Mit Transporter 3,5 Tonnen mit Anhänger Durfahrtsverbot mißachtet, Fragen zur Strafe !?
Hallo Gemeinde,
Das erste Mal in Der Rechtsabteilung eine Frage, ich war vor kurzem im Raum Kassel unterwegs mit Transporter und Anhänger!
Da gibt es eine Brücke die wohl zur Zeit nur für 3,5 Tonnen befahrbar ist .
Beschilderung war Durchfahrtsverbot für LKW ab 3,5 Tonnen ...
Nunja Dumm wie ich war dachte ich mir ist ja kein LKW ....nach paar Metern aus Die Maus
Eine Waage hat gemessen....Schränke ging runter ich musste die Autobahn verlassen und umfahren!
Nun kam ein Bußgeldbescheid für Die Aktion 530 € und Zwei Monate Lappen weg .
Hab noch nichtmal nen Punkt in Flensburg....ist doch nicht den ihr Ernst oder? Ich finde nirgends im Bußgeldkatalog so eine Hohe Strafe ! Zumal man die Brücke ja nicht befahren konnte! Gibt es hier Leute die Da bescheid wissen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@musikmatze172 schrieb am 12. April 2019 um 06:20:18 Uhr:
...
Wenn unser Lieber Vater Staat mir Zwei Monate dafür den Schein nimmt und mich in meiner Existenz bedroht werde ich die Zeit Nutzen das Land wegen Massiver Steuerverschwendung zu verklagen!
5 milionen Euro für so eine Anlage die jeden Den Führerschein abnimmt!
Da müssen sie dich erstmal Nachweisen das es nicht doch sinnvoller gewesen wäre die Brücke zu Sperren! ...
Aha... jetzt kommen wir also langsam dahin!
Sag mal geht´s noch!???
Bist du gezwungen worden die Beschilderung zu missachten?
Die Waage wurde nicht gebaut um Die Leute zu drangsalieren, sondern ein bestehendes SINNVOLLES Verbot zu überwachen!
DU hast - wie es scheint - das Verbot missachtet und musst jetzt die Konsequenzen tragen!
Jetzt zu fordern dass ALLE die Brücke nicht befahren dürfen zeigt weilch Geistes Kind du bist!
Eine Unverschämtheit sondergleichen!
Im übrigen denke ich, dass es bei dir durchaus angezeigt ist ein 2 Monatiges Fahrverbot zu erteilen!
Eine Einsicht scheint ja nicht vorhanden zu sein und eine Wiederbegehung wahrscheinlich!
129 Antworten
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 11. April 2019 um 19:54:24 Uhr:
Zitat:
@VStromtrooper schrieb am 11. April 2019 um 19:42:02 Uhr:
@Rainer_EHST :Da Du gerade den §211 StGB ins Spiel bringst: Im StGB gibt es oftmals die Bemerkung "Der Versuch ist strafbar"... warum also auch nicht in anderen Rechtsbereichen?
Ja, ist schon klar. Aber Versuch ist nicht gleich Tat.
Und dafür, das er ja letztendlich nicht über die Brücke gefahren ist, ihm eine solch hohe Strafe aufzubügeln, ist schon sehr eigenartig.
Ich verstehe Deinen Standpunkt - aber ich könnte mir vorstellen, dass dann als Gegenargument kommt: "Hätte ihn nicht die Schranke gebremst, wäre er ja widerrechtlich über die Brücke gefahren - also hat er ja schon unmittelbar zur verbotenen Tat angesetzt, daher kann man ihn bestrafen"...
Ich finde nur die Umstände etwas seltsam - einerseits sagt der TE, dass sein Gespann nicht die 3,5t-Grenze erreicht hat, andererseits zieht ihn die Wiegeeinrichtung aus dem Verkehr; irgendwas ist da nicht ganz passend, so dass ich da auch mal nachhaken würde, ob er ohne Geldstrafe und Fahrverbot aus der Sache rauskommen könnte, sofern seine Angaben stimmen.
Wobei ich da vermuten würde, dass vielleicht der Knackpunkt darin liegt, dass der TE mit seinem Gespann unbeladen unter 3,5t geblieben ist und sich das Verbot auf das zGG (ja, heißt ja neuerdings zGM) bezieht. Vielleicht ist da nicht nur eine Waage, sondern auch noch eine Längenüberwachung mit im Spiel?
Grade mal mit Tante Edith gesprochen: Im verlinkten Bericht ist auch von einer Breitenbeschränkung auf Fahrzeuge unter 2,10m Breite die Rede - vielleicht liegt es daran?
Zitat:
@pokalgolf schrieb am 11. April 2019 um 19:59:07 Uhr:
Noch immer weiß hier niemand was im Bescheid steht.
Naja, nach obigen Link droht dir bereits die Strafe, wenn die Waage befahren wird. Weil du eben die Umleitung für LKW nicht beachtet hast. Ich geh zumindest mal davon aus, dass LKW-Fahrer vorher drauf hingewiesen werden, dass die Brücke für dieselben gesperrt ist.
Ohne Waage wäre er sicher durchgebrettert, selbst, wenn ein Schild die Last begrenzt hätte.
Weil sich jeder sagen würde, einmal ist keinmal.
Zitat:
@VStromtrooper schrieb am 11. April 2019 um 20:01:21 Uhr:
Ich finde nur die Umstände etwas seltsam - einerseits sagt der TE, dass sein Gespann nicht die 3,5t-Grenze erreicht hat, andererseits zieht ihn die Wiegeeinrichtung aus dem Verkehr; irgendwas ist da nicht ganz passend, so dass ich da auch mal nachhaken würde, ob er ohne Geldstrafe und Fahrverbot aus der Sache rauskommen könnte, sofern seine Angaben stimmen.
Soweit ich das gelesen habe, hat der TE nichts von der Masse seines Gespanns erwähnt. Nur die eigene Einschätzung, dass er keinen LKW führe.
Du hast recht, Gleiterfahrer - die Masse unter 3,5t hat jemand anders ins Gespräch gebracht. Sorry, nicht aufmerksam genug gelesen...
@TE: Diese Infos (Gewicht und Breite) wären sicherlich interessant - plus dem Tatvorwurf auf dem Schreiben mit der Strafe. Wäre schön, falls da nochmal was zur Info kommen würde...
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Angesichts der Höhe des Bußgeldes muss dort das Zeichen 251 "Verbot für Kraftwagen" mit dem Zusatzzeichen "3,5t" angeordnet sein. Nur bei diesem VZ (und Z 265 "tatsächliche Höhe"😉 sind derart hohe Beträge möglich. Bei Zeichen 253 "Fahrzeuge ab 3,5t..." und 264 "tatsächliche Breite" gibt es solche Bußgeldhöhen nicht.
Also im Bußgeldbescheid ist hoffentlich schonmal ein Fehler....
Hier steht sie missachteten Verkehrszeichen 251 mit Zusatzzeichen.....das wäre aber dann auch für mich eindeutig gewesen! Es gab definitiv die Beschilderung mit Dem LKW ab 3,5 Tonnen....nicht ein Zeichen mit PKW
Das Gespann hatte komplett 5,5 Tonnen....der Transporter vielleicht 3,2 und der Anhänger 2,3 ....
Zitat:
@musikmatze172 schrieb am 11. April 2019 um 20:27:17 Uhr:
Also im Bußgeldbescheid ist hoffentlich schonmal ein Fehler....
Hier steht sie missachteten Verkehrszeichen 251 mit Zusatzzeichen.....das wäre aber dann auch für mich eindeutig gewesen! Es gab definitiv die Beschilderung mit Dem LKW ab 3,5 Tonnen....nicht ein Zeichen mit PKW
Das Gespann hatte komplett 5,5 Tonnen....der Transporter vielleicht 3,2 und der Anhänger 2,3 ....
Naja, Fahrverbot für LKW über 3,5t und Du kommst mit einem Gespann an, das ebenfalls über 3,5t wiegt - da wundert es mich nicht, dass die Waage "nein" sagt....
Es könnte natürlich nur sein, dass Du über diesen Rechtsfehler, den Du da schilderst, eine Chance hast, gegen den Bescheid vorzugehen. Aber da gibt es sicher kompetentere Ansprechpartner, die dafür allerdings auch etwas in Rechnung stellen ;-)
"Aber da gibt es sicher kompetentere Ansprechpartner, die dafür allerdings auch etwas in Rechnung stellen ;-)"
Bis auf das Wörtchen "etwas" stimme ich dir voll und ganz zu.
Vielleicht sollte der TE, falls er in Kürze die Strecke wieder befährt, die Beschilderung mal fotografieren. Nicht, dass die abgeändert wird.
Das Schild steht VOR der Schranke- somit hast du schon das Schild missachtet!
Ob die Brücke dahinter ist spielt keine Rolle!
Dass du sie nicht befahren hast spielt ebenfalls keine Kontrolle!
Da die Missachtung ja schon in Höhe der Schranke schon begangen war!
Der Zusatz Brückenschäden ist nur eine Erklärung nicht dazu geeignet zu sagen bis zur Brücke kann ich ja!
deine "der Transporter hatte vielleicht 3,2 Toinnen" ist schon Mutig!
Weißt du es oder schätzt du dass?
Welches Auto bzw. Transporter ist das den?
die Stützlast wird in diesem Fall dem ziehenden Fahrzeug zugerechnet
Plus Fahrer Plus Gepäck- usw. kannst du auch schnell über die 3,5 gerutscht sein- wobei die Sicherlich eine Toleranz haben!
Darfst du überhaupt über 3,5 Tonnen? -
PS nach lesen des Artikels: es ist eine "Notrampe" mit der man die BAB verlässt!
also auch das "Gewohnheitsrecht" - ich wusste ja ich kann noch abbiegen - kann man also vergessen!
Zitat:
@musikmatze172 schrieb am 11. April 2019 um 20:27:17 Uhr:
Also im Bußgeldbescheid ist hoffentlich schonmal ein Fehler....
Hier steht sie missachteten Verkehrszeichen 251 mit Zusatzzeichen.....das wäre aber dann auch für mich eindeutig gewesen! Es gab definitiv die Beschilderung mit Dem LKW ab 3,5 Tonnen....nicht ein Zeichen mit PKW
Das Gespann hatte komplett 5,5 Tonnen....der Transporter vielleicht 3,2 und der Anhänger 2,3 ....
Also die Bilder die ICH eben bei Google gesehen haben zeigen ein Auto - und keinen LKW!
Es war definitiv ein LKW abgebildet.....leider ist das Daschcam Video nicht soweit zurückdatiert drauf ....
Der Transporter ist ein 3,5 Tonner Opel Movano der hatte maximal 3,2 Tonnen, und der Anhänger sicher nur 2,3-2,4! Ich hab mein Gespann schon oft bei meinen Kunden gewogen....da habe ich schon oft die Möglichkeit gehabt!
Zu schwer waren Die Einzelnen Fahrzeuge nicht!
Mich hat Die Beschilderung einfach irrretiert, wenn es für fahrzeuge mit Anhänger gilt so müssen sie Dies doch extra Beschildern oder nicht?
Natürlich wird mir der Weg zum Anwalt nicht erspart bleiben!
Ich bin selbstständig....bei 2 Monaten kann ich dicht machen! vor allem für so eine Lapalie!
Es ist nur ein missachtetes Verkehrsschild....ich hab niemanden umgebracht und bin auch nicht besoffen gefahren!
Demnächst wird man in den Knast gesteckt wenn man 3 KMh zu schnell ist ......
Zitat:
musikmatze172 schrieb am 11. April 2019 um 20:27:17 Uhr:
[...]Es gab definitiv die Beschilderung mit Dem LKW ab 3,5 Tonnen....nicht ein Zeichen mit PKW
Das Gespann hatte komplett 5,5 Tonnen....der Transporter vielleicht 3,2 und der Anhänger 2,3 ....
Gesetzt dem Fall die Gewichte stimmen so... und - vor allem - dein Transporter war weiterhin nicht über 3,5to..
würde ich da unbedingt gegen vorgehen.
Ein Pkw/Lkw BIS 3,5to MIT Anhänger... macht rechtlich noch keinen Lkw ÜBER 3,5to(!). Das ist ein GESPANN mit Achslasten von vllt. max. 2to, das belastet die Brücke nicht mehr oder weniger als 2 Sprinter / Transporter die hintereinander fahren, wie schon gesagt.
OOOODER, lieber TE, stand da auch noch Hinweise wg. Anhänger?
ODER wars deine Breite? Die steht ja auch noch im Raum. Wobei das, wenn, auch mit Zusatzschildern angekündigt sein müsste, um das dann im Bußgeldbescheid durchzusetzen.
Ein Bild von deinem Gespann und / oder v.a. der Beschilderung der Brücke würde echt helfen, es besser einordnen zu können.
edit: upps 'ne Antwort kam noch dazwischen. Aber dennoch... der Movano ist kein Pritschenwagen und der Anhänger auch nicht über 2,1m breit gewesen (z.B. so'n Tieflader mit den Rädern aussen)? Das sind - für mich - bis jetzt noch die letzten Ungereimtheiten.
Sorry wenn ich jetzt mal doof frage.... - der Opel Movano ist aber doch kein PKW sondern wie du schon selbst sagst ein Transporter / Leichtes Nutzfahrzeug! ...
Wenn du auf der Waage bei den Kunden gestanden bist - dann auch mit dem Hänger?
woher willst du denn wissen was die Stützlast war?