Motorradkennzeichen an ein Leichtkraftrad?
Laut "Anlage 4 Abschnitt 1 Abs. 1 FZV "
Zitat:
1. Abmessungen
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
c) Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180mm/220mm, Höhe 200 mm
d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.
Heisst für mich, ich kann ein LKRad-Kennzeichen anbringen, muss aber nicht.
Richtig?
Mir würde ein 180x200 besser ranpassen, das als Hintergrund.
47 Antworten
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 7. Januar 2019 um 12:59:08 Uhr:
Zitat:
@adi1204 schrieb am 7. Januar 2019 um 11:15:08 Uhr:
Also geht auch hinten am Helm festspaxen!
Ist ja dann sichtbar. ;-)
Dabei keinen falls 120er nehmen und bei aufgesetztem Helm anbringen (lassen!)
Warum?
Brauchst dann den Helm nicht mehr zumachen mit dem Riemen.
Zitat:
@adi1204 schrieb am 7. Januar 2019 um 17:43:51 Uhr:
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 7. Januar 2019 um 12:59:08 Uhr:
Dabei keinen falls 120er nehmen und bei aufgesetztem Helm anbringen (lassen!)Warum?
Brauchst dann den Helm nicht mehr zumachen mit dem Riemen.
na ganz einfach .. - da es sich um einen Hohlkörper handelt reicht eine 60er schraube!
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 7. Januar 2019 um 17:59:59 Uhr:
na ganz einfach .. - da es sich um einen Hohlkörper handelt reicht eine 60er schraube!
Das glaube ich nicht Tim!
Set für 5 Kennzeichenbefestigungen mit je vier Schrauben.
Grüße, Martin