Motorrad schneller als eingetragen, Strafbar?
Hallo,
ich habe einen A1-Schein, mein Motorrad ist auch eine normale ungetunte 125er mit unter 15 PS. Das Motorrad ist mit 80 km/h eingetragen da es früher mal gedrosselt war, wo man nur 80 km/h mit nem A1-Schein fahren durfte. Das Motorrad fährt aber deutlich schneller als die 80 km/h(da die Drossel mittlerweile raus ist). Mit nem A1-Schein gibt es da mittlerweile auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr. Also ist das irgendwie Strafbar, wenn das Motorrad über 120 km/h fährt statt den eingetragenen 80 km/h?
Achja, und euch allein ein besinnliches Fest!
Beste Antwort im Thema
Betriebserlaubnis ist erloschen.
->Strafverfahren
->Führerscheinentzug für ALLE Kategorien
->Viel Ärger beim Unfall
Also eintragen lassen und gut ist.
25 Antworten
Wo liegt denn das Problem, mal kurz zum TÜV/DEKRA zu fahren, die Drosselung austragen zu lassen und gut.
Wohl zu einfach. 😮
Ich finde es immer wieder Lustig. Da gibt es Leute die gequirlten Quark produzieren und behaupten die anderen würden das machen, aber lassen wir das, ist ein anderes Thema.
Zitat:
@gast356 schrieb am 24. Dezember 2015 um 19:36:51 Uhr:
..gequirlter Quark wird nicht besser, auch wenn man ihn zigmal runterbetet.Die Versicherungen können sich nicht aus der Verantwortung stehlen, müssen auch in so einem Fall leisten und können den Verantwortlichen schlimmstenfalls mit 5.000,- EUR in Regress nehmen.
Im Vergleich zu möglichen Millionenschäden (z.B. bei Personenschäden,...) die u. Umständen entstehen können also die sprichwörtlichen Peanuts.
Nun gibt es folgende Möglichkeiten. Du zeigst mir deinen Arbeitsvertrag welcher von einer Versicherung oder höher wertiges sein muss - Anwalt in Sachen Strassenverkehrsrecht ginge auch. Oder du hältst dich raus weil du keine Ahnung hast.
Weshalb ich weis wie es ist und hier sogar von jemand anderem nochmals bestätigt ist, dass weist du.
Jeder der hier also mitliest und sieht das du einfach nur deinen Standpunkt vertreten willst ohne konkretes hintergrund Wissen, weis sowieso schon das du nur Quark Produziert.
Also, nun hast du die Chance mich davon zu überzeugen das Deutschland noch im Wilden Westen lebt und die Versicherungen überall geschlampt haben.
Zitat:
@Annonum schrieb am 25. Dezember 2015 um 17:07:25 Uhr:
..nach einem Unfall ist das Ding sowiso kaputt und kann nicht mehr getestet
werden.'also vermeiden , nicht schneller als eingetragen fahren und der Fehler ist dann
irgentwann zufaellig aufgetaucht, noch nicht bemerkt
Angebliche Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Und nicht bei jedem Unfall ist das Ding so kaputt, dass nichts mehr gestestet werden kann.
Gruß Frank,
der nicht verstehen kann was manche Leute ein Risiko eingen wollen, für nichts. 🙄
@Benzli2013: wenn Du wirklich Ahnung hättest, dann wüsstest du, dass man durch Obliegenheitsverletzungen den Versicherungsschutz in der Haftpflicht nicht verliert. Und der mögliche Regress ist nach oben begrenzt, der Gesetzestext wurde hier verlinkt.
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Optimist. Warum sollte man nach einem Unfall nicht feststellen können, dass die Drosselung rückgängig gemacht wurde? Wie wird denn gedrosselt? Gasanschlag reduzieren, Ansaugquerschnitt reduzieren o.ä. Alles Sachen, die auch bei defektem Fahrgestell, Rädern usw. noch nachvollziehbar sind. Selbst der Motor muss nicht mehr funktionieren.
Für einen Regress müsste es ja auch moch so sein, dass der Unfall mit der Drosselung nicht passiert wäre.
Wenn die aber nachweisbar in keinem Zusammenhang mit dem Unfall steht (Nachweispflicht beim VN) erwächst daraus keine Risikoerhöhung also gibt es auch keinen Grund für einen Regress.
Das könnte zum Beispiel ein Auffahrunfall im Kolonnenverkehr sein, der würde beim gedrosselten Bike genauso passiert sein.
...und außerdem wie soll nach einem Unfall überhaupt einer auf die Idee kommen den Schrotthaufen auseiander zu nehmen um nach einer nicht vorhandenen Drossel zu suchen. Das Ding wird vom Abschlepper aufgeladen und je nach Kundenwunsch entweder gleich verschrottet oder irgendwo sonst abgeladen.
Wenn der Unfallfahrer die passende Fahrerlaubnis hat um das Motorrad offen fahren zu dürfen, dann kommt zu 99% keiner überhaupt auf die Idee danach zu fragen.
Da muß sich der Unfallfahrer schon verdammt dämlich anstellen, dass es zu einer Sicherstellung kommt... bei uns hier in der Gegend hat das mal vor ein paar Jahren einer geschafft. Der ist aus Unachtsamkeit mit Vollgas in ne vorfahrtsberechtigte Straße gedonnert, hat einen Unfall gebaut und hinterher aus Blödheit die Ausrede "die Bremsen hätten nicht funktioniert" präsentiert.
Anderer Fall, ein Kollege hat vor Jahren mitm LKW einen Auffahrunfall gebaut, der auch z.B. aus Übermüdung hätte passieren können... da wurde (von der Polizei) nicht einmal, wie bei jeder normalen Kontrolle üblich nach den Scheiben der letzten 28 Tage gefragt. Selbst die aktuelle Scheibe, die z.B. wegen der Aufprallgeschwindigkeit oder der zum Unfallzeitpunkt aktuellen Lenkzeit interessant gewesen wäre wurde dem Fahrer nach einem kurzen Blick drauf wieder ausgehändigt.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 24. Dezember 2015 um 22:29:15 Uhr:
Kurz und knapp:
JA du machst dicht strafbar wie ich bereits schrieb:
-Betriebserlaubnis erloschen mit allen strafrechtlichen Folgen. PUNKT
§ 19 StVZO
Tatbestandsnummer 319500
Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.
Kostet 50 Euro.
Wo du im Bußgeldkatalog strafrechtliche Folgen lesen kannst, musst du uns bitte erklären.