Motorrad wurde mir vom Händler ohne ABE verkaut!

Sers Jungs und Mädels!
Ich hab hier mal ne kleine Frage und würd mich über jede Antwort freuen!!!!
Also. Ich hab mir September 08 ein gebrauchtes Motorrad von einem eigentlich recht netten Händler (den Namen will ich erstmal nicht preisgeben bis alles geklärt ist) gekaut. Händler.... sprich ein Jahr Gewährleistung! Das Motorrad an sich läuft auch echt gut. Mir viel bereits bei der Probefahrt auf das die Vorderradbremse stark ruckelt! Allerdings wurde ich hier auf den V-Motor verwiesen und das sei normal. (OK, ich bin Leie und ner Werkstatt glaubt man da erstmal n Stück weit) Verkauft wurde mir Motorrad, schon mit einigen Umbauteilen, unteranderem mit bereits verbautem Sportauspuff. (Orginalteile hab ich aber auch bekommen, auch Auspuff)
So bin ich also im Sept. letztes Jahr dort vom Hof gefahren. (Hab auch noch schön Bilder auf dem Hof vom Motorrad usw. gemacht)
Zweit Tage später bin ich zu meinem persönlichen Händler den ich das Motorrad fahren lies und der auch sagte die Bremse passt vorne nicht. Da sei die Scheibe im A..... und die Batterie is zu schwach, deswegen springt sie schlecht an.
Ok! Ich ruf bei denen an, bla bla, hätts gleich merken müssen..... usw. Batterie bekomm ich ne neue, Bremsscheibe aber net.
Naja, ich denk mir solang es weiter nix is! Es war n guter Preis, übernehm ich die Bremsscheibe halt.
Tja, und jetzt am Wochenende hab ich mal weng was dran gemacht, schraub den Auspuff runter und seh kein E-Prüfzeichen. Am Ende kommt raus das für meinen Bock nur ne Hand voll von den Endtöpfen gemacht wurde und die keine Zulassung haben.
Ich hab das Motorrad ja eigentlich mit Sportendtopf gekauft.
Und das Motorrad wurde mir von einem Fachmann ohne gültige Betriebserlaubnis übergeben und ich bin so vom Hof gefahren!
OK, bisher blöd von mir und glück gehabt das noch nix passiert ist!

Aber kann ich jetzt irgendwas machen und auf mein Recht... sprich auf ne neue Bremsscheibe und vorallem auf nen Sportendtopf mit ABE bestehen???
Ich hab die Fotos, ich hab Gewährleistung, ich hab gleich bedenken geäußert und ich bin schließlich nicht der Fachmann!

Dank euch allen die mir Helfen!!!!
MFG, Hanson

Beste Antwort im Thema

Das wird nur ein Anwalt nach Durchsicht des Kaufvertrags mit Gewissheit sagen können, im Internet bekommst du leider meist nur Vermutungen und Halbwissen.

Mein erster Gedanke wäre auch - klar, ein Motorrad muss auch eine Betriebserlaubnis haben, bzw. Umbauten eingetragen sein.

Auf der anderen Seite kann der Händler z.B. auch umgebaute Rennstreckenmotorräder verkaufen, wo man dann ganz bewusst darauf verzichtet.

Es wird auf den Text im Vertrag ankommen, wenn der Händler dort zusichert, dass das Motorrad allen Standards entspricht usw., dann wäre es wohl ein Mangel. Meiner Meinung nach allerdings nicht zwangsläufig, da ein Sportauspuff ohne ABE nicht automatisch verboten ist (siehe Beispiel Rennmotorrad oben). So kann man sowas meist immer noch beim TÜV eintragen (gegen Bezahlung, klar) und das Motorrad funktioniert ja auch technisch, egal ob ABE oder nicht.

Ich würde also noch einmal genau den Kaufvertrag sondieren und lesen, was dort für Eigenschaften zugesichert werden. Im Zweifelsfall würde ich mich hier nicht aufs Forum verlassen (mich eingeschlossen), sondern mal bei einem Anwalt oder zumindest noch ADAC o.ä. nachfragen.

Das größere Problem wäre für mich die Bremsscheibe, das ist sicherheitsrelevant, da sollte es kein "naja, wird schon passen" geben. Damit würde ich zu einem authorisierten Vertragshändler der Marke fahren und prüfen lassen, ob die Bremse Originalbauteile verbaut hat und so funktioniert, wie der Hersteller es vorsieht. Ist es nicht so, würde ich sofort reklamieren und mir den Mangel beheben lassen. Im Gegensatz zum Auspuff wird es da nicht viel Diskussionsraum geben.

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Rote Nummer - Probefahrt. Erfordert lediglich die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Nicht die Übereinstimmung mit der BE.

Ich möchte Dich lediglich darauf hinweisen, dass es nicht so offensichtlich ist, wie Dein Anwalt Dir verklickern will. Wenn ein Händler einen offensichtlichen Bremsscheibenschaden schon beim Kauf vertuschen will, traue ich dem noch ganz andere Dinge zu.

Also mach es richtig (Sachverständigengutachten, möglichst vom Gericht bestellt) oder versuch dich so zu einigen.

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn


Rote Nummer - Probefahrt. Erfordert lediglich die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Nicht die Übereinstimmung mit der BE.

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Stimmt! Aber die wußten sicher das die Bremse vorne eben ruckelt!

Ich möchte Dich lediglich darauf hinweisen, dass es nicht so offensichtlich ist, wie Dein Anwalt Dir verklickern will. Wenn ein Händler einen offensichtlichen Bremsscheibenschaden schon beim Kauf vertuschen will, traue ich dem noch ganz andere Dinge zu.

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Ja, klar! Ich nehm auch jeden sinnvollen Tip und jede Anregung hier gerne an! Dafür hab ichs ja rein geschrieben! grins

Also mach es richtig (Sachverständigengutachten, möglichst vom Gericht bestellt) oder versuch dich so zu einigen.

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Das wär mir persönlich natürlich am liebesten! Geht schnell und keiner hat weiter rennerei und Ärger!

Danke nochmal für deine konstruktive Kritik!

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn



Sachverständigengutachten, möglichst vom Gericht bestellt oder versuch dich so zu einigen.

@ Hanson99

Ich hoffe, Du hast Lewellyn richtig verstanden. Ein Sachverständigengutachten das Du (und nicht das Gericht) in Auftrag gibst, ist fast nicht wert. Also versuch Dich so zu einigen. Der Hinweis auf eine Beratung durch Herrn Dr. jur. Vor und Name hilft gelegentlich.

Allsquare

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