ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Mit entstempeltem Kennzeichen vom Händler zur Zulassungsstelle?

Mit entstempeltem Kennzeichen vom Händler zur Zulassungsstelle?

Themenstarteram 19. Februar 2018 um 19:36

Hallo!

Es gibt schon einige Threads über Fahrten mit entstempelten Kennzeichen, jedoch ist mein Fall etwas komplexer als eine Fahrt mit entstempelten Kennzeichen zurück zur heimischen Garage:

Ich habe einen Wagen gekauft und meinen Derzeitigen in Zahlung gegeben. Das Kennzeichen möchte ich behalten. Da der Händler nicht um die Ecke ist, möchte ich mir mehrere Fahrten ersparen.

Der Gebrauchtwagen wird derzeit aufbereitet und mit meinem Alten fahre ich noch umher. Jetzt die Frage:

Kann ich mit meinem Alten zur Zulassung fahren, diesen dort abmelden, das Neue gleich anmelden (mit den gleichen Nummernschildern!) und dann direkt zum Händler fahren und da das Kennzeichen am Neuen anbringen?

Besten Dank!

Beste Antwort im Thema
am 19. Februar 2018 um 20:54

Warum muss man eigentlich solch einen Bullshit im Forum schreiben?

Anstatt mal die zuständige Zulassungsstelle anzurufen bzw dort mal vorbei zu fahren und das klären

schreibt man erst mal hier .........

Wie konnten nur Menschen vor kurzem noch ohne Foren und Internet überleben ??

Ach ja die waren ja noch selbstständig mit eigenem Denken .......

Traurig traurig ....

44 weitere Antworten
Ähnliche Themen
44 Antworten

Ja, Du brauchst dazu aber einen zweiten Satz Schilder, da Du die entstempelten Schilder wieder am Auto anbringen musst für die Rückfahrt

Nöö, denn dann wären ja 2 Fahrzeuge auf 1 Kennzeichen angemeldet, geht nicht.

Sind nicht parallel angemeldet und das geht auf jeden Fall

am 19. Februar 2018 um 20:54

Warum muss man eigentlich solch einen Bullshit im Forum schreiben?

Anstatt mal die zuständige Zulassungsstelle anzurufen bzw dort mal vorbei zu fahren und das klären

schreibt man erst mal hier .........

Wie konnten nur Menschen vor kurzem noch ohne Foren und Internet überleben ??

Ach ja die waren ja noch selbstständig mit eigenem Denken .......

Traurig traurig ....

Zitat:

@huskycrosser schrieb am 19. Februar 2018 um 21:54:34 Uhr:

Warum muss man eigentlich solch einen Bullshit im Forum schreiben?

Zweifellos um sich dann so idiotische Kommentare wie Deinen durchlesen zu dürfen.

Man könnte auch sagen: weil Foren für genau so etwas da sind. Think about it!

Nein, geht defintiv nicht. Stand vor einer Weile vor dem selben Problem.

Ob entstempelt oder nicht, es würde 2x mal das selbe Kennzeichen für unterschiedliche Fahrzeuge existieren und das geht nicht.

 

Entweder ein neues Kennzeichen, dann kann mit dem entstempelten am alten Auto bis 23.59 Uhr des Tages fahren.

Oder, wie es bei mir war, altes Auto zum Händler, gegen nen kleines Trinkgeld nen Leihwagen bekommen, mit allem Krempel zur Zulassungsstelle und dann den neuen Wagen geholt. Waren bei mir allerdings nur gut 20km Entfernung.

 

Gruß

 

PS. Augenzwinkernd meinte mein Verkäufer nur "Wo kein Kläger, da kein Richter", ob man es riskiert muss jeder selbst entscheiden

 

Dann zeig mir bitte die Textstelle, die das ausschließt. Denn wenn es nicht erlaubt ist, muss das ja irgendwo stehen

Themenstarteram 19. Februar 2018 um 21:21

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. Februar 2018 um 22:06:34 Uhr:

Zitat:

@huskycrosser schrieb am 19. Februar 2018 um 21:54:34 Uhr:

Warum muss man eigentlich solch einen Bullshit im Forum schreiben?

Zweifellos um sich dann so idiotische Kommentare wie Deinen durchlesen zu dürfen.

Man könnte auch sagen: weil Foren für genau so etwas da sind. Think about it!

Keine Ahnung, was dieser geistige Tiefflieger für ein Problem mit mir hat und warum er mich für sein persönliches Leid verantwortlich macht. Der soll woanders trollen, seinen Beitrag habe ich eben gemeldet. Schon hart wie man direkt mal völlig sinnfrei und grundlos angegangen wird.

@huskycrosser: Ich sage dir warum ich das hier anfrage: es geht schnell, ist kostenlos und man hat mehrere Meinungen von Leuten die das evtl. schonmal betroffen hat. Du kannst gerne mal bei mir in der Zulassung anrufen. Viel Spaß beim Warten. Du kannst gerne 50km fahren nur um eine Frage zu stellen: Merkst selbst was, oder? Ohne Worte.

@all: Das man mit entstempelten Kennzeichen bis 24:00 fahren darf ist mir bekannt. Bei mir kommt eben hinzu, dass die Kennzeichen ja eben nicht entstempelt sind, sondern schon wieder zugelassen sind und zwar auf das Neue. Ich fahre also mit auf ein anderes Auto zugelassenen Kennzeichen. Aber der Halter bin ja trotzdem ich. Also wenn etwas ist kann man mich ja identifizieren.

Es geht, zweiter Satz Schilder ist die Lösung. Ein Satz ungesiegelt für das alte Fahrzeug, ein Satz gesiegelt für das neue. Die jeweiligen Zeiten von ab- und Anmeldung der Fahrzeuge können sekundengenau nachvollzogen werden, also kein Thema. Es sind eben gerade NICHT zwei Fahrzeuge mit dem gleichen Kennzeichen zugelassen. Du darfst dann nur nicht die gesiegelten Kennzeichen am alten Fahrzeug anbringen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. Feb. 2018 um 22:9:49 Uhr:

Dann zeig mir bitte die Textstelle, die das ausschließt. Denn wenn es nicht erlaubt ist, muss das ja irgendwo stehen

...Eine von diesen Situationen ist ziemlich naheliegend: die Fahrt zur Zulassungsstelle, um das Auto an- oder abzumelden. Für den Weg zum Kfz-Amt braucht das Auto keine Zulassung. Außerdem sind auch alle anderen Fahrten, die in Zusammenhang mit der An- oder Abmeldung stehen, laut § 10 Abs. 4 FZV gesetzlich erlaubt. Dazu zählt zum Beispiel der Weg zur Hauptuntersuchung (HU) oder zur Sicherheitsüberprüfung. Auch Rückfahrten von der KFZ-Stelle nach der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs sind bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung zulässig, solange es zu diesem Zeitpunkt noch versichert ist oder das Kennzeichen nicht schon einem anderen Fahrzeug zugeteilt wurde Auszug aus einem Artikel der AutoZeitung vom 30.11.2017

Der von Dir fett markierte Satz steht im Gesetz so nicht.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. Feb. 2018 um 22:46:11 Uhr:

Der von Dir fett markierte Satz steht im Gesetz so nicht.

Das behaupte ich auch nicht, aber ich sollte eine Textstelle nennen. So steht es nunmal in diesem https://www.autozeitung.de/...eichen-fahren-ohne-zulassung-134010.html Artikel.

 

Meine Aussagen beziehen sich auch nur auf meine Erfahrung und mein Telefonat mit der zuständigen Zulassungsstelle.

Wenn jemand andere Erfahrungen gemacht hat oder eine andere Zulassungsstelle es anders handhabt kann es ja so gemacht werden.

 

Und zwecks Gesetz, ich wälze nicht zu jedem Thema das entsprechende Gesetz, ich bevorzuge den "kurzen Dienstweg", also Anruf, E-Mail etc. an die Leute die sich beruflich mit dem entsprechenden Thema befassen.

Dann sollte auch der ganze AUTO-Zeiungs-Text zitiert werden und nicht das Wichtigste ausgelassen werden.

Ungestempelte Kennzeichen: Fahren ohne Zulassung

Das Kennzeichen muss vorab von der Zulassungsbehörde zugeteilt worden sein, dabei ist eine vollständige Erfassung der Halter- und Fahrzeugdaten notwendig. Unter die Definition "zugeteilt" fallen auch Kennzeichen, die zur Wiederzulassung fahrzeugbezogen (!) reserviert wurden. Eine Wunschkennzeichen-Reservierung, etwa auf der Homepage der Zulassungsbehörde, reicht hingegen nicht aus!

Oder den § 10 Abs. 4 FZV lesen:

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Zitat:

@Caliban18 schrieb am 19. Februar 2018 um 22:06:49 Uhr:

Ob entstempelt oder nicht, es würde 2x mal das selbe Kennzeichen für unterschiedliche Fahrzeuge existieren und das geht nicht.

Hä? Wieso?

Gruß Metalhead

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Mit entstempeltem Kennzeichen vom Händler zur Zulassungsstelle?