mit welchem Schadenersatz kann hier gerechnet werden?

Wie viel wird genau versicherung Schaden betzahlt ?

39 Antworten
Zitat:
@Pauliese schrieb am 28. Juni 2025 um 08:07:06 Uhr:
Nach der Rechnung lediglich 965 € plus 25 € Unkostenpauschale . (Die man wahrscheinlich noch extra anfordern müssen wird.) (Musste ich bei der VHV damals 2013 auch telefonisch machen.)
Den NA musst Du auch noch anfordern, oder hast Du Dir einen Mietwagen genommen?
werde sicher 965 Euro bekommen ?

außer hier freche Beiträge zu verfassen, lesen kannst du?

Das wurde dir hier schon geschrieben, wie eine Abrechnung erfolgen könnte.

Auf was du hier Anspruch hast, kann dir keiner beantworten, da näheres zu deinem Fall hier nicht bekannt ist.

Sicher ist nichts im Leben.

aber Ja: das wäre die Summe (falls Du hier keine wichtigen Angaben weggelassen hast)

Z.B. die Sache mit dem Vorschaden (hast Du den beim Gutachter auch angesprochen und angegeben?)

Bis jetzt konnte ich noch keine Rechnung sehen, @zizo

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Zitat:
@cube01 schrieb am 29. Juni 2025 um 15:25:13 Uhr:
Bis jetzt konnte ich noch keine Rechnung sehen, @zizo

-

Die hab ich rausgenommen, weil da pers. Daten drin waren - der TE soll nach schwärzen seiner Daten neu einstellen.

Die wichtigsten Daten hab ich danach nochmal genannt und recht viel mehr war der Rechnung auch nicht zu entnehmen.

Aber ja: wäre schön wenn der TE die nochmal einstellen kann, mit Unkenntlichmachung der persönlichen Daten.

Ich bin dann mal so frei:

habe mir schon gedacht das die Datei ohne schwärzen entfernt wird ...............

.....und nein, ich habe mit dem TE nichts am Hut

Jetzt mit entfernter Versicherungsnummer und Schadennummer

Screenshot-2025-06-28

10 Tage NA bei WTS kommt mir wenig vor.

14 Tage waren doch immer der Standardwert.

Woher ist bekannt, dass das Fahrzeug nach dem Unfall nicht verkehrssicher und fahrfähig ist?

OK. Das ist Voraussetzung?
D.h.: ist es fahrfähig und Verkehrssicher gibt es keinerlei NA bzw. Bestenfalls den für die Dauer der Reparatur? Hab ich das richtig verstanden?

Erklärt aber dann nur: entweder war die Rep.dauer lt. Gutachten 10 Tage,

oder das Fzg. War nicht Verkehrssicher und es wurde statt 14 Tage auf 10 Tage gekürzt…?

Es ist nunmal unklug, das Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung zu nutzen.

ein von Rückseite an mein Auto rein gefahren. Früher mein Auto hat ein Wild Schaden gehabt vorne . Und gerade versicherung möchte mein Schaden nicht nicht zahlen

Screenshot-2025-07

Nimm dir einen Anwalt - die Angaben sind zu spärlich, als das man hier fundiert Rat geben könnte

Liest sich so, als wenn dein Auto hinten schon stark beschädigt gewesen wäre. Tippe mal darauf, du hast weder einen eigenen Gutachter noch einen Anwalt beauftragt. Viel Spaß mit der Regulierung...

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