Ist eine 125er offen mit über 30PS ein Leichtkraftrad?

Hallo, ich hatte gerade ein Diskussion mit einem Freund der meinte eine 125er Aprilia offen (31PS) wäre kein Motorrad sondern in seinen Augen immer noch ein Leichtkraftrad!

Wie seht ihr die Thematik? Meiner Meinung nach ist eine Maschine egal mit wieviel ccm mit über 30PS definitiv ein Motorrad.

Der Hintergrund ist der, dass ich damals mit 16/17 eine offene Aprilia 125 RS gefahren bin🙊 und er meinte weil es ja nur 125ccm gewesen ist ja kein richtiges Motorrad gewesen war!

Ich freue mich auf eure Kommentare und eine angeregte Unterhaltung😃✌️

Beste Grüße Ernst

11 Antworten

Wie wer was sieht, spielt keine Rolle. Ist eindeutig definiert

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__2.html

10. Leichtkraftrad: Kraftrad mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt und im Fall eines Verbrennungsmotors mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimetern und höchstens 125 Kubikzentimetern;

Ist das nicht schlimm für's Ego: Da ist man rechtlich zwar ein "echtes" Motorrad, wird aber als 125er trotzdem nicht "von den Großen" ernstgenommen?

"Motorrad" ist ein Patent von 1894. Alles andere ist eigentlich kein Motorrad!

Deswegen heisst es nun amtlich Kraftrad. ;)

@TomS :)

@SoulBS, das wäre mir Wurst, wenn ich denn so einen Giftzwerg fahren wollte 😁

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So nen Ding bin ich mal nen Pass hoch hinterhergeheizt, mit vollem Gepäck. Bin nicht daran vorbei gekommen, keine Chance. Das Zeug geht gut voran! Kein Grund da was nicht ernst zu nehmen!

Mfg

Absolutes Spaßmotorrad. Ja Motorrad. Kaum Gewicht,dafür reich die Leistung.

Zitat:
@Ernst_83 schrieb am 29. Juni 2025 um 20:48:19 Uhr:
Der Hintergrund ist der, dass ich damals mit 16/17 eine offene Aprilia 125 RS gefahren bin🙊 und er meinte weil es ja nur 125ccm gewesen ist ja kein richtiges Motorrad gewesen war!

Kurzfassung:

Nein, ist kein Leichtkraftrad mehr.

Begründung:

  1. Max. 11 kw, ist hier ganz leicht überschritten ;)
  2. Mehr als 0,1 kw pro kg Gewicht

Fällt damit aus beiden A1 Grenzen ziemlich deutlich raus, zumindest in der offenen Variante.

Vielleicht wurde dein Kumpel von sowas ja mal verblasen und nennt es deshalb kein Motorrad 😁

Zitat:
@Dynamix schrieb am 30. Juni 2025 um 19:51:25 Uhr:
Kurzfassung:
Nein, ist kein Kraftrad mehr.
Begründung:
1. Max. 11 kw, ist hier ganz leicht überschritten ;)
2. Mehr als 0,1 kw pro kg Gewicht
Fällt damit aus beiden A1 Grenzen ziemlich deutlich raus, zumindest in der offenen Variante.
Vielleicht wurde dein Kumpel von sowas ja mal verblasen und nennt es deshalb kein Motorrad 😁

Ich glaube, du vermengst da zwei Dinge miteinander:

Die 11kw-Grenze beziehen sich auf die Definition von Fahrzeugen (FZV).

Die 0,1kw-Grenze bezieht sich hingegen auf die Fahrberechtigungen (Führerscheine) (FEV).

Grundsätzlich korreliert das zwar, sind aber dennoch zwei eigenständige Regelungen. Für die Beantwortung der Frage, ob es sich bei einem solchen "Gefährt" also um ein Motorrad oder Leichtkraft oder was anderes handelt, spielt die FEV keine Rolle. Es wäre auch ein Motorrad, wenn er gar keinen Führerschein hätte. ;-)

Nachtrag:

Theoretisch kannst du damit übrigens z.B. (ob sinnvoll oder nicht) erreichen, dass du ein Fahrzeug hast, welches ein Leichtkraft ist, welches aber z.B. nur mit dem "großen" Schein gefahren werden dürfte, wenn es z.B. das Leistungs-Gewichts-Verhältnis übersteigt.

Ich denke, er hat bei seiner Aussage das "Leicht" bei Kraftrad einfach vergessen.

Ups, hast Recht! Ist korrigiert 🙂

*Das* war nicht mein Punkt, auch wenn der Typo jetzt korrigiert ist.

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