Motorrad nach Anmeldung drosseln?

Hallo zusammen,
kurze Frage, da ich mich in dem Bereich nicht genau auskenne.
Ich habe den offenen A Führerschein, eine Freundin hat jetzt A2 gemacht und eine Maschine gekauft. Die Maschine hat momentan 72Ps und steht noch beim Händler.

Die Maschine wird am Mittwoch bei der Zulassungsstelle angemeldet und das Kennzeichen abgeholt. Ich werde dann am Freitag zum Händler fahren, das kennzeichen montieren und die maschine abholen, da ich sie mit den 72 Ps fahren darf. Anschließend werde ich sie auf 48ps drosseln, beim tüv vorführen und eintragen lassen.

Nun zu meiner Frage:

Ist die reihenfolge richtig? Muss ich bzw. die freundin danach noch etwas machen oder beachten oder kann sie dann ohne Probleme mit der Maschine losfahren?

Vielen Dank.

Viele Grüße

19 Antworten

@Nogolf knapp 100€

@Mercedes-Beeeenz

Dann viel Spaß beim "Basteln" und lass mal hören, wie alles gelaufen ist 😉

@Nogolf werde ich machen 😁

Auch Freizeit ist in Geld zu bewerten. Ich würde max die Anmeldung machen, anstatt eine Std einzubauen, zum TÜV zu fahren und um Anschluss das 2. Mal neue Papiere zu holen. Da sind locker Stunden vergangen...

Ähnliche Themen

Die Händler nehmen auch für den TÜV meist heftige Aufschläge zu den eigentlichen Gebühren! DIY ist weit billiger. Da das Kennzeichen gleich bleibt, kostet das auch keinen Cent mehr, im Gegenteil, man kann sich ggf. online für unter 10 € das Kennzeichen prägen und schicken lassen. Das geht natürlich nur, wenn man runde 10 € für die Reservierung des Wunschkennzeichens angelegt hat. Aber immer noch billiger als 25 € oder so bei der Prägestelle gleich neben der Zulassungsstelle 25 € oder so fürs einzelne Blechschild zu zahlen.

In der Regel ist es überhaupt kein Problem bei der Versicherung gleich die Versicherung für 35 kW abzuschließen und anzugeben, dass man im Augenblick mehr Leistung im Motor hat und das Moped erst mit dieser höheren Leistung zulassen möchte. Die Versicherungen erstellen Police und Rechnung nämlich erst nachdem die Zulassungsstelle die Daten übermittelt hat. Ein bis zwei Wochen falsche Leistung ist für die Versicherung völlig in Ordnung.

Liegt das Gutachten zur Leistungsänderung vor, geht man mit neuer EVB zur Zulassungsstelle und lässt das eintragen. Ab dann darf die Freundin an den Lenker. Diesen Hinweis zur problemlosen Versicherung mit falscher Leistung bekam ich kürzlich von einer Sachbearbeiterin der Versicherung als ich die BMW für meine Tochter droesseln und versichern wollte. Für mich war das nicht nötig, weil ich das Moped auf den Hänger gepackt habe und HU und Leistungsgutachten zur Zulassung vorlagen, aber es wäre eben auch anders gegangen. Machen wohl gar nicht so wenige Leute so.

Gruß Michael

Deine Antwort
Ähnliche Themen