Montagsauto - was tun

Opel Vectra C

Guten Tag zusammen,

ich habe mich hier angemeldet, weil ich einfach nicht mehr weiter weiß. Mein Lebensgefährte und ich haben uns vor zwei Jahren einen 1 Jahre alten Opel Vectra C Kombi, 1,8kw mit ca 28000 gelaufenen KM gekauft. Mein alter Astra war wirklich abwrackreif und wir wollten unbedingt bei Opel bleiben.

Zwei Jahre später sind wir wirklich nur noch enttäuscht. Das Auto ist mehr in der Werkstatt als alles andere:

Sitzbezüge erneuert,
Schiebedach ausgetauscht
Wassereinbruch in der Beifahrerseite - Dichtung Klimaanlage defekt
Autoradio getauscht
Schwungrad 2mal gewechselt

Und das Letzte ist nun der Knackpunkt. Wir waren ein drittes mal in der Werkstatt (Opel Vertragswerkstatt aber nicht der Händler wo wir das Auto gekauft haben) vor 2 Wochen, weil der Anlasser erneut beim Anlassen geknallt hat und nun sagt der Werkstattmeister das kann nicht das Schwungrad sein sondern die Einspritzdüsen, die müssten erneuert werden.

Das haben sie gemacht und nun habe ich heute eine Rechnung bekommen, über 230 € Eigenanteil, die wir bezahlen sollen. Wir haben letztes Jahr für € 250,00 eine Garantieverlängerung gemacht und ich sehe überhaupt nicht ein, diese Rechnung zu bezahlen. Ich habe vorhin dort angerufen und gesagt, daß ich mich mit meinem Anwalt unterhalten werde, eventuell auch über eine Rückabwicklung.

Was meint Ihr dazu, wie würden unsere Chancen stehen oder kommt man gegen Rüsselsheim nicht an ?? Letztendlich hat ja die Werkstatt den Fehler ewig nicht gefunden, ich mein das Schwungrad tauschen hat immer fast eine Woche gedauert, in der wir einen Leihwagen hatten. Klar wird Rüsselsheim auch irgendwann nix mehr zahlen, wenn die Werkstatt zu dämlich ist den Fehler zu finden....

Vielen Dank für Eure Meinung.

27 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Würde mich allerdings wundern, wenn man Schäden am Einspritz-Dingens durch Austausch der Schwungscheibe beheben kann.

Ich vermute mal, der FOH hatte zuerst das ZMS in Verdacht und hat deswegen das Schwungrad getauscht... Knallen beim Anlassen könnte nämlich darauf deuten...

Zitat:

Original geschrieben von SabineH31303


Mir geht es darum, daß, wenn der Fehler beim erstenmal schon richtig erkannt worden wäre, er in der "Original-Garantie-Zeit" behoben worden wäre. Nun ist das aber nicht so der Fall, und ich soll jetzt 230Euro bezahlen weil die Werkstatt das zu spät erkannt hat. ??

Also, wenn ich folgendes richtig deute:

Zitat:

Original geschrieben von SabineH31303


Mein Lebensgefährte und ich haben uns vor zwei Jahren einen 1 Jahre alten Opel Vectra C Kombi, 1,8kw mit ca 28000 gelaufenen KM gekauft.

...dann habt ihr das Fahrzeug als Jahreswagen gekauft? Ich denke mal, mit der Garantie reden wir aneinander vorbei 😉

Die "original-Garantie-Zeit" ist wohl die Werksgarantie, also alle Mängel direkt im Werk melden (lassen). Diese Garantie ist meines Wissens nicht übertragbar, also nur für den Erstbesitzer
Danach hat man noch 1 Jahr Händlergarantie, also alle Mängel beim Händler melden.
Dann die optionale Garantieverlängerung bei der Car Garantie (muss jährlich verlängert werden)

Ein Knackpunkt an der Sache ist der Gebrauchtkauf, da müsste man jetzt ganz genau wissen, welche Garantie ihr da bekommen habt. Werksgarantie fällt schon mal raus, Händlergarantie vermute ich auch, also wohl die normale Gebrauchtwagengarantie der "Car Garantie"... wurde sich auch mit dem Betrag für die Verlängerung decken.
Wie gesagt, mach dich mal über deren Bedingungen schlau, wenn ich es richtig im Kopf habe, muss man für Elektrik immer zuzahlen, egal ob der Fehler am Anfang der Garantiezeit oder nach ein paar Monaten/ Jahren auftritt. Es gibt auch Teile, die werden generell gar nicht gezahlt, steht aber alles im Infoheftchen, welches ihr beim Kauf bekommen haben müsstet.
Solltet ihr nicht bei der Car Garantie sein, dann trotzdem mal ganz genau in den AGB der Versicherung lesen, viele haben Ausschlußklauseln drin und zahlen nicht alle Reparaturen.

hm...stimmt, ist eine Car-Garantie.

Wie blöd, da hab ich ja überhaupt nicht drüber nachgedacht. Naja, wir haben ja den Termin beim Anwalt nachher. Bin schon ganz gespannt und halte Euch auf dem laufenden..

;-)

Zitat:

Original geschrieben von SabineH31303


Und das Letzte ist nun der Knackpunkt. Wir waren ein drittes mal in der Werkstatt (Opel Vertragswerkstatt aber nicht der Händler wo wir das Auto gekauft haben) vor 2 Wochen, weil der Anlasser erneut beim Anlassen geknallt hat und nun sagt der Werkstattmeister das kann nicht das Schwungrad sein sondern die Einspritzdüsen, die müssten erneuert werden.

Das ist natürlich schon sehr verzwickt.

Habt ihr das Auto auch wieder in der Werkstatt gehabt, in der auch die anderen Sachen gemacht wurden? Also auch der Schwungradtausch?

Wenn nicht, dann wird es sehr schwirig. Denn die Jungs dort haben den Fehler ja sofort erkannt und behoben (Einspritzdüsen).
Abrechnung über die CG Car Garantie war auch i.o.

Wenn ja könntet ihr Glück haben, denn ihr habt den Fehler ja das erste mal wärend der Werksgarantie gemeldet.
Und das ist entscheident. Es Zähöt das Datum der ersten Meldung des Fehlers. Und wenn es 5 Jahre dauert ihn zu finden.

@ Bunny Hunter

Die Werksgarantie ist auf jedenfall übertragbar. Sie besteht 2 Jahre. Und bleibt auch, selbst wenn das Auto 10 mal den Besitzer Wechselt.

Bei der Car Garantie ist es so, das man Anteilig was dazuzahlen muss. Ab 50000 km.

Also 50000 - 59999 10%
60000 - 69999 20%
usw. bis 100000 km erreicht sind.

Dann bleibt man bei 40% stehen.

Lohn wird immer mit 100% übernommen.

Gibt aber ne Obergrenze. Ich glaube 200 000 km und 10 Jahre. Dann kann man die nicht mehr Verlängern.

Doch wir waren immer in derselben Werkstatt, nur das im letzten Jahr der alte Werkstattleiter in Rente gegangen ist (der der immer sagte es wäre das Schwungrad) und der neue wohl den Fehler gefunden hat.

Ja genau deshalb gehen wir auch zum Anwalt, weil ich auch der Meinung bin, daß nur das Datum zählt an dem der Fehler zum erstenmal aufgetreten ist. Das sie den ewig nicht finden ist ja nicht mein Problem und das ich in der zwischenzeit über die KM bin ist auch nicht mein Problem. Oder soll ich die Karre stehenlassen, bis sie den Fehler gefunden haben ?? Das kann es ja auch nicht sein.

Achja 2 Jahre war die Werksgarantier. Richtig.. war mich doch auch so.

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Naja welche MA der Werkstatt die Fehldiagnose gestellt hat, ist eigentlich egal.
Vertragspartner ist die Werkstatt und nicht der MA im einzelfall.

Da Du den Fehler ja in der Werksgarantiezeit gemeldet hast, ist es nunmehr Irelevant das der Beanstandete Fehler erst jetzt (nach der Werksgarantiezeit) gefunden wurde.

Beispiel:

Kaufdatum 22.01.2009

Beanstandeter Fehler am 20.01.2011.

Wegen Lieferschwierigkeiten kommt das Defekte Teil erst am 22.02.2011. Also einen Monat später.
Die Reparatur wird als Garantiefall abgewickelt.

Bei Garantiesachen ist es immer Wichtig, wann der Fehler gemeldet wurde, und nicht wann er Repariert wird.
Aus welchen Gründen es zu Verzögerungen kommt, ist absolut nebensächlich.

Ich hätte dies auch so der Werkstatt erzählt und wenn die sich auf nichts einlassen will, dann ist der Richtige Weg natürlich der zum RA.

Zitat:

Original geschrieben von Vaterx25xe


@ Bunny Hunter

Die Werksgarantie ist auf jedenfall übertragbar. Sie besteht 2 Jahre. Und bleibt auch, selbst wenn das Auto 10 mal den Besitzer Wechselt.

Wegen der Übertragbarkeit war ich mich nicht ganz sicher, weil die neue lebenslange Opel-Garantie ist ja an den Erstbesitzer gebunden.

Hat der Vectra C 2 Jahre Werksgarantie? Der Astra H GTC hat definitiv nur 1 Jahr...

Zitat:

1 Jahre alten Opel Vectra C Kombi, 1,8kw mit ca 28000 gelaufenen KM gekauft.

1,8kw???

Opel hat bei dir vergessen, bei dir den Motor einzubauen 😁😁😁

Sorry, der musste jetzt sein

Gibt es was neues vom Anwalt?

Zitat:

Original geschrieben von Vaterx25xe


Gibt es was neues vom Anwalt?

Wahrscheinlich genauso wenig wie bei dem, dessen Auto man zu Schrott gefahren hat....

huch wo ist denn der Fuchs hin ??? :-)

Unser Anwalt schreibt dem Autohaus einen Brief. Mal sehen wie es weitergeht..

Er sagt die Chancen stehen 50:50 das man sich einigt... ich halte Euch auf dem Laufenden..

;-)

Zitat:

Original geschrieben von Werkstattchecker



Zitat:

1 Jahre alten Opel Vectra C Kombi, 1,8kw mit ca 28000 gelaufenen KM gekauft.

1,8kw???

Opel hat bei dir vergessen, bei dir den Motor einzubauen 😁😁😁

Sorry, der musste jetzt sein

*lach* MÄNNER !!! Ja sorry, HUBRAUM sollte es wohl sein oder ??

Tja, was soll ich sagen, der Fehler ist wieder da. Am Samstag hat es wieder beim Anlassen geknallt, als ob jemand mit einem Schraubenschlüssel auf den Motor schlägt. Ich hab schon beim Anwalt angerufen, mein Mann fährt morgen in die Werkstatt. Boah bin ich satt.....

So, was lange währt wird endlich gut... wir haben uns mit Rüsselsheim und dem Autohause geeinigt. Das Autohaus kauft uns den Vectra ab, wir kaufen einen neuen es gibt ein paar Goodies oben drauf.

Es lohnt sich auf jedenfall, bei solchen Problemen das Werk bzw. den Kundenservice in Rüsselsheim einzuschalten. Die sind sehr, sehr nett und bemüht alles für den Kunden zu tun. Auch wenn das warten in der Warteschleife manchmal dauert und auch die Rückrufe sich einige Tage verzögern.

Wir sind zufrieden mit dem Service den Opel bietet und versuchen es erneut, diesmal mit dem Astra Sports Tourer. Wünscht uns mehr Glück und vielen Dank für Eure Antworten.

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