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Motorrad Erstzulassung EURO 4 Baujahr 2019 - noch möglich?

Themenstarteram 6. Mai 2022 um 18:13

Hallo Zusammen,

ich hätte eben fast ein Motorrad erworben und dann kam mir die Sache mit EURO 4/5 in den Sinn.

Es geht um folgendes:

Ich möchte ein Motorrad kaufen Baujahr April 2019. Diese Maschine wurde im August 2020 verkauft, jedoch bis heute nie zugelassen. Nun steh die Maschine zum Verkauf und ich habe grundsätzlich Interesse.

Mein Problem ist nur, das Teil bekommt man doch gar nicht mehr zugelassen, oder?

Mit der Ausnahmeregelung bin ich nicht richtig vertraut. Soweit ich verstanden habe, dann hätte das Motorrad innerhalb der Pandemie gebaut werden müssen. Da fällt es ja mit April 2019 durch.

Kann mir jemand helfen? Lässt sich das Teil noch zulassen, oder sollte ich die Finger davon lassen?

Danke!

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33 Antworten

Ja, ist noch möglich.

Nur auf Basis §21 StVZO.

Die Umsetzung EU5 usw. ist im Rahmen der StVZO noch nicht umgesetzt.

Welche EMI Vorschrift das Fz. nun hat, bleibt uns ein Rätsel. Das müsstest du auf jeden Fall mitteilen.

Themenstarteram 6. Mai 2022 um 19:05

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 6. Mai 2022 um 20:37:06 Uhr:

Welche EMI Vorschrift das Fz. nun hat, bleibt uns ein Rätsel. Das müsstest du auf jeden Fall mitteilen.

Danke für die Info, wo genau finde ich diese Vorschrift?

Ich habe hier lediglich ein schwer leserliches Bild bekommen, vermutlich von der COC Bescheinigung.

Da finde ich zu den Emissionen folgende Infos:

134/2014/EU*2018/295

EURO 4

CO: 601mg/km

THC: 156mg/km

NMHC: NA

NOx: 48mg/km

THC+NOx: NA

PM: NA

Hilft das?

Wenn ich es aus der Euro-5 Norm richtig verstehe, dann dürfte die Maschine eigentlich nur max. 100mg/km THC abgeben, richtig?

Nach § 21 StVZO muss ich dann ein Gutachten erstellen lassen? Was kommen da so für Kosten auf mich zu?

Danke für die Hilfe!

Fallen Motorräder da überhaupt rein?

Es gibt für Motorräder eigene Abgasnormen mit eigenen Stichtagen für die Erstzulassungsfähigkeit.

Im Gegensatz zu PKW, LKW, KOM und Anhängern läuft die Einzelgenehmigung auch bei neuen Motorrädern aber nicht über die entsprechende EU-Vorschrift sondern noch national über §21.

Da gibt es nun verschiedene Meinungen zur Erstzulassungsfähigkeit. Der TE müsste also einen USB finden, der das so sieht wie @MZ-ES-Freak und dessen Qualitätsüberwachung das auch so durchwinkt. Weiterhin müsste die betreffende Zulassungsstelle bzw. ihre EDV dann auch die Erstzulassung mit dem entsprechenden Emissionscode zulassen.

Die §21-Abnahme auf Grundlage eines CoC ist an sich keine große Sache, kostet vielleicht zweihundert Euro oder so...

Das erteilen einer nationalen Einzelgenehnigung, um die Emi Vorschriften zu umgehen, ist so aber nicht vorgesehen.

Das Fahrzeug entspricht einem genehmigten Typ, dessen Zulassungsfähigkeit durch die abgelaufene EMI Klasse nicht mehr gegeben ist.

Für Restbestände hätte der Hersteller beim KBA eine Ausnahmegenehmigung beantragen können,um das Fahrzeug auch mit abgelaufener Emi Klasse erstmals in Verkehr bringen zu können.

So ist auch mein Wissensstand: für Fahrzeuge mit EG Typgenehmigung darf kein 21er gemacht werden.

Man könnte jetzt natürlich argumentieren dass dieses Fahrzeug keinem genehmigten Typ entspricht, weil ja die Typgenehmigung durch das Auslaufen der Emissiondklasse erloschen ist...

Huh, das erklär Mal deiner technischen Leitung ...

 

Außerdem wäre das wohl zu einfach, nicht umsonst gibt es das ganze Procedere mit den Zulassungsfristen und ggf. Ausnahmen für Lagerfahrzeuge etc.

Themenstarteram 7. Mai 2022 um 10:19

Verstehe ich zusammenfassend richtig, dass nicht feststeht, ob es geht und selbst wenn es gehen sollte, dann nur mit erheblichem Mehraufwand?

Habe heute Morgen mit dem damaligen Händler gesprochen. Der telefoniert am Montag mit dem Hersteller/Importeur und schaut, ob er an eine Ausnahmegenehmigung kommt.

Meiner Meinung nach eigentlich jedoch nicht vorgesehen, da das Motorrad ja April 2019 gebaut.

Allerdings wie gesagt erst in 2020 August 2020 verkauft.

Bin mal gespannt...

Zitat:

@hk_do schrieb am 7. Mai 2022 um 10:34:36 Uhr:

Man könnte jetzt natürlich argumentieren dass dieses Fahrzeug keinem genehmigten Typ entspricht, weil ja die Typgenehmigung durch das Auslaufen der Emissiondklasse erloschen ist...

Mit dieser Argumentation wären die auslaufenden EMI Klassen überflüssig, weil man dann jedes Fahrzeug über eine nationale Einzelgenehnigung in Verkehr bringen könnte.

Und die typgenehmigung ist ja nicht erloschen, sonder die Emissionsklasse ist nicht mehr Erstzulassungsfähig.

Ausnahme davon erteilt nur das KBA.

Und normalerweise bekommen die Händler vom Hersteller schon den Hinweis, dass sich in ihrem Bestand noch Fahrzeuge befinden, die bis zum Stichtag noch zugelassen werden sollten.

Zitat:

@finy007 schrieb am 7. Mai 2022 um 12:19:02 Uhr:

Verstehe ich zusammenfassend richtig, dass nicht feststeht, ob es geht und selbst wenn es gehen sollte, dann nur mit erheblichem Mehraufwand?

Habe heute Morgen mit dem damaligen Händler gesprochen. Der telefoniert am Montag mit dem Hersteller/Importeur und schaut, ob er an eine Ausnahmegenehmigung kommt.

Meiner Meinung nach eigentlich jedoch nicht vorgesehen, da das Motorrad ja April 2019 gebaut.

Allerdings wie gesagt erst in 2020 August 2020 verkauft.

Bin mal gespannt...

Stand das Teil so lange Rum oder wurde es auf dem Track bewegt?

Gerade die Motorrad Händler sind doch alle informiert worden, dass Emi Klassen für die erstmalige Zulassung auslaufen.

Bei PKW ist das ja regelmäßig Thema.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. Mai 2022 um 14:14:42 Uhr:

 

Mit dieser Argumentation wären die auslaufenden EMI Klassen überflüssig, weil man dann jedes Fahrzeug über eine nationale Einzelgenehnigung in Verkehr bringen könnte.

Auch die nationale Einzelgenehmigung braucht den Nachweis der Voschriftsmäßigkeit (eben durch das Gutachten nach §21). Wenn das Fahrzeug den aktuellen Vorschriften nicht mehr entspricht, kann ein 21er Gutachten auch nicht positiv ausfallen und es gibt auch keine nationale Einzelgenehmigung.

Der springende Punkt ist jetzt, ob die Pflicht für Euro 5 nur für Typgenehmigungen gilt oder auch für Einzelgenehmigungen. Ich bin eigentlich der Meinung, dass die Emissionsklassen per EU-Verordnung festgelegt werden und deswegen für jegliche Art von Erstzulassung gelten. @MZ-ES-Freak ist offensichtlich anderer Meinung. Ich meine wir hätten diesen Dissens schon beim letzten Mal hier nicht auflösen können.

Zitat:

Und die typgenehmigung ist ja nicht erloschen, sonder die Emissionsklasse ist nicht mehr Erstzulassungsfähig.

Sie ist ungültig bzw. die Gültigkeit ist erloschen. Im Detail sind die Formulierungen da national/EG etwas unterschiedlich.

Im Fall der VU(EU)168/2013 regelt das Artikel 37 Absatz 2 Buchstabe a, für nationale ABE steht es in §20 Absatz 5.

Zitat:

Ausnahme davon erteilt nur das KBA.

Das KBA ist zuständig für Ausnahmen über die Lagerfahrzeugregelung/auslaufende Serien. Für Einzelfahrzeuge sind die Länder zuständig, hier in NRW z.B. die Bezirksregierungen. Ich glaube aber nicht, dass es hier für eine abgelaufene Emissionsklasse eine Ausnahme geben würde, die einzige Ausnahme (für private Antragsteller) sind eigentlich Importfahrzeuge als Umzugsgut.

Themenstarteram 7. Mai 2022 um 13:45

Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. Mai 2022 um 14:18:02 Uhr:

Stand das Teil so lange Rum oder wurde es auf dem Track bewegt?

Gerade die Motorrad Händler sind doch alle informiert worden, dass Emi Klassen für die erstmalige Zulassung auslaufen.

Bei PKW ist das ja regelmäßig Thema.

Ich glaube tatsächlich, dass der Vorbesitzer das Ding einfach ohne Zulassung gefahren ist. Es geht um eine 250ccm Einzylinder Maschine mit 18PS. Kann mir kaum vorstellen, dass die für Rennen, oder dergleichen genutzt wurde. Laut Aussagen von Ihm hat er die Maschine nur auf seinem Privatgelände genutzt, auf den Fotos ist aber ein Kennzeichen abgebildet. Ich vermute, der hat da einfach ein altes Kennzeichen drunter geschaubt und ist damit um die Dörfer gefahren. Die Maschine hat 1300 km auf der Uhr.

Ich habe eben mit einem Zulassungsdienst telefoniert und meine Situation geschildert. Der Herr den ich am Telefon hatte, hat mir versichert, dass er die ohne Probleme zugelassen bekommt. Ohne Probleme kann ich mir schwer vorstellen, oder gibts da auch irgendwelche dubiosen Vorgehen, weshalb so Zulassungsstellen das doch hinbekommen?

Vielleicht kennt er einen, der das durchwinkt?

Beim normalen zulassen als Neuzulassung, kommt auf jeden Fall eine KBA Fehlermeldung.

Das zu fingieren ist es nicht Wert den Arbeitsplatz zu riskieren.

Dir liegt doch sicherlich die ZB2 und das COC vor.

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