Motorradkennzeichen an ein Leichtkraftrad?
Laut "Anlage 4 Abschnitt 1 Abs. 1 FZV "
Zitat:
1. Abmessungen
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
c) Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180mm/220mm, Höhe 200 mm
d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.
Heisst für mich, ich kann ein LKRad-Kennzeichen anbringen, muss aber nicht.
Richtig?
Mir würde ein 180x200 besser ranpassen, das als Hintergrund.
Ähnliche Themen
47 Antworten
Zum Thema "Kennzeichengröße" am LKR habe ich auf verschiedenen Seiten verschiedene Maße gefunden. Insbesondere Anbieter von Kennzeichen bieten sowohl die Größe 240x130 mm als auch die Größe 255x130 mm an. Die maximale Größe entsprechend der Zulassungsverordnung scheint ja 255x130 mm zu sein.
Wie ist da nun die Vergabe geregelt? Bestimmt nur die Zahlen-/Buchstabenkombination die Entscheidung, welche der beiden Formate genommen werden muss oder gibt es da noch andere Regeln oder Freiräume?
Für 240x130 mm gibt es ja noch vernünftige Wechselhalterungen, bei 255x130 mm sieht es da ja ganz düster aus. Die einfache Bohr- und Schraublösung gefällt mir nicht wirklich.
Gruß
Michael
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kennzeichengröße Leichtkraftrad (255x130 oder 240x130)?' überführt.]
Wie du schon richtig vermutest wird die Breite AUSSCHLIESSLICH durch die Zahlen-/Buchstabenkombination festgelegt.
Manche Zulassungsstellen sehen dies jedoch anders.
In der Regel haben die Schildermacher auch nur die beiden von dir genannten Größen vorrätig. Es gibt aber - für »läppische«20 Euro - auch zulässige Schilder mit schmaleren Ausmaßen. Zuzüglich des Prägens und Versandkosten versteht sich...
Ich hatte da mal was verfasst:
www.ybrfreun.de - Mindestbreite von Kennzeichen
Grüße, Martin
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kennzeichengröße Leichtkraftrad (255x130 oder 240x130)?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von X_FISH
In der Regel haben die Schildermacher auch nur die beiden von dir genannten Größen vorrätig. Es gibt aber - für »läppische«20 Euro - auch zulässige Schilder mit schmaleren Ausmaßen. Zuzüglich des Prägens und Versandkosten versteht sich...Ich hatte da mal was verfasst:
Schöner wäre natürlich eine feste Größe wie bei PKW, wo man problemlos eine Wechselhalterung bekommt. Irgendwie widerstrebt es mir, das Kennzeichen wie vor 300 Jahren mit zwei Schrauben (vielleicht sogar durch die Plaketten) da hinten ranzudengeln zu müssen. 😠
Gruß
Michael
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kennzeichengröße Leichtkraftrad (255x130 oder 240x130)?' überführt.]
Moinsen,
ich mochte auch keine Schrauben. Meines ist mit Siga-Contact aufgeklebt. Das Zeug klebt wie die Pest.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kennzeichengröße Leichtkraftrad (255x130 oder 240x130)?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von X_FISH
Wie du schon richtig vermutest wird die Breite AUSSCHLIESSLICH durch die Zahlen-/Buchstabenkombination festgelegt.
Vielleicht noch eine (blöde) Frage - ich habe bis jetzt die Zulassung immer machen lassen: Bei der Zulassung des Fahrzeugs bekommt man ja sicher ein Zettelchen, das man dem Schildermacher auf den Tisch knallt. Steht da schon die Größe als Vorgabe drauf oder macht das dann der Schildermacher, wie er das für richtig hält?
Gruß
Michael
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kennzeichengröße Leichtkraftrad (255x130 oder 240x130)?' überführt.]
Die Schildermacher haben ihre Rohlinge im Regal. Daher auch nur bestimmte Größen, die schmalen Leichtkraftradkennzeichen haben sie i.d.R. nicht vorrätig.
Sie kennen die Mindest- und Maximalabstände und stellen so i.d.R. auch das Kennzeichen zusammen.
Mir wollte die Zulassungsstelle kein »großes« Kennzeichen genehmigen (obwohl in FZV nachzulesen, dass dies gehen würde). Das »große« Kennzeichen wäre praktischer gewesen, das es dies eben auch in 200x200 gibt, das Leichtkraftkennzeichen ist i.d.R. (siehe Rohlingsthematik oben) breiter.
Der Witz: Mein Leichtkraftkennzeichen entspricht NICHT den Vorgaben (Abstände zu groß), dies wurde aber mit den Siegeln versehen.
Fazit: Sie (Zulassungsstellen) machen es teilweise eben wie SIE es wollen, nicht wie es vorgeschrieben ist...
Grüße, Martin
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kennzeichengröße Leichtkraftrad (255x130 oder 240x130)?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von X_FISH
Die Schildermacher haben ihre Rohlinge im Regal. Daher auch nur bestimmte Größen, die schmalen Leichtkraftradkennzeichen haben sie i.d.R. nicht vorrätig.
Du meinst, die 240x130 mm haben sie nicht vorrätig? Sollten nicht viele Zahlen-/Buchstabenkombinationen auf diese Größe passen?
Gruß
Michael
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kennzeichengröße Leichtkraftrad (255x130 oder 240x130)?' überführt.]
255 mm × 130 mm ist die MAXIMALgröße, breiter ist nach FZV nicht zulässig.
240 mm x 130 mm ist die gängiste Größe, so auch in meinem Beitrag (Link siehe oben) zu lesen.
Schmaler als 240 mm x 130 mm ist gesätzlich zulässig, jedoch sind die Rohlinge dafür i.d.R. nicht bei den Schildermachern vorrätig. Sie können aber - z.B. über das Internet - bezogen werden.
Nachdem ich Google ein wenig gequält habe, hat es mir diesen Shop hier ausgespruckt:
http://www.hot-shot-monkeys.de/?x=view&file=334
Zitat:
Ungeprägte Euro 80er Kennzeichen (mit DIN Stempel) in wahlweise 180mm, 190mm oder 210mm Breite.
Wichtig: Der DIN-Stempel, welcher den Hersteller des Rohlings identifiziert.
Blöd: Kein Preis angegeben.
Grüße, Martin
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kennzeichengröße Leichtkraftrad (255x130 oder 240x130)?' überführt.]
Mir geht es halt nicht so sehr darum, dass das Teil besonders klein sein muss. Mir ist eine Standardgröße wie die 240x130 mm lieber, wenn es dafür Wechselhalter gibt. Aber da bin ich nach Deinem letzten Beitrag jetzt mal guter Hoffnung. 🙂
Gruß
Michael
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kennzeichengröße Leichtkraftrad (255x130 oder 240x130)?' überführt.]
240 x 130 mm sollte eigentlich jeder Schildermacher vorrätig haben. Selbst bei Kreisen mit drei Buchstaben.
Grüße, Martin
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kennzeichengröße Leichtkraftrad (255x130 oder 240x130)?' überführt.]
Diese speziellen Leichtkraftradkennzeichen waren meines Wissens für die beschränkten (auf 80 km/h) Maschinen nötig.
Es war aber wohl auch keine Pflicht, sie bei Beendigung der Beschränkung umzutauschen.
Heutzutage ist wohl gar keine Beschränkung auf 80 km/h mehr nötig, so daß man wohl ohne jegliche Probleme ein normales Motorradkennzeichen an ein Lkr anbringen darf.
Gibt es auch Maximalgrößen?
Sinnvoll aneinandergereihte Buchstaben, ergeben schrift. In dieser so oben in meinem Zitat aufgeführten Buchstabenreihenfolge zu entnehmen. Sollte das nicht in Eigenleistung gewährleistet sein, so gibt es fachkundige Personen die dies in allgemein Sprache genannte laute "übersetzen" können.
Zitat:
Original geschrieben von Papstpower
Heisst für mich, ich kann ein LKRad-Kennzeichen anbringen, muss aber nicht.Richtig?
Richtig. Aber Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. Ich habe damals (vor vier Jahren) keins für meine 125er bekommen (dafür eins mit unzulässigen Abständen abgestempelt bekommen).
Zitat:
Original geschrieben von Papstpower
Mir würde ein 180x200 besser ranpassen, das als Hintergrund.
Es fahren genügend 125er mit »großem« Schild herum. Hängt wohl vom Beamten ab, was er abstempelt oder nicht. In Neu-Ulm sind sie noch immer der festen Überzeugung man könne sich nur dann ein Kennzeichen erstellen lassen, wenn sie einem den Fresszettel dazu mitgeben.
Das Erstaunen war immer groß, wenn ich mit einem fertigen Schild angekommen bin und die (nicht verbindliche) Wunschkennzeichenbestätigung dabei hatte.
🙂
Grüße, Martin