Motorhaube als Liegefläche missbraucht
Hallo,
nachdem ein unachtsamer Fußgänger meinte, meine Motorhaube als Liegefläche zu nützen wäre gut, hat mein Wagen nun neue Ausstattungsmerkmale erhalten: zwei recht tiefe, zwei oberflächliche Kratzer (alle ca. 20 cm lang) und das Gitter mit den Scheibenwischerdüsen wurde teilweise zertrümmert.
Kann jemand in etwa abschätzen, was die Wiederherstellung des alten Glanzes an Kosten verursachen würde? Eine Lackierung der gesamten Motorhaube oder gar Austausch ebendieser sollte eigentlich überflüssig sein; das Gitter würde ich aber gern zeitnah tauschen lassen.
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Als ich vor Jahren bei der NDL nach einer Lackierung für die "rostende" Motorhaube meines damaligen 210ers gefragt habe, kam in der Tat die Antwort:
"1 200 Euro nur die Haube lackieren!"
Bei einem freien, zertifizierten Lackierbetrieb, der auch für MB arbeitet, wurde die gleiche Arbeit damals für ca. 600 Euro gemacht, selbstverständlich mit Rechnung.
Was passiert ist, ist seehr ärgerlich und zieht noch "Arbeit" nach sich.
Aber ich möchte an dieser Stelle betonen: Zum Glück ist dem Schadensverursacher nichts oder nur wenig passiert.
Ich möchte mir nicht den Schuh anziehen, mit dem Auto einen Fussgänger verletzt oder getötet zu haben. Ob dieser schuld ist oder nicht. Einige Menschen können mit dieser Last sehr schlecht umgehen.
Das geht auch nicht an den TE, bitte nicht falsch verstehen...aber da sollte man auch daran denken!
Ich würde mich, wenn mir das passiert wäre, und das kann jedem von uns passieren, ärgern wie ein Hirsch🙂 Aber was sind 800 oder 1 000 Euro, die sehr wahrscheinlich von der Versicherung getragen werden im Vergleich dazu?
Ohne das gesehen zu haben: Lackdocktor und neues Gitter = 300 Euro.
Alternativ Gitter und komplette Lackierung...800 bis 1 000 Euro.
Alles Gute...sage mal bescheid wie es ausgegangen ist.
39 Antworten
Als ich vor Jahren bei der NDL nach einer Lackierung für die "rostende" Motorhaube meines damaligen 210ers gefragt habe, kam in der Tat die Antwort:
"1 200 Euro nur die Haube lackieren!"
Bei einem freien, zertifizierten Lackierbetrieb, der auch für MB arbeitet, wurde die gleiche Arbeit damals für ca. 600 Euro gemacht, selbstverständlich mit Rechnung.
Was passiert ist, ist seehr ärgerlich und zieht noch "Arbeit" nach sich.
Aber ich möchte an dieser Stelle betonen: Zum Glück ist dem Schadensverursacher nichts oder nur wenig passiert.
Ich möchte mir nicht den Schuh anziehen, mit dem Auto einen Fussgänger verletzt oder getötet zu haben. Ob dieser schuld ist oder nicht. Einige Menschen können mit dieser Last sehr schlecht umgehen.
Das geht auch nicht an den TE, bitte nicht falsch verstehen...aber da sollte man auch daran denken!
Ich würde mich, wenn mir das passiert wäre, und das kann jedem von uns passieren, ärgern wie ein Hirsch🙂 Aber was sind 800 oder 1 000 Euro, die sehr wahrscheinlich von der Versicherung getragen werden im Vergleich dazu?
Ohne das gesehen zu haben: Lackdocktor und neues Gitter = 300 Euro.
Alternativ Gitter und komplette Lackierung...800 bis 1 000 Euro.
Alles Gute...sage mal bescheid wie es ausgegangen ist.
Hab's mir noch im Sonnenlicht angeschaut: ich habe noch eine Delle als Bonus bekommen. 😠
Mit dem Fußgänger geredet habe ich noch nicht. Der 3. oder 4. Wagen hinter mir war ein Streifenwagen, dementsprechend schnell war auch ein Krankenwagen da und hat ihn mitgenommen. Auf Anraten des Polizisten hin rufe ich ihn erst am Montag an. Dann klärt sich auch die Frage mit der Versicherung.
Zitat:
Original geschrieben von Gnarf
Was passiert ist, ist seehr ärgerlich und zieht noch "Arbeit" nach sich.Aber ich möchte an dieser Stelle betonen: Zum Glück ist dem Schadensverursacher nichts oder nur wenig passiert.
Ja, da hast du definitiv Recht. Ein Menschenleben aus wessen Schuld auch immer auf dem Gewissen zu haben, das möchte ganz sicher niemand.
Zitat:
Original geschrieben von tza
Zum freundlichen gehen und die Sache schildern. Dann den Zettel zur Abtretung unterschreiben und die machen lassen. Die klären alles mit der versicherung und streiten sich auch mit der 😉Dein Auto sieht wieder aus wie neu und fertig.
Im Prinzip richtig, aber nur wenn eine Versicherung besteht. Wenn nicht, liegt das Kostenrisioko beim TE und er hat evtl. nach einem Gerichtsprozess einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den Fußgänger. Wie aber solche Prozesse (Auto gegen Fußgänger) ausgehen, steht in den Sternen. Ich zitiere: "Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand!"
So, das Gitter wurde nun eingebaut und bei einem flüchtigen Blick fällt gar nicht erst auf, dass bei der Motorhaube etwas nicht in Ordnung sein könnte.
111 Euro brutto + 11 AW. Und es wurde eine neue Delle gefunden 😁
Der Herr Telefonierer gibt mir aber abgesehen von seiner eigenartigen Auffassung der Fahrbahnaufteilung weitere Rätsel auf… Am Montag habe ich ihn angerufen, nach seinem Befinden gefragt (welches sich stimmenmäßig dramatisch verschlechterte, nachdem ich ihm erklärte, woher wir uns mehr oder weniger kennen) und ausgemacht, dass wir uns nachmittags treffen sollen, um die verbleibenden Fragen zu klären.
Und da tat sich wohl die Erde auf und verschluckte ihn. Weder auf meine Anrufe noch auf meine SMS reagiert er.
Wer ist nun mein nächster Ansprechpartner? KFZ-Versicherung, Haftpflicht, Polizei, Anwalt? (habe zum Glück noch nie Schäden regulieren müssen)
Wäre es übertrieben, den Herrn in sozialen Netzwerken zu kontaktieren? Denn da scheint er weiterhin fleißig unterwegs zu sein.
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Zitat:
Original geschrieben von bond211
Wer ist nun mein nächster Ansprechpartner?
wenn du eine rechtschutzversicherung hast, würde ich die sache einem anwalt übergeben......
ansonten falls er sich nicht meldet (schriftliche frist setzen!), wirst du wohl oder übel anzeige gegen ihn erstatten müssen und den betrag zivilrechtlich einklagen müssen......spätestens da wirst du dann den anwalt sowieso brauchen......wenn der "herr telefonierer" sozialhilfeempfänger ist, kannste das ganze gleich vergessen, dann bleibst du auf deinen kosten sitzen.....
@ TE: also wenn ich das richtig verstehe - hast Du jemanden überfahren
Kaum witzig das.
Und die Schuldfrage wird wohl noch zu klären sein: War es nicht so geregelt, dass ein Fahrer sein Fahrzeug jederzeit sicher zum stehen bringen können muss ... ?
So und wie war das bei Dir noch gleich ?!
Zitat:
Original geschrieben von may.hem
Kaum witzig das.
Hat ja auch nie jemand behauptet.
Welche Teilschuld mir zusteht ist wohl eine juristische Frage, die man hier nie eindeutig beantworten können wird. Ein überwiegender Anteil ist es aber mit Sicherheit nicht.
Was mich aufregt, ist ein erwachsener Mensch, der in unmittelbarer Nähe einer Fußgängerampel telefonierend eine dreispurige Bundesstraße überquert. Und als i-Tüpfelchen hält er weder irgendwelche Terminabsprachen ein, noch reagiert er auf meine Versuche einer Kontaktaufnahme.
Fast zwei Monate vergangen, die Versicherung rührt sich nicht, und ich darf mit den Kratzern durch die Gegend fahren…
Nach dem heutigen Telefonmarathon weiß ich nun, dass die Akte von der Verkehrspolizei an die Bußgeldstelle weitergereicht wurde und laut der Versicherung gerade bei der Staatsanwaltschaft verweilt. Und dass die Behörden freitags nur bis 11:30 Uhr zu erreichen sind.
Was soll denn noch die Staatsanwaltschaft mit den Akten?
Ist es denn zu viel verlangt, mit einem heilen Auto durch die Gegend zu fahren? Müssen denn ständig irgendwelche Leute daherkommen und mindestens den Lack zerstören?
Hallo TE,
wenn ich das richtig interpretiere, dann hat sich die Verkehrspolizei nicht bei Dir gemeldet und auch nicht die Staatsanwaltschaft? Das ist bei Personenschaden eher selten und spricht für deine völlige Unschuld.
Ich hatte mal einen unangenehmen Zusammenstoß mit einem Fußgänger. Schaden wurde schnell von dessen Haftpflicht bezahlt, dennoch wurde ich von der Staatsanwaltschaft angeklagt wegen Körperverletzung, am Ende aber (nach 2 Jahren) freigesprochen.
Ohne dass ich Anwalt bin oder so etwas habe ich folgenden Rat:
Du hast die Anschrift des Unfallgegners (mal ganz neutral versucht). Er reagiert nicht auf deine Briefe oder Telefonate. Dann würde ich mir mal ansehen, wie der so lebt und wohnt. Da kann man häufig Rückschlüsse drauf ziehen, wie er finanziell so dasteht. Auch Nachbarn darf man fragen, ruhig den Hintergrund erklären. Das darf dem Mann ruhig peinlich sein.
Wenn da der Hinweis ist, dass er nicht von Sozialhilfe lebt (und evtl. selbst dann), dann lohnt sich sofort ein Anwalt. Der wird ein Schreiben mit Termin aufsetzen und außerdem kann der bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht nehmen. Der Anwalt kostet je nach Schadenshöhe, muss man eventuell vorstrecken. Tja und dann kommt das zivilrechtliche Verfahren, wenn er weiter bockig ist. Wichtig: Jedes Telefonat, jeden Brief notieren und Kosten für Porto und Telefon kommen zum Schaden dazu.
Man kann das auch ohne Anwalt machen, muss dann aber den Schaden gut dokumentieren. Gute Bilder machen, zusammen mit unabhängigen Zeugen. Auch eine Reparatur beim Freundlichen mit Hinweis auf Fotodokumentation hilft unter Umständen.
Aber, wie gesagt: Mit Anwalt geht das natürlich besser.
Hallo Tom Spark,
die Verkehrspolizei hat sich bei mir nur mal gemeldet weil ich meine Aussage per E-Mail woandershin geschickt habe (und sie diese logischerweise nicht erhalten haben). Ansonsten habe ich von niemandem etwas gehört wenn ich mich nicht selber mal erkundigt habe.
Ich will nicht mehr und nicht weniger als dass mir der Schaden ersetzt wird ohne dass ich jetzt mit über 1000 Euro in Vorleistung gehe. Mich wunderts eben, dass die Versicherung es nicht schafft, nach über zwei Monaten in die Akten einen Blick zu werfen. Angeblich geht es ihnen ja nur darum, ob der gute Herr (vom Polizisten als Unfallverursacher mit Handy bezeichnet) hell gekleidet war und sich daraus eine Mitschuld ableiten lässt.
Als er sich nicht mehr am Handy meldete (und ich natürlich um seine Gesundheit besorgt war), habe ich kurz geschaut, wo er denn wohnt (bzw. ob die Adresse existiert). Davon und aus dem, was man über ihn im Internet erfährt ausgehend, würde ich ihm nicht unbedigt die Bezahlung der Anwaltskosten zutrauen. Ist ja momentan ja auch nicht wirklich notwendig.
Ich versuche mal bei der Staatsanwaltschaft herauszukriegen, was denn aktuell passiert. Laut der Aussage eines Polizisten sollte ich – im Gegensatz zu der Verkehrspolizei – hier auch als Privatperson Akteneinsicht erhalten können. (was irgendwo auch logisch ist, denn bei Straftaten wird im Interesse der Allgemeinheit ermittelt)
Hallo bond211,
leider ist es so, dass die Mühlen der Justiz sehr langsam mahlen, da eine dauernde Überlastung vorherscht - zumindest wenn man den Medien in dieser Hinsicht trauen kann.
Ich gehe davon aus, dass du, auch wenn der Fußgänger dir vorgelaufen ist, als Beschuldigter in dem Verfahren geführt wirst (du warst der "stärkere" Verkehrsteilnehmer). Dann ergibt sich für dich die Akteneinsicht aus § 147 Absatz 7 der StPO.
Hallo Pastaflitzer,
Akteneinsicht wird er so leicht ohne Anwalt nicht bekommen. Dazu muss er erst einmal Beschuldigter sein, das erfordert aber nicht nur eine Zeugenvernahme, sondern eine Anhörung als Beschuldigter. Da hat er eine ganz andere Position. Wenn er Beschuldigter ist, dann muss eh ein Anwalt her, oder?
@Bond211,
ich kann deinen Unmut verstehen. Sieh' es doch mal so. Wenn statt des Erwachsenen ein Kind unter 10 Jahren vor dein Auto gelaufen wäre, dann hättest Du jetzt nachweisen müssen, dass dieser Zusammenstoß für dich unvermeidbar gewesen wäre. Da wäre deine Haube das kleinere Übel.
Wenn Du das nicht selbst verfolgen willst, hilft nur ein Anwalt. Deine Versicherung hat an der Regelung deines Sachschadens nur ein geringes Interesse.
Wenn Du solchen Ärger in Zukunft vermeiden willst, dann brauchst Du eine Kfz-Rechtschutz-Versicherung. Hilft dir jetzt aber nicht mehr.
Also: "Augen auf oder Portmonnaie auf."
Viel Glück, Tom
Zitat:
Original geschrieben von Pastaflizzer
Ich gehe davon aus, dass du, auch wenn der Fußgänger dir vorgelaufen ist, als Beschuldigter in dem Verfahren geführt wirst (du warst der "stärkere" Verkehrsteilnehmer). Dann ergibt sich für dich die Akteneinsicht aus § 147 Absatz 7 der StPO.
Vielen Dank für den Hinweis!
Müsste ich als Beschuldigter dann nicht eine Nachricht welcher Art auch immer erhalten? Oder dauert das auch Monate?
Wenn ich mich recht erinnere, sagte der Verkehrspolizist, dass gegen den Fußgänger ermittelt wird. Allerdings war er recht überrascht davon, dass die Akte bei der Staatsanwaltschaft liegen sollte, denn er habe die Akte nur an die Bußgeldstelle weitergereicht.
@Tom:
wenn ich mich nicht täusche, kommt die Pflicht, einen Anwalt zu nehmen erst im fortgeschrittenen Rechtsstreit (Landgericht?). Also könnte man (vorerst) sich selbst „verteidigen“.
Wie erfährt man nun, ob man sich verteidigen muss? 😁
Hallo Bond211,
du hast doch sicher ein Aufforderung zu einer Stellungnahme erhalten. Da müsste doch auch eine Belehrung dabei gewesen sein. Daraus müsste auch hervorgehen ob du "nur" Zeuge oder aber Beschuldigter bist und vor allem gegen wen sich das Verfahren richtet. Bist du Beschuldigter geht es so, wie ich es geschrieben habe. Bist du Zeuge hat nur ein von dir bestellter Rechtsanwalt das Recht auf Akteneinsicht.
Aber was versprichst du dir von der Akteneinsicht. Dort wird eine Anzeige drin sein, ein Bericht der Polizei zur Unfallaufnahme, deine Aussage, evtl. die Aussage des anderen Beteiligten.
Wie bringt dich das in deiner Sache bzgl. der Regulierung des Schadens weiter?
Zitat:
Original geschrieben von Pastaflizzer
Hallo Bond211,du hast doch sicher ein Aufforderung zu einer Stellungnahme erhalten. Da müsste doch auch eine Belehrung dabei gewesen sein. Daraus müsste auch hervorgehen ob du "nur" Zeuge oder aber Beschuldigter bist und vor allem gegen wen sich das Verfahren richtet. Bist du Beschuldigter geht es so, wie ich es geschrieben habe. Bist du Zeuge hat nur ein von dir bestellter Rechtsanwalt das Recht auf Akteneinsicht.
Aber was versprichst du dir von der Akteneinsicht. Dort wird eine Anzeige drin sein, ein Bericht der Polizei zur Unfallaufnahme, deine Aussage, evtl. die Aussage des anderen Beteiligten.
Wie bringt dich das in deiner Sache bzgl. der Regulierung des Schadens weiter?
Ich habe eben keinerlei Aufforderung erhalten außer von der Verkehrspolizei, damit ich den Unfallhergang schildern kann.
Alleine aus rein persönlichem Interesse würde ich gern erfahren, wie die Sache von der Polizei bewertet wurde und wie es mit der Kleidung aussah. Denn das soll laut Versicherung der einzige strittige Punkt sein. Und wenn ich diese Aussage habe, sollte die Versicherung sich bewegen oder sich mit einem Anwalt auseinandersetzen.