Motorenöl als Paket verschicken
Hallo!
Ein wirklich passendes Unterforum für mein Anliegen habe ich nicht gefunden. Daher probiere ich es hier.
Darf ich als Privatperson Motorenöl als Paket via Paketdienst, z.b. Hermes, versenden? Es gilt ja nicht als Gefahrenstoff, oder? Muss ich als Privatperson auch eine Rücknahme des Altöls ermöglichen?
Danke und Gruß
Beste Antwort im Thema
Weil es in einen Briefumschlag nicht reinpasst.
52 Antworten
Finde diese Info wichtiger, wenn es mit uns, dem Flugzeug transportiert wird😁
Zitat:
@Schubbie schrieb am 8. Januar 2019 um 15:53:50 Uhr:
Es ging jetzt darum, dass die Flüssigkeit entzündlich ist.
Nee, es ging um das Verschicken von Motoröl im dicht verschlossenen Gebinde. Man kann sich auch 80%igen Schnaps per Post schicken lassen, der brennt auch gut. 😉
Die Paketboten enthalten übrigens Methan. Wie sieht dort die Verpackungs- und Kennzeichnungspflicht aus?
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 8. Januar 2019 um 09:31:49 Uhr:
Einen 5l Kanister würde zumindest DHL nicht annehmen.
Alle Jahre wieder liefert DHL mit einen 5L-Kanister frisches Öl für meinen Hobel.
Ob die das wissen ist 'ne andere Frage. Allergins läßt ein Absender wie Ölquelle ja schon den Inhalt vermuten (und vermutlich werden die nicht nur ein Paket verschickt haben).
Egal ob Ebay, Amazon oder sonst ein Händler, das Öl kam immer im 5L-Kanister und auch mit DHL.
PS. Gefahrgut ist erst Altöl (daher kann man das ja auch nicht sinnvoll an den Online-Händler zurück schicken).
Gruß Metalhead
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Frisches Öl ist ja auch nicht gefährlich . Verstehe das Problem hier nicht. Wenn es so wäre hätten wir keine online Ölverkäufe
Bei dem frischen Öl geht es mir nur darum, dass auslaufendes Öl andere Sendungen oder sonstiges beschädigen könnte und die Versandunternehmen sich meiner Erfahrung nach immer darauf berufen, dass im Fall der Fälle die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt war. Ein Onlinehändler wird im Schadensfall an einem anderen Hebel sitzen. Ich schrieb ja schon, ist wie Lottospielen, die Wahrscheinlichkeit ist da, auch wenn es nur sehr selten zu Schäden kommt, da die Kanister ja auch recht stabil sind.
Zitat:
@spreetourer schrieb am 8. Januar 2019 um 10:08:26 Uhr:
Alles nur graue Theorie, in der Praxis werden problemlos 5 l-Kanister verschickt. Zumal der Versanddienst gar nicht weiß, was in dem Paket von zB Ebay oder Amazon drin ist. Der Inhalt wird auch nicht extra deklariert. So war es zumindest bei allen meinen Bestellungen bisher. Für meinen vormaligen Diesel brauchte ich 7,5 l für den jährlichen Ölwechsel und habe dafür online jeweils 10 l geordert. Im Paket waren dann immer 2 x 5 l-Gebinde. Andere User vor mir haben hier schon mehrfach diese Praxis bestätigt.ME wird hier nur unnötig Panik gemacht und vor eingebildeten Gefahren gewarnt, weil es an praktischem Wissen und eigener Erfahrung fehlt.
Ich habe fast so eine Antwort erwartet ... zumindest in der Theorie gelten aber andere Bestimmungen. Warum dies dann manche anders handhaben, ist eine andere Sache. Vielleicht haben sie einen anderen Vertrag mit dem Dienstleister ausgehandelt (bei großen Versendern vorstellbar) oder zahlen eine spezielle Versicherung. Den Damen von der Paketannahmestelle (defacto oft nur zusätzlich betrieben zu einer Lottostelle, Tabakladen, Schreibwarengeschäft, ...) würde ich persönlich garnichts glauben. Die müssen bei mir auch immer ständig nachgucken, wenn ich etwas anderes wie Postkarte/Brief/Päckchen oder Paket verschicke. Und wer schon lange sucht, wieviel ein Einschreiben kostet, kennt garantiert nicht noch exotischere Fälle wie das Gefahrgut.
Die Frage ist halt dann, wenn das mal schiefgeht. ann wird garantiert auf die Nutzungsbedingungen verwiesen und dann hat man ein ernsthaftes Problem. Das ist ja mindestens grob fahrlässig. Und dann sollte man mal nachprüfen ob grobe Fahrlässigkeit bspw. von der Privathaftpflicht gedeckt ist ... ein Ausfalltag im Paketzentrum, eine Reparatur für zigtausende Euro an der Sortiermaschine, ein versauter Posttransporter oder anderes kann ordentlich ins Geld gehen.
In 99,99 % der Fälle wird es gutgehen, wenn man es einfach halbwegs vernünftig verpackt verschickt. Aber wenn der TE schon so konkret fragt, dann sollte man auch genauer antworten ...
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 8. Januar 2019 um 17:18:19 Uhr:
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 8. Januar 2019 um 09:31:49 Uhr:
Einen 5l Kanister würde zumindest DHL nicht annehmen.Ob die das wissen ist 'ne andere Frage.
Das ist der springende Punkt. Vermutlich weiss das keiner, da DHL ansonsten gegen seine eigenen Regeln verstossen würde.
Und wenn man es weiss, warum stellt man dann so eine Regel auf ?
Zitat:
@Knergy schrieb am 8. Januar 2019 um 17:45:15 Uhr:
In 99,99 % der Fälle wird es gutgehen, wenn man es einfach halbwegs vernünftig verpackt verschickt.
Und an den anderen 0,01 % ist der Paketdienst schuld. 😉
In meiner Zeit beim VW Ersatzteilservice haben wir Öl immer in mehrere Lagen Folie verpackt und dann in den Karton. So kann die Ölflasche leckschlagen ohne das Flüssigkeit aus dem Paket tritt. Äusserste Lage großzügig Luftpolsterfolie, für die Spezialisten die Pakete mit dem Brotmesser öffnen.
Kurz vor Weihnachten hatte ich einen ca. 500,-€ Schaden bei einer von mir versandten Sendung. Die wollten Fotos, das ging Recht flott. Heute habe ich dann per eMail nachgefragt, wie es weiter geht, als Antwort kam, dass ich für Nachfragen doch bitte die Bearbeitungsnummer angeben soll, welche im Betreff der eMail steht, also hatten die diese, deren System hat die eMail auch mit der Bearbeitungsnummer im Betreff beantwortet. Man wird wieder auf viele treffen, die keinen Bock haben und es einem schwer machen wollen. Ich erinnere mich an meinen Scheinwerfer, in den vermutlich ein Gabelstapler getauscht ist und die Verpackung nicht den Vorgaben entsprach, da die Ware nicht ausreichend geschützt war und es sonst nicht hätte zu der Beschädigung hatte kommen kommen. Für den jetzigen Schaden benötigt man schätzungsweise einen Druck von um die 250kg oder einen recht kräftigen Schlag.
Wie soll man denn einen Ware/Scheinwerfer/Ersatzteile/Heimelektronik verpacken, dass sie durch einen "hineinrauschenden" Gabelstapler nicht beschädigt wird?
Und wer hat nun die Schuld? Ich tippe mal auf die 0,01 %. 😁
Das habe ich die auch gefragt, aber aufgrund dessen wurde ein Ersatz verwehrt. Ich bekam einen kaputten und nachgeklebten Karton zurück, wie sollte ich da nachweisen, dass der bei Abgabe stabil genug und ausreichend gefüttert war. Wie bereits gesagt, musste ich auf das bereits gesprungene Glas noch ganz schön mit einem Hammer schlagen, um noch ein Stück rauszuschlagen. Nur vom fallen kann es nicht gekommen sein.
Thread ist zwar schon bisschen älter aber mal zur Aufklärung: Solang der Flammpunkt des Öles(Neu) über 61° Grad liegt darf das Öl in maximal 5 Liter Gebinden ohne Gefahrgutkennzeichnung Versand werden. Sobald die 5 Liter überschritten werden, gilt der Behälter als Umweltgefährdend und zählt zur Gefahrgutklasse 9 und wird als UN3082 behandelt. Hierfür müssen entsprechende Aufkleber angebracht werden und Beförderungspapiere beigelegt werden. Aus diesem Grund werden auch hauptsächlich 5 Liter Gebinde im Einzelhandel angeboten. Auch deshalb werden bei 10 L Öl, 2 x 5 Liter versandt.
Zum Altöl:
Sobald Altöl verschickt wird und es verunreinigt ist, gilt das Altöl ebenfalls als Gefahrstoff. Hier reicht übrigens nicht nur die Vermutung das sich nichts vermischts haben kann, um zu argumentieren es ist kein Gefahrgut, sondern es müsste reintheoretisch ein Beweis von einem Labor erfolgen das der Flammpunkt noch über 61° liegt. Hier ist es billiger das Altöl einfach vor Ort zu entsorgen oder halt den Gefahrguttransport zu bezahlen.(Was aber wieder mit Kennzeichnungsaufwand usw. einher geht).