Mittelchen, damit das Wasser besser von der Winschutzscheibe abperlt sinnvoll ?
Hallo Polofreaks,
Sind Mittelchen, damit das Wasser besser von der Winschutzscheibe abperlt, sinnvoll ?
Solche Produkte werden oft in der Fersehwerbung angepriesen.
Ich nehme an, dass das gar keinen Sinn macht, außer dem Verkäufer die Tasche zu füllen.
Oder ist das ganz toll und ich weiss es noch nicht ?
Grüße
Braver Polo
Beste Antwort im Thema
Das schreibt der 🙂:
Nano-Beschichtung
• Nano-Beschichtung verhindert eine gleichmäßige Benetzung der Scheibe mit Wasser und führt dadurch zum Rubbeln.
• Beschichtete Scheiben können mit einer Politur (zum Beispiel "PreCleaner" der Firma "Autoserv"😉 aufgearbeitet werden. Hierbei wird lediglich der Nano-Effekt durch Schleifen der Oberfläche aufgehoben. Die Nano-Beschichtung selbst kann nicht vollständig von der Scheibe entfernt werden. Über Laufzeit des Fahrzeuges können durch Rückstände der Nano-Beschichtung Flecken oder auch Schleier auf den Scheiben entstehen. Diese Rückstände der Nano-Beschichtung können die Sicht beeinträchtigen.
Front- oder Heckscheiben die durch Rückstände der Nano-Beschichtung Flecken oder Schleier aufweisen können nicht über Gewährleistung abgerechnet werden, da es sich hier nicht um einen Mangel des Herstellers handelt!
Ein ungerechtfertigter Teiletausch oder Ersatz zu Lasten der Gewährleistung wird rückbelastet!
19 Antworten
Doppelt - sorry...
Zitat:
Original geschrieben von CheBu
Das schreibt der 🙂:Nano-Beschichtung
• Nano-Beschichtung verhindert eine gleichmäßige Benetzung der Scheibe mit Wasser und führt dadurch zum Rubbeln.
• Beschichtete Scheiben können mit einer Politur (zum Beispiel "PreCleaner" der Firma "Autoserv"😉 aufgearbeitet werden. Hierbei wird lediglich der Nano-Effekt durch Schleifen der Oberfläche aufgehoben. Die Nano-Beschichtung selbst kann nicht vollständig von der Scheibe entfernt werden. Über Laufzeit des Fahrzeuges können durch Rückstände der Nano-Beschichtung Flecken oder auch Schleier auf den Scheiben entstehen. Diese Rückstände der Nano-Beschichtung können die Sicht beeinträchtigen.
Front- oder Heckscheiben die durch Rückstände der Nano-Beschichtung Flecken oder Schleier aufweisen können nicht über Gewährleistung abgerechnet werden, da es sich hier nicht um einen Mangel des Herstellers handelt!
Ein ungerechtfertigter Teiletausch oder Ersatz zu Lasten der Gewährleistung wird rückbelastet!
Dem kann ich nur zustimmen!
Interessantes Link zum Thema Nano-Versiegelungen:
http://medien.creos.de/.../VW_WischWasch_Beta_Eng_2011_06_20.htmlGruß
Hallo CheBu,
danke für deinen tollen Beitrag.
Hallo Gruwob,
danke für deinen Link. So schöne "Zeichenfilmchen" habe ich noch nie vorher gesehen. Hier wird der Sachverhalt schön gezeigt.
Grüße
Braver Polo
ist doch klar das die von VW davon nix halten.
Die wollen Wischerblätter, Wischergestänge, Motoren und was noch alles verkaufen.
Und wenn die scheibe doch mal was hat fahre ich eh zum Spezialisten (Carglass-ScheibenDoktor)
Ist bis jetzt immer umsonst gewesen 😁
mein Gas -Wasser installateur hatt mir auch von selbsttätig arbeitenden Entlüftungsventilen abgeraten.😉
Alle die ich kenne sind davon begeistert
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und das scheiss zeug macht dir die scheibenwicher kaputt wenn sie einst was wasser ohne schlieren abgezogen haben tun sies danach nur noch mit rückstände auf der scheibe
Zitat:
Original geschrieben von CheBu
Das schreibt der 🙂:Nano-Beschichtung
• Nano-Beschichtung verhindert eine gleichmäßige Benetzung der Scheibe mit Wasser und führt dadurch zum Rubbeln.
• Beschichtete Scheiben können mit einer Politur (zum Beispiel "PreCleaner" der Firma "Autoserv"😉 aufgearbeitet werden. Hierbei wird lediglich der Nano-Effekt durch Schleifen der Oberfläche aufgehoben. Die Nano-Beschichtung selbst kann nicht vollständig von der Scheibe entfernt werden. Über Laufzeit des Fahrzeuges können durch Rückstände der Nano-Beschichtung Flecken oder auch Schleier auf den Scheiben entstehen. Diese Rückstände der Nano-Beschichtung können die Sicht beeinträchtigen.
Front- oder Heckscheiben die durch Rückstände der Nano-Beschichtung Flecken oder Schleier aufweisen können nicht über Gewährleistung abgerechnet werden, da es sich hier nicht um einen Mangel des Herstellers handelt!
Ein ungerechtfertigter Teiletausch oder Ersatz zu Lasten der Gewährleistung wird rückbelastet!