Motor laufen lassen

Hallo Leute,

Dezember 2011 war ich beim ADAC und habe mich dort mit einem Subaru WRX STI vergnügt. Der Trainer meinte zu uns, dass wir das Fahrzeug während der kurzen Pausen von 6-10min laufen lassen sollten, da wir sonst den Turbolader killen. Ist das richtig?

Ich stelle die Frage dem Grund, weil ich heute mit meinem Wagen einige km Vollspeed gefahren bin. Von der Autobahn ging es dann direkt runter in die Innenstadt. Ich habe dann den Motor meines Wagens ein paar Min laufen gelassen, damit er (und der Turbo) sich abkühlen. Da kam gleich ne Dame angedackelt und mein Kennzeichen aufgeschrieben, da ich ja die Umwelt verpeste.

Beste Antwort im Thema

Ein paar MInuten halte ich für übertrieben aber 1 Minute kann schon sinnvoll sein. Kaltfahren nennt sich das.

Lass die Frau doch dein Kennzeichen notieren, da kommt nichts 😉 Meins wurde auch schon mehrfach aufgeschrieben.

149 weitere Antworten
149 Antworten

Ich lasse meinen Wagen immer 10-15 sekunden vorm Losfahren laufen. Soll mich doch erstmal jemand inflagrantie erwischen. 😁

StVO § 30:

Zitat:

§ 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen

Wer definiert "vermeidbar" bzw. "unnötig"? Richtig, Gerichte.

Und wer kennt jetzt Urteile zum Thema?

Die lassen ihre Schüsseln doch selber laufen die Politiker und Richter also können die mich mal.

Zitat:

Unnützes Hin- und Herfahren ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO und wird mit einem Verwarngeld von 20 Euro geahndet.[1] Der Tatbestand ist erfüllt, wenn man ohne Notwendigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine Strecke mehrmals abfährt und dadurch andere belästigt werden. Dies kann beispielsweise bei der Cruisen genannten Freizeitbeschäftigung der Fall sein, bei der man mit einem Automobil langsam an von vielen Passanten frequentierten Orten entlangfährt.

In der Literatur wird die Meinung vertreten, dass die Vorschrift nicht durch § 6 StVG gedeckt sei und gegen den Bestimmtheitsgrundsatz des Art. 103 Abs. 2 GG verstoße, außerdem verletze sie das Prinzip der Verkehrsfreiheit und des erlaubten Gemeingebrauchs, da der Sinn des Straßenverkehrs, auch bei Spazierfahrten, ausschließlich die Fortbewegung von Personen und Sachen sei und diese somit in keinem Fall als „unnütz“ bezeichnet werden könne.[2] Im Gegensatz zur herrschenden Rechtsprechung, die keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO hat, sah das Amtsgericht Cochem in der Vorschrift auch eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG).[3]

Obwohl die Vorschrift nicht von „Kraftfahrzeugen“, sondern „Fahrzeugen“ spricht und somit de jure auch auf Nicht-Kraftfahrzeuge (wie etwa Fahrräder und Pferdefuhrwerke) anwendbar ist, können laut Peter Hentschel Fahrradfahrer allein aus § 30 Abs. 1 StVO nicht daran gehindert werden, beispielsweise ständig einen Häuserblock zu umkreisen.[2]

Quelle:

http://de.wikipedia.org/wiki/Unnützes_Hin-_und_Herfahren

Besonders interessant ist hier der letzte Absatz. :rofl:

Ähnliche Themen

haaahaaaa 😁 Wie dumm ist das den? 😁 Aber der letzte Satz kommt doch nicht aus den Gesetzbuch oder? Bitte nicht 😁 *ankopffasse*

Zitat:

Original geschrieben von Ghia02


haaahaaaa 😁 Wie dumm ist das den? 😁 Aber der letzte Satz kommt doch nicht aus den Gesetzbuch oder? Bitte nicht 😁 *ankopffasse*

Doch. Es ist von Fahrzeugen die Rede...

Zitat:

§ 30
Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

Damit sind rein rechtlich ALLE Fahrzeuge gemeint. Auch Fahrräder...

Bei 10 - 15 s sehe ich gar kein Problem.
Der doch zähe Saft (Motoröl) muß ja auch überal hin.

In der BA steht sogar

Das Fahrzeug bei tiefen Temperaturen starten
Ohne Zusatzheizungen lassen sich Dieselmotoren bei bis zu -25 °C und
Benzinmotoren bei bis zu -30 °C noch starten. Dazu sind ein Motoröl mit geeigneter
Viskosität, der richtige Kraftstoff, ein ordnungsgemäß gewartetes
Fahrzeug und eine ausreichend geladene Batterie erforderlich. Bei Temperaturen
unter -30 °C benötigt das Automatikgetriebe eine Aufwärmphase
von ca. 5 Minuten. Der Wählhebel muss in Position P stehen.

Zitat:

Unnützes Hin- und Herfahren ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO und wird mit einem Verwarngeld von 20 Euro geahndet.[1] Der Tatbestand ist erfüllt, wenn man ohne Notwendigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine Strecke mehrmals abfährt und dadurch andere belästigt werden. Dies kann beispielsweise bei der Cruisen genannten Freizeitbeschäftigung der Fall sein, bei der man mit einem Automobil langsam an von vielen Passanten frequentierten Orten entlangfährt.

Bei uns im Midwest sehr beliebt. Samstag Abends machen das die Mehrheit der Teenager in iowa, Kansas, usw. Die "Ordnungswirdrigkeit wird dabei umgangen das der Sheriff für 2 Dollar ein "Cruise-Permit" ausstellt welches auch die Höchstgeschwindigkeit regelt, 25 mph (40km/h max), offene Bierdosen sind verboten. 😁

Gruss, Pete

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von BlauerFlitzer81


Muss ich aber wegen der Frontscheibenheizung. Was nun?

Man kann die Scheibe auch freikratzen , von innen wie von außen. Dieser Tip war gebührenfreri.

Dieser Tipp kann nur von jemanden kommen der keine hat. Tipp von mir an dich: schieb deine Karre einfach spart Benzin/Diesel.

Doch. Meine Karren haben alle Scheiben,stell dir das mal vor.....Und für Notfälle gibt es so komische Folien.Aber die kosten Geld und es macht Arbeit sie anzubringen. Habe ich vergessen.Sorry 🙁 . Diese blödsinnigen beheizbaren Frontscheiben gab es ja mal wohl bei Ford.Leider eine Marke die für mich nicht in Betracht kommt 🙁 .

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Doch. Meine Karren haben alle Scheiben,stell dir das mal vor.....Und für Notfälle gibt es so komische Folien.Aber die kosten Geld und es macht Arbeit sie anzubringen. Habe ich vergessen.Sorry 🙁 . Diese blödsinnigen beheizbaren Frontscheiben gab es ja mal wohl bei Ford.Leider eine Marke die für mich nicht in Betracht kommt 🙁 .

So blödsinnig waren die nicht, und andere Marken haben die auch.

Vorteil dieser Scheibe war, wenn die Scheibe von Innen beschlägt(trat manchmal auf), aber die Klima nicht lief weil unter 4° hat ein Knopfdruck auch geholfen ohne die Lüftungseinstellung zu verändern, was dem Comfort schon sehr geholfen hat.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Doch. Meine Karren haben alle Scheiben,stell dir das mal vor.....Und für Notfälle gibt es so komische Folien.Aber die kosten Geld und es macht Arbeit sie anzubringen. Habe ich vergessen.Sorry 🙁 . Diese blödsinnigen beheizbaren Frontscheiben gab es ja mal wohl bei Ford.Leider eine Marke die für mich nicht in Betracht kommt 🙁 .

Die gibt es auch immernoch bei Ford.

Wir haben bei einem Focus auch Scheibenheizung, da sieht man immer die Heizdrähte in der Scheibe 😰🙄

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Wir haben bei einem Focus auch Scheibenheizung, da sieht man immer die Heizdrähte in der Scheibe 😰🙄

Ja, aber nur ganz leicht. Andere marken haben es dafür garnicht also beschwere dich nicht. Und es ist doch ein schöner Komfort oder nicht?

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Wir haben bei einem Focus auch Scheibenheizung, da sieht man immer die Heizdrähte in der Scheibe 😰🙄

wenn man genau hinguckt ja, aber nur wer sich daran stören will stört sich daran, ich habe erst einen Beifahrer gehabt, der fragte was ist denn da.. nach der Erklärung war er ganz neidisch, ich vermisse das Ding heute auch ... mittlerweile gibts die Dinger aber auch ohne Drähte

Deine Antwort
Ähnliche Themen