Mitnahme eines 20 Liter Reservekanisters "am" Auto erlaubt?

Hallo Forum,

eine Frage zu meinem Ford Ranger Wildtrak. Die Heckstossstange ist mit einem Schwingarm ausgerüstet und transportiert eine Reservekanisterhalterung samt 20l Stahlreservekanister. Darf man den 20l Stahlreservekanister mit 20l Diesel befüllen und außen am Fahrzeug transportieren? Dazu ein paar Infos zum Kanister und der Halterung:

1. Beschreibung
- Produktbeschreibung Reservekanister
- UN-Zulassung für Transporte nach Gefahrgutverordnung (GGVS Strasse/GGVE Schiene/ GGV See).
- Gefertigt aus 0, 9 mm Stahl nach DIN 7274, mit kraftstoffbeständiger Innenlackierung, außen mit dauerhafterPulverbeschichtung, Bajonettverschluss - absolut dicht. Keine Einschränkung der maximalen Verwendungsdauer gemäß ADR. Für alle Kraftstoffarten geeignet. Material beschichtetes StahlblechAusführung mit Sicherungsstift
- UN-Zulassung, für den Transport von Gefahrgütern nach GGVS

2. Beschreibung
- Kanisterhalterungen sorgen für eine sichere und stabile Platzierung in Fahrzeugen. Dieser Halter ist für 20L Metall Kanister geeignet. Passend für 20L Metall Kanister - Mit Gummipolsterung - Beliebig aneinander zu reihen
- Abschließbar
- Technische Daten: Material: Metall - Farbe: Schwarz - Maße: ca. 485 x 174 x 377 mm (HxBxT) -Gewicht: ca. 2950g

Aus europäischer Produktion!

Vielen Dank schon jetzt 😎 🙂

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Zitat:

@24eddy schrieb am 2. Januar 2023 um 14:38:34 Uhr:


Hier ist alles ziemlich ausführlich erörtert!
Wenn deine Halterung sicher ist ,sollte nichts
dagegen sprechen,den Kanister dort zu transportieren.
Außer das Spritdiebe öfter Mal vorstellig werden.

https://www.ruv.de/.../...ekanister-im-auto-mitfuehren-was-ist-erlaubt

Im Link wird alles gesagt. Ist zwar ein bisschen allgemein gehalten und deshalb möchte ich noch ergänzen bzw berichtigen. Nur Reservekanister aus Kunststoff haben einen Ablaufdatum. Das Herstellungsdatum ist eingeprägt in Form von einem runden Datumsring.
Bei der transportierenden Treibstoffmenge spielt es eine wesentliche Rolle , ob du privat oder gewerblich transportierst. Privat wie beschrieben ohne ADR Schein. ADR nationales Recht / GGVS international.
Die Ladesicherung ist ein wesentliches Thema. Brauchst du verbindliche Aussagen, mache Kontakt mit einer Einrichtung die Gefahrgutfahrer ausbildet. (DEKRA) Manche Fahrschulen bilden auch aus. Ich habe nur hilfsbereite Dozenten erlebt und die können dir vor Ort sagen, ob deine Kanisterhalterung so angebaut werden darf. Gruß Reinhard

...für Privatpersonen sind die Regeln / Vorschriften erfahrungsgemäss nicht so streng z.B. was die Mitführpflicht entsprechender Gegenstände ( Feuerlöscher, Augenspülflasche, Schutzausrüstung,...usw.) betrifft.

Das sagt der ADAC

https://www.adac.de/.../?...(RKK)%20verf%C3%BCgen.

In Deutschland darf in Privatfahrzeugen die Gesamtmenge von 60 Litern je Reservebehälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschritten werden. Der Kanister muss entweder über eine UN- oder Reservekraftstoffkanister-Zulassung (RKK) verfügen. Die entsprechende Kennzeichnung ist am Behälter eingeprägt.

...komisch, dass alle nur irgendwelches Geschwurbel schreiben, aber keiner Primärquellen ergo Gesetzes-, Verordnungstexte liefert.

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Zitat:

@Magouman schrieb am 2. Januar 2023 um 16:45:18 Uhr:


...für Privatpersonen sind die Regeln / Vorschriften erfahrungsgemäss nicht so streng z.B. was die Mitführpflicht entsprechender Gegenstände ( Feuerlöscher, Augenspülflasche, Schutzausrüstung,...usw.) betrifft.

Doch, steht ja überall, max 4 x 60 ltr. für Privatpersonen. Was gem ADR gilt, greift bei Privatpersonen nicht. Aber Diesel auch im Metallkanister nur 6 Monate Haltbar, Benzin 10 Jahre.

Zitat:

@Magouman schrieb am 2. Januar 2023 um 16:48:30 Uhr:


...komisch, dass alle nur irgendwelches Geschwurbel schreiben, aber keiner Primärquellen ergo Gesetzes-, Verordnungstexte liefert.

Das liegt daran, dass irgendwelche Journalisten ADAC und Co Halbwissen verbreiten. Hier wird es gelesen und jeder meint dass es richtig. Schon ist der Streit perfekt.
Ich habe es beim ADR - Schein gelernt und ständig stoße ich auf Kritik wenn ich es verbreite. 999 Liter Diesel und 333 Liter Benzin ungerundet. Hat ja schon mal jemand geschrieben . Alles privat.....nicht gewerblich ohne ADR Schein mit entsprechender Dokumentation.

ADR
ADR

Zitat:

@Magouman schrieb am 2. Januar 2023 um 16:48:30 Uhr:


...komisch, dass alle nur irgendwelches Geschwurbel schreiben, aber keiner Primärquellen ergo Gesetzes-, Verordnungstexte liefert.

Hier noch einmal als PDF

Okay, wenn das nun 2 Leute mit ADR Schein schreiben, dann ist dem so, wieder was gelernt. Aber wie sieht es nun mit dem Transport am Heck montiert aus? Ist nicht festgelegt, dass Gefahrgut möglichst sicher transportiert werden muss?

Ich habe so einen 20-Liter-Kanister-Halter hinten außen am Bundeswehr-Mercedes-G ("Wolf", 250GD). Er ist dort serienmäßig. Es gibt einige Wolf-Fahrer, denen wurde bei Erteilung der zivilen Betriebserlaubnis ein Verbot in die Papiere geschrieben, den Kanister mit Diesel zu befüllen. Bei mir und einigen anderen nicht. Exakt die gleichen Fahrzeuge.
Ich brauche den Zusatz-Diesel aber nicht und habe daher einen Wasserkanister mit Auslaufhahn reingestellt, dann kann man sich mal die Hände waschen, wenn man unterwegs Brotzeit machen möchte.

Wenn ich das alles richtig verstanden habe, würde ich sagen das es erlaubt ist da es die Lage nicht verändern kann, ist ja fest montiert.

Falsch oder richtig? Die Frage geht an die Profis.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 2. Januar 2023 um 17:51:59 Uhr:


Ich habe so einen 20-Liter-Kanister-Halter hinten außen am Bundeswehr-Mercedes-G ("Wolf", 250GD). Er ist dort serienmäßig. Es gibt einige Wolf-Fahrer, denen wurde bei Erteilung der zivilen Betriebserlaubnis ein Verbot in die Papiere geschrieben, den Kanister mit Diesel zu befüllen.
...

...wobei das auch wieder solche Privattheorien der entsprechenden Sachverständigen sind, die dafür unterschreiben.

Ich hatte z.B. fast bei jeder HU mit meinem damaligen Opel Frontera A und serienmäßigem Rammbügel Diskussionen, weil mir jeder Prüfer das Ding abbauen wollte, ich aber drauf bestanden habe, dass das Fahrzeug im Originalzustand bleibt.

Ebenso, wie mir auch noch keiner wirklich erklären konnte, warum das am Heck geländewagenmäßig angebracht Reserverad (wie bei dem hier (klick)) mit einer Abdeckung hätte versehen sein müssen - stand so in den Papieren... da hatte sich auch einer was Idiotisches ausgedacht.

Ein am Heck eines Geländewagens in einem fest verbauten Träger befindlicher Reservekanister ist ebenso gefährlich, wie jeder serienmäßige Tank von einem LKW / Sattelzugmaschine... wobei da von meist 200Ltr. bis 600Ltr. (je Seite) drin sind.

Aber wie jetzt schon ein paarmal wiederholt, bisher hat noch niemand irgendwelche belastbaren Quellen, Gesetzestexte, Verordnungen genannt... ist auch mehr als schäbig, schlampig von ADAC, TÜV, usw. irgendwelche Sachen zu verbreiten ohne das mindestens mit entsprechenden Verweisen z.B. auf §§ zu untermauern.
Die ADR-Verordnung ist bisher die einzig belastbare Quelle... wobei die ADR-Verordnung nicht nur für gewerbliche Transporte gilt / gelten kann... sonst hole ich mir morgen einen Tanklastzug und transportiere z.B. mein Heizöl für den privaten Verbrauch selbst und spar mir all die Vorschriften gem. ADR.

Der Unterschied zum Sattelzug Tank ist aber, dass dieser zwingend notwendig ist und seitlich montiert ist. Aufprall verteilt sich der darin enthaltene Sprit nicht sofort im Motorraum des auffahrenden Autos.

Zitat:

@Magouman schrieb am 2. Januar 2023 um 19:06:09 Uhr:


.....
Ein am Heck eines Geländewagens in einem fest verbauten Träger befindlicher Reservekanister ist ebenso gefährlich, wie jeder serienmäßige Tank von einem LKW / Sattelzugmaschine... wobei da von meist 200Ltr. bis 600Ltr. (je Seite) drin sind.
.....

der LKW-Tank hängt aber unten seitlich , zwischen den Achsen und evtl. noch durch einen Unterfahrschutz o.ä. geschützt;
der Kanister im Heckaufprallbereich des SUV ist da schon etwas anderes....

Zitat:

@remix schrieb am 2. Januar 2023 um 19:24:34 Uhr:



Zitat:

@Magouman schrieb am 2. Januar 2023 um 19:06:09 Uhr:


.....
Ein am Heck eines Geländewagens in einem fest verbauten Träger befindlicher Reservekanister ist ebenso gefährlich, wie jeder serienmäßige Tank von einem LKW / Sattelzugmaschine... wobei da von meist 200Ltr. bis 600Ltr. (je Seite) drin sind.
.....

der LKW-Tank hängt aber unten seitlich , zwischen den Achsen und evtl. noch durch einen Unterfahrschutz o.ä. geschützt;
der Kanister im Heckaufprallbereich des SUV ist da schon etwas anderes....

Könnte man so denken, nur kann auch seitlich ein Auto reinfahren. Ich habe die Erfahrung in der Vergangenheit gemacht, dass bei LKW die original Teile sowie original Tanks nachrüsten nicht ganz so genau hingesehen wurde. An meinem früheren Dreiachser wurden 600 Liter Tanks neu angebaut. Sah alles original aus und ging bei der Hauptuntersuchung immer so durch. Ist länger her und macht heute kaum noch einer, weil heute fast nur noch Leasing unterwegs ist.

Vielleicht sind die Prüfer bei Anbauten, die weniger ins Bild passen , nicht mehr so routiniert und eher unsicher?

Vielen Dank für die vielen Antworten, krasse Sache 😁 Aber dennoch bleibt bisher die Frage offen, ist es "am" Fahrzeug erlaubt oder nicht... 😕

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