Motorradkauf unbesehen mit Lieferung
Hallo zusammen,
ich bin im Internet auf ein (sehr) gutes Angebot gestoßen, das aber ein paar "Alarmzeichen" hat. Ich bräuchte ein paar Tipps, wie ich mich bei so was am besten absichern kann - beim konkreten Angebot, aber auch grundsätzlich, irgendein Kauf ist für diese Winter nämlich fest geplant ;-)
Zum Angebot:
Das Angebot ist mit Standort BaWü ausgeschrieben. Es handelt sich um ca. 1 Jahr altes Motorrad mit ca. 3000 km, also fast neu. Nach Kontakt hieß es dann aber, es stehe in Genf.
Die Verkäuferin sagt, sie habe keine Ahnung von der Materie (Motorrad habe dem Ex-Mann gehört). Das Motorrad sei aktuell in Genf eingelagert, aber in Deutschland auf ihren Namen zugelassen.
Stand jetzt habe ich ihr angeboten, das Fahrzeug unbesehen liefern zu lassen, vor Ort zu überprüfen, ob das Motorrad der Beschreibung entspricht, die Unterlagen in Ordnung sind und auch sonst alles passt (identische FIN usw.). Bezahlung dann nach Kontrolle / bei Übergabe.
Bin ich damit auf der sicheren Seite? Oder habe ich etwas übersehen?
Wäre grundsätzlich auch eine persönliche Abholung in Genf so zu organisieren, dass ich dann beim Grenzübertritt keine Probleme kriege? Habe da etwas Bauchschmerzen...
Viele Grüße
33 Antworten
Sorry, wenn ich Dir zu nahe getreten bin. Mir ging es nur um die Verdeutlichung des psychologischen Moments, den die Betrüger da auslösen. Die rechtliche Seite wurde ja jetzt schon beleuchtet.
Klar, in aller Regel reicht es aus, die Zulassungspapiere mit dem Fahrzeug und dem Verkäufer/der Verkäuferin abzugleichen. Und wenn man sich dann auch noch den Perso vom Verkäufer zeigen lässt, ist das normalerweise ja auch alles in Ordnung und es ergeben sich keine Hinweise, dass da etwas nicht stimmen könnte.
Das trifft ja in den allermeisten Fällen zu, und darauf sind auch die ADAC-Verträge usw. aufgebaut. Die können natürlich nicht jeden Betrugsversuch behandeln.
Das Risiko bleibt natürlich trotzdem, Gesetze müssen eben beachtet werden. Nur wenn man für jede Kleinigkeit erstmal die Gesetzesbücher durchstöbert, kommt man nie zu etwas.
Aber in diesem Fall, bei deiner Frage sind so viele Zweifel angebracht, dass man da genauer hinsehen muss (liegt natürlich bei jeden selbst, wie weit er geht). Meine Tipps waren auch nur gedacht, um deutlich zu machen, was hier im schlimmsten Fall passieren kann. Und da du diese Frage hier eingestellt hast, zeigt ja schon aus meiner Sicht, dass dich dein "Bauchgefühl" warnt, aus meiner Sicht bei deinen Schilderungen völlig zu Recht.
Wenn du die Risiken kennst, ist es nur noch deine freie Entscheidung, diese zu ignorieren und das Risiko einzugehen, oder lieber auf den Kauf zu verzichten ...
Wenn man in den Foren der Wohnmobilisten unterwegs ist, fällt auf, dass es dort diverse Fälle genau nach diesem Muster gibt.
Mit der lückenlosen Prüfung der bisherigen Eigentumsverhältnisse kommt man ja an oft unüberwindliche Grenzen, aber um sicherzustellen, dass du das Eigéntum am Fahrzeug in diesem zweifelbehafteten Fall wirklich übernimmst, wüsste ich keine andere zuverlässige Möglichkeit, eine ungeklärte Lücke kann bereits die folgenden bisherigen Verkäufe unwirksam machen.
Mit Bezahlen bei Übergabe kannst du das Risiko ziemlich weit ausschließen, dass du ein Schrottfahrzeug übernimmst, aber nicht, ob du das Fahrzeug auf Dauer dein Eigen nennen darfst und sogar Geld verlierst ...
Stimmt - Bezahlung bei Übergabe schützt vor allem davor, ein gar nicht vorhandenes Phantomfahrzeug zu kaufen oder eben "Schrott". Das Risiko, dass der Verkäufer ggf. gar nicht verkaufen durfte, bleibt bestehen...
Hast du (oder sonst jemand) einen Link zu einem dieser "Wohnmobilfälle"?
Möglich, dass es sich um betrügerische Absicht handeln kann, anderes ist aber ebenso möglich. Dazu müssten ein paar mehr Details geklärt werden.
Bspw. auch wie günstig ist denn nun günstig. NP bei 15.000€ und mit 3000km gelaufen und nun für 10.000€ ist schon sehr günstig. Bei 13.500€ ist das schon einmal wieder in einem anderen Rahmen.
Auch möglich, dass die Maschine im Feriendomizil eines reichen Pärchens steht. Daher der Standort Schweiz.
Was schon einmal eine interessante Sache ist, auf die ich achten würde @Catull ist der Eintrag im Brief und in der Zulassung. Gesetzt dem Fall, dass da wirklich eine Scheidung zu Grunde liegt muss diese ja im letzten Jahr passiert sein. Da das Motorrad ja nur ein Jahr alt ist wird die wahrscheinlich damalige Ehefrau noch Ehefrau sein, warum sollte man in einer Scheidung oder nach einer Scheidung das Motorrad des Ex auf sich zulassen. Folglich schon einmal auf Namen achten. Frag doch mal einfach nach den Scheidungsdokumenten und wann die Scheidung war. Wenn du Glück hast meldet sich derjenige dann gar nicht mehr. Aktuelle Nummernschilder bei der Polizei durchgeben und sich über mögliche Betrugsmaschen informieren. Gleiches auch mal machen und Nachfragen was passiert, wenn die das Motorrad liefern, vllt. interessiert es die örtliche Polizei was und wer da kommt. Im Grunde kannst du erst einmal nichts falsch machen, wenn du die Leute mit Motorrad zu dir kommen lässt. Das Geld würde ich dann nicht dort verwahren wo man sich trifft. Vorab mit den Behörden sprechen und Unterlagen vorab anfordern.
Geschichte noch einmal genau hören, bestenfalls im Telefonat und dann auf Ungereimtheiten achten.
Was aber auf gar keinen Fall passieren darf. Vorab irgendwie Geld zur Verfügung stellen oder Verträge etc. unterschreiben. Auch keine 100€ für Tanken oder irgendwas anderes. Die Leute auf neutralen Grund einladen und dann alles ordentlich anschauen. Bestenfalls unter der Woche zu einer Uhrzeit Vormittags/Mittags und vorab mit der Polizei einmal Rücksprache gehalten. Bei uns gibt es KK Beamte, die für solche Fälle auch ansprechbar sind, das sind nicht die Beamten, die täglich auf Streife sind und Notrufe abarbeiten, sondern die Kriminalkommissariate, die eben für sowas zuständig sind. Fragen kostet nichts.
So würde ich einfach mal anfangen. Du wirst relativ schnell merken ob was faul ist.
EDIT:
Was die Besitzverhältnisse angeht. An ein Motorrad zu gelangen, welches angemeldet ist, Brief und Schein, sowie Schlüssel dabei hat. Zugelassen ist und nicht als gestohlen gemeldet wurde und die Nummernschilder auch auf die Person und die Maschine passen, sollte doch relativ "safe" sein.
Wo soll sonst ein Motorrad mit allem herkommen, außer irgendwo entwendet, ohne das der Besitzer es gemerkt hat. Natürlich muss man dazu die FIN und die Daten einmal bei der Polizei anfragen. Möglich, dass die das gar nicht prüfen, aber ohne das würde ich auf keinen Fall kaufen.
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Danke für eure Antworten.
Letztlich wird mir das glaube ich zu "heiß" sein. Abgesehen davon: Mal schauen, ob sich die Verkäuferin überhaupt nochmal meldet und auf die Forderungen eingeht...
Wenn nicht oder nur ein paar Zweifel aufkommen oder ein paar Dinge anders laufen sollen, dann solltest du deinen "Beweis" dafür haben, dass man lieber die Finger von lässt. Wenn sich die Verkäuferin zurück meldet, du ihr das alles erklären kannst und die jeden Schund mitmacht könnte es für ein seriöses Angebot sprechen, aber auch dann absichern.
Bei so Verkäufen sollte es immer eine Win/Win Situation geben, daher hat auch der Verkäufer ein Interesse und macht ein wenig was mit.
"Streng genommen ist das übrigens nicht korrekt - ich kann durchaus Eigentum an etwas erwerben, das der Verkäufer nicht verkaufen durfte."
Stichwort "gutgläubiger Erwerb".
"Und für den Eintritt des Eigentums ist natürlich die vertragliche Gegenleistung (=Bezahlung) ausschlaggebend."
Du meinst vermutlich die Eigentumsübertragung, und die ist unabhängig von der Gegenleistung. Steht schon oben, Einigung und Übergabe.
Hallo
Hab das ganze Zeug jetzt nicht gelesen.
Aber bei deiner Anfrage fielen gleich mal die Worte :
„Eingelagert in Genf“
und
„Keine Ahnung“.
Bitte lass die Finger davon.
Gruß
Liebe Verkäuferin, da ich Ende der Woche ohnehin beruflich in Genf bin, könnten wir vor Ort alles abwickeln. Bitte die genaue Anschrift mitteilen, wo ich hinkommen darf.
Die Schweiz ist kein.. Billig - Lohn Land, also sind dort Neufahrzeuge auch nicht billiger als in Deutschland!!!....
Da steht sich mir die Frage...warum wird das Motorrad nicht direkt vor Ort zum Verkauf angeboten???
Angeblich zum super Preis, da dürfte es kein Problem sein, das Ding.. OHNE.. den ganzen Aufwand zuverkaufen....
Sehr seltsam...
Ich würde es nicht kaufen!!.... zuviel Unstimmigkeit
Mfg
Helmut
..
Ist doch ganz einfach,,, sobald du Geld ueberweisen musst, bzw. sollst, bevor du es greifen kannst, mach den Geldbeutel ganz schnell zu,,, so einfach,, Ausser die huebsche Frau, faehrt mit dir nach Genf,, aber dann sollte es ja wieder greifbar sein,,,
Das wusste ich nicht...
Trotzdem eine sehr...windige.. Angelegenheit!!
Ich hätte da auch meine Bedenken
Mfg
Helmut
Helmutudo, da irrst du dich, dass die Schweiz kein billig land ist,, jedes Jahr am Jahresende, sind sie nirgends guenstiger als in der CH,, und das meist mit Vollausstattung. Der MWST sei dank,,
PeterBH , wenn das Fahrzeug in DE zugelassen ist, aeh, waere,,, dann kannst du es immer einfuehren,,, !! Mit Erlaubnisschein der huebschen Frau..