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Motorrad nach Drosseleinbau zum Tüv - Darf ich fahren?

Kawasaki Ninja ZX 6R
Themenstarteram 25. März 2012 um 23:00

Hey Leute,

ich habe folgendes anliegen. Ich habe eine ZX-6r die ich selber auf 25kw drosseln möchte (per Drosselscheiben inc. derer Gutachten).

 

Nun muss das Mopped ja zum Tüv, damit dort die neuen 25kw eingetragen werden können. Ich habe am Freitag dort angerufen und die meinten zu mir sie wollen das Möp gerne mit Kurzzeitkennzeichen haben, da sie es probefahren müssten.

 

Meine Frage ist nun, wenn die Drossel eingebaut ist und ich ein rotes Kennzeichen hole, darf ich dann selber mit dem Motorrad zum Tüv fahren?

 

Außerdem benötige ich ja eine Versicherungskarte bereits für meine zukünfitige Versicherung. Muss ich wenn ich diese beantrage, die für die offene Maschine oder die gedrosselte bestellen?

 

 

Würde mich freuen wenn jemand bereit Erfahrungen hierzu hat und diese mit mir teilen kann.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von FabiSch

Bezüglich rumfahren kann ich doch im Fall der Fälle angeben dass ich gerade vom Tüv gekommen bin, oder evtl. sogar das Motorrad von woanders her überführe...

:rolleyes:

Sehr clever. Wieder einer, der die Rennleitung für bekloppt hält. Die sind sicher nicht in der Lage, beim TÜV anzurufen oder nach Deiner 19III Bescheinigung mit dem passenden Datum zu fragen oder mal beim Vorbesitzer nachzufragen, wann er Dir die Kiste verkauft hat.

Du darfst raten, was ich seit 34 Jahren beruflich so mache ;)

Lügen haben kurze Beine, junger Mann. Und hätten in diesem Fall ein teures Nachspiel.

Du hast gefragt und das Krümelmonster und meine Wenigkeit haben Dir - wie ich meine - kompetent erklärt wie das clever und rechtlich astrein zu machen ist.

Wenn Du illegal rumeiern willst, vergiss alle meine Ratschläge und mach was Du so für richtig hältst.

Damit bin ich hier raus...

tschau.

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Mit Kurzkennzeichen darfst du fahren, und die Versicherung bekommt die Daten vom Straßenverkehrsamt bei der Zulassung übermittelt... 

Also wenn, dann die Drosselung angeben für die Karte.

Zitat:

Original geschrieben von FabiSch

Hey Leute,

ich habe folgendes anliegen. Ich habe eine ZX-6r die ich selber auf 25kw drosseln möchte (per Drosselscheiben inc. derer Gutachten).

Nun muss das Mopped ja zum Tüv, damit dort die neuen 25kw eingetragen werden können. Ich habe am Freitag dort angerufen und die meinten zu mir sie wollen das Möp gerne mit Kurzzeitkennzeichen haben, da sie es probefahren müssten.

Meine Frage ist nun, wenn die Drossel eingebaut ist und ich ein rotes Kennzeichen hole, darf ich dann selber mit dem Motorrad zum Tüv fahren?

Außerdem benötige ich ja eine Versicherungskarte bereits für meine zukünfitige Versicherung. Muss ich wenn ich diese beantrage, die für die offene Maschine oder die gedrosselte bestellen?

Würde mich freuen wenn jemand bereit Erfahrungen hierzu hat und diese mit mir teilen kann.

Ja was denn nun ? Kurzzeitkennzeichen (Mit 5 Tageszulassung, eVB von der Versicherung anfragen und Datum aufgestempelt in Orange) oder doch Rote Händler Kennzeichen ? Wenn du es schafst Rote Kennzeichen vom Händler zu bekommen muss du dich nicht bei dein Versicherung melden, da die Versicherung über die Rote Händler Kennzeichen läuft.

Gruß

am 26. März 2012 um 7:43

Hallo FabiSch,

warum so umständlich? Spar dir das Geld für das Kurzkennzeichen Wenn du sie nach der Eintragung sofort Zulassen willst, geh zu deiner Versicherung hol dir dort die Versicherungsbestätigung (früher Versicherungsdoppelkarte) fahr zum Straßenverkehrsamt und hole dir dort dann dein reguläres Kennzeichen (nicht wenn du schon eins hast) da werden dann keine Plaketten draufgeklebt mach sie am Motorrad fest und fahre auf direktem Weg zum TÜV lass es Eintragen und fahr dann zur Zulassungstelle und schliesse dort alles ab und lass die Plaketten aufkleben. Zur Sicherheit würde ich mich aber vorher nocheinmal bei der Zulassengstelle erkundigen ob sich da nichts geändert hat.

 

Gruss Krumelmonster1967

Ich glaub das geht nicht, da eine Zulassung ohne gültigen HU/AU Nachweis nicht ergolgen kann, auch nicht zur hälfte, also sprich, keine plakette erteilung. Aber fragen kostet ja nichts.

Komisch find ich nur, WAS ist das für eine Tüv Station ?? Es müssen unzählige Fahrzeuge zum Tüv die noch nicht angemeldet sind, das ist völlig normal, liegt in der Natur der Sache, erst Tüv DANN Anmeldung. Da wäre es total Hirnverbrannt von alle zu erwarten das die Kurzzeitkennzeichen montiere nur zum Tüv Zwecke !

Mein Tip, geh woanders hin !

am 26. März 2012 um 7:55

Zitat:

Original geschrieben von Jason2002

Ich glaub das geht nicht, da eine Zulassung ohne gültigen HU/AU Nachweis nicht ergolgen kann, auch nicht zur hälfte, also sprich, keine plakette erteilung. Aber fragen kostet ja nichts.

 

Komisch find ich nur, WAS ist das für eine Tüv Station ?? Es müssen unzählige Fahrzeuge zum Tüv die noch nicht angemeldet sind, das ist völlig normal, liegt in der Natur der Sache, erst Tüv DANN Anmeldung. Da wäre es total Hirnverbrannt von alle zu erwarten das die Kurzzeitkennzeichen montiere nur zum Tüv Zwecke !

 

Mein Tip, geh woanders hin !

Hallo Jason2002,

vor ca. 4 Jahren ging das so du bekommst ja von der Zulassungsstelle nur eine vorläufige Zulassung ohne Plaketten wenn du dann beim TÜV warst und die TÜV Prüfberichte ohne Mängel vorlegen kannst werden dann von der Zulassungsstelle die Plaketten geklebt und du sparst dir das Geld für die Kurzkennzeichen. Das habe ich schon ein paar mal gemacht. Du darfst aber nur auf dem direktem Weg von Zuhause zum TÜV und Zulassungsstelle fahren.

 

Gruss Krumelmonster1967

Zitat:

Original geschrieben von Jason2002

Ich glaub das geht nicht,

Doch das geht. Genau so, wie Krümel... das beschrieben hat.

Aus § 19 Abs. 5 StVZO:

"dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen."

Ok, also, wenn du gar kein Kennzeichen hast, wirds also schwieriger ... :)

Die einzigen Fahrzeuge, denen noch kein Kennzeichen zugeteilt wurde, sind Neufahrzeuge. Da stellt sich das Problem nicht.

Wechsle ich den Landkreis, lasse ich mir von der Zulassungsstelleunter Vorlage einer eVB ein Kennzeichen zuteilen. Dieses erhält -genau wie Krümel das gesagt hat, keine Stempel. Damit fahre ich zum TÜV, lasse mein Fahrzeug abnehmen und bekomme eine 19 III - Bescheinigung. Damit kann ich das Fahrzeug mit der Leistungsänderung zulassen. Ein absolut üblicher Vorgang.

Na ja, es gibt leute die ihre Zennzeichen behalten wollen ... und somit ohne verkaufen. Meine Kawa hatte einfach kein Kennzeichen dran als ich sie gekauft habe.

Gruß

Sorry Jason, mein Freund; aber jetzt muss ich mich mal einmischen, ich teile Deine Bedenken nämlich nicht.

Kein Kennzeichen mehr vorhanden ? Ja und ? Dann lässt man sich ein Neues zuteilen. Am Procedere ändert sich deshalb garnichts.

Aber um auf die eigentlichen Fragen des TE einzugehen, denn da gings um was Anderes:

Ja, wenn das Motorrad bereits gedrosselt ist, darfst Du es zum TÜV fahren.

Für die eVB ist die Leistung noch nicht maßgebend, ist ja eine vorläufige Deckung. Die Berechnung erfolgt erst nach der Zulassung und dann mit 25 kW. Wenn die eine Leistungsangabe wollen, dann nimmst Du die aus dem Drosselgutachten.

Ich würde keinesfalls eine andere TÜV-Stelle suchen, denn ich finde es sehr kulant, wenn die die Leistungsreduzierung durch eine Proberunde prüfen, anstatt den teuren Einbaunachweis vom Händler zu fordern.

Dass das Motorrad dazu zugelassen und vor allem versichert sein muss, ist nachvollziehbar, denn ein solcher Test kann nicht auf dem TÜV-Gelände durchgeführt werden. Die Fahrt des Prüfers im öffentlichen Verkehrsraum ist durch den von a.c. bereits zitierten § 19 Absatz 5 StVZO abgedeckt.

Also:

1. Termin beim TÜV machen

2. eVB von der Versicherung holen

3. Vorläufige Zulassung bei der Zulassungsstelle zwecks 19 III beantragen, Kennzeichen zuteilen lassen

4. 19 III Gutachten machen lassen

5. Endgültig zulassen

6. Saison mit einer tollen Maschine (Glückwunsch) genießen und nicht auf die Schnauze fallen

Themenstarteram 26. März 2012 um 11:57

Danke schon einmal für eure vielen Meinungen.

 

Also es sieht so aus, dass ich momentan blos ein "entwertetes" Kennzeichen vom Vorbesitzer haben (die Plaketten wurden beim Straßenverkehrsamt vor einer Woche abgemacht). Ich dachte damals das das Mopped eh mit dem Hänger zum Tüv muss, deshalb habe ich das Motorrad gleich für den Vorbesitzer abgemeldet.

 

Bezüglich Kennzeichen meine ich nat das 5-Tages Kennzeichen, ich dachte immer das war rot...

 

 

Ich denke ich werde dann die ~20€ für das 5-Tages Kennzeichen ausgeben, denn was moppedsammler schrieb scheint auch mir sehr logisch zu klingen. Noch dazu kann ich dann ja bis April (wo eig. mein S-Kennzeichen anfangen sollte) noch ein bischen rumfahren ;)

Wenn du das meinst dann maches halt so mir wären dafür die 20,- € zu Schade dafür kannste den Bock besser tanken.

Mein Rat nocheinmal ruf bei der Zulassungsstelle an dann weißt du es ganz genau und kannst dann ja berichten.

 

Gruss Kruemelmonster1967

Zumal die Idee von FabiSch mit dem Kurzzeitkennzeichen 5 Tage lang rumzufahren, keine besonders gute ist.

Das "gelbe" Kurzzeitkennzeichen wird seit 1998 ausgegeben und ist eine Art "rotes Kennzeichen" für Privatleute, das "Rote" ist Händlern vorbehalten.

Gleichwohl ist das KZKz ebenso zweckgebunden, das heißt, erlaubt sind nur Überführungs- Probe- und Fahrten zum TÜV/Zulassungstelle. "Rumfahren" ist nicht erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

Zumal die Idee von FabiSch mit dem Kurzzeitkennzeichen 5 Tage lang rumzufahren, keine besonders gute ist.

Das "gelbe" Kurzzeitkennzeichen wird seit 1998 ausgegeben und ist eine Art "rotes Kennzeichen" für Privatleute, das "Rote" ist Händlern vorbehalten.

 

Gleichwohl ist das KZKz ebenso zweckgebunden, das heißt, erlaubt sind nur Überführungs- Probe- und Fahrten zum TÜV/Zulassungstelle. "Rumfahren" ist nicht erlaubt.

Da kann ich mich nur anschließen.

 

Gruss Krumelmonster1967

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