Motorradkennzeichen an ein Leichtkraftrad?

Laut "Anlage 4 Abschnitt 1 Abs. 1 FZV "

Zitat:

1. Abmessungen

Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:

a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm

b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm

c) Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180mm/220mm, Höhe 200 mm

d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.

Heisst für mich, ich kann ein LKRad-Kennzeichen anbringen, muss aber nicht.

Richtig?

Mir würde ein 180x200 besser ranpassen, das als Hintergrund.

47 Antworten

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 7. Januar 2019 um 12:59:08 Uhr:



Zitat:

@adi1204 schrieb am 7. Januar 2019 um 11:15:08 Uhr:


Also geht auch hinten am Helm festspaxen!
Ist ja dann sichtbar. ;-)

Dabei keinen falls 120er nehmen und bei aufgesetztem Helm anbringen (lassen!)

Warum?
Brauchst dann den Helm nicht mehr zumachen mit dem Riemen.

Zitat:

@adi1204 schrieb am 7. Januar 2019 um 17:43:51 Uhr:



Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 7. Januar 2019 um 12:59:08 Uhr:



Dabei keinen falls 120er nehmen und bei aufgesetztem Helm anbringen (lassen!)

Warum?
Brauchst dann den Helm nicht mehr zumachen mit dem Riemen.

na ganz einfach .. - da es sich um einen Hohlkörper handelt reicht eine 60er schraube!

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 7. Januar 2019 um 17:59:59 Uhr:


na ganz einfach .. - da es sich um einen Hohlkörper handelt reicht eine 60er schraube!

Das glaube ich nicht Tim!

Set für 5 Kennzeichenbefestigungen mit je vier Schrauben

.

Grüße, Martin

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