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Mit diesem Schaden fahren erlaubt?

Themenstarteram 14. September 2022 um 12:25

Hallo, hier geht es um den folgenden Schaden:

Das Licht hinten leuchtet rot, wenn das Plastikding da eingeklemmt bleibt.

Falls fahren nicht erlaubt, nach Wechsel des Rücklichtes oder erlaubt?

Stossfänger und Rückleuchte
Seite
Heckleuchte
+2
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49 Antworten

Ey, ich habe gerade gegessen!

;)

:D.

Gibt schlimmeres...Bekomme ab und zu Filmchen/Bilder aus USA, was da so rumfährt. (dieser nicht)

71-rostlaube

Mein 700 Euro Seat. Ist vor paar Jahren mal einer in die Seite gedonnert, und war etwas zerknittert. (1400 Schaden) So zum TÜV gefahren, Unfall wurde im Bericht vermerkt. Dann zum Vorschlaghammer gegriffen, Spachtel, Lack, Tür für nen Fuffi, und so sieht er heute Abend noch aus.

8-seite
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Ich könnte mir vorstellen, dass es in diesem Zustand beim TÜV Probleme geben dürfte, weil das Rad zu weit über den Radlauf hinaus ragen dürfte.

Es wäre auch wichtig zu prüfen, ob da noch der volle Federweg gegeben ist. Also das Fahrzeug vorn rechts und hinten links auf einen Block (Felge, Rad o.ä.) stellen, damit die Achsen verschränkt sind.

In diesem Zustand müsen die eingefederten Räder freigängig sein, dürfen also nicht an Karosserieteilen anliegen. Das dürfte bei dem Schaden möglicherweise nicht gegeben sein

Ist das der Fall, müsste der Radlauf zumindest soweit gerichtet werden, dass Freigängigkeit und Radabdeckung gegeben sind.

Und dann den Rostschutz nicht vergessen.

Durchschnittliches pariser Fahrzeug :D

 

Kotflügel wieder etwas rausziehen, dass das Rad auch wirklich ganz abgedeckt ist, Rücklicht ersetzen = freie Fahrt.

Ich würden direkt eine Dose Grundierung und roten Lack kaufen, lass es gar nicht erst rosten!!! Egal wie es aussieht, sofort drüber damit. Vorher die "Lackbruchkanten" abschleifen. Innenseite vom Kotflügel nicht vergessen, da kannste Lack und dann Unterbodenwachs drauf klatschen.

Die Stoßstange muss wieder mit dem Kotflügel verbunden sein da tun es aber auch Kabelbinder.

 

 

Wenn keine Tragende Struktur hinterm Stoßfänger vernichtet wurde, sollte es sogar mit der HU klappen.

Eine Frage habe ich dazu, sieht mir schwer nach Fremdverschulden aus. Möchtest du einfach weiterfahren bis die Versicherung bezahlt hat und dann fachmännisch reparieren lassen oder einfach nur das Licht ersetzen und bis zum Ende weiterfahren, dir das Geld für den Schaden in die Tasche stecken?

Die fachmännische Reparatur wird die Versicherung nicht zahlen, dass sieht mir doch sehr nach wirtschaftlichem Totalschaden aus?!

Ist es. Ausbeulen, bisserl Farbe drauf und neues Rücklicht, fertig.

Zitat:

@hk_do schrieb am 14. September 2022 um 17:45:00 Uhr:

Richtig ist, dass die Frage "gibt es damit eine Plakette" von den gleichen Kriterien abhängt wie die Frage "darf man damit so weiter fahren".

Ob es die Plakette abhängt würde bei mir jedenfalls von den Kriterien abhängen, die ich oben schon gepostet hatte.

Ein reines "das sieht ja fürchterlich aus!" wäre jedenfalls kein Ausschlusskriterium. Schließlich sind wir Techniker und keine Optiker ;)

Stimmt, die Kriterien hast du genannt und es sind auch genau diese. Wenn ich aber sehe, wie schnell der TÜV an solchen Stellen Rost zum scharfkantigen Problem für die Sicherheit erklärt, dann sind wir hier so was von klar dabei.

Themenstarteram 14. September 2022 um 23:39

Zitat:

@detten83 schrieb am 14. September 2022 um 20:53:55 Uhr:

Eine Frage habe ich dazu, sieht mir schwer nach Fremdverschulden aus. Möchtest du einfach weiterfahren bis die Versicherung bezahlt hat und dann fachmännisch reparieren lassen oder einfach nur das Licht ersetzen und bis zum Ende weiterfahren, dir das Geld für den Schaden in die Tasche stecken?

Ne da irrst du dich, es ist Eigenverschulden und der Unfallpartner ist eine Leitplanke (gedreht im Gebirge). Werde da die Tage mehr threads erstellen für Ratschläge was machen, richten, verkaufen, etc.

Ah ein Dreher, gut das erklärt die Streifen, bzw Schleifspuren. Ärgerlich...

Solange es keine Scharfen Kanten gibt und am Rad / Aufhänung ect, nix is würde ich meinen, das geht. Eventuell das Licht direkt ersetzten weil Gesplittert.

Sobald du Scharfkantige stellen hast darfst du eigentlich nicht mehr fahren. Bin mal 1000 KM nach nem Unfall mit Stück fehlender Schürze gefahren. Morgens Unfall (ohne Fremdbeteiligung), Schaden vorne Links. hat ne Ecke von der Schürze abgerissen. So 500km in Die Schweiz und zurück. Nächster Morgen in der Werkstatt hat mich der FOH dann erstmal aufgeklärt das ich Schwein hatte nicht angehalten worden zu sein, eben wegen Scharfer Kanten wo die Schürze Beschädigt war.

Wird hier ähnlich sein, denke ich.

Scharfe Kanten dürfen natürlich nicht sein. Mit dem Licht gibt es auch Möglichkeiten ohne dass man mit den Sheriffs Stress bekommt. Ist allerdings nicht Tüv-fähig. Mir ist vor Jahren mal in Slowenien ein Geländewagen heftig ins Heck gedonnert. Die Werkstatt hat den Wagen in 2 Tagen wieder für die Heimfahrt in Schuss gebracht, allein die linke Heckbeleuchtung war nicht auf die Schnelle aufzutreiben. Die haben das Glas komplett entfernt und wasserdicht das Gehäuse mit den entsprechenden weißen, gelben und roten Folien bezogen. Bis ich mein neues Auto hatte, bin ich noch ein halbes Jahr ca. 15.000 km unbehelligt in Deutschland herum gefahren und hatte dabei öfter die Polizei neben oder hinter mir.

An der Radkappe sind ein paar Schlieren... sieht zumindest auf dem Foto so aus.

Ggf. als das Radlager und Radaufhängung prüfen lassen; das nimmt schnell Schaden, wenn das Rad einen Treffer bekommt.

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