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Mit Firmenwage geblitzt worden.

Moin

ich wurde am 18.09.12 mit unserem Firmenwagen geblitzt. Es war ausserhalb geschlosser Ortschaft, erlaubt waren 70km/h und ich wurde laut dem Zeugenbogen mit 88km/h geblitzt, somit mit "nur 18km/h" mehr geblitzt. Ich bin im moment noch in der Probezeit, aber da es unter 21km/h ist muss ich ja nur 30€ bezahlen.
Meine Frage ist nun auf dem Zeugenbogen steht "Auf die Rücksendung des Fragebogens kann verzichtet werden, wenn das auf dem beigefügten Zahlungsvordruck angebotene Verwarnungsgeld von der/dem Fahrzeugführer/in gezahlt wird.
Heißt das, das es reicht nur die Überweisung fertig zu machen mit meinem Namen oder muss ich den Fragebogen der Region Hannover zukommen lassen?

mfg
jojo0810

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Kamazfreak


Ich bin dafür das die Chefs für solche Fahrer mal abmahnung verteilen, fahrerisches Fehlverhalten kann natürlich auch den Firmenruf beachtlich schädigen.

Kopfschuettel. Ich bin dafuer das du bei solchen Fragen einfach die Pfoten von der Tastatur laesst. Danke

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Zitat:

Original geschrieben von Kamazfreak


Ich bin dafür das die Chefs für solche Fahrer mal abmahnung verteilen, fahrerisches Fehlverhalten kann natürlich auch den Firmenruf beachtlich schädigen.

ne abmahnung weil man mal zu schnell war ? gehts noch ???

gerade ich als aussendienstler muss sagen , das man schnell

mal auf der bahn ein schild übersieht bei ca 80 tkm im jahr.

ein wenig zu schnell fahren hat noch nichts mit rasen zu tun .

ticket zahlen und gut

Zitat:

Original geschrieben von Kamazfreak


Ich kann nichts dafür das der TE nicht in der Lage ist einen einfachen Brief in Deutsch zu verstehen, wie man auch hier ließt bin ich mir auch nicht klar ob die eignung da ist ein einfaches Fahrzeug zu bedienen. Da etvl auch ein Kunde durch das fahrerische meist vorsätzliche Fehlverhalten, die kompentenz der Mitarbeiter in frage stellt, ist es nur fair auch mal abzumahnen. Ich kenne einige die wegen sowas Abgemahnt worden.

Du redest wirres Zeug und weißt es wahrscheinlich selbst auch.

Im übrigen ist bei deiner Orthographie davon auszugehen, dass der TE besser deutsch versteht als du - soll dir dein Chef dafür auch eine Abmahnung erteilen, weil du deshalb den Ruf der Firma schädigst?

Ich denke prinzipiell kann der Chef anordnen, dass StVO-konform gefahren wird und dann auch abmahnen. Du bist als Arbeitnehmer verpflichtet deine Firma nach außen zu präsentieren und ihr keinen Schaden zuzufügen, auch nicht imagemäßig...

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Ich denke prinzipiell kann der Chef anordnen, dass StVO-konform gefahren wird und dann auch abmahnen. Du bist als Arbeitnehmer verpflichtet deine Firma nach außen zu präsentieren und ihr keinen Schaden zuzufügen, auch nicht imagemäßig...

Deine Aussage ist weit hergeholt, denn man schadet kein Image einer Firma wenn man mal etwas zu schnell unterwegs war. Im Gegensatz, es wird oft von Firmen gedrängt schneller zu fahren oder Ruhepausen nicht einzuhalten damit Termine und Aufträge eingehalten und angenommen werden können.

Es gibt genug Fälle wo ein Chef einen Fahrer dazu drängte keine Pausen zu machen und hier gegen das EG-Sozialvorschriften § 21a ArbZG verstoßen wurde und dann ein Bußgeld im vier stelligen Bereich entstand und der Chef dann nichts davon mehr wissen wollte und der Fahrer auf diesem hohen Bußgeld sitzen blieb.

Das Erscheinungsbild macht sich mehr durch Pünktlichkeit, Genauigkeit, Qualitäten und Kompetenzen bemerkbar und nicht wie schnell man unterwegs war, da dieses normal der Kunde gar nicht mitbekommt.

Klar, ein Chef kann hier darauf hinweisen wenn er niemanden dazu drängt, dass dann ein Bußgeld auch vom Fahrer gezahlt werden muss, da manche Firmen die Bußgelder auf Kulanz übernehmen, vor allem wenn es in ihren eigenen Interesse war, dass hier die StVO missachtet wurde.

Mein Chef übernahm auch unsere Bußgelder, nur nicht wenn wir von uns aus zu schnell unterwegs waren oder die StVO oder die Sozialvorschriften § 21a ArbZG missachteten.

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Ich denke prinzipiell kann der Chef anordnen, dass StVO-konform gefahren wird und dann auch abmahnen. Du bist als Arbeitnehmer verpflichtet deine Firma nach außen zu präsentieren und ihr keinen Schaden zuzufügen, auch nicht imagemäßig...

Da denkst Du allerdings falsch.

Man kann lediglich im KFZ-Überlassungvertrag regeln, wer die Strafzettel bezahlt und dass bei FS-Verlust oder Freistellung die Herausgabe des Fahrzeugs verlangt werden kann.

Wenn der Arbeitnehmer die Strafzettel nicht bezahlt und sich unkooperativ verhält, dann ist das natürlich etwas anderes - kein Frage - aber einen solchen Passus, wie Du ihn vorgeschlagen hast, gibt es in keinem Arbeitsvertrag. Das würde auch vor einem Arbeitsgericht nie durchgehen.

Kennt Ihr den?

80km/h LKW, 100km/h Dispo.

Das ist realitat.
Rudiger

Genau, hier ein Beispiel...
Ich hatte mal ein Kunden bei dem sollte ich Granit Blöcke von A nach B fahren.
Vom Platz her hätte ich alles auf nur zwei Touren fahren können. Allerdings nicht vom Gewicht her, da diese Blöcke so schwer waren dass ich auf nur zwei Touren jeweils mit ca.5 Tonnen überladen gewesen wäre. Daher musste ich drei mal Fahren damit ich nicht gegen die StVO verstoß. Fahrzeug mäßig wäre ich nicht überladen gewesen, da hier die Grenze die Gesetzlichen 40Tonnen waren und nicht die Zusammenstellung des Zuges mit einem Gesamtgewicht von 44Tonnen.

Der Kunde frage... "mir ist bekannt dass vom Gewicht her drei mal gefahren werden muss, aber könnten wir nur zwei Ladungen daraus machen??" Meine Antwort war... wieso sollte ich dass machen? Bekomme nicht mehr Geld für dieses Risiko und wenn ich damit erwischt werde ziehe ich die A.-Karte und bekomme ein Bußgeld + Punkte und darf nicht mehr weiter fahren.

Also kam ich hier dem Wunsch des Kunden nicht entgegen und laut der Aussage von @xmisterdx müsste ich ja dann wohl das Gesamtbild der Firma geschadet haben..??!

Es gibt hier Chefs, denen sind die Aufträge wichtiger als Bußgelder, Punkte und deren Fahrer. So dass es in solch einem Fall dann heißen würde... stell dich nicht so an und fahre den Auftrag auf zwei Touren, der nächste Kunde wartet auch schon. Oder... es gibt genug Arbeitslose wenn du den Auftrag nicht fahren möchtest.

Mein Chef übernahm immer die Bußgelder, ich immer die Punkte und mein Chef dann einen neuen Fahrer wenn ich kein Führerschein mehr gehabt hätte, daher ließ ich mich hier nicht erpressen. Ok, ich hatte ein Chef mit dem konnte ich sprechen und nach 16Jahren Erfahrung im Internationalem Fernverkehr und große Ladekrane, konnte er mich nicht so schnell ersetzten.

Was ist das für ein Schwachsinn? Du kannst der Firma nicht schaden, nur weil du dich an Gesetze hälst. Versuchs nochmal...

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Was ist das für ein Schwachsinn? Du kannst der Firma nicht schaden, nur weil du dich an Gesetze hälst. Versuchs nochmal...

Man merkt du kommst nicht aus der Branche.🙂

Das interessiert einem Kunden nicht, denn bei ihm zählt das Geld und die Zeit, mehr nicht.😉

In einem anderem Fall weigerte ich mich in einer Baustelle eine Palette oben überhalb der Bordwand zu laden, da ich diese Palette bezüglich der gesamt Ladung nicht mehr richtig fest machen konnte. Hier sah es der Kunde es auch nicht ein, dass diese Palette erst bei der nächsten Fuhre mit gehen sollte und verhängte mir einen Baustellen verbot.

Das ich ihm sagte, dass die Palette zu gefährlich war und die Stahlträger während der Fahrt sich selbständig machen können und in ein Fahrzeug während der Fahrt landen könnten, war ihm egal. Er meinte sogar noch, ein gewissen Risiko als Fahrer auf sich nehmen zu müssen....🙄

So was schwachsinniges hatte ich damals noch nie gehört, denn als Fahrer gehe ich kein Risiko ein und muss auch kein Risiko der im voraus schon zu erkennen ist eingehen.

Einer Firma schadest du weder wenn du dich an die Gesetze hältst, noch wenn du dich nicht dran hältst. Daher ist es hier völlig egal ob der TS 18 km/h zu schnell unterwegs war.

Was ich mit meinen Beiträgen sagen möchte ist, dass einer Firma mehr dran liegt den Kunden zufrieden zu stellen als der Fahrer der damit unterwegs ist.

Und in meinem Fall interessierte mich mehr mein Geld und mein Punktestand in Flensburg, also mein Führerschein, denn ohne diesen ist mein Umsatz bei NULL und mein Arbeitgeber interessiert es eine Bohne.

Zitat:

Original geschrieben von Kamazfreak



...... bin ich mir auch nicht klar ob die eignung da ist ein einfaches Fahrzeug zu bedienen.

Wie hoch ist denn das Pferd

Jemanden der womöglich sehr selten Automatik fährt gleich die Eignung der Bedienung eines einfachen Fahrzeugs in Frage zu stellen??😕

Der TE hat doch geschrieben, dass er einfach ganz vergessen hat, dass er mit einer Automatik unterwegs war.

Da die Motorbremswirkung zwischen Schalt- und Automatikgetriebe ist sehr unterschiedlich und daher sehr gut nachvollziehbar, dass da was vergessen wurde.

Das ist in der Tat so, dass das Automatikgetriebe ohne Gas nicht stark verzögert und man manchmal sogar bei bremsen muss.
Manche Leute machen auch den Fehler nach dem Ortsschild nur vom Gas zu gehen um den Wagen aus rollen lassen. Wenn dann eine Kamera oder Mobil Gerät vorhanden ist kann es passieren dass man noch zu schnell ist, weil man am Schild nur vom Gas gegangen ist.

Das machen viele und wenn dann geblitzt wird ist es halt Pech oder man gewöhnt sich an ab dem Schild schon die vorgegeben Geschwindigkeit zu haben.

Man sagt... aus Fehler lernt man, daher ist auch nichts schlimmes dabei.
Er hatte ja noch Glück im Bereich von nur einer Verwarnung zu liegen.
Mit mehr als 3,5 Tonnen hätte es als LKW Zulassung gezählt, so dass hier vielleicht ein Bußgeld daraus geworden wäre.

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Ich denke prinzipiell kann der Chef anordnen, dass StVO-konform gefahren wird und dann auch abmahnen. Du bist als Arbeitnehmer verpflichtet deine Firma nach außen zu präsentieren und ihr keinen Schaden zuzufügen, auch nicht imagemäßig...

Unglaublich was hier für Mist verzapft wird...

Wie heißt denn Deine tolle Image Firma?

Vermutlich Deutsche Bahn oder die Post...

Solange der Fahrer seine Strafzettel selber bezahlt ist alles im grünen Bereich.
Ich würde ihn loben, da er für die Firma besonders schnell unterwegs sein will.

Bei mir zahlen die Fahrzeuglenker Strafzettel für Geschwindigkeitsüberschreitung selber. Strafzettel für falsch Parken werden bezahlt, sofern sie eine Baustelle betreffen und kein anderer Platz frei war.
Was soll denn eine dämliche Abmahnung?
Wer das geschrieben hat, ist nicht von dieser Welt.

Es gibt höchstens ein Gelächter, weil sich der Fahrer erwischen hat lassen, das Geld ist Strafe genug.

Wir haben Kunden, wo wir auf der Farm laden. Nicht alle trailer die wir haben haben auch digitale Waagen eingebaut. -Federblatt Federung-. Unser Zugmaschienen haben digitale Waagen. Mit den Trailern lads du erst auf der Sattelplatte, nimmst die Zeit mit der Stoppuhr, und wie der Berg mit Getreide in Aufbau aussieht. Dann ladst du hinten, Zeit und Aussehen. Wenn du das so machst kommst du mit deinem Gewicht hin. Jetzt gibt es auch Farmer die schnell Ihre Producte aus den Silos haben mochten, wegen Platz fur die Neue Ernte, oder weil der Preis fallt. Der Farmer offnet den Schieber am Silo bei einem cm mehr wenn du hinten ladst, und schon hast du 3 tons Uberladen.
Das Passiert mir nur einmal.
Anstatt TL = Truckload, schreibe ich auf den Lieferschein Menge 800-850 Bushel -Raummass fur Getreide-.
Selbstverstandlich kommt dann sofort die Frage auf "was ist wenn es mehr ist?"
Meine Antwort,
"Du bekommst nur 850 Bushel Bezahlt, der Rest ist uns".
Momentan ist der Preis per Bushel -60lbs- Soy Beans by $18,--.
Fast $1000,-- in unser Tasche.
Nachste mal hast Du richtig geladen.
Der Letzte der das gemacht hat, hat 200 Bushel, $3600, NICHT Bezahlt bekommen. Der "spielt" nicht mehr am Schieber. 😁
Einige Kunden lernen es den $$$$ Teuren Weg.
Selbstverstandlich bezahlen die auch kein Ubergewichts Ticket.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Was ist das für ein Schwachsinn? Du kannst der Firma nicht schaden, nur weil du dich an Gesetze hälst. Versuchs nochmal...

Zitat:

Original geschrieben von Kamazfreak



Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Kopfschuettel. Ich bin dafuer das du bei solchen Fragen einfach die Pfoten von der Tastatur laesst. Danke

Ich kann nichts dafür das der TE nicht in der Lage ist einen einfachen Brief in Deutsch zu verstehen, wie man auch hier ließt bin ich mir auch nicht klar ob die eignung da ist ein einfaches Fahrzeug zu bedienen. Da etvl auch ein Kunde durch das fahrerische meist vorsätzliche Fehlverhalten, die kompentenz der Mitarbeiter in frage stellt, ist es nur fair auch mal abzumahnen. Ich kenne einige die wegen sowas Abgemahnt worden.

Also kannst du dir mal deinen Komentar verkneifen

Wer im Glashaus sitzt....

Dein Umgang mit der Rechtschreibung und der deutschen Sprache ist auch noch ausbaufähig.

Zitat:

Original geschrieben von Kamazfreak


Ich bin dafür das die Chefs für solche Fahrer mal abmahnung verteilen, fahrerisches Fehlverhalten kann natürlich auch den Firmenruf beachtlich schädigen.

Armes Deutschland..

Ich gehe mal davon aus, dass der Beitrag als schlechter Witz gedacht ist.

Wenn nicht, würde ich mal sagen, dass solche Typen, mit solchen Aussagen einer Firma mehr schaden, als ein Fahrer der mal zu schnell fährt.

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