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Kleiner Unfall Geschädigter haut ab

Themenstarteram 14. Juni 2007 um 14:15

heute morgen passiert.

um mit meinem auto (rückwärts) aus unserer hofeinfahrt herausfahren zu können, muss ich auf der angrenzenden hauptverkehrsstrasse sowohl die fahrbahn als auch die gegenfahrbahn überqueren. genau gegenüber der Hofeinfahrt ist das schild "halteverbot" aufgestellt. genau dort steht eine "alte rostlaube" - der fahrer sitzt im auto. als ich nun rückwärts herausfahre passiert was passieren musste, mit der stossstange bin ich dem kerl in die fahrertür gefahren ( ganz langsam ). meine stossstange hat nur einen kleinen kratzer. seine tür ist schon mehr verdellert. ich wollte die Polizei rufen um die sache aufnehmen zu lassen, was den unfallgegener in solche nervosität versetzte, dass er einfach abgehauen ist. nun die frage, sollte ich das nachträglich der polizei und/oder der versicherung melden, oder erstmal abwarten. der durfte zwar da nicht stehen aber dennoch war es natürlich meine dummheit die den rempler verursacht hat. möchte natürlich nicht unnötigerweise eine knöllchen von der staatsmacht erhalten, will mich aber auch nicht in die eigenen nesseln setzten, falls der burche doch noch mit einer "riesen" rechnung kommt. gibt es denn für soetwas fristen bei den versicherungen ?

BM

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25 Antworten

also, ich an deiner Stelle würde das in jedem Fall bei der Polizei anzeigen.

Unverzüglich.

Wenn der Kollege abgehauen ist, hat er ein schlechtes Gewissen.

Vielleicht war er ja auch alkoholisiert.

Gehe zur Polizei, da ist etwas Oberfaul....

Themenstarteram 14. Juni 2007 um 15:50

klar ist da was faul,

frag mich nur ob der gang zu polizei was bringt ausser nem knöllchen.wenn der bursche nix von mir möchte bin ich ja nicht wiklich böse darum. Nur wenn es ihm doch noch einfällt ... wer weiss schon was der aufem kerbholz hat.

kann man/n eigentlich ohne polizei anhand des kennzeichens heraus bekommen wer der halter ist ?

BM

ja, kann man, darf man aber nicht.

Mit Beziehungen geht alles, dass ist aber ungesetzlich

Und ich würde das auch nicht machen, wenn ich es könnte.

Da kann man mächtig Ärger bekommen.

Themenstarteram 14. Juni 2007 um 16:17

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

ja, kann man, darf man aber nicht.

.

hab ich mir schon fast gedacht und hätte mich auch irgendwie gewundert wenn es in D anders wäre...

Zitat:

Original geschrieben von BicMäc

frag mich nur ob der gang zu polizei was bringt ausser nem knöllchen.

Im Ernstfall vermeidest du eine Anzeige wegen Fahrerflucht - wenn er es sich nochmal anders überlegt. Was gut sein kann - angenommen, er war alkoholisiert, dann spaziert er lustig am nächsten Tag zur Polizei und meldet Unfallflucht. Kommt ihm allemal günstiger als das Knöllchen wegen Halteverbot.

~

so etwas vermute ich auch...

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

ja, kann man, darf man aber nicht.

Mit Beziehungen geht alles, dass ist aber ungesetzlich

Und ich würde das auch nicht machen, wenn ich es könnte.

Da kann man mächtig Ärger bekommen.

ich bin ganz normal zu polizei gegangen, habe meinen fall geschildert (steinschlag vom lkw), die haben mit ganz ohne probleme den halter ermittelt.

am 14. Juni 2007 um 20:29

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS

ich bin ganz normal zu polizei gegangen, habe meinen fall geschildert (steinschlag vom lkw), die haben mit ganz ohne probleme den halter ermittelt.

korrekt - hier liegt der Fall aber anders.

Er möchte ja ohne behördliche Hilfe den Halter ermitteln - und das geht auf legalem Weg nicht so ohne weiteres (zumindest nicht ohne Kosten).

Du warst ja auch Schädiger, nicht Geschädigter.

 

Exkurs:

Dass es geht, ist übrigens ne Sache die mich sehr verwudnert hat - ein privater Parkplatzbetreiber in DD aber fragt seit Monaten Halterdaten beim jeweiligen Amt ab --> es geht also schon. Nur eben mit Kostenaufwand.

 

Grüße

Schreddi

Zitat:

Exkurs Dass es geht, ist übrigens ne Sache die mich sehr verwudnert hat - ein privater Parkplatzbetreiber in DD aber fragt seit Monaten Halterdaten beim jeweiligen Amt ab --> es geht also schon. Nur eben mit Kostenaufwand.

Das ist ja wirklich sehr Interessant. Eine Privatperson....

Ich dachte immer der Datenschutz in Deutschland ist....

naja, egal, für Geld ist wohl alles Möglich *Kopfschüttel*

am 14. Juni 2007 um 20:55

und was ist mit dieser nummer, habe die im handy gespeichert, weil mal ein beitrag im fernsehen war, wo hingewisen wurde das man mit dieser nummer als privatperson die daten bekommt.

0180-25026

das ist die Nummer vom Zentralruf der Autoversicherer beim GDV

Damit bekommst du die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsschein-Nummer deines (eventuellen) Unfallgegner heraus.

Aber Vorsicht! kein Schindluder damit treiben.

Wenn du da anrufst wirst gleich mit der Versicherung verbunden.

Und das ist

1. nicht sinnvoll im KH Schaden

2. echt doof, wenn es keinen Unfall gibt und man ist

nur neugierig. Alles klar ;)

Wenn du wirklich mal einen Unfallschaden hast, an dem du keine Schuld hast, überlasse das mal lieber dem Sachverständigen, den du dann beauftragst.

gelöscht - doppelt muss nicht sein.

dann lösche ich meins jetzt auch ;)

willst Du mich zu erneuter "Zwangsarbeit" verdonnern ;)

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