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Mitfahrer im Wohnmobil

Fiat Wohnmobile
Themenstarteram 14. September 2014 um 11:18

Hallo,

Und zwar habe ich mir ein Fiat 280 mit Dethellfs Aufbau zu gelegt. Eingetragen sind 6 Sitzplätze aber nur Fahrer und Beifahrer haben einen Gurt. Wieviele Personen dürfen mit fahren ohne das es Ärger gibt?

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28 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Andi172

Hallo,

Und zwar habe ich mir ein Fiat 280 mit Dethellfs Aufbau zu gelegt. Eingetragen sind 6 Sitzplätze aber nur Fahrer und Beifahrer haben einen Gurt. Wieviele Personen dürfen mit fahren ohne das es Ärger gibt?

Hallo Andi172

Ich habe auch ein womo zugelassen für 6 Personen hinten habe ich nur 2 Gurte für die Personen die in Fahrtrichtung stzen bzw sehen für die mit dem Rücken in Fahrtrichtung brauche ich keine Gurte.Hat der TÜV auch so abgenommen

mfg hxe

Themenstarteram 14. September 2014 um 12:44

Danke schon mal für die schnelle Antwort. Wie sieht es aus wenn die Sitze so angeordnet sind, ist ein Beispiel Bild, meine Sitzgruppe ist im Heck.

Bild_1
Themenstarteram 16. September 2014 um 22:03

Gibts es da einen bestimmten Paragraphen der das regelt oder so?

Hallo,

ich schiebe diesen Thread mal ins WoMo Forum.

Hier erreichst Du sicherlich mehr User, die Dir helfen können oder sich einfach die gleich Frage gestellt haben.

 

Schöne Grüße Toni

Fiat Forenpate.

Eine Anschnallpflicht besteht immer dann, wenn für das Fahrzeug bzw. die entsprechenden Sitze im Fahrzeug zum Zeitpunkt der Erstzulassung eine Ausstattung mit Gurten verpflichtend vorgeschrieben war.

Im Gegensatz zu PKWs (seit 1970 vorne, 1979 hinten, ab 2004: 3-Punkt) galt die Gurtpflicht für Wohnmobile bis 3,5t erst ab EZ 01.01.1992. Dies gilt somit auch für Fahrzeuge, welche eventuell bereits wesentlich älter sind, aber erst nach 1992 erstmals in Deutschland zugelassen wurden/werden.

Genau geregelt ist die Anschnallpflicht im §35a StVZO.

Gruß

NoGolf

Jo, wobei die Gurte nur für Sitzplätze in Fahrtrichtung vorgeschrieben sind.

Themenstarteram 17. September 2014 um 12:28

Also darf ich ohne Ärger zu bekommen mit sechs Personen fahren.

am 17. September 2014 um 12:37

Ich schreibe dir mal aus dem Gedankenprotokoll was in meinem Heft Hymer drin steht.

Die hinteren Sitzplätze sind gerade sitzend zu belegen. Kein liegen oder quer sitzen.

Die Sitzplätze sind während der Fahrt nicht zu verlassen.

 

Da ich auch 6 Plätze eingetragen habe, sind 2 vorne und 4 in der Dinette.

Wie das mit dem Längssofa gereglt war, weiß ich nicht mehr.

Deshalb unter Vorbehalt, die Dinette muss zuerst besetzt werden.

Ich meine auch in einer bestimmten Reihenfolge.

Trotdem schau mal nach. In meinen Staufächern waren Eisenplatten verbaut. An diese hätte man mit 2 Schrauben Beckengurte befestigen können.

Mit dem Tisch stand da auch noch was bei. Ich meine der müsste weggeklappt werden.

Ich würde mir an deiner Stelle das original Bedienungsheft besorgen.

 

Noch ein Tip. Sollten bekannte mitfahren, klär die laut und deutlich auf. Am besten noch unterschreiben lassen. Hinterher ist das Geschrei groß beim Unfall.

 

Zahlt die KFZ Haftpflicht.

Mein Tisch muss eigentlich auch weggeklappt werden, ich habe BJ 1992 an der Dinette in Fahrtrichtung bereits Beckengurte.

Letztens ist wer mitgefahren, der hat sich nicht mal angeschnallt, Festhalten geht auch nicht, wenn man die ganze Zeit auf sein SCHEISS IPhone starrt, aber bei der PKW Bestellung die Airbags zählen, manche Dinge versteh ich nicht...

Anbei noch Auszüge aus einer Veröffentlichung der Polizei Rheinland-Pfalz:

  • Personen dürfen sich nicht im Alkoven aufhalten. Schwere Gegenstände, die dort transportiert werden, müssen gesichert sein (verzurren).
  • Fest eingebaute Tische, offene Ablagen, u. ä. müssen abgeräumt sein.
    • Sitzplätze im Fahrerhaus sind vorrangig zu besetzen.
    • Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung sind als Notsitze zu betrachten und nur zu besetzen, wenn sie eine seitliche Abstützung, möglichst gepolstert, bis in Kopfhöhe bieten.
    • Sitzplätze entgegen der Fahrtrichtung sollten nur besetzt werden, wenn sie eine stabile Abstützung für Oberkörper und Kopf gewährleisten. Sie sind dann quer angeordneten Sitzplätzen vorzuziehen.
    • Sitzplätze in Fahrtrichtung sollten mindestens mit Beckengurten ausgestattet sein (Nach dem 01.01.92 bei Neuzulassung bereits Pflicht). Ideal sind auch hier Dreipunkt Gurte.
    • Vor Sitzplätzen, die nur mit Beckengurten ausgerüstet sind, dürfen sich keine festen Gegenstände (z.B. Tische) befinden. Sonst entsteht schon bei starken Bremsen eine erhebliche Gefahr für Oberkörper und Kopf.

Noch eine Anmerkung:

alle bisherigen Angaben betreffen ausschliesslich den Fahrbetrieb innerhalb Deutschlands!!

Bei der Fahrt in den Urlaub muss man sich ggf. für jedes einzelne Land entsprechend informieren. So besteht nach meinem Wissensstand z.B. in Italien eine 100% Anschnallpflicht auf allen genutzten Sitzplätzen. Der Verstoss kostet etwa zwischen 70,-€ und 275,-€. Auch besteht in Italien eine generelle Angurtpflicht für Hunde!

Gruß

NoGolf

 

am 17. September 2014 um 14:14

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Zahlt die KFZ Haftpflicht.

Was du immer alles so weißt..

Warst du mal in der Situation fremde Minderjährige mitzunehmen?

Hast du da die Eltern nicht fragen müssen, ob die ohne Gurte mitfahren dürfen?

Und wenn die mündlich ja sagen, hast du dann Zeugen dabei?

Da bist du schnell bei fahrlässig.

@

Achso, ja altersbeschränkung für Kinder war da auch noch.

 

Jo, ab, 4 Kiddis auf die Rücksitzbank gesetzt, mit 0 Anschnallgurten im Opel Rekord, haben auch alle überlebt...

am 17. September 2014 um 15:25

Verstehst den Sinn nicht. Aber macht nix, Hauptsache was dazu geschrieben.:D:D

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