Motorraddrosselgutachten mit falscher FIN

Nachdem ich mein Motorrad nach 4 Monaten (!!) wieder vom Gutachter abholen konnte, muss ich die Drossel vom Tüv abnehmen lassen.
Kurze Info: Motorrad wurde ende Juni abgeschleppt da der Verdacht bestand dass das Motorrad ohne Drossel im Strassenverkehr bewegt wurde, da in den Papieren die offene Leistung eingetragen war. Beim Gutachter kam dann raus dass das Motorrad tatsächlich gedrosselt ist, somit muss diese vom TÜV abgenommen werden um die Papiere mit der gedrosselten Leistung zu bekommen. Ich hatte zu dem Zeitpunkt des Abschleppens keine Ahnung dass man extra Papiere für die gedrosselte Maschine braucht, da ich sie offen gekauft und dann selbstständig gedrosselt habe; insofern: mein Fehler.

Ich habe vom Verkäufer (privat) ein Drosselgutachten mitbekommen, auf dem u.a. die Leistung der gedrosselten Maschine eingetragen ist.
Allerdings ist dort, warum auch immer, eine ander FIN als in den Papieren.
Ist das ein Problem? Oder kann ich mit dem Gutachten trotzdem die gedrosselten Papiere bekommen?

77 Antworten

Zitat:

@hk_do schrieb am 7. November 2024 um 19:01:20 Uhr:


Die Erstellung des Gutachtens kostet den Vertreiber eine Menge Geld, und das möchte der Hersteller natürlich auch wieder hereinholen. Weil das einzubauende Teil eher simpel ist sichert er das über die Individualisierung des Gutachtens.

Im Fall des TE ist es ja kein Gutachten und das genannte Motorrad passt auch nicht ganz. Aber nehmen wir mal an, ich lege dem Prüfer ein FIN-bezogenes Gutachten vor, das genau für dasselbe Modell gilt wie meines. Würde es dann nur wegen der eingetragenen FIN abgelehnt? Warum sollte sich die Prüforganisation zum Erfüllungsgehilfen des Herstellers machen, nur um dessen wirtschaftliche Interessen zu unterstützen?

unten mal ein Beispiel, das Gutachten wird zusammen mit dem Drosselkit und einem Typenschild-Aufkleber geliefert.

Das Gutachten enthält aus verschiedenen Gründen immer die Fahrgestellnummer des Empfänger-Fahrzeuges, u.A. um bei möglichen Rückrufaktionen die aktuellen Halter direkt zu ermitteln und wie hier schon mehrmals genannt, um illegale Tauschorgien zu unterbinden usw.
Der neue Typenschild-Aufkleber wird übrigens über das alte Typenschild geklebt, da ist natürlich auch die Fahrgestellnummer drauf.

Img

Jetzt wo ich Typenschildaufkleber lese: Bei meinem Motorrad ist die FIN auch nur auf einem Aufkleber der zT schon ab ist, sodass die Nummer nicht mehr gescheit lesbar ist. Ist das ein Problem? Wenn ja, wo bekomme ich einen neuen her? Außerdem, warum ist es überhaupt ein Aufkleber und nicht, wie üblich, in den Rahmen geschlagen?

die FIN ist natürlich auch am Steuerkopf eingeschlagen/gelasert (oder wie auch immer) dauerhaft angebracht

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Okay aber welche Funktion hat dann dieser Aufkleber? Man kann sich ja denken dass der nicht für immer hält

Die Drossel bleibt ja auch selten für immer ... 😉

Zitat:

@Tm0909 schrieb am 8. November 2024 um 12:09:47 Uhr:


Okay aber welche Funktion hat dann dieser Aufkleber? Man kann sich ja denken dass der nicht für immer hält

Der sollte schon lange halten. Ansonsten ist ein Klebeschild "Stand der Technik"! (Und hält normalerweise ewig)
Da hat wohl derjenige welche das geklebt hat, geschlampt (nicht richtig sauber gemacht), oder der Aufkleber dieses dubiosen Händlers ist Mist.

Über die Funktion eines Fabrikschildes gem. §59 StVZO respektive den einschlägigen EU-Vorschriften brauchen wir jetzt nicht diskutieren.

Zitat:

Warum sollte sich die Prüforganisation zum Erfüllungsgehilfen des Herstellers machen, nur um dessen wirtschaftliche Interessen zu unterstützen?

Umgekehrt.
Warum sollte der Prüfer gegen die Urheberrechte des Gutachteninhabers verstoßen. Wer fünfstellige Beträge für die Erstellung eines Gutachtens ausgibt möchte das verständlicherweise refinanziert haben. Und das steht teilweise auch so im Gutachten drin. Oft mit Androhung einer Geldstrafe bei Verstoß.

Der Hersteller der Drossel verdient doch am Verkauf der Drossel samt Gutachten.
Warum soll der zweimal kassieren?

Weil die "Drosselung" oft nur aus einem kleinen Stück Blech besteht (Vergaser-Anschlag, Gaszugbegrenzung) oder einem Ring (Variomatik), Lochblende im Ansaugtrakt usw., usw.....

Und dann könnte jemand das billige Teil selbst herstellen und mit einer Gutachten-KOPIE die Eintragung bei TÜV erwirken. Ohne daß der Hersteller einen Cent bekommen hat, um die teure Gutachtenerstellung zu refinanzieren.

Das wäre zutreffend, wenn die Teile nicht gekennzeichnet wären, was ich aber für kaum vorstellbar halte, wobei man heutzutage den Chinesen alles zutrauen kann. 😉

War denn die Erlangung des Gutachtens FIN-bezogen? Wurden die einzelnen Prüfungen des Bauteils FIN-bezogen durchgeführt? Das war doch alles nur abhängig vom Fahrzeugtyp, also sollte das Gutachten auch für alle Fahrzeuge dieses Fahrzeugtyps gelten.

Natürlich werden die Teile für eine ganze Baureihe geltend geprüft.

Aber dann bestellt der Kunde beim Hersteller einen Drosselsatz, muß dabei die FIN angeben und bekommt ein Teilegutachten mitgeliefert, in dem die FIN genannt ist, sowie der Hinweis, daß das Papier nicht für andere Fahrzeuge verwendet werden darf.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. November 2024 um 22:18:38 Uhr:


Das wäre zutreffend, wenn die Teile nicht gekennzeichnet wären, was ich aber für kaum vorstellbar halte, wobei man heutzutage den Chinesen alles zutrauen kann. 😉

Dafür braucht es keine Chinesen.

Damit der Verbau des Teils durch den Sachverständigen geprüft werden kann, steht ja im Gutachten genau, wie das Teil aussieht und wie es ggf. gekennzeichnet ist. Also kann man bei Nachbau problemlos die Kennzeichnung aufbringen.

OK, das kann man dem Hersteller auch nicht verbieten. Aber meine Frage oben bezog sich nicht auf das Verhalten des Herstellers, sondern der Prüforganisation. Wenn ich also so ein Gutachten vorlege, das nicht zur FIN, wohl aber zum Typ passt, wird der Prüfer das Gutachten dann ablehnen? Obwohl er erkennt "Dieses Bauteil ist laut Gutachten für dieses Fahrzeug geeignet".

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