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Mitarbeiterleasing und Geldwerter Vorteil - auch für Familie?

VW Golf
Themenstarteram 10. November 2014 um 17:58

Hi Leute,

hab jetzt für meine Tochter einen DVD-Player für hinten gekauft, damit man entspannter Autofahren kann. Der Player kommt in den nächsten Tagen.

Der Player wird mit Strom über den Zigarettenanzünder o. über AV versorgt. Ich habe in meiner Mittelarmlehne einen AUX-Anschluss. Es geht mir alleine nur um die Stromzufuhr. Der Ton kommt von den Kopfhörern.

Kann ich diesen Adapter nehmen?

Link

Und hier der Link des DVD-Players:

 

Oder gibt es noch ne ganz andere Variante?

Gruss

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11 Antworten
am 10. November 2014 um 15:01

Moin,

ich habe eine recht spezielle Frage, bei der mir google leider keine richtige Hilfe war. Vielleicht findet sich ja hier jemand, der mir helfen kann.

Ich habe die Möglichkeit, als Werksangehöriger eines deutschen Autobauers ein Auto für 1,2% des Listenpreises zu leasen. Dieses Angebot würde ich gerne nutzen, um mir ein kleines "Spaßfahrzeug" zuzulegen, das ich am Wochenende mal durch die Berge scheuchen, und das meine Frau unter der Woche für die Arbeitswege (10km) nutzen kann.

Leider wohne ich knappe 65km vom Arbeitsplatz entfernt, wodurch sich ein signifikanter Geldwerter Vorteil ergeben würde (nach meinen Recherchen noch mal fast 2% vom LP).

Da ich den Wagen ja aber gar nicht für den Weg zur Arbeitsstelle nutzen, sondern dorthin lieber weiter mit unserem sparsamen Familiendiesel fahren werde: kann ich das beim Finanzamt so angeben (und so keinen Geldwerten Vorteil zahlen), oder wird automatisch angenommen, dass der auf mich geleaste Wagen so etwas wie das "Hauptfahrzeug" ist?

(Und was mir gerade einfällt: der Diesel ist auf meine Frau zugelassen. Wir würden also quasi die Autos "tauschen" - stellt das evtl. ein Problem dar?)

Müsste meine Frau in dem Szenario die 10km ihres Arbeitsweges als Geldwerten Vorteil versteuern, obwohl ich der Leasingnehmer bin?

Vielen Dank im Voraus für alle hilfreichen Antworten - ich bin auf dem Gebiet nicht sehr bewandert und freue mich über jede Hilfe.

es grüßt,

der Mit-Arbeiter

 

Edit: Ach ja. Die Nutzung für Familienangehörige ist von Seiten meines Arbeitgebers aus explizit erlaubt, falls die Frage aufkommt.

Zitat:

Ich habe die Möglichkeit, als Werksangehöriger eines deutschen Autobauers ein Auto für 1,2% des Listenpreises zu leasen

Warum ist das Angebot denn interessant für dich? Sind dort noch andere Kosten neben der reinen Leasingrate mit abgegolten (Versicherung, Wartung, Benzin)? Oder ist die Laufzeit sehr kurz?

Denn auch im freien Markt kann man sehr oft Fahrzeuge für ca. 1% des BLP leasen (Ohne Sonderzahlung, 36 Monate, 10tkm pro Jahr). Wenn man flexibel ist was Modell/Motorisierung/Hersteller angeht, sogar schonmal deutlich unterhalb von 1%, teils mit günstiger VK dazu und manchmal ebenfalls zu recht kurzen Laufzeiten (18 oder 24 Monate).

Zu deiner Frage: Bei der Pauschalbesteuerung werden einige vereinfachende Annahmen zu Grunde gelegt um deinen Vorteil zu berechnen. Die einzige "Flexibilität" die mir jetzt bekannt ist, gibts dort wo du eine nennenswerte Anzahl an Tagen gar nicht ins Büro fährst (dann lässt sich der GWV auf Basis der Tage die du da warst ermitteln). Ob du aber ein anderes Fahrzeug nutzt für die Fahrten ist m.W. nicht relevant. Falls du der Meinung bist, dass die pauschale Berechnung für dich nachteilig ist, hast du die Option ein Fahrtenbuch zu führen und somit deinen tatsächlichen privaten Anteil zu ermitteln und einen entsprechenden GWV zu versteuern.

Noch ein Hinweis: Ein gezahlter Eigenanteil wird gegen deinen Geldwerten Vorteil verrechnet. Wenn du also 300€ Eigenanteil hast und nach der Formel einen GWV von 450€ zu versteuern hättest wenn du gar nichts zahlst, dann bleibt in deinem Fall nur ein tatsächlicher GWV von 150€ berücksichtigt den du versteuern musst.

Der Player in deinem Link verlangt lt. Datenblatt 12V/1,5 A, das ist gar nicht so wenig.

Dein AUX Anschluß kann weder diese Spannung noch den Strom liefern. Einzig ein direkter AV Ausgang deines Radios könnte evtl. sowas liefern(längst nicht alle).

Dein AUX Anschluß beinhaltet nur NF, also Ton, sonst nichts. Du könntest also bspw. den Ton deines DVD Players dort einspeisen und über die LS im Auto wiedergeben.

Deine Idee funktioniert also nicht.

Gruss

Frank

Wo bist du Werksangehöriger?

Wer zahlt denn die 1,2% :confused:

Wo liegt dann dein geldwerter Vorteil, also das was der AG zahlt und dir zur Verfügung stellt?

Ich geh mal davon aus das der TE ein Daimler Mitarbeiter ist ?!?

Zitat:

@buzil schrieb am 12. November 2014 um 23:34:03 Uhr:

Ich geh mal davon aus das der TE ein Daimler Mitarbeiter ist ?!?

Hallo

Ich denke das es kein Daimler Mitarbeiter ist.

Ich hab jetzt seit fast 14 Jahren Fahrzeugeim Daimler Mietmodell.

Musste noch nie einen gelderten Vorteil versteuern.

Im Gegensatz zu z.B. VW werden die Fahrzeuge bei Daimler auf die Mitarbeiter zugelassen.

 

Gruss Chris

Zitat:

@EvoChris schrieb am 13. November 2014 um 08:39:36 Uhr:

Ich hab jetzt seit fast 14 Jahren Fahrzeugeim Daimler Mietmodell.

Musste noch nie einen gelderten Vorteil versteuern.

Im Gegensatz zu z.B. VW werden die Fahrzeuge bei Daimler auf die Mitarbeiter zugelassen.

Hi Chris,

der GWV hat nichts damit zu tun auf wen die Zulassung läuft. Ein GWV entsteht immer dann wenn ein AG einem AN einen Vorteil gewährt. Schon bei so simplen Dingen wie einem vergünstigten Mittagessen in der Kantine (für solche Dinge gibt es dann pauschale Vereinfachungsregeln, sodass der AN nichts davon mitbekommt). Auch Freifahrten für DB-Mitarbeiter werden versteuert, genauso beim Kauf von Automobilen die Rabatte die über den Marktdurchschnitt liegen.

D.h. wenn du selber Daimler-Fahrzeuge im Mietmodell nutzt für Privatzwecke, dann

- zahlst du den GWV, weißt aber nichts davon

- zahlt dein AG den GWV und du weißt nichts davon

- sind die von Daimler angebotenen Preise Marktpreise und es entsteht kein Vorteil für den MA

- es entsteht ein GWV, der wird aber nicht versteuert. Bei der nächsten Betriebsprüfung...

 

Hi,

bei Daimler sind die Mietkosten so kalkuliert das kein Geldwerter vorteil entsteht. Nur in Ausnahmefällen kann es sein das ein GW entsteht der versteuert werden muß (deutlich weniger KM gefahren als kalkuliert oder Vollkaskoschäden)

Gruß Tobias

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