Mobile.de streitigkeit
Hallo habe als privat ein Fahrzeug über mobile. De verkauft.
Habe anscheinend einen zahlendreher bei dem bj. Angabe gemacht. So meine frage der Käufer war da hat das Fahrzeug angeschaut probegfahren und gekauft. Habe ihm die Papiere geben und er mir das Geld ohne schriftlichen Kaufvertrag. Jetzt will er eine Rückerstattung weil das bj in der Anzeige anders ist. hat er recht darauf???? Bin Privatverkauf. Hätte er nicht vor dem Kauf alle Unklarheiten besprechen müssen???
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
HINWEIS: Ich bin KEIN JURIST
Und das ist auch gut so, denn du schreibst Blödsinn.
(Man sollte sich seine Verlinkungen vielleicht selber mal durchlesen vorher).
Extra für dich daher nochmals der Hinweis, dass bei Verträgen von Verbraucher zu Verbraucher eine Sachmängelhaftung durchaus ausgeschlossen werden kann, wenn die Vertragsbedingungen eindeutig formuliert sind und man nicht auf ein allgemeines AGB-Formular zurück greift.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Deshalb würde ICH dazu raten ein Auto z.B. mit dem Hinweis zu verkaufen: Das Auto war zum Zeitpunkt des Verkaufs MÄNGELFREI!
Auch das ist totaler Nonsense, denn irgendein Mangel lässt sich immer finden. Genau diese Formulierung ist bestens dazu geeignet, einem Verkäufer Nachbesserungsansprüche aufzuhalsen.
Mann mann, was hier für Behauptungen in die Welt gesetzt werden... und der Durchschnitts-Hilfebedüftige glaubt das dann auch noch.
Ich hab's woanders schon mal geschrieben: Könnten wir uns darauf einigen, dass ab sofort nur noch diejenigen posten, die auch wirklich Ahnung haben?
Danke.
92 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Das weiß ich auch. Dennoch frage ich mich, ob eine "öffentliche Äußerung" nicht noch etwas mehr sein muss als eine private Verkaufsanzeige; auch wenn die private Verkaufsanzeige für jeden zugänglich war.
Eine "öffentliche Äußerung” ist eine Äußerung, die auch durch unbeteiligte Dritte wahrnehmbar und an einen nicht von vornherein festgelegten Personenkreis gerichtet ist.
Verkaufsanzeige bei mobile autoscout oder sonstwo ist daher eine öffentliche Äusserung.
Lasse mich auch gerne belehren, dass diese Auffassung unzutreffend ist.
O.
Jetzt einmal unabhängig davon, was nun eine "öffentliche Äußerung" genau beinhalten muss:
Ich habe interessehalber etwas recherchiert und dabei festgestellt, dass die Verkaufsanzeigen doch verbindlicher sind als bisher angenommen:
http://www.anwalt-suchservice.de/.../...f_sind_verbindlich-3283634.htm
http://www.idk-hannover.de/.../...aftung_Rechtsprechungsuebersicht.pdf (ab Seite 16 unten)
Was ich bisher gefunden habe ist immer noch etwas ungenau und ich weiß nicht, ob man daraus jetzt wirklich den Grundsatz ableiten kann, dass Verkaufsanzeigen verbindlich sind. Im Zweifel haben die Juristen in ihren Artikeln selbst unsorgfältig gearbeitet oder die Gerichtsurteile nur oberflächlich ausgewertet. Z. B. haben die nicht angegeben, ob es sich da um einen privaten oder einen gewerblichen Verkäufer handelte bzw. ob das von Relevanz ist.
Auf jeden Fall scheint bei der Anzeigenschaltung Vorsicht geboten zu sein. Ich habe bei meinen Anzeigen immer dabei stehen "Angaben ohne Gewähr". Wer weiß, ob das im Notfall ausreichen würde...
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Das weiß ich auch. Dennoch frage ich mich, ob eine "öffentliche Äußerung" nicht noch etwas mehr sein muss als eine private Verkaufsanzeige; auch wenn die private Verkaufsanzeige für jeden zugänglich war.Ich will meine Auffassung hier auch gar nicht zu intensiv verteidigen. Vielleicht meldet sich hier noch jemand mit richtiger Ahnung. Im Palandt steht bestimmt etwas dazu...
Es handelt sich hier nicht nur einfach um eine Äußerung, sondern um eine Produktbeschreibung und diese muss den Tatsachen(Wahrheit) entsprechen.
Aber von mir aus kannst du denken was du willst, ist mir egal.