motorrad offen fahren, welche strafe

hi

hab mein autoführerschein 2007 gemacht, bin also schon lange aus der probezeit draussen, den motorrad führerschein hab ich allerdings erst ende 2009 gemacht d.h. ich muss jetzt trotzdem noch 2 jahre mit 34 ps fahren, da ich erst 21 bin

naja hab es jetzt ja fast 1 jahr durchgehalten mit 34 ps und solangsam wird es mir echt zu blöd am gashahn zu ziehen und das einfach nix kommt

jetzt wurde letzte woche noch festgestellt das ich eine leberzirrhose habe(autoimmunkrankheit, nicht durch saufen verursacht oder so, nicht das ihr denkt ich wäre säufer) naja das ist ja jetzt kein todesurteil aber es kann halt doch einiges schief gehen bei der lebertransplantation usw

und jetzt wollt ich meine maschine (kawasaki ninja bj 2004) aufmachen, da ich einfach ein bisschen fun haben will

jetzt zu meiner frage, welche strafe hab ich zu befürchten wenn ich erwischt werde ?!

und macht es dann sinn das motorrad auf offene leistung zu versichern ?

mfg

Beste Antwort im Thema

Kurz und knapp:

- Führerscheinentzug
- Mopped wird stillgelegt
- Strafanzeige / Punkte und Geldbuße
- im Schadensfall evtl. Regress seitens Deiner Versicherung
- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Im Klartext - eine Idee, auf die wirklich nur ein spätpubertierendes Hirn kommen kann und die mit hoher Wahrscheinlichkeit richtig in die Hose geht.

Gruß
Frank

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wenn man 'ne Gedrosselte fährt, obwohl man eine Offene fahren dürfte, braucht man den Lappen nicht umzutauschen...

Ich mag deine offene und hurmorvolle Art 😁

Die Diskussion um Strafe und Folgen hin oder her.........

Wichtig ist doch, das wenn auch nur eine Kleinigkeit schiefgeht, das derjenige ganz schnell mit einem Bein im Knast stehen kann und es an die persönlichen Ersparnisse oder andere Sachen geht.
Dessen sollte sich derjenige bewußt sein der diese offene Art von Motorradfahren machen will.

Für mich persönlich komme ich zu dem Schluss :
Eine Person die vorsätzlich trotz Beschränkung offen fährt ist nicht geeignet ist ein Fahrzeug zu führen.
Heute ist es die Leistung , morgen die rote Ampel die nervt.

Jeder hat seine Meinug 🙂

Zitat:

Original geschrieben von huskycrosser


Für mich persönlich komme ich zu dem Schluss :
Eine Person die vorsätzlich trotz Beschränkung offen fährt ist nicht geeignet ist ein Fahrzeug zu führen.
Heute ist es die Leistung , morgen die rote Ampel die nervt.

100 % agree.

Danke Cruisersteve für den überaus nützlichen Link.

hier mal ein Zitat daraus:

Zitat:

Regressbegrenzung in der Kfz-Versicherung

Wird vom Versicherungsnehmer in der Kfz-Versicherung eine Obliegenheitsverletzung begangen, muss der Versicherer - obwohl er im Innenverhältnis gegenüber dem Versicherungsnehmer von der Leistungspflicht befreit ist - im Hinblick auf die gesetzliche Pflichtversicherung im Außenverhältnis die Ansprüche des Geschädigten gleichwohl befriedigen. Im Gegenzug kann er vom Versicherungsnehmer die Erstattung seiner Aufwendungen verlangen (Regress).
...

Und dann die Frage, was ist eine Obliegenheit...

Wikipedia meint dazu:

Zitat:

...
Eine Obliegenheit bezeichnet im Schuldverhältnis Pflichten minderen Grades, die vom Gläubiger nicht eingeklagt werden können und bei deren Verletzung sich der Schuldner auch nicht schadensersatzpflichtig macht.
...
Im Privaten Versicherungsrecht bestehen sowohl gesetzliche wie auch vertragliche Obliegenheiten, z.B. Anzeige von Versicherungsfällen und der Mitteilung versicherungsrelevanter Daten etc.
...

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nach dieser Erklärung und nach meiner Auffassung keine "einfache" Obliegenheitsverletzung, bei der der Schaden auf 2.500 oder 5.000 beschränkt ist.

Dieser Tatbestand alleine wird ja schon von der Staatsgewalt geahndet, und das nicht zu knapp.

Der Fall würde vielleicht eintreten, wenn ich als Versicherungsnehmer als alleinfahrer versichert bin, und ein anderer mit meinem Auto oder Motorrad einen Unfall verursacht (der aber eine Passende Fahrerlaubnis hat).
Ich habe jemanden fahren lassen, der es zwar darf, den ich aber laut Versicherungsbedingungen nicht hätte fahren lassen dürfen.
<- Das Fahren dieser Person ist durch Versicherungsbedingungen ausgeschlossen, nicht durch Gesetze...

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist bereits vom Gesetz ausgeschlossen, nicht erst von der Versicherung, und deshalb keine Obliegenheitsverletzung mehr.

Ich persönlich würde mich deshalb nicht darauf verlassen, dass meine Versicherung das als "einfache" Obliegenheitsverletzung wertet und mir deshalb im schadensfall "nur" 5.000 Euro in Rechnung stellt.
Ich hätte mit dem Fahren ohne Führerschein jedenfalls Wissentlich gegen bestehendes Recht verstoßen, und damit (evtl. sogar extrem) Fahrlässig gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen.

Vor allem wenn ich ganz bewusst "nochmal vorm eventuellen Abnippeln mit der vollen Power richtig fun haben wollte" (fast wörtlich vom TE...)

Und ich glaube, damit wird mein "Schauermärchen" wieder ganz real und greifbar nah...

Gruß,

Marc

Moin moin aus dem hohen Norden

ich komm aus dem "Land der Horizonte" und ich bin mit mein T Führerschein damals 50ccm Mokick gefahren. Treu doof ohne Veränderung 45km/h Topspeed. Es war damals zur Berufsschule locker ne 45min fahrt :-( Habe mit 18 dann Pkw Führerschein und mit 20 beim Bund Lkw Führerschein gemacht. Dann mit 22 habe ich Klasse A gemacht. Und war am Arsch mit 125ccm Führerschein hätte ich mir die Pkw Probezeit gespart und auch einige Fahrstunden bei Mopedlappen. Mich hats dann angenervt das micht 75Ps Golfs auf der Landstrasse verjagen mit meiner 34Ps drossel :-( diese war auch sehr viel früher draussen als erlaubt. Es ist bei mir damals aber alles Gut gegangen und ist mittlerweile 7Jahre her.
Jetzt habe ich mitbekommen durch einige Bekanntenkreise mit Jugendlichen Rollerfahrern. Die Strafen sehr originell sind Sozialstunden und son Kram, nix Führerschein weg und PkwLappensperre wie bei mir damals. Wo ist dort der Sinn wenn ein die Roller-möchte-gern-Hell´s in der Stadt mit mehr als 80 an mir vorbeirauschen und stolz erzählen das ihre Kisten 110km/h laufen. Bin ich irgendwie in der verkehrten Zeit gross geworden?!?! Nun gut Führerscheinsperre für die unmotivierte Jugendlichen, wovon die meisten uns eh auf der Tasche nachher liegen, ist sicherlich nicht förderlich. Aber Kirchenplatz fegen, wegen "Fahren ohne Führerschein ohne Betriebserlaubnis und Versicherungsbetrüg" hallo?
Gibs da ein Gesetzesentwurf oder war da Vitamin B im Spiel.
In meiner Zeit wurden die Mofas eingezogen :-(

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Zitat:

Original geschrieben von 2bolze


Jetzt habe ich mitbekommen durch einige Bekanntenkreise mit Jugendlichen Rollerfahrern. Die Strafen sehr originell sind Sozialstunden und son Kram, nix Führerschein weg und PkwLappensperre wie bei mir damals.

Jugendgericht ist eine andere Baustelle: Sozialstunden statt Geldstrafe, Arrest statt Strafvollzug.

FE-Entzug, -Sperre und MPU vor Neuerteilung kann aber auch da folgen. Nicht bei Ersttätern, aber ab dem 2. Mal ist es durchaus möglich - und im strengeren Süden nicht nur theoretisch möglich. Und ab dem 3.Mal obligatorisch, weil man durch 3x FoFE auch 3x6 Flens sammelt.

Zitat:

Gibs da ein Gesetzesentwurf oder war da Vitamin B im Spiel.
In meiner Zeit wurden die Mofas eingezogen :-(

Das gibt's auch noch bei Wiederholungstätern. 3.Absatz:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

Wer mehr als einmal mit diesem Delikt auffällt liefert ja auch schon Grund zu der Annahme, daß da bei der Erziehung einiges schief gelaufen ist.

Seit dem Juli 2010 besteht natürlich auch die große Wahrscheinlichkeit, dass der Themenstarter einen von Volvosilkes berühmt berüchtigten "Darwin-Awards" "gewonnen" hat.
Oder?

Zitat:

Original geschrieben von somewise


Seit dem Juli 2010 besteht natürlich auch die große Wahrscheinlichkeit...

Wieso gerade ab Juli 2010?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von somewise


Seit dem Juli 2010 besteht natürlich auch die große Wahrscheinlichkeit...
Wieso gerade ab Juli 2010?

Tschuldigung Drahkke!

Hab nur mal auf das Erstellungsdatum im ersten Beitrag geguckt!!

Was iss den die Strafe für uralt Threads ausgraben?

Zitat:

Original geschrieben von redrat


Was iss den die Strafe für uralt Threads ausgraben?

Beschimpfung:

Leichenfledderer, Störer der Totenruhe, Friedhofsschänder, .............

Zitat:

Original geschrieben von 2bolze


[...] Die Strafen sehr originell sind Sozialstunden und son Kram, nix Führerschein weg und PkwLappensperre wie bei mir damals.

Wo kein Führerschein ist, kann man auch keinen Wegnehmen. Du sprichst die sogenannte Rollerfraktion an: 50 ccm, gedrosselt auf 25 km/h und daher nur eine Prüfbescheinigigung. Die stellen mutmaßlich den größten Teil der »illegal getunten Fahrzeuge« dar.

Die Fraktion mit 50 ccm und Klasse M ist nicht ganz so dramatisch betroffen. Zumindest wenn ich dem glauben darf was mir die Statistiken so vermitteln wollten. Könnte aber natürlich auch daran liegen, dass die 25-km/h-Roller auch häufiger rausgezogen werden bzw. gleich die Prüfung auf dem Schulhof beginnt.

Zitat:

Original geschrieben von 2bolze


Wo ist dort der Sinn wenn ein die Roller-möchte-gern-Hell´s in der Stadt mit mehr als 80 an mir vorbeirauschen und stolz erzählen das ihre Kisten 110km/h laufen. Bin ich irgendwie in der verkehrten Zeit gross geworden?!?!

Deine damalige Armut kotzt sie heute an. So ist das eben. Während sich die hier vermutlich überwiegend tummelnde Gesellschaft noch vom ersten Lehrlingsgehalt den PKW und/oder den Führerschein abgespart hat, bekommt man das heutzutage schon im Form des A1 zum (noch aussstehenden) Realschulabschluss geschenkt - eine neue YZF-R 125 oder Duke 125 inklusive. So zumindest das Klischee derjenigen, welche später einmal reich erben werden oder es ihre Eltern gerade hinter sich gebracht haben.

Da will die auf 50 ccm festgenagelte Fraktion natürlich mithalten können.

Zitat:

Original geschrieben von 2bolze


Nun gut Führerscheinsperre für die unmotivierte Jugendlichen, wovon die meisten uns eh auf der Tasche nachher liegen, ist sicherlich nicht förderlich. Aber Kirchenplatz fegen, wegen "Fahren ohne Führerschein ohne Betriebserlaubnis und Versicherungsbetrüg" hallo?

Tja, früher gab's dafür dann eins hinter die Löffel, das Gefährt wurde per Verkaufsanzeige in der Tagespresse verkauft und Junior ist weiter mit seinem Kettler Alurad in die Schule gefahren.

Da Junior bei einer solchen Maßnahme heute zu sehr quängeln würde, bleibt das Gefährt erhalten. Die Eltern wollen ja ihre Ruhe haben. Das Leben ist so schon stressig genug, und DSDS muss ja auch ohne Störungen angeschaut werden können.

Zitat:

Original geschrieben von 2bolze


Gibs da ein Gesetzesentwurf oder war da Vitamin B im Spiel.
In meiner Zeit wurden die Mofas eingezogen :-(

Man möchte der Jugend doch nicht die Zukunft versauen. Strafmündig sind sie teilweise wenigstens schon, aber sie sollen ja nicht enden wie Bushido und wegen erhaltenen Preisen angefeindet werden, sondern gleich von Anfang an ein ordentliches Leben führen.

Ob die Samthandschuhidee sich langfristig durchsetzen wird -> wir werden es vermutlich noch erleben.

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von nipczak


hi

hab mein autoführerschein 2007 gemacht, bin also schon lange aus der probezeit draussen, den motorrad führerschein hab ich allerdings erst ende 2009 gemacht d.h. ich muss jetzt trotzdem noch 2 jahre mit 34 ps fahren, da ich erst 21 bin

naja hab es jetzt ja fast 1 jahr durchgehalten mit 34 ps und solangsam wird es mir echt zu blöd am gashahn zu ziehen und das einfach nix kommt

jetzt wurde letzte woche noch festgestellt das ich eine leberzirrhose habe(autoimmunkrankheit, nicht durch saufen verursacht oder so, nicht das ihr denkt ich wäre säufer) naja das ist ja jetzt kein todesurteil aber es kann halt doch einiges schief gehen bei der lebertransplantation usw

und jetzt wollt ich meine maschine (kawasaki ninja bj 2004) aufmachen, da ich einfach ein bisschen fun haben will

jetzt zu meiner frage, welche strafe hab ich zu befürchten wenn ich erwischt werde ?!

und macht es dann sinn das motorrad auf offene leistung zu versichern ?

mfg

... ist ja nun mehr als zwei Jahre her, dass er seinen Führerschein gemacht hat - und wenn er nicht erwischt wurde, fährt er heute offen durch die Gegend.

Gruß k2

Vielleicht äußert sich der TE ja mal dazu, wie sich das Ganze entwickelt hat... 😉

ich weiss gar nicht ob ich wissen will wie sich die Geschichte des TE entwickelt hat - ich wünsch ihm auf jeden Fall, dass die Sache mit der Leber gut für ihn gelaufen ist und seine Entscheidung bezüglich der Drosselung des Bikes gut für ihn UND alle anderen gelaufen ist.

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