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Mopedauto (45 km/h) mit Führerschein AM?

Themenstarteram 17. März 2014 um 13:52

Hallo,

darf man diese Mopedautos die auf 45 km/h gedrosselt sind, mit dem Führerschein AM fahren?

Oder muss man direkt den Führerschein S dafür haben?

Das ist echt wichtig für mich, denn in Solingen gibt es keine Fahrschule die die Ausbildung für Klasse S anbietet. Wenn man diese Autos mit der Klasse AM fahren darf, muss man dafür eine extra Ausbildung haben? Denn normal lernt man ja auf 45er Rollern.

Grüße

Beste Antwort im Thema

PKW macht man auch keine Ausbildung auf einem 3,5 To, darf sie aber fahren.

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Zitat:

Original geschrieben von Kifkat

Hallo,

darf man diese Mopedautos die auf 45 km/h gedrosselt sind, mit dem Führerschein AM fahren?

Oder muss man direkt den Führerschein S dafür haben?

Das ist echt wichtig für mich, denn in Solingen gibt es keine Fahrschule die die Ausbildung für Klasse S anbietet. Wenn man diese Autos mit der Klasse AM fahren darf, muss man dafür eine extra Ausbildung haben? Denn normal lernt man ja auf 45er Rollern.

Grüße

Klar gibt es keine Fahrschule die "S" ausbildet....die Klasse gibt es ja auch nicht mehr ;)

Mit AM bist du richtig :)

S gibt es nicht mehr. AM ist richtig.

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=6

Themenstarteram 17. März 2014 um 14:14

Alles klar, danke.

Aber bei der Klasse AM macht man ja die Prüfung und die Ausbildung auf einem Roller. Darf ich dann trotzdem vierrädrige Fahrzeuge mit 45 km/h und 50ccm³ fahren?

Zitat:

Original geschrieben von Kifkat

Alles klar, danke.

Aber bei der Klasse AM macht man ja die Prüfung und die Ausbildung auf einem Roller. Darf ich dann trotzdem vierrädrige Fahrzeuge mit 45 km/h und 50ccm³ fahren?

Steht doch alles im Link.

Zitat:

Klasse AM:

...

— dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³

Nochmal extrafett markiert ;)

PKW macht man auch keine Ausbildung auf einem 3,5 To, darf sie aber fahren.

Zitat:

Klasse AM:

... nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ ....

.... bei Motoren Fremdzündung oder Dieselmotoren* mit max. 440cm³? und max. 4kW.

*) Spitzname: Rüttelplatte :D

Zitat:

Original geschrieben von Kifkat

darf man diese Mopedautos die auf 45 km/h gedrosselt sind, mit dem Führerschein AM fahren?

nein, wenn da ein normaler PKW auf 45 km/h gedrosselt wurde ohne die weiteren Bedingungen der Klasse AM einzuhalten!

Zitat:

Original geschrieben von hk_do

Zitat:

Original geschrieben von Kifkat

darf man diese Mopedautos die auf 45 km/h gedrosselt sind, mit dem Führerschein AM fahren?

nein, wenn da ein normaler PKW auf 45 km/h gedrosselt wurde ohne die weiteren Bedingungen der Klasse AM einzuhalten!

Mit dem Führerschein AM darf u.a. gefahren werden:

Vierrädrige Leicht-KFZ mit max. 45 km/h und max. 350kg (ohne Batterien) und 50 cm3 max. bei Fremdzündungsmotoren (Benzin)

4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren (Diesel) oder 4 kW bei Elektromotoren

Mindestalter Ausbildungsbeginn: 14 1/2 Jahre

Mindestalter für das Lenken:15 Jahre

Aber nicht in Deutschland.

Die Zitate weiter Oben passen schon. Klasse AM reicht.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

PKW macht man auch keine Ausbildung auf einem 3,5 To, darf sie aber fahren.

Berechtigt ist die Frage aber schon, denn beim PKW legt man bei der Prüfung u.a. Wert auf (Längs- und Quer-)Einparken und Wenden. Das macht man mit einem "45er-PKW" ganz genauso, nur mit einem Roller überhaupt nicht.

Andererseits darf man mit einem B-Klasse-Schein auch einen Roller fahren, dabei lernt man in der Fahrschule auch nicht damit umzugehen. Theoretisch dürfte sich jemand auf einen Roller setzen, der noch nie ein Zweirad bewegt hat... jetzt wird mir einiges klar... :rolleyes:

Hier sehe ich Verbesserungsbedarf (und bekomme gleich Haue, weil es für die Fahrschüler dann noch teurer wird, wenn sie zusätzlich eine Roller/"45er-PKW" Pflichtstunde absolvieren müssen).

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Aber nicht in Deutschland.

Ich glaube schon;

Diese Informationen sind gültig bis 18.01.2013. Der Quadführerschein wird nun nicht mehr durch die Klasse S abgedeckt, sondern durch die Führerscheinklasse AM. Siehe Klasse AM

Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und folgenden Eigenschaften:

Hubraum nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, maximale Nutzleistung nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder maximale Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (umgangssprachlich Quads bezeichnet) darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).

Mindesalter: 16 Jahre

Voraussetzungen: keine

Befristung: unbefristet gültig

Quelle: www.fahrschule-123.de

Vergleicht mal die Altersangaben! ;)

 

Zitat:

Original geschrieben von einsdreivier

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

PKW macht man auch keine Ausbildung auf einem 3,5 To, darf sie aber fahren.

Berechtigt ist die Frage aber schon, denn beim PKW legt man bei der Prüfung u.a. Wert auf (Längs- und Quer-)Einparken und Wenden. Das macht man mit einem "45er-PKW" ganz genauso, nur mit einem Roller überhaupt nicht.

Andererseits darf man mit einem B-Klasse-Schein auch einen Roller fahren, dabei lernt man in der Fahrschule auch nicht damit umzugehen. Theoretisch dürfte sich jemand auf einen Roller setzen, der noch nie ein Zweirad bewegt hat... jetzt wird mir einiges klar... :rolleyes:

Hier sehe ich Verbesserungsbedarf (und bekomme gleich Haue, weil es für die Fahrschüler dann noch teurer wird, wenn sie zusätzlich eine Roller/"45er-PKW" Pflichtstunde absolvieren müssen).

Und Klasse L üben, Anhänger rangieren lernen auch noch...

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Vergleicht mal die Altersangaben! ;)

Das ist der Unterschied zwischen Ö und D.

Es gibt bei uns auch den Führerschein mit 17 - ab diesem Zeitpunkt darf alleine gefahren werden, zum Unterschied zum begleiteten Fahren in D

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