Motor im Stand laufen lassen schaedlich?
Hallo zusammen,
habe jetzt schon die unterschiedlichsten Sachen gehoert - was stimmt den jetzt wirklich:
ist es schaedlich fuer den Motor ihn im Leerlauf laufen zu lassen oder nicht?
Also nicht nur drei Minuten an der Ampel sondern wirklich ueber eine laengeren Zeitraum.
Macht es evtl. einen Unterschied ob kalt oder warm?
Gruss
Daniel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von hartmut1959
(...) Außerdem ist mir die Umwelt egal, den Sprit den ich mehr verbrauche bezahle ich auch.
..und für diese Aussage solltest Du auf Lebzeit ein Verbot an allen Tankstellen dieser Erde erhalten..
623 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von quakex
Kaltstart und Kaltlauf ist immer schaedlich...Zitat:
Original geschrieben von martins42
Offen gesagt halte ich eine Diskussion über die technische Schädlichkeit für überflüssig.Aus tausend Mal erläuterten Gründen ist Kaltstart und Kaltlauf der Motorlebensdauer nicht förderlich. Ein Grund mehr, dass so kurz wie möglich zu halten und eine Erwärmung in moderater Fahrt mit Last vorzuziehen. (Doof nur, wenn es erst mal kilometerweise bergab geht, da erwärmt sich nämlich bei modernen Motoren nix. Aber sind halt Einzelschicksale. 😉 )
Aber irgendeinen Tod muss man sterben, muss der Wagen halt aushalten, wenn er ein paarmal im Winter 2, 3 Minuten kalt läuft.Übrigens ist wohl auch Motorlauf im Stand bei warmen Motor nicht 100%ig unbedenklich. Entsinne mich da an so eine Taxi-Krankheit - die liefen früher im Winter regelmäßig durch, wenn sie an dem Taxi-Wartepunkt standen - wo wegen Kolbenkipper - weil keine Last - da irgendwelche Verschleißparameter erhöht waren. Hing aber auch irgendwie mit der Motorkonstruktion zusammen.
Gruß
Martin
Aber Kaltlauf mit erhoehter Drehzahl ist noch viel schädlicher..Welche Gründe sprechen denn für ein zügiges Losfahren?
Wenn irgendwo die Gleitflächen trocken/nicht mit Oel benetzt sind würd ich die Drehzahl auf keinen Fall erhoehen...Hab schon ein paar mal gesehen wie so ein Motor im Leerlauf komplett trocken gelaufen ist....
So lang der im leerlauf getuckert ist ist auch nichts passiert...
Aber ein paar mal aufs Gas getreten und schon war Feierabend....
Was ist das denn nun wieder für ein Garn? Warum wird es jetzt Thema, wenn irgendjemand seinen Motor hinrichtet, indem er ihn trocken laufen lässt?
Und, was meinst du, wie lange es nach einem Kaltstart dauert, bis die Gleitflächen nicht mehr "trocken" sind?
(Ich sehe schon, gleich kommen wir da an, wo man Öl vorher auf der Herdplatte in der Küche vorwärmt, damit dem heilig Blechle ja kein Unbill erfährt. 🙄 )
Zitat:
Original geschrieben von martins42
Was ist das denn nun wieder für ein Garn? Warum wird es jetzt Thema, wenn irgendjemand seinen Motor hinrichtet, indem er ihn trocken laufen lässt?Zitat:
Original geschrieben von quakex
Kaltstart und Kaltlauf ist immer schaedlich...
Aber Kaltlauf mit erhoehter Drehzahl ist noch viel schädlicher..Welche Gründe sprechen denn für ein zügiges Losfahren?
Wenn irgendwo die Gleitflächen trocken/nicht mit Oel benetzt sind würd ich die Drehzahl auf keinen Fall erhoehen...Hab schon ein paar mal gesehen wie so ein Motor im Leerlauf komplett trocken gelaufen ist....
So lang der im leerlauf getuckert ist ist auch nichts passiert...
Aber ein paar mal aufs Gas getreten und schon war Feierabend....Und, was meinst du, wie lange es nach einem Kaltstart dauert, bis die Gleitflächen nicht mehr "trocken" sind?
(Ich sehe schon, gleich kommen wir da an, wo man Öl vorher auf der Herdplatte in der Küche vorwärmt, damit dem heilig Blechle ja kein Unbill erfährt. 🙄 )
war ein uraltauto welches eh die Presse gesehen haette...
Sieht man oft auf den Schrottplätzen..
bis alles benetzt ist kann es schon eine Weile dauern.. je nach Visko und Kaelte...
Ihr seid halt Religioese Leute. Ich finde das gut. 😉
Ich finde es noch besser das ihr (und die Blockwarte) nicht in meinem Landkreis wohnt. 😁
Pete
Zitat:
Original geschrieben von Reachstacker
Ihr seid halt Religioese Leute. Ich finde das gut. 😉Ich finde es noch besser das ihr (und die Blockwarte) nicht in meinem Landkreis wohnt. 😁
Pete
Mein Schwager laesst den ganzen Winter über seinen Transit Diesel min. 30min Warmlaufen 😁
Vorher steigt er gar nicht in sein Auto. Teilweise bei bis zu -25°C..
Das Auto war dann irgendwann mal ueber 300tkm alt und alles ging an dem Auto kaputt nur nicht der Motor 😁
Der lief stehts einwandfrei und der Turbo auch... Dann hat er es irgendwann verkauft
Der 2. Besitzer macht mindestens genausoviel km noch drauf..
Gruss
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Ich glaube es gibt kaum ein Thema bei dem sich die Geister mehr scheiden 😁 Einige sagen einem diesel schadet es gar nichts da die Schmierwirkung unter allen Umständen gegeben sei da ja immernoch ein Restölfilm besteht und die Ölpumpe direkt nachfördert, während bei einem Benziner da schon mehr passieren könnte (Anfettung des Gemischs bzw Mehreinspritzung durch die Kaltstartautomatik, der an der Zylinderwand kondensierende Kraftstoff wäscht dann den Ölfilm weg).
Wieder andere sagen es sei besonders schonend für den Motor ihn warmlaufen zu lassen, egal welcher Motor, da sich dann die Komponenten sehr gleichmäßig erwärmen und ausdehnen würden.
der nächste sagt dann wieder es sei Gift, da besonders viel Kraftstoff ins Öl gelangt und dessen Schmierwirkung herabsetzt, der Kat könnte auch darunter leiden wegen des hohen Anteils unverbrannter Kohlenwasserstoffe.
Ich weiß nicht sorecht was man davon halten soll...
Gruß Tobias
Mein A6 ist in 15 Jahren 67 tkm gelaufen, das heißt immer nur Kurzstrecke und nie richtig warm geworden. Schnurrt wie am ersten Tag, so schlimm kann’s also nicht sein ;-)
Zitat:
Original geschrieben von martins42
Ich glaube weder das zitieren dieser österreichischen Regelung - Warmlaufen im Stand verboten - noch dessen deutschen Pendant - unnötig Laufen lassen verboten - hat was mit der typischen Situation zu tun.Zitat:
Original geschrieben von Slimbox89
Naja egal ob schädlich oder nicht warmlaufenlassen ist zu mindestens in Österreich verboten (§102 Abs 4 KFG)
Die wenigsten lassen den Wagen im Stand im Stand 20 Minuten auf bis Betriebstemperatur laufen, dafür ist die Verbotssituation hier wie dort ziemlich klar.Im Regelfall geht es doch um das Scheiben frei machen, welches vom Fahrzeugführer aus Sicherheitsgründen andererseits nun explizit gefordert ist. Insbesondere eine Scheibenheizung, die aber nur bei laufendem Motor funktioniert, aber auch schon eine Minimalerwärmung des Motors durch Standlauf parallel zum Kratzen erleichtern/verbessern das um einen sicheren Betrieb zu ermöglichen. Ein Vorgang, der typischerweise 2 bis 3 Minuten dauert.
Hier kollidieren Anforderungen der Sicherheit mit denen der Umwelt, läuft es im Falle des Falles auf eine Einzelfallentscheidung hinaus. In der Praxis wird das von den Ordnungshütern situativ betrachtet und oftmals toleriert. Kritisch wird es immer dann, wenn irgendein Blockwart in der Nachbarschaft meint sich zum Ordnungshüter aufspielen zu müssen.
Ich entsinne mich, dass es auch schon Fälle in Deutschland gab, wo eine Entscheidung stattfand, dass das vorhanden sein einer Frontscheibenheizung das Laufen im Stand eben nicht "unnötig" machte.So oder so ist es aber maximal tolerabel bis zur Herstellung freier Sicht, wo dann unverzüglich los gefahren werden muss. (Oder wieder Motor aus.)
Gruß
Martin
Zitat aus dem Gesetzestext:
"(4) Der Lenker darf mit dem von ihm gelenkten Kraftfahrzeug und einem mit diesem gezogenen Anhänger nicht ungebührlichen Lärm, ferner nicht mehr Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges unvermeidbar ist. Beim Anhalten in einem Tunnel ist der Fahrzeugmotor, sofern mit diesem nicht auch andere Maschinen betrieben werden, unverzüglich abzustellen. "Warmlaufenlassen" des Motors stellt jedenfalls eine vermeidbare Luftverunreinigung dar."
Dann wirst du deine Scheibe halt freikratzen müssen, oder eine Frontscheibenheizung ordern was weiß ich. Wenn hier schon explizit warmlaufenlassen steht dann ist es so.
Ich kanns ja auch net ändern.
Zitat:
Original geschrieben von Slimbox89
Zitat aus dem Gesetzestext:Zitat:
Original geschrieben von martins42
Ich glaube weder das zitieren dieser österreichischen Regelung - Warmlaufen im Stand verboten - noch dessen deutschen Pendant - unnötig Laufen lassen verboten - hat was mit der typischen Situation zu tun.
Die wenigsten lassen den Wagen im Stand im Stand 20 Minuten auf bis Betriebstemperatur laufen, dafür ist die Verbotssituation hier wie dort ziemlich klar.Im Regelfall geht es doch um das Scheiben frei machen, welches vom Fahrzeugführer aus Sicherheitsgründen andererseits nun explizit gefordert ist. Insbesondere eine Scheibenheizung, die aber nur bei laufendem Motor funktioniert, aber auch schon eine Minimalerwärmung des Motors durch Standlauf parallel zum Kratzen erleichtern/verbessern das um einen sicheren Betrieb zu ermöglichen. Ein Vorgang, der typischerweise 2 bis 3 Minuten dauert.
Hier kollidieren Anforderungen der Sicherheit mit denen der Umwelt, läuft es im Falle des Falles auf eine Einzelfallentscheidung hinaus. In der Praxis wird das von den Ordnungshütern situativ betrachtet und oftmals toleriert. Kritisch wird es immer dann, wenn irgendein Blockwart in der Nachbarschaft meint sich zum Ordnungshüter aufspielen zu müssen.
Ich entsinne mich, dass es auch schon Fälle in Deutschland gab, wo eine Entscheidung stattfand, dass das vorhanden sein einer Frontscheibenheizung das Laufen im Stand eben nicht "unnötig" machte.So oder so ist es aber maximal tolerabel bis zur Herstellung freier Sicht, wo dann unverzüglich los gefahren werden muss. (Oder wieder Motor aus.)
Gruß
Martin"(4) Der Lenker darf mit dem von ihm gelenkten Kraftfahrzeug und einem mit diesem gezogenen Anhänger nicht ungebührlichen Lärm, ferner nicht mehr Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges unvermeidbar ist. Beim Anhalten in einem Tunnel ist der Fahrzeugmotor, sofern mit diesem nicht auch andere Maschinen betrieben werden, unverzüglich abzustellen. "Warmlaufenlassen" des Motors stellt jedenfalls eine vermeidbare Luftverunreinigung dar."
Dann wirst du deine Scheibe halt freikratzen müssen, oder eine Frontscheibenheizung ordern was weiß ich. Wenn hier schon explizit warmlaufenlassen steht dann ist es so.
Ich kanns ja auch net ändern.
Warum sprichts du mich an? Brauche keine Frontscheibenheizung ordern, habe eine.
Gruß
Martin
Hi,
ich hab zur Zeit immer mein Scheibenkondom auf der Windschutzscheibe (also Scheibe 100% frei).
Das Ding machste weg, fährst los und es fängt sofort langsam an zuzufrieren. Nach 500m siehste gar nix mehr.
Was machste dann? Auto aus uns Scheibe kratzen? Dürfte selbst dem grünsten Öko einleuchten das das nix bringen würde.
Kommt halt auch auf die Situation an, gibt Witterungen, da kannste nicht fahren solange die Windschutzscheibe <0°C hat und wärmer wird die durch Kratzen auch nicht (mal abgesehen von der Reibungshitze 😁).
So, nun glaube ich, ist das Thema langsam ausdiskutiert.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von Provaider
Wo kein Kläger da kein Richter. Jeder soll es machen wie er es für richtig hält und fertig.
interessante Einstellung 😁
Es geht auch nicht um Sinn oder Unsinn solcher Regelungen, sondern um einfache Fakten.
Das Gesetz sagt m.E. ganz klar, dass Warmlaufen lassen verboten ist und mit einer Ordnungsstrafe geahndet wird.
Es ist auch verboten bei rot über die Ampel zu gehen, machen trotzdem viele... und nur weil nicht jeder sofort eine Strafe zahlen muss wird es nicht automatisch legal.
Wer also noch behaupten fürs Kratzen sei das vollkommen legal (warmlaufen lassen) möge mir doch bitte endlich mal die passende Quelle nennen.
Gegenbeispiele wurden hier ja nun genug genannt.
Jegliche weitere Diskussion über die legalität ist sonst überflüssig.
na und.
schleichen mit verkehrsbehinderung ist auch verboten!
trotzdem machen es zu viele und kaum einer wird dafür zur kasse gebeten.
Zitat:
Original geschrieben von John-Doe1111
na und.schleichen mit verkehrsbehinderung ist auch verboten!
trotzdem machen es zu viele und kaum einer wird dafür zur kasse gebeten.
na und?
was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?
Zitat:
Original geschrieben von devastators
na und?Zitat:
Original geschrieben von John-Doe1111
na und.schleichen mit verkehrsbehinderung ist auch verboten!
trotzdem machen es zu viele und kaum einer wird dafür zur kasse gebeten.
was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?
Die schleichen weil sie durch ihre zugefrorene Scheibe nix sehen. 😁
Gruß Metalhead