motorräder preise im winter so hoch
hallo zusammen kann mir einer sagen wiese die preise
im winter für gebrauchte motorräder so hoch angestiegen sind.
Beste Antwort im Thema
An Neujahr muss man ein solches Thema nicht unbedingt mit Beleidigungen einstimmen.
Wie alt ein Motorrad ist spielt bei diesem Hobby wohl kaum eine Rolle, zumal du nicht nur Rennvan damit angreifst, sondern mit deiner arroganten Art auch andere Jungs und Mädels hier im Talk beleidigst.
Motortalk ist eine übergreifende Interessengemeinschaft, deshalb heißt es ja auch nicht "Honda-talk". 😉
Nichts für ungut und frohes neues Jahr. 😉
94 Antworten
" Igor " , ich habe auch nicht vor ein gutachten erstellen zu lassen. würde ich aber von einer privatperson ein Kfz kaufen wollen, könnte mich ein gutachten evtl. beeinflussen ( wenn der preis dann nocht akzeptabel ist ... )
Zitat:
@650s schrieb am 2. Januar 2015 um 16:04:55 Uhr:
und woher kann ich (als Verkäufer) erfahren was mein Motorrad noch wert ist?
650s,
das war doch deine Frage.
Wenn Du ein Fahrzeug verkaufen willst hilft dir doch das schönste Gutachten nichts wenn Du niemanden findest, der dein "Ding" haben will und bereit ist entsprechend zu zahlen.
mal ein Beispiel zur "Wertermittlung":
zu hast ein Motorrad, von dem Du 5000€ erwartest; das stellst Du in eine Auktion (z.B. ebay) mit verstecktem Mindestpreis von 10000€.
Dann siehst Du, wie hoch die Gebote gehen und hast einen eindeutigen Markt-"Wert" ermittelt; im Zweifel kannst Du das beliebig oft wiederholen.
Sollte tatsächlich jemand >10000€ zahlen, um so besser ..................................
Ein solches Verfahren ist allemal realistischer (und billiger) als ein "Gutachten".
mit e bay kenne ich mich null aus
Zitat:
@Igor Stranov schrieb am 3. Januar 2015 um 08:12:12 Uhr:
Babyblaue XL-Hondas hat es original nie gegeben.Zitat:
@Rennvan schrieb am 29. Dezember 2014 um 16:43:37 Uhr:
Hallooooooo???? Ihr kloppt euch die Köppe ein für ne Forenleiche? Wie peinlich ist das denn?
Hatt IRGENDWER behauptet das sie ORIGINAL ist??? Geht das schon wieder los??? Hatt wohl nicht gereicht das der twindance Dir mal auf die Finger "gehauen" hatt?
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Zitat:
@Igor Stranov schrieb am 3. Januar 2015 um 13:26:04 Uhr:
Das weißt Du nicht?Zitat:
@Dseus schrieb am 3. Januar 2015 um 12:19:51 Uhr:
Bei versteckten Mängeln muss der Verkäufer ein Gebrauchtfahrzeug zurück nehmen?
Völliger Unsinn, dass Gilt für einen Händler bzw. einen Gewerbetreibenden, jedoch nicht für einen Privatverkäufer.Anders schaut es aus wenn der Verkäufer den Fehler kannte und ihn verschweigt.
Nennt sich dann arglistig verschwiegener Mangel.Anwaltskosten oder der Schritt vors Gericht?
Bei Mängeln unterscheidet man zwischen offenen, verdeckten oder versteckten Mängeln; die letzten beiden sind dann, wie Du richtig bemerkt hast, "arglistig verschwiegenen Mängel".
Selbstverständlich ist in solchen nachgewiesenen Fällen der Verkäufer haftpflichtig, muß ggf. zusätzlich mit einem Betrugsverfahren rechnen; dies gilt für Gewerbetreibende ebenso wie für Privatpersonen, egal, wer da an wen verkauft.
Anwaltskosten entstehen dem Geschädigten bei entsprechender Rechtschutzversicherung nicht.
Jegliche andere Behauptung ist tatsächlich "völliger Unsinn".
Gewährleistung für einen PKW bei Privatverkauf - diese Möglichkeiten haben Sie
Wenn Sie Ihren privaten Pkw zum Privatverkauf anbieten, dürfen Sie grundsätzlich jegliche Gewährleistung ausschließen. Hier sind Formulierungen wie "Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" oder "Gekauft wie besehen und besichtigt" üblich.
Viele Verkäufer laden dann aus dem Internet einen Formularvertrag herunter und nutzen ihn als Kaufvertrag. Kommt es dann seitens des Käufers zu Beanstandungen, beginnt für Sie der Ärger.
Aktuelles Urteil zur Gewährleistung bei Pkw
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem Urteil vom 27.5.2011 (Az. 6 U 14/11) beanstandet und die gängige Rechtsprechung bestätigt, dass ein solches Formular vorformulierte allgemeine Geschäftsbedingungen enthalte und diese der gesetzlichen Inhaltskontrolle unterliegen. Es genüge, wenn ein solches Musterformular auch durch einen Dritten für die unbeschränkte Verwendung bereitgehalten werde.
Dann allerdings ist eine Klausel, die den unbeschränkten Gewährleistungsausschluss beim Privatverkauf beinhalte, unwirksam. Sie verstoße nämlich gegen die gesetzliche Vorgabe, dass Sie beim Privatverkauf Ihre Haftung für grobes Verschulden und für Personenschäden gerade nicht ausschließen dürfen.
Auch als Privatverkäufer haften Sie für Personenschäden und grobes Verschulden, allerdings nur insoweit, als Sie die Gewährleistung formularmäßig ausgeschlossen haben.
Beim Privatverkauf Kaufvertrag individuell formulieren
In der Konsequenz bedeutet dies, dass Sie Ihren Kaufvertrag individuell formulieren müssen.
Sie können sich zwar an einem Mustervertrag orientieren, dürfen diesen aber nicht vorbehaltslos übernehmen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der dem Käufer vorgelegte Kaufvertrag für eine Vielzahl von Verkäufen verwendet wird. Er muss sich individuell darstellen. Nur dann dürfen Sie auch beim Privatverkauf die Gewährleistung für Ihren Pkw vollständig ausschließen. Und nur dann wird die Vereinbarung im Streitfall von einem Gericht nicht im Sinne allgemeiner Geschäftsbedingungen überprüft.
Alternativ können Sie natürlich einen vorformulierten Mustervertrag verwenden. Sie müssen dann aber klären, dass der Gewährleistungsausschluss sich nicht auf grobes Verschulden und Personenschäden bezieht. Je nachdem wie diese Klausel formuliert ist, gehen Sie das Risiko ein, dass ein Gericht die Klausel doch wieder rechtlich beanstandet und Sie als juristischen Laien gegen die Wand laufen lässt.
Auf der sicheren Seite sind Sie also nur, wenn Sie den Gewährleistungsausschluss vollständig und individuell formulieren und sich an einem Mustervertrag orientieren. Diese Bewertung ist sehr bürokratisch, so sieht der Rechtsalltag in Deutschland aber nun einmal aus.
Im Übrigen achten Sie darauf, dass Sie den Käufer über alle Umstände wahrheitsgemäß aufklären müssen, die für seine Kaufentscheidung relevant sind. Wenn Ihr Pkw einen schweren und Ihnen bekannten Unfall hatte, müssen Sie den Käufer darüber informieren. Tun Sie es nicht, kann der Käufer den Kaufvertrag nachträglich wegen arglistiger Täuschung anfechten, mit der Folge, dass Sie den Pkw zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten müssen.
Ferner sollten Sie jegliche Aussage vermeiden und vor allem nicht in den Kaufvertrag hineinschreiben, die der Käufer als Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft oder als Garantieerklärung verstehen könnte. In diesem Fall relativieren Sie Ihren Gewährleistungsausschluss und haften dafür, dass die zugesicherte Eigenschaft oder der garantierte Umstand tatsächlich so vorhanden ist, wie Sie es behauptet haben.
Immerhin verlangt die Rechtsprechung beim Privatverkauf nicht, dass Sie den Pkw untersuchen müssen.
Auch mündliche Aussagen über Laufleistung und Zustandsbeschreibungen werden in der Regel, im Gegensatz zum gewerblichen Händler, nicht als Zusicherung oder Garantie aufgefasst.
Zitat:
@Rennvan schrieb am 3. Januar 2015 um 17:01:09 Uhr:
Damit ist zu diesem Thema alles gesagt; "versteckte Mängel" sind "arglistige Täuschung" bzw. "grobes Verschulden".Zitat:
Kommt es dann seitens des Käufers zu Beanstandungen, beginnt für Sie der Ärger.
Sie verstoße nämlich gegen die gesetzliche Vorgabe, dass Sie beim Privatverkauf Ihre Haftung für grobes Verschulden und für Personenschäden gerade nicht ausschließen dürfen.
Auch als Privatverkäufer haften Sie für Personenschäden und grobes Verschulden ................................................. Sie als juristischen Laien gegen die Wand laufen lässt.
Im Übrigen achten Sie darauf, dass Sie den Käufer über alle Umstände wahrheitsgemäß aufklären müssen, die für seine Kaufentscheidung relevant sind. Tun Sie es nicht, kann der Käufer den Kaufvertrag nachträglich wegen arglistiger Täuschung anfechten, mit der Folge, dass Sie den Pkw zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten müssen.
In diesem Fall relativieren Sie Ihren Gewährleistungsausschluss und haften dafür, dass die zugesicherte Eigenschaft oder der garantierte Umstand tatsächlich so vorhanden ist, wie Sie es behauptet haben.
Ich bin gelernter und Berufstätiger Kaufmann, kenne also daher die unterschiedlichen Mängel. Auch erweitert das weitere Vertragsrecht. Was du erzählst ist absoluter unsinn, den andere Lesen und im schlimmsten Fall sogar glauben.
Ein verdeckter Mangel und ein arglistig verschwiegener Mangel, sind zwei in der Rechtssprechung völlig unterschiedliche Mängel.
Zu einem arklistig verschwiegenden Mangel wird ein verdeckter Mangel erst wenn der Vorbesitzer davon wusste und das weise du jetzt mal nach das ich davon wusste.
Da kannste die Weltallerbeste Rechtsschutzversicherung haben.
Hier nochmal ein wenig Lektüre: Mangel Wiki
Deine Theorie ist also vom Aufwand her für Privatpersonen überhaupt nicht halt -und Anwendbar, da kein Privatmann Gewährleistung, resultierend durch Finanziellen Aufwand übernehmen kann.
Deshalb kann man als Privatmann die Gewährleistung genzlich ausschließen.
Hätte jetzt jeder das Wissen jeden Mangel direkt zu erkennen bräuchten wir keine Mechaniker.
Desweiteren brauchst du nicht meine Frage und Antwortserie ins lächerliche ziehen, es ist klar verständlich was gemeint war.
Du antwortest aus wilden Spekulationen raus und ich finds einfach daneben das leute die nach verwandten Themen im Netz suchen in die irre geführt werden.
Kommt also jetzt in meinen Augen wieder eine negative Antwort melde ich dich wieder beim Mod, denn ohne dich wars bisher echt ruhiger.
Das bringt bei dem nichts, der legt es IMMER so aus wie er es braucht.
Wozu setzt man da den ganzen Text rein wenn wieder alles so aueindergerissen wird wie man´s grad braucht um das rauszulesen was man grad sehen will. Das ist alles relativ zu sehen, auch eine arglistige Täuschung muß der Käufer erst einmal entsprechend belegen.
Es gibt ja auch Fahrer die merken erst das ein Rad lose ist wenn sie es verloren haben. Also immer die Kirche im Dorf lassen.
Vor allem scheint er sich speziell auf meine Person eingeschossen zu haben.
Zitat:
@Dseus schrieb am 3. Januar 2015 um 19:17:48 Uhr:
Ich bin gelernter und Berufstätiger Kaufmann, ..................................Kommt also jetzt in meinen Augen wieder eine negative Antwort melde ich dich wieder beim Mod, denn ohne dich wars bisher echt ruhiger.
"Kaufmann" ist ein sehr weiter Begriff und ehrenwertes Berufsfeld;
dagegen bin ich als Jurist in solchen Fragen natürlich ein Nichts.
(konkrete Fälle werden allerdings in der Praxis geklärt, nicht in Foren)
(maßgeblich ist das HGB, nicht Wikipedia)
Ja, das paßt; sicher weißt Du, wie Hoffmann von Fallersleben Denunzianten beschrieb.
Zitat:
@Igor Stranov schrieb am 4. Januar 2015 um 09:01:16 Uhr:
ich als JuristZitat:
@Dseus schrieb am 3. Januar 2015 um 19:17:48 Uhr:
Ich bin gelernter und Berufstätiger Kaufmann, ..................................Kommt also jetzt in meinen Augen wieder eine negative Antwort melde ich dich wieder beim Mod, denn ohne dich wars bisher echt ruhiger.
Warum gehst Du dann nicht in irgendeinem Juristen-Forum stänkern? Jurist ist natürlich kein weitreichender Begriff nicht wahr? Dazu zählen unter anderm Richter, Anwalt oder Notar.
Zumindest erklärt das warum hier einer ständig recht haben will.
Warum muß der Herr "Jurist" denn gerade uns Biker mit seinem Wissen beglücken? Oder leert hier am Ende nur einer die Papierkörbe in einer Anwaltskanzlei? 😁😁😁😁😁😁😁😁😁
Zitat:
@Rennvan schrieb am 4. Januar 2015 um 14:55:54 Uhr:
Das gehört zwar nicht zum Thema, aber ich möchte dir höflichkeitshalber deine Neugier befriedigen:Zitat:
Oder leert hier am Ende nur einer die Papierkörbe in einer Anwaltskanzlei? 😁😁😁😁😁😁😁😁😁
Ja, nur eine (die Reinigungskraft ist weiblich).
Zitat:
@Igor Stranov schrieb am 4. Januar 2015 um 09:01:16 Uhr:
"Kaufmann" ist ein sehr weiter Begriff und ehrenwertes Berufsfeld;Zitat:
@Dseus schrieb am 3. Januar 2015 um 19:17:48 Uhr:
Ich bin gelernter und Berufstätiger Kaufmann, ..................................Kommt also jetzt in meinen Augen wieder eine negative Antwort melde ich dich wieder beim Mod, denn ohne dich wars bisher echt ruhiger.
dagegen bin ich als Jurist in solchen Fragen natürlich ein Nichts.llerdings in der Praxis geklärt, nicht in Foren)
(maßgeblich ist das HGB, nicht Wikipedia)Ja, das paßt; sicher weißt Du, wie Hoffmann von Fallersleben Denunzianten beschrieb.
Das HGB regelt das recht unter Handelskaufleuten du super Jurist. 🙄
Ich hoffe du weißt das Anmaßungen zu diesen Berufsfeldern Strafbar sind?
Klar du stehst über allen und wiki ist Müll.
Ich gehe jetzt auch nicht weiter auf deinen Unfug ein.
Deine 2.te nun gegen mich gerichtete Beleidigung geht Postwendend an den Mod.
Zitat:
@Igor Stranov schrieb am 4. Januar 2015 um 15:49:39 Uhr:
nur eine (die Reinigungskraft ist weiblich).
Ist da jemand sexistisch veranlagt oder gibt es ein Gesetz das ich nicht kenne, wonach Reinigungskräfte weiblich sein müssen? 😕
Und die männlichen (in Deiner Welt nicht existenten) Reinigungskräfte sind dann sicher alles Transsexuelle nicht wahr Herr Besserwisser?
Ich kenne niemanden in diesen Foren von MT, der auch nur annähernd solch einen Unsinn von sich gibt wie Du. Für Dich müsste der Begriff Forentroll ja regelrecht neu definiert werden 🙄
Zitat:
@Dseus schrieb am 4. Januar 2015 um 16:29:36 Uhr:
Zitat:
Das HGB regelt das recht unter Handelskaufleuten du super Jurist. 🙄
Ich gehe jetzt auch nicht weiter auf deinen Unfug ein.
Ja, da hast du eine Selbstverständlichkeit messerscharf erkannt und bestätigt; dennoch erscheint mir dein Wissen über den Geltungsbereich des HGB ausbaufähig.
Tipp: schau dir z.B. mal §377 an ......................
Ebenso hast du recht mit der Einsicht, diesen Unfug einzustellen; schönen Gruß an Mutti Modi.
"§377 (1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft"
Was willst du mir beweisen?
Ja regelt die Gewährleistung zwischen 2 Handelskaufleuten und der Mängelrüge.
Der Mangel hat unverzüglich nach erhalt gerügt zu werden.
setzt Vorraus das ich als Händler die Ware unverzüglich nach Wahreneingang zu überprüfen habe.
Das HGB tritt also nicht mal in Kraft wenn ich Privat etwas bei Geschäft XY kaufe. 🙄
Oder willst du jetzt erzählen das die 2Jahre Gewährleistung nur eine Irreführung ist und ich als Privatperson jedes gekaufte Produkt nach Mängel untersuchen muss und unverzüglich zu rügen habe, da ich sonst keine Gewährleistungsansprüche geltend machen kann?
Um es für dich verständlich zu machen: Ein Handelskauf ist kein Privatkauf, sondern der Kaufvertrag zwischen 2 Händlern oder umgangssprachlich das "b2b" Geschäft. 🙄