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Modellverkaufspolitik Citroën

Themenstarteram 30. Mai 2018 um 10:39

Hallo!

Bin langsam auf der Suche nach einem neuen Familienauto.

Ein Citroën Berlingo wäre da u.a. in die engere Auswahl gekommen.

Jetzt habe ich kürzlich mitbekommen, dass da ein neues Modell im Herbst rauskommen soll.

Weiß jemand von euch, wie Citroën das üblicherweise handhabt mit dem Auslaufmodell. Bis wann

wird man den "alten" Berlingo noch als Neufahrzeug bestellen können? Oder wird es eine zeitlang sogar

parallel zu bestellen sein? Ich denke, dass war beim Xsara Picasso so der Fall. Hätte vielleicht jemand von euch ein wenig Hintergrundwissen dazu?

Natürlich könnte ich zum nächsten Händler laufen und danach fragen. Aber da er ja verkaufen will wird er sicher Druck aufbauen und sagen, dass es bald aus damit ist und ich doch noch "schnell" soll ... Autokauf wäre eigentlich erst nächstes Frühjahr geplant gewesen. Kommt also ein bisschen zu früh. Allerdings bekommt man mit dem Berlingo 2 ein sehr ausgereiftes Produkt, das schon seit 2009 gebaut/verkauft wird und ich denke mir die Rabatte werden auch besser sein ...

Danke im vorraus

SG michi

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11 Antworten

Da will wieder mal einer den maximalsten Rabatt und weiß nicht wie..............

Vorab ich weiß es auch nicht, aber den höchsten Rabatt wirst Du nur auf Lagerwagen bekommen, wenn es den "Neuen" schon gibt.

Paralell alt und neu bestellbar kann ich mir nicht vorstellen, so blöd ist der Hersteller doch auch nicht.

Themenstarteram 30. Mai 2018 um 11:11

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 30. Mai 2018 um 12:51:56 Uhr:

Da will wieder mal einer den maximalsten Rabatt und weiß nicht wie..............

... genau deswegen bin ich hier ;-)

Im Prinzip ist es ganz einfach:

1) Die üblichen Neuwagen-Vermittler im Internet abklappern. (z.B. MeinAuto.de & apl.de).

2) Die üblichen Autobörsen nach Neuwagen und Tageszulassungen durchsuchen (z.B. Mobile & Autosout).

3) Sonstige Händler abklappern - nicht jeder Händler vermarktet seine Autos über die üblichen Portale.

Dann bekommst du einen ganz guten Überblick über die Marktsituation.

Wenn du das einmal pro Woche (oder pro Monat) machst, bekommst du zusätzlich einen Überblick, wie sich die Preise im Lauf der Zeit verändern.

Dann kannst du sagen "Hätt' ich bloß vor 6 Wochen gekauft, da waren die Preise am niedrigsten..." ;)

Du warst bereits im Februar 2017 hier, eine abschließende Rückmeldung gab es von dir aber nicht.

https://www.motor-talk.de/.../...os-und-keine-ahnung-t5946886.html?...

Deine erneuten Fragen sind auch wohl besser im Citroën Forum aufgehoben.

 

Der Berlingo 1 wurde auch noch eine Weile parallel zum aktuellen Berllingo gebaut, richtig. Allerdings nur in einer Ausstattung, mit stark gekürzter Extras-Liste und mit Basismotorisierungen. Sozusagen als günstiges Basismodell. Wenn Du also mehr als nur ein Basismodell suchst, brauchst Du darauf nicht zu warten.

Den aktuellen Berlingo/Partner bekommst Du jetzt schon mit rund 40 Prozent Rabatt, viel tiefer wird es nicht mehr gehen, befürchte ich für Dich:

https://www.siebelhoff.de/bestandsmodelle/details/fahrzeug/12016

https://www.siebelhoff.de/bestandsmodelle/details/fahrzeug/12125

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 30. Mai 2018 um 12:51:56 Uhr:

...

Paralell alt und neu bestellbar kann ich mir nicht vorstellen, so blöd ist der Hersteller doch auch nicht.

Warum nicht ...

... wie beim letzten Modellwechsel?

https://de.wikipedia.org/wiki/Citro%C3%ABn_Berlingo#Berlingo_I_(1996–2009)

Zitat:

Juni 2008: Mit dem offiziellen Verkaufsstart der zweiten Berlingo-Generation in Deutschland wird die Modellpalette der ersten Generation erheblich eingeschränkt. Der Berlingo I wird nun unter dem Namen Berlingo First angeboten ... Als Motoren werden nur noch der 1,4 mit 73 PS und der HDi mit 75 PS ohne Dieselrußpartikelfilter (FAP) angeboten. Eine Heckklappe ist nicht mehr verfügbar.

Ende 2009: Die letzten Berlingo First für den deutschen Markt werden produziert.

Und ist auch nicht blöd:

Bietet dem Hersteller die Möglichkeit, die Schnäppchenjäger mit dem Auslaufmodell zu bedienen - und denen, die das aktuelle/neue Modell wollen, weniger Rabatt einzuräumen ;)

Themenstarteram 30. Mai 2018 um 20:17

Zitat:

@A346 schrieb am 30. Mai 2018 um 13:23:34 Uhr:

Du warst bereits im Februar 2017 hier, eine abschließende Rückmeldung gab es von dir aber nicht.

... ich habe nicht gewußt, dass man nur einmal eine Frage stellen darf.

Ja ich habe schon einmal hier was angefragt. Es ist keines der damaligen Favoriten geworden, da sich die Umstände geändert haben und ich u.a. meinen alten noch repariert bekommen habe!

 

Danke ricco68, dass du dir die Mühe gemacht hast, mir was rauszusuchen. Das ist ja wirkliche ein Hammerpreis, wenn ich den hier in Ö irgendwo bekommen würde, wäre ich gleich dabei. Werde mich mal aktiver umhören. Die Zeit dafür scheint gut zu sein.

Moin,

Im Zweifel durchrechnen, was die Anschaffung in DE und die Zulassung in AT kosten und dies mit dem besten Preis in AT vergleichen - aber beachte dabei ggf. Unterschiedliche Gewährleistungs- und Garantieregeln, da auch die im Grunde Geld wert sind. Du kannst dein Auto kaufen wo du willst - ein Vorteil der EU ;-)

LG Kester

Ein Kostenfaktor für Neuwagen in AT ist die NoVA -- die wird auch fällig, wenn man das Auto in DE kauft und dann in AT zulässt. Das solltet ihr berücksichtigen, wenn ihr Preise in DE und AT vergleicht.

Wenn das neue Berlingo-Modell im Herbst rauskommt, dann sollten die Rabatte schon jetzt recht hoch sein -- schließlich wollen weder Citroen noch die Händler auf dem alten Modell sitzen bleiben.

Themenstarteram 3. Juni 2018 um 19:18

Danke für eure Antworten!

Ich denke mir auch, dass es sich nicht auszahlt ein eher günstiges Auto in D zu kaufen. Bei einem hochpreisigen sieht die Sache sicher anders aus und wäre eine Überlegung wert.

Ich werde nächste Woche mal beim Citroën Händler anklopfen.

Moin,

Nimm dir nen Zettel und nen Stift und rechne es dir aus. Dauert etwa 5-10 Minuten und du weißt es. Es gibt ein ganzes Gewerbe, dass es so macht - würde es sich nicht lohnen Fahrzeuge innerhalb der EU zu kaufen und in anderen Ländern wieder zu veräußern, dann gäbe es das Gewerbe mutmaßlich nicht.

LG Kester

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