Mobile.de streitigkeit

Hallo habe als privat ein Fahrzeug über mobile. De verkauft.
Habe anscheinend einen zahlendreher bei dem bj. Angabe gemacht. So meine frage der Käufer war da hat das Fahrzeug angeschaut probegfahren und gekauft. Habe ihm die Papiere geben und er mir das Geld ohne schriftlichen Kaufvertrag. Jetzt will er eine Rückerstattung weil das bj in der Anzeige anders ist. hat er recht darauf???? Bin Privatverkauf. Hätte er nicht vor dem Kauf alle Unklarheiten besprechen müssen???

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


HINWEIS: Ich bin KEIN JURIST

Und das ist auch gut so, denn du schreibst Blödsinn.

(Man sollte sich seine Verlinkungen vielleicht selber mal durchlesen vorher).

Extra für dich daher nochmals der Hinweis, dass bei Verträgen von Verbraucher zu Verbraucher eine Sachmängelhaftung durchaus ausgeschlossen werden kann, wenn die Vertragsbedingungen eindeutig formuliert sind und man nicht auf ein allgemeines AGB-Formular zurück greift.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Deshalb würde ICH dazu raten ein Auto z.B. mit dem Hinweis zu verkaufen: Das Auto war zum Zeitpunkt des Verkaufs MÄNGELFREI!

Auch das ist totaler Nonsense, denn irgendein Mangel lässt sich immer finden. Genau diese Formulierung ist bestens dazu geeignet, einem Verkäufer Nachbesserungsansprüche aufzuhalsen.

Mann mann, was hier für Behauptungen in die Welt gesetzt werden... und der Durchschnitts-Hilfebedüftige glaubt das dann auch noch.

Ich hab's woanders schon mal geschrieben: Könnten wir uns darauf einigen, dass ab sofort nur noch diejenigen posten, die auch wirklich Ahnung haben?
Danke.

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Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Interessant was in D. alles rechtlich als Anspruch gilt.

Einmal ganz nebenbeibemerkt: Dieses ganze private Gewährleistungsgedöhns ist Ergebnis einer EU-Richtlinie. D. h., auch in den anderen EU-Mitgliedsstaaten ist das sehr ähnlich.

Das nur zur Info an den Eidgenossen 😉

ja, danke !...
Die Unterscheidung zwischen Gewerbe und Privatverkäufer gibt es beispielsweise bei uns garnicht.

Auch wenn Mängelhaftung nicht ausgeschlossen wurde, ist die vom Käufer angestrebte Rückgabe des Fahrzeuges m.E. vermutlich nicht möglich.
Unzweifelhaft liegt ein Sachmangel vor, da unzutreffendes Baujahr angegeben wurde (BGB §434 (1)).
Rücktritt vom Kaufvertrag aber nicht möglich, wenn die Pflichtverletzung des Käufers unerheblich ist ( BGB §323 (5)). 
Es geht also um die Frage, ob die unzutreffende Angabe des Baujahres eine erhebliche Pflichtverletzung darstellt. M.E. nicht, da  das Fahrzeug offensichtlich nicht als Oldtinmer, wo das Baujahr eine erhebliche Bedeutung haben kann, angepriesen wurde.

O.

mir ist aber noch nicht ganz klar warum hier ein sachmangel vorliegt.

ok, in der anzeige wurde das falsche BJ angegeben, aber diese ist (anders als bei ebay doch nicht vertragsbestandteil ?)
rein vom empfinden her, wäre ein schadenausgleich angemessen, wenn der käufer aufgrund der anzeige und dem danach stattfindenenden kontakt zur besichtigung kommt und der kaufgegenstand nicht dem angebot entspricht.

aber nach besichtigung und muendl. vertrag ?

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Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle


Aus meiner Sicht wäre es durchaus sinnvoll, dem Käufer einen finanziellen Ausgleich anzubieten, um im Gegenzug nachträglich einen Kaufvertrag aufzusetzen, in welchem die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird.

Also so in etwa 100,- EUR gegen Unterschrift auf dem Kaufvertrag.
Ist unter Umständen der günstigere Weg als ein Garantieanspruch. Und mit sowas ist zu rechnen, wenn der Käufer ein Profi ist.

Es gibt

KEINE

gesetzlich verankerte Garantiepflicht. Garantieansprüche wird es also nicht geben, wohl können aber Gewährleistungsforderungen kommen ...

Garantie = Wenn etwas in der Garantiezeit kaputt geht, dann zahlt der Verkäufer (besteht hier nicht)

Gewährleistung = Verkäufer muss nur für Mängel aufkommen die VOR dem Kauf schon vorhanden waren nicht aber erst später aufgetreten sind (besteht hier leider wegen fehlender Ausschlussklausel)

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Auch wenn Mängelhaftung nicht ausgeschlossen wurde, ist die vom Käufer angestrebte Rückgabe des Fahrzeuges m.E. vermutlich nicht möglich.
Unzweifelhaft liegt ein Sachmangel vor, da unzutreffendes Baujahr angegeben wurde (BGB §434 (1)).

Die entscheidende Frage ist aber, ob das Baujahr überhaupt Gegenstand des Kaufvertrages geworden ist. Wie bereits dargelegt, sind die Angaben der Anzeige bei mobile.de grundsätzlich nicht Gegenstand des mündlichen Kaufvertrages. Damit kann auch kein Sachmangel hinsichtlich des Baujahres vorliegen.

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner



Es gibt KEINE gesetzlich verankerte Garantiepflicht.

Ja sorry, da habe ich mich schlichtweg verschrieben. Ich rede natürlich auch immer von Gewährleistung, nicht von Garantie.

Ich meine ja auch nicht, dass das falsche Baujahr einen Sachmangel darstellt, sondern etwaige Nachforderungen, die bis jetzt noch gar nicht zur Sprache kamen, aber vom Käufer durchaus konstruiert werden können.
Beispiel: Käufer meldet sich nächste Woche und reklamiert Feuchtigkeit im Innenraum. Die ist vielleicht bei der Probefahrt auch schon da gewesen, aber der Verkäufer ist de jure zur Beseitigung verpflichtet.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Tempomat-Driver


Was machst Du wenn der Käufer nach vier Wochen einen Motorschaden reklamiert?
dann wird dem te nichts anders übrig bleiben, als für die instandsetzung in vollem umfang aufzukommen!

Blödsinn ohne Vertrag keine Haftung, so einfach ist das! Der Käufer kann ja nichtmal beweisen das er dem TE Geld gegeben hat. Der TE hat dem Käufer den Wagen geschenkt weil er einen schönen Tag hatte. Der Käufer kann ihm den Wagen ja wieder zurückschenken wenn er ihn nicht mehr haben will! 😁

Der TE hat alles richtig gemacht! Mache ich schon seit dem erstwn Wagen so!

Zitat:

Original geschrieben von Dark Dämon


Der Käufer kann ja nichtmal beweisen das er dem TE Geld gegeben hat.

Woher weißt du das 😕

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle



Zitat:

Original geschrieben von Dark Dämon


Der Käufer kann ja nichtmal beweisen das er dem TE Geld gegeben hat.
Woher weißt du das 😕

Er hat doch kein Vertrag gemacht, also wie in gottes Namen will er beweisen, das er dem TE dafür Geld bezahlt hat? Sei den der TE war so verrückt und hat die Geld gegen Papiere Übergabe nicht unter

4 Augen

gemacht!

Falls nicht dann kommt er in Teufels-Küche und der Käufer kann ihn ausnehmen wie eine Weihnachtganz! 😉

Zitat:

Original geschrieben von Dark Dämon


Blödsinn ohne Vertrag keine Haftung, so einfach ist das!

Einen Vertrag gibt es doch in diesem Fall. Nur eben keinen schriftlichen Vertrag, sondern lediglich einen mündlichen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Dark Dämon


Blödsinn ohne Vertrag keine Haftung, so einfach ist das!
Einen Vertrag gibt es doch in diesem Fall. Nur eben keinen schriftlichen Vertrag, sondern lediglich einen mündlichen.

Ein mündlicher Vertrag der unter 4 Augen gemachte wurde ist kein Vertrag, wenn einer von beiden ihn nicht einhält. Keiner von beiden kann beweisen, das es wirklich einen Vertrag gibt bzw. was er beinhaltet.

4 Augen = 2 Personen -> bei 4 Einäugigen sehe das schon wieder anders aus 😉

Zitat:

Original geschrieben von Dark Dämon



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



dann wird dem te nichts anders übrig bleiben, als für die instandsetzung in vollem umfang aufzukommen!
Blödsinn ohne Vertrag keine Haftung, so einfach ist das! Der Käufer kann ja nichtmal beweisen das er dem TE Geld gegeben hat. Der TE hat dem Käufer den Wagen geschenkt weil er einen schönen Tag hatte. Der Käufer kann ihm den Wagen ja wieder zurückschenken wenn er ihn nicht mehr haben will! 😁

Der TE hat alles richtig gemacht! Mache ich schon seit dem erstwn Wagen so!

Zitat:

Original geschrieben von Dark Dämon



Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle



Woher weißt du das 😕
Er hat doch kein Vertrag gemacht, also wie in gottes Namen will er beweisen, das er dem TE dafür Geld bezahlt hat? Sei den der TE war so verrückt und hat die Geld gegen Papiere Übergabe nicht unter 4 Augen gemacht!

Sorry, aber du schreibst einen unrealistischen Müll zusammen, der leider sehr viel Wunschdenken enthält.

Meinst Du ernsthaft, dass die von Dir ausgedachten Geschichten irgend ein Richter glaubt? 😕

Zitat:

Original geschrieben von Dark Dämon


Falls nicht dann kommt er in Teufels-Küche und der Käufer kann ihn ausnehmen wie eine Weihnachtganz! 😉
Einzig hier hast du Recht.

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen



Zitat:

Original geschrieben von Dark Dämon


Blödsinn ohne Vertrag keine Haftung, so einfach ist das! Der Käufer kann ja nichtmal beweisen das er dem TE Geld gegeben hat. Der TE hat dem Käufer den Wagen geschenkt weil er einen schönen Tag hatte. Der Käufer kann ihm den Wagen ja wieder zurückschenken wenn er ihn nicht mehr haben will! 😁

Der TE hat alles richtig gemacht! Mache ich schon seit dem erstwn Wagen so!

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen



Zitat:

Original geschrieben von Dark Dämon


Er hat doch kein Vertrag gemacht, also wie in gottes Namen will er beweisen, das er dem TE dafür Geld bezahlt hat? Sei den der TE war so verrückt und hat die Geld gegen Papiere Übergabe nicht unter 4 Augen gemacht!

Sorry, aber du schreibst einen unrealistischen Müll zusammen, der leider sehr viel Wunschdenken enthält.

Meinst Du ernsthaft, dass die von Dir ausgedachten Geschichten irgend ein Richter glaubt? 😕

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen



Zitat:

Original geschrieben von Dark Dämon


Falls nicht dann kommt er in Teufels-Küche und der Käufer kann ihn ausnehmen wie eine Weihnachtganz! 😉
Einzig hier hast du Recht.

Ja dann beweis das doch mal ohne Vertrag und Zeugen!

Da steht dann Aussage gegen Aussage!!! 😁

Was soll den der Richter dann nach deiner Meinung machen????????😛

Karten legen? Streichhölzer ziehen?

Zitat:

Original geschrieben von Dark Dämon



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Einen Vertrag gibt es doch in diesem Fall. Nur eben keinen schriftlichen Vertrag, sondern lediglich einen mündlichen.
Ein mündlicher Vertrag der unter 4 Augen gemachte wurde ist kein Vertrag, wenn einer von beiden ihn nicht einhält. Keiner von beiden kann beweisen, das es wirklich einen Vertrag gibt bzw. was er beinhaltet.

Im vorliegenden Fall haben sich aber beide an den mündlichen Vertrag gehalten. Der Verkäufer hat dem Käufer das Fahrzeug mit den Dokumenten übergeben und der Käufer hat dem Verkäufer die Kaufsumme ausgehändigt. Das ist Fakt.

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