ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Mit Kurzzeitkennzeichen auf falschem Weg nach Hause von Polizei kontrolliert. Was droht ?

Mit Kurzzeitkennzeichen auf falschem Weg nach Hause von Polizei kontrolliert. Was droht ?

Themenstarteram 12. Oktober 2019 um 0:41

Hallo liebes Forum,

bin am 09.09.19 aus Australien gekommen.

Habe mir am 10.09.19 ein Auto gekauft mit meinem Kumpel. Kurzzeitkennzeichen auf seinen Namen, da wir sie in seinem Landkreis besorgt haben.

Auf dem Heimweg vom Autokauf zu ihm gefahren und dort gepennt.

Am 11.09.2019 von ihm nach Hause gefahren und auf dem Heimweg nochmal zu Mediamarkt gefahren um eine Handyhalter für das Auto zu kaufen.

Bin von der Polizei angehalten worden, hab mir erstmal keinen Kopf gemacht, bis Sie mir klar gemacht haben, dass ich nicht mal auf der Heimfahrt einen Umweg machen kann. Ich hab gedacht, dass Datum das auf dem Kurzzeitkennzeichen steht zählt und das ich das Auto verwenden kann. (Willkommen in Deutschland).

Sie haben mich angezeigt und haben gesagt, dass das alles vor die Staatsanwaltschaft geht, mit meiner Aussage ich aber eine wahrscheinlichkeit habe, dass der Fall fallen gelassen wird.

Jetzt meine Frage, was kann mir passieren, was ist das worst case und das best case Szenario ?

Dankeschön und Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

@Bogdan-82

Bitte nicht! Sonst könnte man noch glauben, du weißt wovon du redest!

30 weitere Antworten
Ähnliche Themen
30 Antworten

Wollt auch grad sagen, die kacken sich echt an. Was soll das? Bananenbiegerei;)

Zitat: Verwendung des KZK für eine nicht erlaubte Fahrt. 50€

Das KZK wird an andere Personen weitergegeben. 50€

https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

Dafür lohnt kein Anwalt.

Würde im Anhörungsbogen einfach reinschreiben das das Auto auf Probefahrt war und du angehalten hast um das Auto von außen zu prüfen.

Lüg das sich die Balken biegen, denn die müssen beweisen das es nicht so war.

Wo man anhält um von außen in Ruhe zu prüfen dürft der Obrigkeit doch wohl egal sein.

Würde einfach die 50 Euro zahlen und die für den Freund auch

am 12. Oktober 2019 um 18:16

Ich bin schon sehr oft mit Kurzzeitkennzeichen gefahren, meistens sogar Autos ohne TÜV, und bin damit die vollen 5 Tage rumgefahren, wie ich wollte.

Nie ist etwas passiert, und bei einer Polizeikontrolle schon gar nicht.

Zitat:

@Tobimonster schrieb am 12. Oktober 2019 um 02:41:40 Uhr:

Hallo liebes Forum,

bin am 09.09.19 aus Australien gekommen.

Habe mir am 10.09.19 ein Auto gekauft mit meinem Kumpel. Kurzzeitkennzeichen auf seinen Namen, da wir sie in seinem Landkreis besorgt haben.

Auf dem Heimweg vom Autokauf zu ihm gefahren und dort gepennt.

Am 11.09.2019 von ihm nach Hause gefahren und auf dem Heimweg nochmal zu Mediamarkt gefahren um eine Handyhalter für das Auto zu kaufen.

Bin von der Polizei angehalten worden, hab mir erstmal keinen Kopf gemacht, bis Sie mir klar gemacht haben, dass ich nicht mal auf der Heimfahrt einen Umweg machen kann. Ich hab gedacht, dass Datum das auf dem Kurzzeitkennzeichen steht zählt und das ich das Auto verwenden kann. (Willkommen in Deutschland).

Mich hatte die Polizei bei einer Kontrolle mit Kurzzeitkennzeichen noch nie gefragt, woher ich komme, und wo ich hinfahren will-

Zitat:

Sie haben mich angezeigt und haben gesagt, dass das alles vor die Staatsanwaltschaft geht,

Blödsinn, wenn die Kurzzeitkennzeichen von der Behörde ordnungsgemäß für das Auto ausgegeben worden sind, wo die Kennzeichen auch angeschraubt sind, dann ist das höchstens eine OWiG (Ordnungswidrigkeit) und das geht dann zur Bußgeldstelle, die eine OWiG entweder mit einem Verwarngeld oder gleich einem Bußgeldbescheid ahnden.

Erst wenn man dagegen (Bußgeldbescheid) Widerspruch einlegt, geht es über die Staatsanwaltschaft zum Amtsgericht zur Entscheidungsfindung.

Bei einem Verwarngeld ist es etwas anders, da wird ersteinmal ein Bußgeldbescheid erlassen, da ein Widerspruch gegen ein Verwarngeld nicht zu Gericht gehen kann (nur ein Bußgeldbescheid)

Zitat:

 

mit meiner Aussage ich aber eine wahrscheinlichkeit habe, dass der Fall fallen gelassen wird.

Jetzt meine Frage, was kann mir passieren, was ist das worst case und das best case Szenario ?

Dankeschön und Liebe Grüße

Das worst case ist ein PZU -Brief (gelber Umschlag) der aber innerhalb 3 Monaten zugestellt werden muß, da sonst die Sache verjährt ist.

Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, meldet sich unter der Anschrift, wo er wohnt ab, und der PZU-Brief geht zur alten Anschrift, geht zurück, weil man dort nicht (mehr) wohnt.

Themenstarteram 12. Oktober 2019 um 19:49

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 12. Oktober 2019 um 09:29:30 Uhr:

Zitat:

@Waeller5 schrieb am 12. Oktober 2019 um 08:57:58 Uhr:

Ob du da nun beim Mäckes o. Media Markt warst, ist an sich völlig egal.

Genau das kann einen Unterschied machen. Wenn man unbedingt eine Stärkung, einen Kaffee oder eine Toilette für die sichere Fortsetzung einer erlaubten Fahrt braucht, dann darf man bei Mäckes halten. Vermutlich kann man sich darüber streiten, wie viel Umweg erlaubt ist. Genau so dürfte man für eine Erfrischung einen Supermarkt anfahren. Beim Media Markt fällt mir nichts dergleichen ein.

Es war nicht zufällig ein Mäckes neben dem Mediamarkt oder eine Imbissbude auf dem Parkplatz?

Es ist ein Mäcces 100 Meter weiter entfernt. Ich hab auch überlegt dort hinzugehen, aber davon nichts in der Anzeige erzählt. In der schriftlichen Aussage hat der

Polizist nur den Media Markt festgehalten.

@Bogdan-82

Bitte nicht! Sonst könnte man noch glauben, du weißt wovon du redest!

am 12. Oktober 2019 um 20:05

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 12. Oktober 2019 um 21:56:20 Uhr:

@Bogdan-82

Bitte nicht! Sonst könnte man noch glauben, du weißt wovon du redest!

Doch, in manchen Sachen schon, zumindestens was die Kurzzeitkennzeichen anbetrifft, denn diese habe ich schon zuhauf gehabt und entsprechende Erfahrungen damit gemacht.

am 12. Oktober 2019 um 20:07

Zitat:

@Tobimonster schrieb am 12. Oktober 2019 um 21:49:45 Uhr:

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 12. Oktober 2019 um 09:29:30 Uhr:

 

Genau das kann einen Unterschied machen. Wenn man unbedingt eine Stärkung, einen Kaffee oder eine Toilette für die sichere Fortsetzung einer erlaubten Fahrt braucht, dann darf man bei Mäckes halten. Vermutlich kann man sich darüber streiten, wie viel Umweg erlaubt ist. Genau so dürfte man für eine Erfrischung einen Supermarkt anfahren. Beim Media Markt fällt mir nichts dergleichen ein.

Es war nicht zufällig ein Mäckes neben dem Mediamarkt oder eine Imbissbude auf dem Parkplatz?

Es ist ein Mäcces 100 Meter weiter entfernt. Ich hab auch überlegt dort hinzugehen, aber davon nichts in der Anzeige erzählt. In der schriftlichen Aussage hat der

Polizist nur den Media Markt festgehalten.

Ja mein Gott..... für was steht denn der Media Markt?

Für Elektronik, und was ist im Auto?

Man kann doch elektronische Probleme mit dem Auto haben, und hatte bei Media Markt nachgefragt, ob die einen 12 Volt Tester zum Kauf haben.

Schon ist diese Frage nach dem "Warum, wieso & Weshalb" man dort war erklärt.

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 12. Oktober 2019 um 22:05:17 Uhr:

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 12. Oktober 2019 um 21:56:20 Uhr:

@Bogdan-82

Bitte nicht! Sonst könnte man noch glauben, du weißt wovon du redest!

Doch, in manchen Sachen schon, zumindestens was die Kurzzeitkennzeichen anbetrifft, denn diese habe ich schon zuhauf gehabt und entsprechende Erfahrungen damit gemacht.

Nur doof, dass du obwohl du dich auskennst, beim letzten Mal keine bekommen hast!

am 12. Oktober 2019 um 20:10

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 12. Oktober 2019 um 22:07:21 Uhr:

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 12. Oktober 2019 um 22:05:17 Uhr:

 

Doch, in manchen Sachen schon, zumindestens was die Kurzzeitkennzeichen anbetrifft, denn diese habe ich schon zuhauf gehabt und entsprechende Erfahrungen damit gemacht.

Nur doof, dass du obwohl du dich auskennst, beim letzten Mal keine bekommen hast!

Ja, das lag an der "neuen Tussi" denn ich bin nun bekannt dafür, auch ohne TÜV mit den Kurzzeitkennzeichen zu fahren, und die neue Tussi fand das wohl nicht so gut.

Nächstes Mal meide ich die ganz einfach, und ziehe 2 Nummern, und wenn die Nummer aufgerufen wird, an wessen Schalter die arbeitet, dann gebe ich die einfach meinem Nachbarn in der Warteschlange und warte auf die naächste Nummer zum Aufruf, und schon muß ich die nicht wieder sehen

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 12. Oktober 2019 um 22:10:51 Uhr:

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 12. Oktober 2019 um 22:07:21 Uhr:

 

Nur doof, dass du obwohl du dich auskennst, beim letzten Mal keine bekommen hast!

Ja, das lag an der "neuen Tussi" denn ich bin nun bekannt dafür, auch ohne TÜV mit den Kurzzeitkennzeichen zu fahren, und die neue Tussi fand das wohl nicht so gut.

Nächstes Mal meide ich die ganz einfach, und ziehe 2 Nummern, und wenn die Nummer aufgerufen wird, an wessen Schalter die arbeitet, dann gebe ich die einfach meinem Nachbarn in der Warteschlange und warte auf die naächste Nummer zum Aufruf, und schon muß ich die nicht wieder sehen

Man merkt, Du kennst Dich richtig gut aus!

 

Den Vermerk mit der Ironie spar ich mir.

spätestens jetzt ist bewiesen das bogdan nix anderes als ein troll ist

Dann hast Du wohl ein paar übereifrige Polizeibeamte erwischt. Es ist ja korrekt, dass die Beamten Kennzeichenmissbrauch beobachten. Aber doch bitte aus der Mücke keine Elefanten machen. Sei es drum. Ich hoffe Du hast keine Angaben gemacht, denn alles was man der Polizei sagt, kann und wird vor Gericht gegen Dich verwendet werden. Man hat das Recht, nichts zu sagen. Zunächst gilt die Unschuldsvermutung. Ein "Anhalten" eines Fahrzeugs mit 5 Tageskennzeichen tut erst einmal noch nichts zum Vorwurf, man habe die Zulässigkeit dieses Kennzeichens zweckentfremdet. Das muss Dir der Beamte, der Dir das vorwirft beweisen. Er muss es beweisen, nicht Dich dies und das Fragen und damit an Informationen kommen! Vorsicht! Worin liegt nun der Beweis? Dass Du vom Parkplatz eines Medien-Fachgeschäft fuhrst? Du darfst natürlich auf so einen Parkplatz auffahren, wenn Du auf dem Weg der Überführung mal dort eine Toilette aussuchen willst. Oder einen Satz Fahrzeugsicherungen erwerben möchtest, weil eine Sicherung ein Wackelkontakt zu vernehmen war. Wenn es diese dann dort im Fachhandel mit einer riesen Abteilung für Fahrzeugelektrik und Autoradios usw dann doch nicht im Sortiment gegeben hat, naja, man kann sich eben irren und fährt dann doch die nächste Tankstelle an, wo solche Bauteile dann aber preisintensiver sind. Ob ein Kauf einer Freisprecheinrichtung oder Handyhalterung und Unterbrechung der Überführungsfahrt möglich ist, weiß ich nicht. Vielleicht.

Auch eine Fahrt zur Waschanlage sollte möglich sein, um die Scheibe und deren Lichtdurchlässigkeit von Schmutz zu säubern und die Umwelt nicht übergebührend zu belasten. Dass der Fahrer leider die Fahrprüfung noch nicht bestanden hatte, wie neulich in den Medien zu lesen war, ist natürlich dumm. Allein, das Fahrzeug in der Waschstraße anzutreffen mit entstempelten Kennzeichen ist aber nicht der Tatvorwurf, weil der zu nichts führt. Warum darf er denn als Nichtführerscheininhaber nicht auf dem Gelände der Waschstraße fahren? Er ist doch nicht auf öffentlichen Straßen unterwegs? Also angetroffen haben die Beamten ihn in der Waschhalle. Nicht beim fahren auf öffentlicher Straße. https://www.berlinertageszeitung.de/.../...hrpruefung-muss-warten.html Ist was total anderes...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Mit Kurzzeitkennzeichen auf falschem Weg nach Hause von Polizei kontrolliert. Was droht ?