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Motorenöl als Paket verschicken

Themenstarteram 7. Januar 2019 um 16:06

Hallo!

 

Ein wirklich passendes Unterforum für mein Anliegen habe ich nicht gefunden. Daher probiere ich es hier.

 

Darf ich als Privatperson Motorenöl als Paket via Paketdienst, z.b. Hermes, versenden? Es gilt ja nicht als Gefahrenstoff, oder? Muss ich als Privatperson auch eine Rücknahme des Altöls ermöglichen?

 

Danke und Gruß

Beste Antwort im Thema

Weil es in einen Briefumschlag nicht reinpasst.

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Hab schon mal 10L (2x5L Kanister) zurückschicken müssen wg. eigener Blödheit. Falsches Öl bestellt.

Ist kein Problem. Einfach in ausreichenden Karton rein und gegen hin-und her-Schlackern auspolstern.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 08. Jan. 2019 um 10:8:26 Uhr:

ME wird hier nur unnötig Panik gemacht und vor eingebildeten Gefahren gewarnt, weil es an praktischem Wissen und eigener Erfahrung fehlt.

Ist halt wie Lottospielen nur umgekehrt.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 8. Januar 2019 um 10:08:26 Uhr:

 

Alles nur graue Theorie, in der Praxis werden problemlos 5 l-Kanister verschickt. Zumal der Versanddienst gar nicht weiß, was in dem Paket von zB Ebay oder Amazon drin ist. Der Inhalt wird auch nicht extra deklariert. So war es zumindest bei allen meinen Bestellungen bisher. Für meinen vormaligen Diesel brauchte ich 7,5 l für den jährlichen Ölwechsel und habe dafür online jeweils 10 l geordert. Im Paket waren dann immer 2 x 5 l-Gebinde. Andere User vor mir haben hier schon mehrfach diese Praxis bestätigt.

ME wird hier nur unnötig Panik gemacht und vor eingebildeten Gefahren gewarnt, weil es an praktischem Wissen und eigener Erfahrung fehlt.

Auch, wenn ich hier zustimme: Ich hatte mal ein Handy bei Amazon bestellt. Da dort , wie allgemein üblich, ein Lithium-Ionen-Akku verbaut war, wurde das Päckchen geradezu mit Warnaufklebern zugeklebt. Es waren sicher 4 Aufkleber. Zusätzlich lagen noch vier Aufkleber mit drin, falls man das Teil zurückschicken wöllte.

Den Richtlinien bei DHL zufolge war eine Kennzeichnung nicht nötig, weil die Akkukapazität zu gering war. Vielleicht wollte Amazon auf Nummer sicher gehen oder hat Amazon andere, eigene Richtlinien ?

In einem anderen Fall wurde mir ein Paket nicht zugestellt, weil es angeblich nicht den Richtlinien bei DHL entsprach( Komischerweise wurde dies erst im Zieldepot ,,festgestellt,,). Der Händler war sich allerdings auch keiner Schuld bewusst und hat das Paket noch einmal mit German Parcel versendet. Ohne Probleme. Es hatte ganz normale Abmessungen(Schuhkartongrösse) und es befanden sich gar keine Schadstoffe drin.

Okay, aber die Frage war ja zum Motoröl, und da hat man noch nichts von solchen Problemen gehört oder gar erlebt.

Motoröl das neu ist, ist gar kein Problem..

Zitat:

@Jaden2000 schrieb am 8. Januar 2019 um 13:25:26 Uhr:

Motoröl das neu ist, ist gar kein Problem..

Auch das kann man von aussen nicht feststellen. Ausserdem; Wie alt müsste Motorol sein, um doch ein Problem darzustellen ?

Und wie es ausschaut, hat da jeder Versand seine eigenen Vorstellungen. Im Zweifelsfalle kann man durchaus dort nachfragen.

Was nützt z.B. die Vorschrift bei DHL, wenn sie nicht überprüft wird bzw. nicht überprüft werden kann ?

Ich habe schon mal 7 L altes Motorenöl zurückgeschickt, da ich mein Öl im Internet gekauft habe

Und hast vermutlich beim der Abgabe in der Poststation gesagt, dass da Altöl drin ist und die Dame am Schalter konnte einschätzen, dass dieses leicht entzündlich sein könnte oder andere Gefahren mit sich bringen kann?

Du kannst auch eine kleine Atombombe verschicken, wenn du nicht angibst, was in dem Paket ist, erlaubt ist es deshalb trotzdem nicht, nur weil es unwissentlich transportiert wird.

Klar habe ich das mitgeteilt.

Altöl kann aber muss kein Gefahrengut sein! Altöl gilt als Gefahrengut, wenn es sich mit leicht entflammbaren, gifitgen oder ätzenden Stoffen vermischt hat. Durch diese Vermischung sinkt der Flammpunkt auf unter 61 Grad und stellt ein gefährliches Transportgut dar. Ein Paketversand ist dann auf höchstens 1000ml pro Gefäß und insegesamt 3000ml pro Gesamtpaket limitiert.

 

Kann der Endverbraucher jedoch eine Vermischung ausschließen, stellt das Altöl kein Gefahrengut dar und kann unbedenklich als normales Paket per Post versendet werden.

Na dann ist ja gut. Zumindest bei einem Dieselfahrzeug dürfte eine leichte entflammbarkeit des Öles auszuschließen sein.

Das hat die Dame mich aber ehrlich gesagt nicht mal gefragt:)

Aber da hast du ja recht

Zitat:

@Schubbie schrieb am 8. Januar 2019 um 13:41:24 Uhr:

Zumindest bei einem Dieselfahrzeug dürfte eine leichte entflammbarkeit des Öles auszuschließen sein.

Auch bei Nichtdieselfahrzeugen dürfte eine leichte Entflammbarkeit ausgeschlossen sein. Zumindest solange sich das Öl im dicht verschlossenen Gebinde befindet. :D

Sofern das wieder verschlossene Gebinde dicht ist.

Ich hatte einen Oldtimer mal frisches Öl gegeben. Er stand nur in der Garage stand und wurde nur angeworfen, wenn er im Weg stand. Direkt nach dem Ablassen des Öls konnte ich dieses ohne Probleme mit einem Feuerzeug anzünden. Da werden dann auch leicht entzündliche Dämpfe bilden können.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 8. Januar 2019 um 15:47:17 Uhr:

Direkt nach dem Ablassen des Öls konnte ich dieses ohne Probleme mit einem Feuerzeug anzünden. Da werden dann auch leicht entzündliche Dämpfe bilden können.

Schon klar, und dann fliegt das Postauto in die Luft, wenn der Fahrer sich ne Zigarette anzündet! Oh mannomann, nur Theoretiker hier! :D

Es ging jetzt darum, dass die Flüssigkeit entzündlich ist.

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