Mit Firmenwage geblitzt worden.

Moin

ich wurde am 18.09.12 mit unserem Firmenwagen geblitzt. Es war ausserhalb geschlosser Ortschaft, erlaubt waren 70km/h und ich wurde laut dem Zeugenbogen mit 88km/h geblitzt, somit mit "nur 18km/h" mehr geblitzt. Ich bin im moment noch in der Probezeit, aber da es unter 21km/h ist muss ich ja nur 30€ bezahlen.
Meine Frage ist nun auf dem Zeugenbogen steht "Auf die Rücksendung des Fragebogens kann verzichtet werden, wenn das auf dem beigefügten Zahlungsvordruck angebotene Verwarnungsgeld von der/dem Fahrzeugführer/in gezahlt wird.
Heißt das, das es reicht nur die Überweisung fertig zu machen mit meinem Namen oder muss ich den Fragebogen der Region Hannover zukommen lassen?

mfg
jojo0810

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Kamazfreak


Ich bin dafür das die Chefs für solche Fahrer mal abmahnung verteilen, fahrerisches Fehlverhalten kann natürlich auch den Firmenruf beachtlich schädigen.

Kopfschuettel. Ich bin dafuer das du bei solchen Fragen einfach die Pfoten von der Tastatur laesst. Danke

36 weitere Antworten
36 Antworten

Manchmal habe ich das Geful, das sich Einige die Hosen mit der Kneifznge zu machen.😰

Im grossen und ganzen weiss man doch wo die Stehen. Ist bei uns das gleiche.
Rudiger

Es gibt höchstens ein Gelächter, weil sich der Fahrer erwischen hat lassen, das Geld ist Strafe genug.

Zitat:

Original geschrieben von Kamazfreak


Ich bin dafür das die Chefs für solche Fahrer mal abmahnung verteilen, fahrerisches Fehlverhalten kann natürlich auch den Firmenruf beachtlich schädigen.

Sowas kann man nicht abmahnen, da eine Abmahnung ein Instrument aus dem Arbeitsrecht ist.

Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Ich bin selbst 16 Jahre als Fahrer Tätig gewesen und da wir alle Menschlich sind und manchmal unter Druck stehen oder auch mal Geistlich etwas abgelenkt sind, ist es ganz Natürlich dass solche Vorfälle vorkommen.

Wirklich? :-)

Damit war gemeint, dass man Gedanklich mal wo anders sein kann und etwas abgelenkt ist. Man kann hier eine Fahrertätigkeit bis zu 15Stunden am Tag nicht mit einem Einkaufen einer Hausfrau vergleichen wo man mal was übersehen kann oder man etwas abgelenkt ist.😉

Dir ist schon klar, dass du damit zugibst sowohl gegen das Arbeitszeitgesetz zu verstoßen als auch eine Gefahr für den Straßenverkehr zu sein, weil du in unaufmerksamem Zustand ein Kraftfahrzeug bewegst?

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Dir ist schon klar, dass du damit zugibst sowohl gegen das Arbeitszeitgesetz zu verstoßen als auch eine Gefahr für den Straßenverkehr zu sein, weil du in unaufmerksamem Zustand ein Kraftfahrzeug bewegst?

Du findest immer was zu gaggern. 15h ist ohne Frage heftig. Aber eins kann mir niemand erzaehlen, zwar das er beim fahren immer zu 100% nur beim Autofahren ist.

Ich kann ja nun nichts dafür, dass hier stets jedes Fehlverhalten bagatellisiert wird. Da ist es dann schon ok, wenn man nach 15h Arbeit ein Schild übersieht. Oder vielleicht mal einen Radfahrer? 😉

Hier sind ja wieder ganz schlaue Leute unterwegs.... 😁
Eine Fahrertätigkeit stellt sich zusammen aus Wartezeit, ...aus Lade und Abladezeit in der man selber nicht tätig ist und den Pausen die hier eingehalten werden müssen(Verlade Tätigkeiten bei der man nicht selber tätig ist zählt nicht zu Arbeitszeit, hier steht der Fahrtenschreiber auf Pause!).

Beispiel. 9Stunden Lenkzeit und 2x3 Stunden wo man den LKW be- und entladen bekommen hat. Die 45min Pause die eingehalten werden muss hier nicht mitberechnet. 2x in der Woche darf man die Lenkzeit auch auf 10Stunden erhöhen. Natürlich bekomme ich von meinem Chef dann die ganzen 15 Stunden bezahlt auch wenn ich hiervon 6Stunden Daumen gedreht habe.😉

Und die 15Std war nur ein überzogenes Beispiel, in der Regel ist die gesamte Zeit nur 10-12 Stunden, wobei ich die 15Stunden auch schon hatte.

Draußen ist man in der Realität und nicht in einem Forum wo alles Perfekt ist...🙂

Ich schrieb auch nichts von Arbeitszeit, genauso wenig was von Lenkzeit...😉

Ist aber wieder normal hier dass man sich auf was fest beißt und der Sinn der Aussage hier komplett ignoriert wird.
Gemeint war, dass man eine Fahrtätigkeit wo man den ganzen Tag und das ganze Jahr im Straßenverkehr zu tun hat es nicht mit jemanden vergleichen kann, der nur Morgens und Abends kurz zur Arbeit fährt oder einer Hausfrau die gelegentlich mal das Fahrzeug zum einkaufen nutzt und sonst nicht den ganzen Tag oder das ganze Jahr überwiegend mit der StVO zu tun haben.

Deine Antwort
Ähnliche Themen