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Mit klasse C wieviel tonnen darf mann fahren

Themenstarteram 25. November 2008 um 20:05

hallo an alle brummifahrer hab seit neuen die klasse C bestanden meine frage wie viel tonne darf mein lkw höchstens sein ??? der eine sagt max32Tonnen der andere 12Tonnen und einer sagt bis 40Tonnen ???? was den nun wer richtig ahnung hat soll es mir bitte sagen ......danke

Beste Antwort im Thema

???????? ich denke du warst eben erst in der Fahrschule und hast sogar bestanden?????

Klasse C:

Kraftfahrzeuge - außer Krafträdern - mit mehr als 3.500 kg zul. GM, nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer Führersitz

Anhänger: bis zu 750 kg zul. GM

Hinweis: gewerbl. Güterverkehr unter 21 Jahren nur bis 7.500 kg zul. GM einschl. Anhänger

Erwerb: Vorbesitz B

Befristet: auf 5 Jahre, danach erneute ärztl. Untersuchung

Einschluss: C1

da gibts nach oben theoretisch keine Grenzen, hängt von der Achszahl ansich ab und von möglichen Ausnahmegenehmigungen und dann noch nen 750Kg-Hänger halt dazu rechnen

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???????? ich denke du warst eben erst in der Fahrschule und hast sogar bestanden?????

Klasse C:

Kraftfahrzeuge - außer Krafträdern - mit mehr als 3.500 kg zul. GM, nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer Führersitz

Anhänger: bis zu 750 kg zul. GM

Hinweis: gewerbl. Güterverkehr unter 21 Jahren nur bis 7.500 kg zul. GM einschl. Anhänger

Erwerb: Vorbesitz B

Befristet: auf 5 Jahre, danach erneute ärztl. Untersuchung

Einschluss: C1

da gibts nach oben theoretisch keine Grenzen, hängt von der Achszahl ansich ab und von möglichen Ausnahmegenehmigungen und dann noch nen 750Kg-Hänger halt dazu rechnen

Themenstarteram 25. November 2008 um 20:12

ja habe den schein also klasse c seit ca 2 monaten darf ich damit ein lkw fahren ohne hänger der 32 tonnen ht u 360 ps ?????

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

???????? ich denke du warst eben erst in der Fahrschule und hast sogar bestanden?????

Klasse C:

Kraftfahrzeuge - außer Krafträdern - mit mehr als 3.500 kg zul. GM, nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer Führersitz

Anhänger: bis zu 750 kg zul. GM

Hinweis: gewerbl. Güterverkehr unter 21 Jahren nur bis 7.500 kg zul. GM einschl. Anhänger

Erwerb: Vorbesitz B

Befristet: auf 5 Jahre, danach erneute ärztl. Untersuchung

Einschluss: C1

da gibts nach oben theoretisch keine Grenzen, hängt von der Achszahl ansich ab und von möglichen Ausnahmegenehmigungen und dann noch nen 750Kg-Hänger halt dazu rechnen

dem ist nichts mehr hinzuzufügen aber halt für mich nicht nachvollziehbar weil wie eben schon mal getippert bestanden also müsste diese frage doch schon vorher geklärt sein denn mein bruder hat in seiner fahrschule ja auch alle klassen erklärt bekommen

 

andy

was soll das denn für ein LKW sein? wie viele Achsen hat der? liegt eine Sonderzulassung mit Ausnahmegenemigung vor?

Redest du von einem LKW mit oder ohne Anhänger?

generelle Grundformel: 10 Tonnen pro Einzel-Achse, Antriebsachse auch mit 11,5 Tonnen

Zitat:

Original geschrieben von pashaberlin

ja habe den schein also klasse c seit ca 2 monaten darf ich damit ein lkw fahren ohne hänger der 32 tonnen ht u 360 ps ?????

Nee lass mal der hat zuviel PS für Dich!

Es kann mir doch keiner Weismachen das er gerade aus der Fahrschule kommt und nicht weis was er mit der eben erworbenen Fahrerlaubnis bewegen darf :confused: :rolleyes:

 

Grüße

Steini

 

Themenstarteram 25. November 2008 um 20:18

ein ganz normaler MAN ein kipper von sand usw ohne anhänger 1 voderachse u 2 hnterachsen

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

was soll das denn für ein LKW sein? wie viele Achsen hat der? liegt eine Sonderzulassung mit Ausnahmegenemigung vor?

Redest du von einem LKW mit oder ohne Anhänger?

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

was soll das denn für ein LKW sein? wie viele Achsen hat der? liegt eine Sonderzulassung mit Ausnahmegenemigung vor?

Redest du von einem LKW mit oder ohne Anhänger?

generelle Grundformel: 10 Tonnen pro Einzel-Achse, Antriebsachse auch mit 11,5 Tonnen

4Achser Kipper wahrscheinlich !

Grüße

Steini

Also ehrlich gesagt kommen da auch nen paar Fragen in der Prüfung zu dem Thema und wie hat er dann bestanden?

Bei mir isses jetzt drei Jahre her, da wird sich sicherlich noch net viel geändert haben. Außerdem stellt ja auch der TÜV-Prüfer ein paar fragen z.B. zur Bremsanlage, Bereifung, Beladung, Fahrzeugbesonderheiten, etc. pp...

Zitat:

Original geschrieben von pashaberlin

ein ganz normaler MAN ein kipper von sand usw ohne anhänger 1 voderachse u 2 hnterachsen

Zitat:

Original geschrieben von pashaberlin

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

was soll das denn für ein LKW sein? wie viele Achsen hat der? liegt eine Sonderzulassung mit Ausnahmegenemigung vor?

Redest du von einem LKW mit oder ohne Anhänger?

Maximal 26 t zgG im öffentlichen Verkehr

Grüße

Steini

also ein 3 Achser ohne weitere Genehmigungen

Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern - ausgenommen Sattelanhänger und Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) - mit Luftreifen oder den in § 36 Abs. 3 für zulässig erklärten Gummireifen darf das zulässige Gesamtgewicht unter Beachtung der Vorschriften für die Achslasten folgende Werte nicht übersteigen:

1. Fahrzeuge mit nicht mehr als 2 Achsen

Kraftfahrzeuge und Anhänger jeweils ... 18,00 t;

2. Fahrzeuge mit mehr als 2 Achsen - ausgenommen Kraftfahrzeuge nach Nummern 3 und 4 -

1. Kraftfahrzeuge ... 25,00 t;

2. Kraftfahrzeuge mit einer Doppelachslast nach Absatz 4 Nr. 2 Buchstabe d ... 26,00 t;

3. Anhänger ... 24,00 t;

4. Kraftomnibusse, die als Gelenkfahrzeuge gebaut sind ... 28,00 t;

3. Kraftfahrzeuge mit mehr als 3 Achsen - ausgenommen Kraftfahrzeuge nach Nummer 4 -

1. Kraftfahrzeuge mit 2 Doppelachsen, deren Mitten mindestens 4,0 m voneinander entfernt sind ... 32,00 t;

2. Kraftfahrzeuge, mit 2 gelenkten Achsen und mit einer Doppelachslast nach Absatz 4 Nr. 2 Buchstabe d und deren höchstzulässige Belastung, bezogen auf den Abstand zwischen den Mitten der vordersten und der hintersten Achse, 5,00 t je Meter nicht übersteigen darf, nicht mehr als ... 32,00 t;

4. Kraftfahrzeuge mit mehr als 4 Achsen unter Beachtung der Vorschriften in Nummer 3 ... 32,00 t.

werd hier mal lieber nicht ausfallend, es wird immer versucht wem zu helfen aber das Anzweifeln deiner Führerscheinausbildung ist durchaus gegeben. Gewichte sind ein WICHTIGES Thema in der Führerscheinausbildung und dieses wurde bestimmt NICHT ausgelassen, daher die Skepsis.

Nebenbei hast du gewiss auch ein Lehrbuch erhalten in welchem dies auch sehr gut erklärt sein sollte, ansonsten ist es nicht zulässig

War ja klar das die Fahrschule schuld ist :rolleyes:

Das gehört definitiv zur Ausbildung! Alles weitere hast du ja schon erklärt bekommen!

Diesmal ohne!

Steini

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