Motorrad mit dem Autoführerschein

was haltet ihr davon!??

Ich denke da wird jetzt eine Neue Sau durchs Dorf getrieben um von der Unfähigkeit der Politik abzulenken!

Mit Autoführerschein 125er Fahren halte ich schon für gefährlich
Aber mit wenigen Fahrstunden - nicht mal im Straßenverkehr nötig, Übungsplatz reicht - eine SSP mit 200PS Pilotieren?
das kann ja nur im Wahnsinn enden!

Beste Antwort im Thema

Bis zum 1.4.1980 gings ja auch. Auch ohne ABS.

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Zitat:

@Christian74 schrieb am 4. Oktober 2020 um 19:00:45 Uhr:



Zitat:

@X_FISH schrieb am 4. Oktober 2020 um 18:46:39 Uhr:


Alllerdings gibt nicht das Geburtsjahr vor wann man den A1 bekommt - könnte ja auch sein man hat die Klasse III erst 1992 erworben...

Grüße, Martin

Es gibt sehr wohl einen Bezug zum Geburtsjahr.
Wer nach April 1952 geboren ist, hat auf keinen Fall den A1 bei seinem Autoführerschein bekommen.

Doch. Wenn er die Pappe vor dem 1.4.80 bestanden hat.

Meines Wissens darf man die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag machen. Ist also für einen im Mai 1952 Geborenen nicht machbar am 31.03.1980 seine Prüfung zu bestehen. Ist aber auch egal.
Man kann sich darauf einigen, das man heute sehr alt sein muss, wenn man damals unter diese Regelung gefallen ist.

Zitat:

@Christian74 schrieb am 4. Oktober 2020 um 19:44:11 Uhr:


Meines Wissens darf man die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag machen. Ist also für einen im Mai 1952 Geborenen nicht machbar am 31.03.1980 seine Prüfung zu bestehen. Ist aber auch egal.
Man kann sich darauf einigen, das man heute sehr alt sein muss, wenn man damals unter diese Regelung gefallen ist.

Rechne einfach nochmal nach.

Nach Eva Zwerg war der 1952 geborene Autofahrer beim frühestmöglichen Klasse 3 Erwerb 1970 18 Jahre alt...

Gruß Michael

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Zitat:

@Christian74 schrieb am 4. Oktober 2020 um 19:00:45 Uhr:



Wer nach April 1952 geboren ist, hat auf keinen Fall den A1 bei seinem Autoführerschein bekommen.

Vielleicht würde man mal gelegentlich zur Kenntnis nehmen, dass es völlig egal ist, wann jemand geboren wurde. Es gab zu keiner Zeit die Fahrerlaubnisklasse A1 zum PKW-Führerschein. Und nicht nur deswegen, da es zu dieser Zeit gar keinen A1-Führerschein gab, sondern weil 125er-Motorräder bis zum Jahre 1996 als Krafträder ohne Leistungsbeschränkung galten.

Richtig hingegen ist, dass bis zum April 1980 die alte Fahrerlaubnisklasse 4 in der Klasse 3 inkludiert war. Diese berechtigte das Führen von Fahrzeugen bis 50ccm ohne bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (offene 50er). Diese Fahrzeuge wurden 1980 von der neugeschaffenen 80er-Klasse abgelöst (80ccm/80Km/h), welche die Fahrerlaubnisklasse 1b erforderten.

Erst durch eine EU-Reform der Fahrerlaubnisklassen wurden dann zum März 1996 alle Fahrzeuge bis 125ccm in einer Fahrerlaubnisklasse zusammen geführt, womit die 125er nun zum Leichtkraftrad wurden. Erst durch diese Maßnahme kamen alle Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 4 (erworben bis April 1980) und der Klasse 1b in den Besitz der neuen Klasse A1.

Das hast Du schön zusammengefasst.
Dennoch ist das Geburtsdatum nicht völlig egal, denn die vom 1.4.1962 an Geborenen konnten in den Genuss nicht kommen, weil sie am 1.4.1980 noch nicht das 18 Lebensjahr erreicht haben konnten. Und da hat sich der Christian um 10 Jahre vertan. Macht nix.

Auch nicht so ganz, denn man konnte ja die Klasse 4 auch alleine machen. Mindestalter war dann 16 Jahre. Womit auch ein bis zum März 1964 Geborener in den späteren Genuss der Reform kam.

Asche auf mein Haupt.

Zurück zum Thema: Durch das Fehlen einer Prüfung werden hier Betrug Tür und Tor geöffnet. Im Raum Duisburg wurde schon eine Fahrschule erwischt, die die Bescheinigungen für 800€ so ausgegeben hat, und zwar ohne das der Fahrschüler je ein Zweirad aus der Nähe gesehen hat.

Ich hatte es ja bereits in einem anderen Thema geschrieben, dass mir vor ein paar Wochen ein solches Angebot offeriert wurde, für 400€. Es war zu erwarten, dass es nur eine Frage der Zeit sein wird, bis solche Angebote ruchbar werden.

Aber auch beim richtigen Führerschein wird und wurde schon immer gemogelt. So hat mein Neffe vor 5 Jahren nicht nur einen Teil der Grundfahraufgaben nicht machen müssen, auch die erforderlichen Pflichtstunden wurden nicht wie vorgeschrieben abgearbeitet und selbst das Fahrzeug war nicht prüfungsfähig, da nur 48PS. Auf den theoretischen Unterricht hatte man übrigens gleich komplett verzichtet.

Da der Rechnungsbetrag extrem günstig war hatte er die Schnauze gehalten und die krumme Tour mitgemacht.

Ich habe damals an der theoretischen Prüfung teilgenommen ohne den motorradspezifischen Teil der Theoriestunden absolviert zu haben.
Allerdings hat mein Fahrlehrer nach der Prüfung darauf bestanden das ich diesen nachhole, was ich auch gemacht habe.

Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 5. Oktober 2020 um 08:22:40 Uhr:


Auch nicht so ganz, denn man konnte ja die Klasse 4 auch alleine machen. Mindestalter war dann 16 Jahre. Womit auch ein bis zum März 1964 Geborener in den späteren Genuss der Reform kam.

Das ist aber nicht "Motorrad fahren mit dem Autoführerschein".

Zitat:

@Christian74 schrieb am 5. Oktober 2020 um 08:44:22 Uhr:


Asche auf mein Haupt.

Zurück zum Thema: Durch das Fehlen einer Prüfung werden hier Betrug Tür und Tor geöffnet. Im Raum Duisburg wurde schon eine Fahrschule erwischt, die die Bescheinigungen für 800€ so ausgegeben hat, und zwar ohne das der Fahrschüler je ein Zweirad aus der Nähe gesehen hat.

800 Euro? Soviel kostet das ja auch, wenn man die Kurse macht. Sollte doch viel günstiger sein. Wer soviel zahlt, selber schuld.

Interessant, warum das in D zum Problem wird, im Ausland aber nicht.

Moin,

finde es schon schlimm genug, dass man 125er fahren darf, ab einem bestimmten Datum🙁

Zitat:

@TilJes schrieb am 5. Oktober 2020 um 10:21:24 Uhr:



Zitat:

@Christian74 schrieb am 5. Oktober 2020 um 08:44:22 Uhr:


Asche auf mein Haupt.

Zurück zum Thema: Durch das Fehlen einer Prüfung werden hier Betrug Tür und Tor geöffnet. Im Raum Duisburg wurde schon eine Fahrschule erwischt, die die Bescheinigungen für 800€ so ausgegeben hat, und zwar ohne das der Fahrschüler je ein Zweirad aus der Nähe gesehen hat.

800 Euro? Soviel kostet das ja auch, wenn man die Kurse macht. Sollte doch viel günstiger sein. Wer soviel zahlt, selber schuld.

Interessant, warum das in D zum Problem wird, im Ausland aber nicht.

im Schlaraffenland ? meine macht gerade ihren Führerschein, kommst so auf Minimum 1500,- €

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