Motorradkennzeichen an ein Leichtkraftrad?

Laut "Anlage 4 Abschnitt 1 Abs. 1 FZV "

Zitat:

1. Abmessungen

Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:

a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm

b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm

c) Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180mm/220mm, Höhe 200 mm

d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.

Heisst für mich, ich kann ein LKRad-Kennzeichen anbringen, muss aber nicht.

Richtig?

Mir würde ein 180x200 besser ranpassen, das als Hintergrund.

47 Antworten

Ich will ja immer sofort. Und ich glaube die Schilderbude hat nur 255, max. 240mm da. egal, das Dingens passt jetzt wunderbar,.

Bei der nächsten 125er dann... 😉

Grüße, Martin

Ich hatte heute wieder so eine "Begegnung".
Allerdings saß ich auf dem Möp und kann nicht ausschließen, daß es doch ein Lkr Roller war.
Dafür fuhr er aber seeehhhr langsam.
Es ist aber definitiv ein anderes Fahrzeug als das, was ich vorher erwähnt habe.

Vlcsnap-2014-04-29-18h57m50s154

Mit meinem "Kackstuhl" (Sitzposition+Kennzeichen gaben den Namen) vergess ich auch ab und zu mal die Geschw. Dann ist quasi der Weg das Ziel. Passiert mit der CBF auch ab und zu mal...

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Brauche ich für ein eBike ein sichtbares Kennzeichen oder kann ich das auch in einer Tasche transportieren und nur auf Verlangen vorzeigen?

Zitat:

@Moosbach3 schrieb am 5. Januar 2019 um 02:32:05 Uhr:


Brauche ich für ein eBike ein sichtbares Kennzeichen oder kann ich das auch in einer Tasche transportieren und nur auf Verlangen vorzeigen?

Welch Frage? Also ich fahre immer ohne montiertem Kennzeichen herum. Die liegen bei mir immer im Kofferraum. Ansonsten könnte sich ja jemand die Nummer notieren und ich einen Strafzettel erhalten.

Mal kurz brain.exe zu der Frage bemühen. Du kommst alleine auf die Antwort.

Grüße, Martin

Weil an den versicherungskennzeichenpflichtigen eBikes in der Regel zu wenig Platz für das Versicherungskennzeichen ist, müssen die dem Fahrer mit mindestens vier 4x40 mm Spax-Schrauben auf den Rücken geschraubt werden... Kleben o. ä. ist leider nicht erlaubt.

Gruß Michael

Geht auch auf den Rücken tätowieren wenn man dafür dann eine Jacke mit Klarsicht-Sichtfenster trägt?

Grüße, Martin

*lach* Das hat angesichts der stets maximal einjährigen Geltungsdauer der Versicherungskennzeichen gewisse Nachteile... Aber ansonsten ist das natürlich eine praxisgerechte Lösung! Kann man empfehlen!

Gruß Michael

Jetzt kommen wir also wieder zur eigentlichen Frage: "Motorradkennzeichen an ein Leichtkraftrad?". Macht also mehr Sinn ein Motorradkennzeichen tätowieren zu lassen. Das bleibt länger gültig. Nur die HU-Plakette zu erneuern könnte schmerzhaft werden.

Aber: Zum Glück gibt es Saisonkennzeichen. Man stelle sich den Aufwand (und die Schmerzen) vor man müsste wie früher immer zum Winter ab- und dann im Frühjahr wieder anmelden... 😁

Grüße, Martin

Das Motorradkennzeichen war 2011, das E-Bike dieses Jahr...

Zitat:

@Moosbach3 schrieb am 5. Januar 2019 um 02:32:05 Uhr:


Brauche ich für ein eBike ein sichtbares Kennzeichen oder kann ich das auch in einer Tasche transportieren und nur auf Verlangen vorzeigen?

Nein, wenn dein eBike ein Versicherungskennzeichen braucht, dann muss das auch fest montiert und sichtbar sein. Grund: Pedelecs (bis 25 km/h und ohne Kennzeichen) unterscheiden sich optisch oft nur durch das fehlende Kennzeichen von Speed Pedelecs (bis 45 km/h, Kennzeichen- und Versicherungspflicht). Allerdings gelten Pedelecs rechtlich als Fahrräder, also keine Führerscheinpflicht, keine Helmpflicht, dürfen überall dort fahren, wo Fahrräder auch fahren dürfen. Speed Pedelecs sind rechtlich wie 50er Mopeds: Helmpflicht, Führerscheinpflicht, Straßenbenutzungspflicht. Viele Speed-Pedelc-Fahrer wollen, dass sie bei Bedarf als Fahrrad durchgehen, deshalb bauen sie das Kennzeichen ab. Erlaubt ist das natürlich nicht. Und, Vorsicht: Wenn man sein Kennzeichen nur mitführt, gilt as als Vorsatz und kann teuer werden.

Also geht auch hinten am Helm festspaxen!
Ist ja dann sichtbar. ;-)

Zitat:

@adi1204 schrieb am 7. Januar 2019 um 11:15:08 Uhr:


Also geht auch hinten am Helm festspaxen!
Ist ja dann sichtbar. ;-)

Dabei keinen falls 120er nehmen und bei aufgesetztem Helm anbringen (lassen!)

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 7. Januar 2019 um 12:59:08 Uhr:



Zitat:

@adi1204 schrieb am 7. Januar 2019 um 11:15:08 Uhr:


Also geht auch hinten am Helm festspaxen!
Ist ja dann sichtbar. ;-)

Dabei keinen falls 120er nehmen und bei aufgesetztem Helm anbringen (lassen!)

Immerhin kann man sich so nochmal die Idee durch den Kopf gehen lassen.

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