Motorrad Verkauf - angemeldet, ohne Kennzeichen - ummelde-/anmeldefrage

Also ich Versuchs kurz:

Meine 125er wird morgen abgeholt.
Sie ist noch angemeldet, Kennzeichen behalte ich da weil das ein wunschkennzeichen ist.
Der Käufer bekommt alles was dazu gehört natürlich mit.
In einer Woche kommt die neue Maschine - diese soll dann auf mein Wunschkennzeichen der 125er angemeldet bzw. Umgemeldet werden.

Nun meine fragen:

Kann der Käufer meiner 125er diese mit den Papiere , aber ohne Kennzeichen abmelden?
Oder kann er sie dann nur neu zulassen?
Kann ich die wunschkennzeichen aufs neue Mopped einfach so mitnehmen, oder muss das alte Fahrzeug (also die 125er) zuvor abgemeldet sein?

Der Käufer kommt nicht aus der selben Stadt. Sonst wäre es ja einfach...
Und wäre jetzt nicht WE würde ich sie wohl zur Sicherheit kurz abmelden.
Falls meine Planung nicht gehen sollte, was würdet ihr vorschlagen?!?
Soll er mein Kennzeichen mitnehmen und abmelden? (Kennzeichen dann per Post an mich zurück)
Oder soll ich ihm die Maschine ohne Papiere mitgeben (ich gehe dann Montag abmelden und Schick sie ihm per Post)
Oder gibt's ne andere Möglichkeit?

Danke!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH


...................
Nur weil du es damals nicht gebacken bekommen hast ändert das nicht an der rechtlichen Grundlage.

Sprich: Nur weil du damals nicht das gemacht hast was notwendig war damit der Eigentumsübergang fixiert war ist das nicht das Problem vom TE oder allen anderen auf der Welt.

Grüße, Martin

Und Du hast heute wieder die Weisheit mit dem Löffel gefressen.🙄

Es geht mir nicht um die Rechtliche Grundlage.

Ich hab damals alles richtig gemacht,

nur ändert das nichts am

Aufwand

die Ansprüche auch durchzusetzen.

Das ist der einzige Grund weshalb ich das so schreibe und handhabe.

Grüße

0016

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Zitat:

Original geschrieben von X_FISH



Zitat:

Original geschrieben von Daciageha


Kennzeichen ist sein Eigentum, er hat es anfertigen lassen und er hat es bezahlt.
Das Blech ja, der Rest nicht. Wenn er das Fahrzeug angemeldet übergibt -> das Schild (Blech) gehört dem Käufer und nicht mehr ihm.

so so, er bekommt es zurückgeschickt, gehört also dem Käufer?

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH



Zitat:

Original geschrieben von Daciageha


Er kann es an seinem neuem Moped wieder verwenden, weil Wunschkennzeichen.
Falsch. Er muss erneut (!) ein Wunschkennzeichen beantragen. Das Kennzeichen ist ans Fahrzeug gebunden und nicht an den Fahrzeugeigentümer. Wenn du natürlich alles in einem Aufwasch erledigst -> wird es einfacher.

Da sich der TE aber erst sehr spät informiert hat ist der Zug eben abgefahren.

nach Auskunft der Behörde laut TE hört sich das aber ganz anders an.

Zitat:

Original geschrieben von 0016


Du hast es vermutlich immer noch nicht verstanden.
Wo und wann hab ich denn was über die Versicherung geschrieben?

Wer reguliert denn bei dir sonst einen Schaden? Dann klär' uns doch alle mal auf was genau denn damals bei dir falsch gelaufen ist. Denn was du in deinem ersten Posting geschrieben hast war folgendes:

Zitat:

[...] Im Fall einer nichtum,- abmeldung des Käufers hast Du erhebliche Probleme.
Im Falle eines Unfalls erst recht.
Da nützt Dir kein Zettel auf dem irgendwas steht. [...]

Bei Unfall denke ich an Versicherung. An was denkst du?

Zitat:

Original geschrieben von 0016


Und das was ich schrieb ist auch kein Unfug, sondern nur ein gut gemeinter Rat.

Eigentumsübergang vs. deine Aussage »Da nützt Dir kein Zettel auf dem irgendwas steht«. Wenn du das noch immer nicht wahrhaben willst -> ruf deine Versicherung an. Evtl. verstehst du es dann ja was du falsch geschrieben hast und was damit eben Unfug war (und bleibt).

Zitat:

Original geschrieben von Daciageha


so so, er bekommt es zurückgeschickt, gehört also dem Käufer?

Ja. Er kann ihm auch die Sitzbank, die Blinker und die Zündkerzen zurückschicken. Auch alles Eigentum des Käufers. Wenn er so freundlich ist und es ihm zuschicken will, dann darf er das.

Jedoch hat der Verkäufer kein Recht auf Sitzbank, die Blinker, die Zündkerzen oder das Blech was am Heck hängt.

Und bezüglich des Wunschkennzeichens hat der TE folgendes geschrieben:

Zitat:

[...] je nach Sachbearbeiter sogar ohne nochmal das Wunschkennzeichen zu bezahlen. Das kommt jedoch wirklich auf den an der dann vor mir sitzt.

Sprich: Wenn er Glück hat muss er nichts blechen. Wenn es normal läuft - er also Pech hat - muss er noch einmal bezahlen wenn er eine bestimmte Kombination will.

Aber das wird er sicherlich auch noch hier dann in einer Woche schreiben wie es ausgegangen ist.

Grüße, Martin

PS: Faszinierend wie Leute auf ihrer Meinung (!) beharren anstatt mal jemandem zu glauben der recht häufig mit Fahrzeugzulassungen, Zulassungsstellen und sonstigem Papierkram zu tun hat. Nur weil sie vermutlich 2x in 10 Jahren ein Fahrzeug zugelassen haben... Aber da geht MT wohl den Weg wie viele andere Foren: Der Pöbel brüllt und die mit Ahnung haben keinen Bock mehr. Ganz wie die werte Marie schon vor vielen Jahren schrieb: »Der Gescheitere giebt [sic!] nach! Ein unsterbliches Wort. Es begründet die Weltherrschaft der Dummheit«.

In diesem Sinne lasse ich euch mit den Trollen alleine -> wer meine Ausführungen anzweifelt kann sie gerne überprüfen. Er wird aber zu keinem anderen Ergebnis kommen.

@X_FISH
Auch wenn es Gebetsmühlenhaft klingt:
Du hast es immer noch nicht verstanden.
Du hast mit all Deinen Aussagen volkommen recht,
aber im Fall einen Unfalls oder der nichtabmeldung durch den Käufer etc. pp
hast Du erst mal den schwarzen Peter und musst Deine "Unschuld" durchsetzen.
Das heist Schreibkram, Telefonate, ev. Anwaltskosten usw. usw....
Nur darum geht es, um nichts anderes.
Das kann man vermeiden wenn man das Fahrzeug abmeldet vor der Übergabe.

In meinem Fall war es ein sehr freundlicher Käufer der mir schriftlich zusicherte
das Auto innerhalb 2 Tagen um,- bzw. abzumelden.
Er hat es aber nicht getan, und ist mit dem Fahrzeug nach Spanien ausgewandert.
Ich habe ein knappes Jahr gebraucht um bei der Zulassungsstelle eine Zwangsabmeldung durchzusetzen.
Das ging erst nach X Briefen von Anwälten und einer Menge Schreibkram.
Auf den Kosten der KFZ Steuer (die lauft nämlich weiter)
und er KFZ Versicherung (die lauft nämlich auch weiter) bin ich sitzengeblieben.
Mein Ersatzfahrzeug wurde für die Zeit als Zweitwagen geführt. (125% Prämie statt 50%😠)

Aus solchen Grunden Rate ich jedem kein angemeldetes Fahrzeug aus der Hand zu geben,
auch wenn man schriftlich alles vereinbaren kann und damit Rechtlich auf der sicheren Seite ist.

War das jetzt auch für Dich verständlich ?
Grüße
0016

Zitat:

Original geschrieben von 0016


freundlicher Käufer der mir schriftlich zusicherte
das Auto innerhalb 2 Tagen um,- bzw. abzumelden.
Er hat es aber nicht getan, und ist mit dem Fahrzeug nach Spanien ausgewandert.
Ich habe ein knappes Jahr gebraucht um bei der Zulassungsstelle eine Zwangsabmeldung durchzusetzen.
Grüße
0016

Hi

ähnliches ist mir (mitte 87) auch passiert,
nur hab ich die Zulassungsstelle erstmal aussen vor gelassen und das Kfz. bei meiner Vers. abgemeldet,
die dann bei der Zulassungsstelle auf deren Anschreiben ich lediglich die Kaufvertragskopie zurücksendete mit kurzer Erklärung der "Sache".
Ergo, das wars dann auch für mich, war lästig aber wohl einfacher als andersherum.
(der Käufer war nach GR abgewandert)

lG Frank

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Zitat:

Original geschrieben von Ruebe-ruebe


Hi

ähnliches ist mir (mitte 87) auch passiert,.........
lG Frank

Servus Frank,

verkauft Du nochmal ein Auto ohne es vorher abzumelden?

Regards
0016

Zitat:

Original geschrieben von 0016


Servus Frank,
verkauft Du nochmal ein Auto ohne es vorher abzumelden?

Regards
0016

Hab ich schon mehrfach gemacht, auch mal ein Möpie 😁

Im Reglfall ist es (inclu Probefahrt ect.) problemlos.

lG aus Bayern Frank

(P.S. gekauft natürlich auch, meinen "Ziegel" hätt ich ohne Zulassung weder testen können noch hät ich ihn so ohne gekauft)

So viel dummes Zeugs in einem Thread hat man selten.

Nur kurz, wie es sicher funktioniert und korrekt ist: Das Fahrzeug wird abgemeldet und das Kennzeichen dabei nach Wahl auf das Fahrzeug oder den letzten Halter gespeichert. Die letztgenannte Möglichkeit ist hier richtig, das Kennzeichen muß also auf den letzten Halter gespeichert werden. Es bleibt dann neuerdings für ein Jahr für diesen reserviert. Bisher geht das noch nicht bei beliebiegen Zulassungsstellen, man kann und darf also nur bei der eigenen abmelden, wenn man das Kennzeichen am nächsten Fahrzeug verwenden will. Es ist aber schon lange in der Planung, daß man bei jeder beliebigen Zulassungsstelle ein Kennzeichen auf den letzten Halter reservieren kann. Wenn das Kennzeichen weder auf den Halter, noch auf das Fahrzeug reserviert wird (und das ist der Regelfall, wenn ein Käufer das Fahrzeug in einem anderen Kreis anmeldet), dann ist es sofort bzw. nach spätestens 24 Stunden frei. Das bedeutet, wenn ein anderer dasselbe Kennzeichen gerne hätte, dann hat unser TE mit "Glück" das Nachsehen und ein anderer freut sich über diese Nummer.

Also nochmals der Ablauf, wenn man sein Wunschkennzeichen behalten will:

- Fahrzeug VOR Übergabe bei der eigenen Zulassungsstelle abmelden und das Kennzeichen auf den Halter reservieren lassen
- Neues Fahrzeug innerhalb eines Jahres auf das reservierte Kennzeichen zulassen lassen

Es geht manchmal auch anders - aber nur mit Glück, sicher ist das nicht. Diese Methode ist dagegen sicher.

Gruß Michael (der mehrere Kennzeichen schon an mehreren Fahrzeugen hatte bzw. hat)

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