Motorrad Verkauf - angemeldet, ohne Kennzeichen - ummelde-/anmeldefrage

Also ich Versuchs kurz:

Meine 125er wird morgen abgeholt.
Sie ist noch angemeldet, Kennzeichen behalte ich da weil das ein wunschkennzeichen ist.
Der Käufer bekommt alles was dazu gehört natürlich mit.
In einer Woche kommt die neue Maschine - diese soll dann auf mein Wunschkennzeichen der 125er angemeldet bzw. Umgemeldet werden.

Nun meine fragen:

Kann der Käufer meiner 125er diese mit den Papiere , aber ohne Kennzeichen abmelden?
Oder kann er sie dann nur neu zulassen?
Kann ich die wunschkennzeichen aufs neue Mopped einfach so mitnehmen, oder muss das alte Fahrzeug (also die 125er) zuvor abgemeldet sein?

Der Käufer kommt nicht aus der selben Stadt. Sonst wäre es ja einfach...
Und wäre jetzt nicht WE würde ich sie wohl zur Sicherheit kurz abmelden.
Falls meine Planung nicht gehen sollte, was würdet ihr vorschlagen?!?
Soll er mein Kennzeichen mitnehmen und abmelden? (Kennzeichen dann per Post an mich zurück)
Oder soll ich ihm die Maschine ohne Papiere mitgeben (ich gehe dann Montag abmelden und Schick sie ihm per Post)
Oder gibt's ne andere Möglichkeit?

Danke!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH


...................
Nur weil du es damals nicht gebacken bekommen hast ändert das nicht an der rechtlichen Grundlage.

Sprich: Nur weil du damals nicht das gemacht hast was notwendig war damit der Eigentumsübergang fixiert war ist das nicht das Problem vom TE oder allen anderen auf der Welt.

Grüße, Martin

Und Du hast heute wieder die Weisheit mit dem Löffel gefressen.🙄

Es geht mir nicht um die Rechtliche Grundlage.

Ich hab damals alles richtig gemacht,

nur ändert das nichts am

Aufwand

die Ansprüche auch durchzusetzen.

Das ist der einzige Grund weshalb ich das so schreibe und handhabe.

Grüße

0016

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Zitat:

Original geschrieben von Ruebe-ruebe


..................
bist Du von dem Moment an aus dem schneider, die Vertragskopie zur rechtlichen Komplettabsicherung an Vers. und Zulassungsstelle geschickt pinkelt Dir auch keiner mehr ans Bein.

lG Frank

Wie gesagt, das darf jeder handhaben wie er will.

Ich

gebe kein angemeldetes Fahrzeug aus der Hand.

(Gebranntes Kind scheut das Feuer)

Regards

0016

Zitat:

Original geschrieben von Daciageha


Kennzeichen ist sein Eigentum, er hat es anfertigen lassen und er hat es bezahlt.

Das Blech ja, der Rest nicht. Wenn er das Fahrzeug angemeldet übergibt -> das Schild (Blech) gehört dem Käufer und nicht mehr ihm.

Zitat:

Original geschrieben von Daciageha


Er kann es an seinem neuem Moped wieder verwenden, weil Wunschkennzeichen.

Falsch. Er muss erneut (!) ein Wunschkennzeichen beantragen. Das Kennzeichen ist ans Fahrzeug gebunden und nicht an den Fahrzeugeigentümer. Wenn du natürlich alles in einem Aufwasch erledigst -> wird es einfacher.

Da sich der TE aber erst sehr spät informiert hat ist der Zug eben abgefahren.

Zitat:

Original geschrieben von 0016


Ich gebe kein angemeldetes Fahrzeug aus der Hand.
(Gebranntes Kind scheut das Feuer)

Nur weil du es damals nicht gebacken bekommen hast ändert das nicht an der rechtlichen Grundlage.

Sprich: Nur weil du damals nicht das gemacht hast was notwendig war damit der Eigentumsübergang fixiert war ist das nicht das Problem vom TE oder allen anderen auf der Welt.

Grüße, Martin

Wenn der Käufer sich auskennt wird er Dir keinen Cent geben, ohne daß er den Fahrzeugbrief bekommt. Grund: Das Fahrzeug gehört demjenigen, der den Brief hat. Und wenn Du - nachdem er bezahlt hat - auf ne lustige Idee kommst, kannst Du zur Polizei spazieren und auf Herausgabe des Fahrzeugs klagen.

Wir hatten bei uns mal einen Fall, wo genau so was ähnliches passiert ist, nur anders herum. Da hat ein Auto-Verkäufer dem potentiellen Kunden den Brief gegeben, "um den Export abzuklären". Der ist damit zur Staatsanwaltschaft und hat geklagt - und vor Gericht recht bekommen. Der Richter sagte wörtlich, daß er dem Verkäufer zwar glaubt, die Rechtslage aber eindeutig gegen ihn ist. Wer den Brief hat, dem gehört das Fahrzeug.

Such Dir ein anderes Kennzeichen und verbuch es unter Lehrgeld.

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88


[...] Grund: Das Fahrzeug gehört demjenigen, der den Brief hat. [...] Wer den Brief hat, dem gehört das Fahrzeug. [...]

Falsch. Noch ein Märchen.

Der Brief ist kein Eigentumsnachweis.

Steht sogar drauf... Siehe Zulassungsbescheinigung Teil II, Feld C.4c: »Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.«

Dies gilt sowohl für die Zulassungsbescheinigung Teil II wie auch für den alten Brief.

Mann, Mann, Mann... Märchen und Mythen. Ist heute mal wieder Märchen-Talk.de hier.

Grüße, Martin

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Laut Zeitung sah das der Richter aber ganz anders.

Wenn natürlich ein Nachweis da ist (Leihvertrag o.ä.) sieht das anders aus. Oder z.B. wenn der Brief als Pfand bei einer Bank hinterlegt ist. Aber wenn nix schriftliches da ist, wird es schwierig.

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH


...................
Nur weil du es damals nicht gebacken bekommen hast ändert das nicht an der rechtlichen Grundlage.

Sprich: Nur weil du damals nicht das gemacht hast was notwendig war damit der Eigentumsübergang fixiert war ist das nicht das Problem vom TE oder allen anderen auf der Welt.

Grüße, Martin

Und Du hast heute wieder die Weisheit mit dem Löffel gefressen.🙄

Es geht mir nicht um die Rechtliche Grundlage.

Ich hab damals alles richtig gemacht,

nur ändert das nichts am

Aufwand

die Ansprüche auch durchzusetzen.

Das ist der einzige Grund weshalb ich das so schreibe und handhabe.

Grüße

0016

Habe meine CB 450 s in einer Blitzaktion verkauft, der Typ hatte wenig Zeit, sowie auch ich und daher habe ich es drauf ankommen lassen und ihm die Karre verkauft mit Kennzeichen, sie war zu diesem Zeitpunkt noch angemeldet.

Ich hatte eine Klausel im Vertrag mit eingebunden, indem sich der Käufer dazu verpflichtet das Fahrzeug innerhalb der nächsten 5 Werktage abzumelden, oder Neu zuzulassen.Außerdem noch, dass Zuwiderhandlungen des Fahrens mit dem Kennzeichen des Vorbesitzers auf seine Kappe gehen, welches er mir mit seiner Unterschrift bestätigt hat.

Alles hat einwandfrei geklappt, nur anders, wie im Falle des TE, war meine Karre durch den Wirkungsverlust des Anlasserfreilaufs nicht mehr Einsatzbereit, die Maschine wurde als Bastlerfahrzeug deklariert und ebenfalls ein Verweis auf die Straßenverkehrsuntauglichkeit, auf die hingewiesen wurde.

Mit der Ummeldung wurde meine Zulassung automatisch storniert und ich wurde über die Abmeldung von der Zulassungsstelle ordnungsgemäß informiert, sowie von der Versicherung...ein Segen der modernen Informationstechnik dass heutzutage alles doch recht unkompliziert von statten geht.

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88


Laut Zeitung sah das der Richter aber ganz anders.

Wäre schön wenn du mir den Artikel zur Verfügung stellen würdest.

Deine Behauptung ist jedenfalls falsch.

Wer weiß was die werten Herren da im Detail gemacht haben.

Such mal das Aktenzeichen raus -> dann kann man nachschauen um was es da wirklich ging. Alleine den Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II vorzulegen genügt nicht als Eigentumsnachweis.

Punkt.

Zitat:

Original geschrieben von 0016


Und Du hast heute wieder die Weisheit mit dem Löffel gefressen.🙄

Wer Bullshit schreibt muss damit rechnen, dass er das korrigiert bekommt. Auch mit klaren Worten wenn nötig.

Selbst dann wenn er sich dann wie ein kleiner Troll verhält, Pipi in den Augen hat und wütend mit dem Fuß aufstampft und dann sagt »Ist aber so. Jawohl! Genau so war das bei mir! Und wenn ich das sage dann ist das so. Menno!«.

Zitat:

Original geschrieben von 0016


Es geht mir nicht um die Rechtliche Grundlage.
Ich hab damals alles richtig gemacht,

Wenn du damals wirklich alles richtig gemacht hast, dann hättest du auch kein Problem gehabt.

Zitat:

Original geschrieben von 0016


nur ändert das nichts am Aufwand die Ansprüche auch durchzusetzen.
Das ist der einzige Grund weshalb ich das so schreibe und handhabe.

Dann schreib es auch so und nicht den Bullshit den du verzapfen wolltest von wegen

»Da nützt Dir kein Zettel auf dem irgendwas steht.«

-> http://www.motor-talk.de/.../...ummelde-anmeldefrage-t4473448.html?...

Das ist eine Aussage wie etwa »alle Motoren von Honda gehen schnell kaputt« oder »wer einen Diesel fährt darf auf gar keinen Fall in Umweltzonen« -> nämlich falsch.

Daher: Was auch immer du damals gemacht hast, wenn dir die rechtliche Grundlage egal ist brauchst du auch keine falschen Ratschläge oder Hinweise geben. Sonst glaubt dir noch irgendwer den Bullshit, verbreitet ihn weiter und der Nächste ist grundlos verunsichert.

Grüße, Martin

Ok Martin,
lassen wir das.
Aber wenn Du schon mehrere User in einem Post zitierst,
solltest du auch wissen wer was geschrieben hat.

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88

Es geht mir nicht um die Rechtliche Grundlage.

Ich hab damals alles richtig gemacht,

Wenn du damals wirklich alles richtig gemacht hast, dann hättest du auch kein Problem gehabt.


Zitat:

Original geschrieben von Softail-88

nur ändert das nichts am Aufwand die Ansprüche auch durchzusetzen.

Das ist der einzige Grund weshalb ich das so schreibe und handhabe.

Grüße
0016

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH



Wäre schön wenn du mir den Artikel zur Verfügung stellen würdest.

Den hab ich nicht mehr, ist auch Jahre her. Jedenfalls wurde das bei uns auf den diversen Stammtischen heftigst durchdiskutiert und ist genau so abgelaufen. Was da jetzt genau gelaufen ist, kann ich Dir auch nicht sagen. Vielleicht wars auch etwas, das sich in der Berufung erledigt hat; unsere Kleinstadt-Zeitung kriegt Berufungen als nicht mit....

Ich hätt aber noch ein zweites Beispiel: Bei einem kleinen Harely-Schrauber im Landkreis wurde vor Jahren mal eine Kiste zum Umbauen abgegeben - mit Brief, daß er es gleich eintragen kann. Nur hat der Schrauber einen Konkurs hingelegt - und die Kunden-Harley war auf einmal mit in der Konkursmasse. Der KK-Verwalter war fest davon überzeugt, daß es ein zum Betrieb gehöriges Fahrzeug sei - sonst wär ja der Brief nicht da. Gut, die Sache konnte vor Gericht bereinigt werden, aber das hat halt ein halbes Jahr gedauert. Und der Richter empfahl, künftig den Brief nicht mehr aus der Hand zu geben. Was ich mit Sicherheit auch nicht tun werde!

PS: Ich wäre gern nur für meinen eigenen Unsinn verantwortlich😛

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88


[...] Ich hätt aber noch ein zweites Beispiel: Bei einem kleinen Harely-Schrauber [...]

Was ein Konkursverwalter sieht, kassiert er - inklusive eventuell eingelagerter Kundenreifen (welche dann plötzlich fehlen). Da gab's vor wenigen Jahren auch ein Ding was durch diverse Foren ging.

Per Google wiedergefunden:

-> http://www.frag-einen-anwalt.de/...nsolvenz-verschwunden-__f99674.html

Ändert jedoch nichts daran, dass der Brief alleine nicht als Eigentumsnachweis dienen kann. Wenn überhaupt dann als Indiz. Das Gerücht hält sich jedoch auch weiter - insbesondere wenn es immer wieder geschrieben wird.

So wie »Standart« - mit »t«. Oft anzutreffen, trotzdem nicht richtig. 😉

Was z.B. bei der Harley dubios ist: Wenn im Brief noch der Halter steht (war ja nicht der Harley-Schrauber eingetragen) -> offensichtlich nicht auf die Firma zugelassen. Dann geht's eben weiter.

Das jedoch eine Insolvenz mit dem ganzen Drumherum etwas anderes ist wie z.B. ein Schadensfall nach dem Eigentumsübergang -> sollte auch klar sein.

Grüße, Martin

PS: Zitate-Fehler war vorhin schon korrigiert, hat sich zeitlich wohl überlappt.

X-Fish, können wir uns darauf einigen daß ein fehlender Brief - oder einer in den falschen Händen - jede Menge grandiosen Ärger verursachen kann? Und da ich keinen Ärger will, werd ich meine Briefe erst dann aus der Hand geben, wenn die Kaufsumme auf dem Tisch liegt - bzw. andersrum, Geld gegen Brief. Und ich werde genau das auch allen anderen empfehlen. Das spart den Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88


X-Fish, können wir uns darauf einigen daß ein fehlender Brief - oder einer in den falschen Händen - jede Menge grandiosen Ärger verursachen kann?

Ja - jedoch nur dann, wenn sehr besondere Zufälle zusammenkommen. Und selbst dann ändert es nichts daran wer der Eigentümer des Fahrzeugs ist, denn:

Als Eigentumsnachweis kann und darf er nicht verwendet werden.

Zitat:

f) Der Kfz-Brief als Legitimationspapier im Sinne des § 952 BGB Der Kfz-Brief ist nur ein Hilfspapier. Die Rechtsprechung hat allerdings das sachenrechtliche Schicksal von Fahrzeug und Papier als derart miteinander verbunden gesehen, dass § 952 BGB entsprechend anwendbar ist (Palandt – Bassenge § 952 Rn 7). Hier gilt der Grundsatz: „Das Recht am Papier folgt dem Recht aus dem Papier.“ Das bedeutet, dass derjenige, der tatsächlich Eigentümer des Kfz ist, ein Recht am Kfz-Brief hat. Der Erwerber hat ein Recht auf Übergabe des Kfz-Briefes und Eintragung seiner Person im Brief. Er hat daher den Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugbriefs gemäß § 985 BGB gegen den Besitzer des Briefes. Derjenige, der im Kfz-Brief steht, hat jedoch kein Eigentumsrecht am Kfz.

Quelle:

http://sfz-mainz.de/dateien/abhandlungen/fahrzeugbrief.htm

zitiert in

http://www.juraforum.de/.../...eugbrief-oder-der-fahrzeugzahler-233411

Das originale Dokument ist leider nicht mehr zugänglich.

Sprich: Der Eigentümer des Fahrzeugs hat Recht am Fahrzeugbrief/der Zulassungsbescheinigung Teil II und nicht umgekehrt.

Daran ändert sich auch weiterhin nichts - egal wie oft man es ins Internet hineinschreibt.

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88


Und da ich keinen Ärger will, werd ich meine Briefe erst dann aus der Hand geben, wenn die Kaufsumme auf dem Tisch liegt - bzw. andersrum, Geld gegen Brief.

Wobei das ein anderes Thema ist. Ursprünglich ging es um die Versicherung -> darüber hat sich 0016 ausgelassen und Unfug geschrieben.

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH



Wobei das ein anderes Thema ist. Ursprünglich ging es um die Versicherung -> darüber hat sich 0016 ausgelassen und Unfug geschrieben.

Grüße, Martin

???😕

Du hast es vermutlich immer noch nicht verstanden.

Wo und wann hab ich denn was über die Versicherung geschrieben?

Und das was ich schrieb ist auch kein Unfug, sondern nur ein gut gemeinter Rat.

Wenn Du als "Fachjurist" allerdings lieber Streitigkeiten die entstehen

können

per Gericht klären willst, Bitte sehr, steht Dir frei.

Allerdings gibt es eben eine absolut einfache Möglichkeit sowas zu vermeiden.

>Fahrzeug

vor Übergabe

abmelden und Gut ist.

Mehr hab ich nicht geschreiben und dazu stehe ich auch.

Also lass bitte den Blödsinn meine Meinung als Unfug zu bezeichnen.

Grüße

0016

Also:
Ich hab ihm das Fahrzeug samt Kennzeichen mitgegeben, er wird sie heute oder morgen ummelden und mir das Kennzeichen zusenden. (Bei dem Kennzeichen geht's mir nur darum das ich es nicht nochmal Drucken lassen muss)
Im Vertrag haben wir ein geschrieben das er Kennzeichen mitbekommt und das Fahrzeug binnen 3 Tagen ummelden muss. Laut meiner Versicherung ist das auch ok so.
Der Käufer hat sich gefreut und ich mich auch. War n Netter Kerl, der stellt damit nix an. Hab ihn auch aufgeklärt das wenn er ab sofort mit der Maschine nen Unfall hat, selber haftbar ist (bis auf Haftpflichtschaden die meine Versicherung übernehmen würde, jedoch ohne das meine Prozente hoch gehen da verkauft)
Danke für eure Antworten!

Es war etwas kurzfristig da er die Maschine eigentlich erst heute, bzw morgen abholen wollte und es dann doch noch vorher geklappt hat.

Mein wunschkennzeichen kann ich nochmal holen, je nach Sachbearbeiter sogar ohne nochmal das Wunschkennzeichen zu bezahlen. Das kommt jedoch wirklich auf den an der dann vor mir sitzt.
Notfalls Zahl ich halt nochmal das Kennzeichen - dafür Spar ich mir aber das erneute Drucken des Kennzeichens, was ja nochmal 18€ bedeuten würde...

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