Mobile.de streitigkeit
Hallo habe als privat ein Fahrzeug über mobile. De verkauft.
Habe anscheinend einen zahlendreher bei dem bj. Angabe gemacht. So meine frage der Käufer war da hat das Fahrzeug angeschaut probegfahren und gekauft. Habe ihm die Papiere geben und er mir das Geld ohne schriftlichen Kaufvertrag. Jetzt will er eine Rückerstattung weil das bj in der Anzeige anders ist. hat er recht darauf???? Bin Privatverkauf. Hätte er nicht vor dem Kauf alle Unklarheiten besprechen müssen???
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
HINWEIS: Ich bin KEIN JURIST
Und das ist auch gut so, denn du schreibst Blödsinn.
(Man sollte sich seine Verlinkungen vielleicht selber mal durchlesen vorher).
Extra für dich daher nochmals der Hinweis, dass bei Verträgen von Verbraucher zu Verbraucher eine Sachmängelhaftung durchaus ausgeschlossen werden kann, wenn die Vertragsbedingungen eindeutig formuliert sind und man nicht auf ein allgemeines AGB-Formular zurück greift.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Deshalb würde ICH dazu raten ein Auto z.B. mit dem Hinweis zu verkaufen: Das Auto war zum Zeitpunkt des Verkaufs MÄNGELFREI!
Auch das ist totaler Nonsense, denn irgendein Mangel lässt sich immer finden. Genau diese Formulierung ist bestens dazu geeignet, einem Verkäufer Nachbesserungsansprüche aufzuhalsen.
Mann mann, was hier für Behauptungen in die Welt gesetzt werden... und der Durchschnitts-Hilfebedüftige glaubt das dann auch noch.
Ich hab's woanders schon mal geschrieben: Könnten wir uns darauf einigen, dass ab sofort nur noch diejenigen posten, die auch wirklich Ahnung haben?
Danke.
92 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Im vorliegenden Fall haben sich aber beide an den mündlichen Vertrag gehalten. Der Verkäufer hat dem Käufer das Fahrzeug mit den Dokumenten übergeben und der Käufer hat dem Verkäufer die Kaufsumme ausgehändigt. Das ist Fakt.Zitat:
Original geschrieben von Dark Dämon
Ein mündlicher Vertrag der unter 4 Augen gemachte wurde ist kein Vertrag, wenn einer von beiden ihn nicht einhält. Keiner von beiden kann beweisen, das es wirklich einen Vertrag gibt bzw. was er beinhaltet.
wie will den der Käufer beweisen das er Geld dafür bezahlt hat und wieviel?
Der TE kann genau so sagen er hat das Auto verschenkt!
Wie willste den hier irgend etwas beweisen?
Zitat:
Original geschrieben von Dark Dämon
Was soll den der Richter dann nach deiner Meinung machen????????😛
Eine objektive Beweiswürdigung vornehmen und die Aussage des Verkäufers als unglaubwürdig einstufen.
Im Zweifel hat der Threadersteller ganz zufällig kurz nach der Fahrzeugübergabe eine höhere Summe Bargeld auf sein Konto einbezahlt.
Jetzt kannst Du Dir überlegen, ob der Threadersteller lieber dem Richter oder lieber dem Finanzamt erzählt, wo das Geld herkommt...🙄
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Eine objektive Beweiswürdigung vornehmen und die Aussage des Verkäufers als unglaubwürdig einstufen.Zitat:
Original geschrieben von Dark Dämon
Was soll den der Richter dann nach deiner Meinung machen????????😛Im Zweifel hat der Threadersteller ganz zufällig kurz nach der Fahrzeugübergabe eine höhere Summe Bargeld auf sein Konto einbezahlt.
Jetzt kannst Du Dir überlegen, ob der Threadersteller lieber dem Richter oder lieber dem Finanzamt erzählt, wo das Geld herkommt...🙄
wieso auf dem Konto er hat es im Bar gegeben? und selbst wie willst du beweisen das die höhere Summe nicht von seiner Oma ist die ihm Geld für ein neues Auto gegeben hat, weil er sein altes verschenkt hat?
Beweis dem TE das Gegenteil!
Der Richter wird sich bei der Beweiswürdigung für die glaubwürdigere Story entscheiden...
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Zitat:
Original geschrieben von Dark Dämon
wieso auf dem Konto er hat es im Bar gegeben? und wie willst du beweisen das die höhere summe nicht von seiner Oma ist die ihm geld für ein neues Auto geben wollte weil er sein altes verschenkt hat?Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Eine objektive Beweiswürdigung vornehmen und die Aussage des Verkäufers als unglaubwürdig einstufen.
Im Zweifel hat der Threadersteller ganz zufällig kurz nach der Fahrzeugübergabe eine höhere Summe Bargeld auf sein Konto einbezahlt.
Jetzt kannst Du Dir überlegen, ob der Threadersteller lieber dem Richter oder lieber dem Finanzamt erzählt, wo das Geld herkommt...🙄
Beweis dem TE das gegenteil!
Sorry, aber auf dieser Ebene diskutiere ich nicht weiter.
Falls Du einmal vor Gericht stehst, wünsche ich Dir einen Richter, der noch naiver ist als Du...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Der Richter wird sich bei der Beweiswürdigung für die glaubwürdigere Story entscheiden...
und gegeben falls einen Unschuldigen Verurteilen?? und das ohne jeglichen beweis??
Das verfahren wird erst gar nicht eröffnet aus mangeln von beweisen!
Ein öffentliches Interesse gibt es auch nicht!
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Sorry, aber auf dieser Ebene diskutiere ich nicht weiter.Zitat:
Original geschrieben von Dark Dämon
wieso auf dem Konto er hat es im Bar gegeben? und wie willst du beweisen das die höhere summe nicht von seiner Oma ist die ihm geld für ein neues Auto geben wollte weil er sein altes verschenkt hat?
Beweis dem TE das gegenteil!
Falls Du einmal vor Gericht stehst, wünsche ich Dir einen Richter, der noch naiver ist als Du...
Ich bin jeden 2 Tag vor Gericht! 😁
Zitat:
Original geschrieben von Dark Dämon
und gegeben falls einen Unschuldigen Verurteilen?? und das ohne jeglichen beweis??Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Der Richter wird sich bei der Beweiswürdigung für die glaubwürdigere Story entscheiden...Das verfahren wird erst gar nicht eröffnet aus mangeln von beweisen!
Wieso aus Mangel an Beweisen? Es liegen hier doch Zeugenaussagen als Beweismittel vor. Die müssen dann nur entsprechend gewürdigt werden. So etwas nennt sich Indizien-Prozeß.
Als Taxifahrer vor dem Gerichtsgebäude? 😁Zitat:
Original geschrieben von Dark Dämon
Ich bin jeden 2 Tag vor Gericht! 😁Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Sorry, aber auf dieser Ebene diskutiere ich nicht weiter.
Falls Du einmal vor Gericht stehst, wünsche ich Dir einen Richter, der noch naiver ist als Du...
(Sorry, das bitte ich jetzt nicht persönlich zu nehmen.)
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wieso aus Mangel an Beweisen? Es liegen hier doch Zeugenaussagen als Beweismittel vor. Die müssen dann nur entsprechend gewürdigt werden. So etwas nennt sich Indizien-Prozeß.Zitat:
Original geschrieben von Dark Dämon
und gegeben falls einen Unschuldigen Verurteilen?? und das ohne jeglichen beweis??Das verfahren wird erst gar nicht eröffnet aus mangeln von beweisen!
Zeugenaussagen = Aussagen von unbeteiligten Personen
Aussagen vom TE und Käufer sind keinen Zeugenaussagen
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Als Taxifahrer vor dem Gerichtsgebäude? 😁Zitat:
Original geschrieben von Dark Dämon
Ich bin jeden 2 Tag vor Gericht! 😁
(Sorry, das bitte ich jetzt nicht persönlich zu nehmen.)
Ja, ich sehe dich doch da immer, wie du die Mülltonen vorm Gerichtsgebäude durchwühlst! 😁
wenn sie als zeugen vernommen werden schon 😁
dann stehen sie auch unter wahrheitspflicht
Zitat:
Original geschrieben von Dark Dämon
Aussagen vom TE und Käufer sind keinen Zeugenaussagen
Quelle?
StPO? ZPO?
@Darkdämon: Solltest Du mal mit 200 Gramm Drogen und 8k € Bargeld im Auto erwischt werden (ich will Dir nicht unterstellen, das es so ist, ist rein hypotetisch), dann wird das Geld konfisziert und Du siehst das nicht wieder. Ganz egal was Du aussagst, Du wiolltest einen Wagen kaufen, ne neue Einbauküche oder sonst was: Der Richter wird sagen, daß Du Dir das Geld illegal beschafft hast, nämlich durch Drogenverkauf.
So naiv sind Richter nicht, und denen ist es egal, daß sie Deiner Meinung nach 'stichhaltige' Beweise haben müssen, woher das Geld kommt. Das brauchen sie nämlich nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Dark Dämon
Ja, ich sehe dich doch da immer, wie du die Mülltonen vorm Gerichtsgebäude durchwühlst! 😁Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Als Taxifahrer vor dem Gerichtsgebäude? 😁
(Sorry, das bitte ich jetzt nicht persönlich zu nehmen.)
Dämon der war geil 😁