mit SR zum Tüv?

Opel Kadett E

habe eine frage bezüglich des diesjahres neu inkrafttretende gesetz der winterreifenpflicht.

wenn ich nun mit sommerreifen zum tüv fahre(zwecks neu tüv) kann er mir die plakette diesbezüglich verweigern?

oder geht es dem prüfer nur um ausreichendes profil und gute beschaffenheit des reifen´s egal ob sommer - oder winterreifen??

muss dazu sagen daß das auto nicht angemeldet ist und nicht im öffentlichen straßenverkehr teilnimmt..

könnte auch einfach zum tüv hingehen und fragen, doch vielleicht hat schon jemand eine eigene erfahrung gemacht und kann dazu etwas sagen.

im internet finde ich nichts aussagekräftiges darüber..

ps: hat zufällig jemand an seinem kadett e ein bösen blick aus Metall verbaut und bei sich eingetragen?
bräuchte eine fahrzeugscheinkopie.

20 Antworten

Hi, das Thema hat ich neulich erst bei mir auf Arbeit. Also solange das Auto nicht angemeldet ist, sprich nicht am Winterrennen teilnimmt und auf nem Hänger zum TÜV kommt, ists egal was für Reifen drauf sind.

Anders ist das wenn das Auto auf eigener Achse zum TÜV gefahren wird (rote Kennzeichen, Tageszulassung). Dann kann (kommt immer auf den Prüfer selber an) dir der TÜV die Plakete verweigern, bzw. wenn dich die Rennleitung anhält gibts genauso Punkte als wenn du dein Alltagsauto mit SR fährst.

Das ist jetzt mein letzter Stand von diesem Thema.

rein theoretisch ist das wetter gut genug für sommerreifen, also würdest du zur zeit das auto dem wetter angepasst fahren... 😁

den tüv interessiert es ja auch nich ob du im sommer mit winterreifen kommst. punkte können sie dir eh nich geben...

ja habe es schon so und so gehört, jedoch klingt das alles ziemlich hin und her gerissen..

Zitat:

Original geschrieben von grün_und_giftig



den tüv interessiert es ja auch nich ob du im sommer mit winterreifen kommst. punkte können sie dir eh nich geben...

stimmt vielleicht, aber die plakette verweigern 😕

kann ich mir nicht vorstellen, dass der tüv so krass drauf ist.

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Zitat:

Original geschrieben von grün_und_giftig


kann ich mir nicht vorstellen, dass der tüv so krass drauf ist.

hilft wohl nur mal selbst nachfragen..

Es besteht Wintereifenpflicht bei winterlichen Verhältnissen und nicht wenn Winter ist.
Kein Schnee oder Temperaturen wo es frieren kann, dann keine Wintereifenpflicht.
Also ab zum Tüv und gut ist.

Moin
Seh ich auch so, ich könnte den angemeldeten Wagen per Trailer vorführen mit der Begründung er soll gleich nach Südafrika zum Oldietreff...🙂
Das geht denen ja nichts an.
Gruss Willy

klingt irgendwie einleuchtend ja..

nungut wollte auch nur mal diverse andere meinungen zu dem thema hören..

danke..

Dann lest Euch doch bitte den Gesetzestext zur Winterreifenpflicht durch.
Es heißt es sind WR vorgeschrieben bei "Schneematsch, Strassenglätte, Schnee und Eis";
da wir z.zt. alle diese Strassenverhältnisse NICHT haben darfst Du ganz normal mit Sommerreifen fahren. Zudem ist das dem TÜV egal welche Reifensorte ( Sommer-Winter) montiert ist.

es ging um den tüvprüfer nicht um das fahren auf öffentlicher straße.. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Kadett85


es ging um den tüvprüfer nicht um das fahren auf öffentlicher straße.. 🙄

Dem Prüfer ist das vollkommen egal.

meine rede...

werd ich dann so machen..

ich habe vorgestern einen prüfling gefragt ( nicht unbedingt den meines vertrauens, der sich stets auf nachschulung befindet, aber das kommt auch noch.!! ) und der bestätigte meine meinung.
der sagte klipp und klar,: "winter/sommerreifen und sein da noch so viele, umständlich ausgelegte gesetze, sind und können "so", nicht bestandteil einer HU-prüfung sein.!!!"

dazu müsse erst ( wie in anderen ländern ) die winterreifenpflicht, von einem fest zu bestimmten zeitpunkt ( zb. 1.11. - 31.03. ), abhängig gemacht werden.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

denn solange es im "winter", möglich wäre, das bei anderen witterungsbedingungen, auch gefahren werden dürfte, MUSS die plakette zugeteilt werden.!!!!!!!!!
der prüfling, darf die plakette also gar nicht verweigern.

er dürfte, wie jede andere petze😉, die politeimänchen anrufen, wenn man bei "winterverhältnissen", mit sommerreifen fährt, mehr aber nicht.!

genauso wie beim nicht mehr vorhandenen sein müssenen verbandskasten, sind diese sachen nicht bestandteil der HU-prüfung und obliegen, in beiden fällen, nicht der pflicht des besitzers/halters, sondern wandern damit, in den pflichtbereich des fahrers.

-a-

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