mit leihwagen (transporter) am eigenen Auto gestreift!
Moin liebe Nutzer.!
Folgendes Problem. Habe mir ein Transporter ausgeliehen für den Umzug. Beim herausfahren aus den Hof habe ich mein eigenes Auto erwischt. Ist mir alles bischen peinlich wie das passieren könnte. Fahre eigentlich Automatik und habe mich komplett abgewöhnt von Manuel Schaltung Plus dazu ein 3.5 t
Bin jetzt voll verzweifelt was jetzt passieren wird.
Ps: die Polizei würde schon verständigt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@CaptainObvi0us schrieb am 20. Februar 2018 um 14:58:10 Uhr:
Auf jeden Fall erstmal zum Anwalt, dann kann man in Ruhe weitersehen.
Um sich selbst zu verklagen?
41 Antworten
Zitat:
@CaptainObvi0us schrieb am 20. Februar 2018 um 14:58:10 Uhr:
Auf jeden Fall erstmal zum Anwalt, dann kann man in Ruhe weitersehen.
Um sich selbst zu verklagen?
Zitat:
@CaptainObvi0us schrieb am 20. Februar 2018 um 14:58:10 Uhr:
Auf jeden Fall erstmal zum Anwalt, dann kann man in Ruhe weitersehen.
Und wer soll den zahlen und wofür?
Polizei kann sinnvoll sein, wenn es sich um den Schaden am Mietwagen handelt. Hier aber überflüssig, da man selbst der Verursacher ist und sich selbst einen Schaden zugefügt hat.
Im vorliegenden Fall greift nicht die Haftpflicht. Es kann nur die eigene VK in Anspruch genommen werden.
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War denn der Mietwagen auch beschädigt? Wie groß ist der Schaden am eigenen Auto?
Wenn alles ordnungsgemäß abläuft, schickt die Polizei für den Einsatz (zu Recht) eine Rechnung. Warum ruft man hier die Polizei?
Zitat:
@rrwraith schrieb am 20. Februar 2018 um 15:22:04 Uhr:
Zitat:
@CaptainObvi0us schrieb am 20. Februar 2018 um 14:58:10 Uhr:
Auf jeden Fall erstmal zum Anwalt, dann kann man in Ruhe weitersehen.Um sich selbst zu verklagen?
lol
😁 😁 😁
Die Anwaltskammer scheint auch hier vertreten zu sein 😉 😁
Motor-Talk folgend sollte der Anwalt für den Fall eines unvorhergesehenen Ereignisses möglichst immer mitfahren, aber zumindest direkt zum Unfallort kommen...
Ich vermisse, nachdem nun schon der Hinweis auf den Anwalt kam, immer noch die Empfehlung "...Such dir einen eigenen Gutachter, nimm nicht den GA der gegnerischen Versicherung..." 😉
Melde mich hier mal zu Wort, arbeite bei einem großen Versicherungsunternehmen und würde daher behaupten dass ich "ein wenig" Ahnung habe was dieses Thema angeht.
Meiner Meinung nach müsste (und wird) der Fall folgender Maßen ausgehen:
Der Schaden am Transporter wird von der Vollkasko Versicherung des Transporters übernommen. Die 1200€ Selbstbehalt muss der TE zahlen, sofern der Schaden diese Höhe erreicht. Wenn der Schaden am Transporter beispielsweise nur 600€ hoch ist muss der TE natürlich nur 600€ zahlen. Alles andere ist humbug, wäre Betrug und eine unrechtmäßige Bereicherung des Toom Baumarktes.
Für den Schaden am Fahrzeug des TE, wird sofern kein Vorsatz nachgewiesen werden kann, selbstverständlich die Haftpflichtversicherung des Transporters aufkommen. Die Haftpflichtversicherung ist nicht personenbezogen sondern auf das Fahrzeug bezogen. Versicherungstechnisch gesehen hat das Fahrzeug den Schaden angerichtet und nicht der TE. Wer der Fahrer war spielt hier keine Rolle, solange es sich um einen berechtigten Fahrer handelt. Dadurch dass der TE den Transporter angemietet hat und dieser ihm überlassen wurde ist er ein berechtigter Fahrer.
Was hier viele in Ihren Antworten verwechseln ist das Halter/Fahrer Verhältnis.
Als kurzes Beispiel:
Der TE beschädigt mit dem angemieteten Transporter des Toom Baumarktes einen zweiten Transporter des Toom Baumarktes auf dem Parkplatz. Hier leistet die Haftpflichtversicherung NICHT da der Halter beider Fahrzeuge der Toom Baumarkt ist.
Im realen Fall ist aber der Toom Baumarkt Halter des Transporters, der TE Halter des beschädigten Fahrzeuges, sodass es hier keinerlei Gründe gäbe über die Haftpflicht nicht zu leisten.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen!
Liebe Grüße - Leon
Zitat:
@leon_re97 schrieb am 1. März 2018 um 16:51:25 Uhr:
Melde mich hier mal zu Wort, arbeite bei einem großen Versicherungsunternehmen und würde daher behaupten dass ich "ein wenig" Ahnung habe was dieses Thema angeht.Meiner Meinung nach müsste (und wird) der Fall folgender Maßen ausgehen:
Der Schaden am Transporter wird von der Vollkasko Versicherung des Transporters übernommen. Die 1200€ Selbstbehalt muss der TE zahlen, sofern der Schaden diese Höhe erreicht. Wenn der Schaden am Transporter beispielsweise nur 600€ hoch ist muss der TE natürlich nur 600€ zahlen. Alles andere ist humbug, wäre Betrug und eine unrechtmäßige Bereicherung des Toom Baumarktes.
Für den Schaden am Fahrzeug des TE, wird sofern kein Vorsatz nachgewiesen werden kann, selbstverständlich die Haftpflichtversicherung des Transporters aufkommen. Die Haftpflichtversicherung ist nicht personenbezogen sondern auf das Fahrzeug bezogen. Versicherungstechnisch gesehen hat das Fahrzeug den Schaden angerichtet und nicht der TE. Wer der Fahrer war spielt hier keine Rolle, solange es sich um einen berechtigten Fahrer handelt. Dadurch dass der TE den Transporter angemietet hat und dieser ihm überlassen wurde ist er ein berechtigter Fahrer.
Was hier viele in Ihren Antworten verwechseln ist das Halter/Fahrer Verhältnis.
Als kurzes Beispiel:
Der TE beschädigt mit dem angemieteten Transporter des Toom Baumarktes einen zweiten Transporter des Toom Baumarktes auf dem Parkplatz. Hier leistet die Haftpflichtversicherung NICHT da der Halter beider Fahrzeuge der Toom Baumarkt ist.
Im realen Fall ist aber der Toom Baumarkt Halter des Transporters, der TE Halter des beschädigten Fahrzeuges, sodass es hier keinerlei Gründe gäbe über die Haftpflicht nicht zu leisten.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen!
Liebe Grüße - Leon
Darf ich fragen in welcher Abteilung Du bei der großen Versicherung arbeitest? 🙂
Nachtrag: Schäden reguliert Du sicher nicht.
Zitat:
@leon_re97 schrieb am 1. März 2018 um 16:51:25 Uhr:
Melde mich hier mal zu Wort, arbeite bei einem großen Versicherungsunternehmen und würde daher behaupten dass ich "ein wenig" Ahnung habe was dieses Thema angeht.Meiner Meinung nach müsste...
Da hab ich dann aufgehört zu lesen
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 1. März 2018 um 19:53:02 Uhr:
Zitat:
@leon_re97 schrieb am 1. März 2018 um 16:51:25 Uhr:
Melde mich hier mal zu Wort, arbeite bei einem großen Versicherungsunternehmen und würde daher behaupten dass ich "ein wenig" Ahnung habe was dieses Thema angeht.Meiner Meinung nach müsste...
Da hab ich dann aufgehört zu lesen
Ich nicht, mir aber eine Meinung gebildet.
...und ich mache mir Gedanken, wie ich einen Blechschaden an meinem Auto reguliert bekomme. Müsste also mal zum Toom um die Ecke fahren und deren Transporter mieten...
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 1. März 2018 um 18:04:31 Uhr:
...und in welcher Position 😉 🙂 🙂.....vlt meldet sich dann der TE auch noch mal 😁
Gibt`s schon was neues 😕