Montagsauto - was tun

Opel Vectra C

Guten Tag zusammen,

ich habe mich hier angemeldet, weil ich einfach nicht mehr weiter weiß. Mein Lebensgefährte und ich haben uns vor zwei Jahren einen 1 Jahre alten Opel Vectra C Kombi, 1,8kw mit ca 28000 gelaufenen KM gekauft. Mein alter Astra war wirklich abwrackreif und wir wollten unbedingt bei Opel bleiben.

Zwei Jahre später sind wir wirklich nur noch enttäuscht. Das Auto ist mehr in der Werkstatt als alles andere:

Sitzbezüge erneuert,
Schiebedach ausgetauscht
Wassereinbruch in der Beifahrerseite - Dichtung Klimaanlage defekt
Autoradio getauscht
Schwungrad 2mal gewechselt

Und das Letzte ist nun der Knackpunkt. Wir waren ein drittes mal in der Werkstatt (Opel Vertragswerkstatt aber nicht der Händler wo wir das Auto gekauft haben) vor 2 Wochen, weil der Anlasser erneut beim Anlassen geknallt hat und nun sagt der Werkstattmeister das kann nicht das Schwungrad sein sondern die Einspritzdüsen, die müssten erneuert werden.

Das haben sie gemacht und nun habe ich heute eine Rechnung bekommen, über 230 € Eigenanteil, die wir bezahlen sollen. Wir haben letztes Jahr für € 250,00 eine Garantieverlängerung gemacht und ich sehe überhaupt nicht ein, diese Rechnung zu bezahlen. Ich habe vorhin dort angerufen und gesagt, daß ich mich mit meinem Anwalt unterhalten werde, eventuell auch über eine Rückabwicklung.

Was meint Ihr dazu, wie würden unsere Chancen stehen oder kommt man gegen Rüsselsheim nicht an ?? Letztendlich hat ja die Werkstatt den Fehler ewig nicht gefunden, ich mein das Schwungrad tauschen hat immer fast eine Woche gedauert, in der wir einen Leihwagen hatten. Klar wird Rüsselsheim auch irgendwann nix mehr zahlen, wenn die Werkstatt zu dämlich ist den Fehler zu finden....

Vielen Dank für Eure Meinung.

27 Antworten

Ich würde das als "schwierig" einstufen. Immerhin ist der Wagen schon seit zwei Jahren in Eurem Besitz.

Eine Garantieverlängerung deckt übrigens nicht zwangsläufig alle Kosten ab. Manche sind vom Kunden anteilig zu bezahlen.

Allerdings hat man normalerweise auf Reparaturen eine entsprechende Gewährleistung, sodass ich hier den entscheidenden Punkt im Zeitraum zwischen den einzelnen Werkstattaufenthalten sehe.

Ich hoffe mal nicht, dass der OH ein kaputtes Schwungrad jetzt anders deklariert, um hier um die Gewährleistung rumzukommen.

Ja, danke für Deine Einschätzung. Wir haben jetzt einen Termin beim Anwalt am Dienstag. Mal sehen, wie er das sieht.

Das Schwungrad wurde übrigens 2x gewechselt letztes Jahr und in diesem Jahr hat der OH einen neuen Werkstattleiter eingestellt und der hat festgestellt, daß es an dem Einspritzdingens lag....

Ok, kannst uns ja mal das Ergebnis mitteilen, wenn ihr beim Anwalt wart.

Wie war das im Detail, nach den beiden Reparaturen am Schwungrad waren die Probleme immer noch da? Oder sind die wieder gekommen?

Ich überlege grade, wie das mit dem Einspritzdingens (da müsste man wissen, was genau) zusammenhängt.
Da müsste man Die Werkstattrechnungen im Detail sehen. Wurden die Reparaturen (bis auf die letzte) als Garantiefall abgewickelt?
Muss halt alles der Anwalt zu sehen kriegen.

Ist der Wagen jetzt fehlerfrei?

Also das Schwungrad wurde 1mal gewechselt nach ca 14 Tagen knallte er wieder beim Anlassen, also haben sie es erneut gewechselt, dann wechselte wohl auch der Werkstattleiter und DER war so schlau und hat die EinspritzDÜSE (hab nochmal nachgefragt, so heißt das ding) ausgewechselt und nun ist der Wagen seit ca 14 Tagen fehlerfrei.

Jep alle Reparaturen wurden als Garantiefall abgewickelt. wir haben nie etwas bezahlen müssen.

Die genauen Rechnungen wird ja wohl der Anwalt bei der Opelwerkstatt einfordern denke ich mal.

Ich halte Euch auf jedenfall auf dem Laufenden.

Ähnliche Themen

Eine knallende Einspritzanlage, was es nicht alles gibt....

Ja, halte uns bitte auf dem Laufenden.

Wenn du nie was bezahlen musstest ,dann frage an Dich:Warum machst den du so ein Aufstand.Du kannst doch froh sein das es als Garantiefall eingestuft wurde.
Kopfschütteln.
Bernd

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Eine Garantieverlängerung deckt übrigens nicht zwangsläufig alle Kosten ab. Manche sind vom Kunden anteilig zu bezahlen.

Genau... und in dem Fall wäre es auch interessant zu wissen, um welche Garantie es sich handelt. Bei Werksgarantie kann man sich in Rüsselsheim beschweren, bei einer normalen Gebrauchtwagengarantie (bei Opel meist Car Garantie/ CG), hat das Werk mit der Sache nichts am Hut und eine Beschwerde läuft ins Leere. Der FOH gehört in dem Sinne nicht zu Opel, die arbeiten alle auf eigene Kappe, quasi als Subunternehmer... baut der FOH nun Mist, zahlt das Werk keinen Cent, die fragen höchstens mal beim FOH an, was schief gelaufen ist. Für solche Sachen hat der FOH eine extra Versicherung...

Wieder zurück zur Garantie: Normalerweise müsstes ihr ja eine Police oder zumindest ein Infoheftchen dazu haben. Dort steht alles drin, was bezahlt wird, wieviel man selbst zuzahlen muss etc. Richtet sich meist nach dem Fahrzeugalter und der Laufleistung. Ich kann mich über die CG z.B. nicht beschweren, Zahnriemenwechsel inkl. Wapu hat mich 24€ (vierundzwanzig) gekostet, offizielle Rechnung vom FOH wäre 380€ gewesen, hier im Forum zahlen viele beim FOH für den V6 um die 800€. Also hat sich bei mir die Garantie schon bezahlt gemacht und ich werde sie auf jeden Fall noch verlängern.

Beim Vectra B Davor habe ich auch nur positiver Erfahrungen gemacht... Heckklappe verrostet, FOH hat den KV ans Werk gefaxt, nächsten Tag hatten wir die Bestätigung für die Reparatur. Dazu hatte ich noch die Freigabe für 2 neue Seitenteile hinten, habe ich aber nicht mehr machen lassen, da das Auto in Deutschland keiner mehr kaufen wollte und es für den Export zu alt war (EZ 12/02 🙄 )
Auch die CG habe ich ein paar Mal in Anspruch genommen wegen neuer Glühkerzen, Auspuff, Federbruch etc. und jedes Mal haben die anstandslos gezahlt...

Ich glaube, darum ging es ihr gar nicht, sondern um die Tatsache, dass zweimal das Schwungrad ausgetauscht wurde und sie jetzt 230 Euro Eigenanteil für die Einspritz-Dingens zahlen musste.

Möglicherweise steht sie auf dem Standpunkt, dass man das schon viel früher hätte machen können.

Zitat:

Wenn du nie was bezahlen musstest

Stimmt ja nicht. Es stehen 230 Euro Eigenanteil im Raum.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Ich glaube, darum ging es ihr gar nicht, sondern um die Tatsache, dass zweimal das Schwungrad ausgetauscht wurde und sie jetzt 230 Euro Eigenanteil für die Einspritz-Dingens zahlen musste.

Ok, die Schwungradsache ist blöd gelaufen, aber wenn sie dadurch keine Kosten hatten und auch einen Leihwagen bekamen, ist doch alles in Ordnung. Die Einspritzgeschichte birgt sicher eine Zuzahlung, die man bei Elektik/ Elektronik meist hat... beim ZMS nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter



Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Ich glaube, darum ging es ihr gar nicht, sondern um die Tatsache, dass zweimal das Schwungrad ausgetauscht wurde und sie jetzt 230 Euro Eigenanteil für die Einspritz-Dingens zahlen musste.
Ok, die Schwungradsache ist blöd gelaufen, aber wenn sie dadurch keine Kosten hatten und auch einen Leihwagen bekamen, ist doch alles in Ordnung. Die Einspritzgeschichte birgt sicher eine Zuzahlung, die man bei Elektik/ Elektronik meist hat... beim ZMS nicht.

Darum gehts auch glaub ich gar nicht.

Die Frage ist doch eher: War der Schwungradtausch überflüssig und es lag an der Einspritzgeschichte? Dann hätte man das nämlich noch in der Werksgarantie richten können, die 230 Euro wären so erspart geblieben.

Ich befürchte allerdings, dass es sich hier um einen blöden Zufall handelt. Glaube kaum, dass sich ein Eiinspritzfehler durch Tausch des Schwungrads beheben lässt. Oder anders gesagt: Wenn es beim ersten mal schon die Einspritzgeschichte gewesen wäre, hätte der Schwungrad-Tausch nicht das Problem behoben.

Vermutlich zwei unterschiedliche Probleme, die halt nunmal ein Auto getroffen haben. Dann kann man in der Tat nichts machen.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Die Frage ist doch eher: War der Schwungradtausch überflüssig und es lag an der Einspritzgeschichte? Dann hätte man das nämlich noch in der Werksgarantie richten können, die 230 Euro wären so erspart geblieben.

Das können wir hier wohl nicht klären, weil keiner von uns das Auto je gesehen hat 😉

Fakt ist aber mal, der Fehler war nach der ersten Rep. weg, wenn auch nur für 14 Tage, also war es kein permanenter Fehler... wie es vorher aussah, lese ich leider nicht raus?! Hat er jeden Tag geknallt, oder auch nur sporadisch? Den 2. Tausch des Schwungrades hätte man sich zwar sparen können, aber der dürfte ja definitiv komplett auf den FOH gehen, weil noch in der Gewährleistung. Die Einspritzgeschichte kostet so oder so Zuzahlung, wenn die Fahrzeuge erst mal das erste Jahr Werksgarantie hinter sich haben. Dabei ist auch zu unterscheiden zwischen der Werksgarantie (1 Jahr) oder der Garantieverlängerung (Gewährleistung, bis zu 6 Jahre).

Bei Rost ist es einfach, da hat man ja 12 Jahre Garantie... aber alles was Gewährleistung ist (somit auch die Garantieverlängerung), läuft ja nicht über Opel direkt, sondern über die CG und somit muss man nach deren Bestimmungen zuzahlen. Ich müsste mal die Akten raussuchen, aber bei Elektrik hat man meines Wissens immer eine höhere Zuzahlung (oder die Teile sind gleich gänzlich ausgenommen) wie bei anderen Sachen, die meist komplett übernommen werden, wenn das Fahrzeug noch unter 40tkm (oder 50?) ist.

Soweit ist auch glaube ich der Threaderstellerin alles klar. Vielleicht hat sie nur die Bedingungen der Anschlussgarantie nicht richtig gelesen.

Die 12 Jahre Garantie hast Du bei Durchrostung übrigens auch nur, wenn Du die dafür vorgesehenen Wartungen durchführst. Wenn nicht, ist die Garantie futsch.

Akten brauchst Du nicht raussuchen, die sollten dem Garantienehmer ja immer vorliegen.

Auch bei Opel ist das ein wenig irreführend beschrieben:

Die Opel Anschlussgarantie umfasst alle wichtigen Baugruppen Ihres Opel Fahrzeugs

Bis zu einer Gesamtlaufleistung von 50.000 km werden Lohn- und Materialkosten bei anfallenden Reparaturen voll erstattet

Allerdings gilt das nur für die Opel-Anschlussgarantie. Es gibt FOH, die bei anderen Garantieanbietern einen Vetrag abschließen. Daher gelten immer [/b ausschließlich ]die Bestimmungen des abgeschlossenen Vertrags.

Genau Du hast das genau richtig geschrieben..

Mir geht es darum, daß, wenn der Fehler beim erstenmal schon richtig erkannt worden wäre, er in der "Original-Garantie-Zeit" behoben worden wäre. Nun ist das aber nicht so der Fall, und ich soll jetzt 230Euro bezahlen weil die Werkstatt das zu spät erkannt hat. ??

Seh ich irgendwie gar nicht ein. Klar hatten wir ein Leihauto, aber es ist schon nervig, das Auto dauernd in die Werkstatt zu bringen.

Das mit der Anschlußgarantie hat uns auch nie jemand richtig erklärt. Wirklich klasse. Mein Mann ist schon soweit, daß er sagt "Nie wieder Opel" ;-) Nichtsdestotrotz hätten wir das Auto ja schlecht 6 monate in der Garage stehen lassen können, um nicht über die 50.000 zu kommen. Der fehler war ja DAVOR schon bekannt.

Jemand hat noch gefragt ob es dauernd knallte, nein nicht andauernd aber so jedes dritte- oder viertemal beim anlassen. Als ob jemand einen Schraubenzieher in den Motor wirft.

Wie gesagt, es muss ja erstmal nachgewiesen werden, dass die beiden anderen Schäden ebenfalls das kaputte Einspritz-Dingens waren.

Würde mich allerdings wundern, wenn man Schäden am Einspritz-Dingens durch Austausch der Schwungscheibe beheben kann. Nachdem da bei Eurem Wagen der Fehler weg war, erscheint es mir unwahrscheinlich, dass man damit auch die Einspritzanlage repariert hat.

Deine Antwort
Ähnliche Themen