innen und Außen mit Stahltüren versehen ist.
warum reitet ihr immer auf den stahltüren rum?! 😕
nur weil da eine stahltür verbaut ist, heißt das NICHT gleichsam, das diese auch feuerfest ist bzw. ob der raum entsprechend ausgerüstet wurde...
Stahltüren reiten? Das hört sich ja pervers an. 😉 😉 😁
Spaß bei Seite, die Türen wurden halt mit angesprochen. Ob die nun zum Brandschutz dienen weiß der Laie eh nicht einzuschätzen. Ich denke aber dass es in meinem Fall aus gutem Grund untersagt wurde.
Tja, ich würde mir mehr Sorgen über Elektrofahrräder machen. Die fackeln häufiger als Motorräder ab, gerne bei der nächtlichen Ladung im tatsächlichen Keller unterhalb der bewohnten Wohnungen.
Hier ein Beispiel, wo es einen Fahrradhändler 2011 getroffen hat:
http://www.nordbayern.de/.../...er-dem-buchenbacher-ortskern-1.1409461
http://feuerwehr-erlangen.de/.../template.html
Ein paar Wochen später stand in der Zeitung, dass (auf Drängen des Fahrradhändlers gg. der Polizei) eine defekte Wandsteckdose und keine Ladegerät/Akku an dem Feuer schuld gewesen war.
Ausführliche Quelle: http://www.nordbayern.de/.../...n-geben-entwarnung-bei-akkus-1.1513314
Und dessen Versicherung hat einen Großteil des Schadens von ca. 300'000 Euro übernommen.