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Mit diesem Schaden fahren erlaubt?

Themenstarteram 14. September 2022 um 12:25

Hallo, hier geht es um den folgenden Schaden:

Das Licht hinten leuchtet rot, wenn das Plastikding da eingeklemmt bleibt.

Falls fahren nicht erlaubt, nach Wechsel des Rücklichtes oder erlaubt?

Stossfänger und Rückleuchte
Seite
Heckleuchte
+2
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... ein klares Ja oder NEIN darf Dir hier keiner geben da wären wir aber nah an verbindlicher Restauskunft.

Das Seitenteil etwas zurückbeulen und eventuell verbleibende scharfe Kanten mit Ducttape sichern, sowie Rücklicht austauschen, dann kanns weitergehen...

Edit, dass ich das sagen muss: Laienmeinung, bzw. wie es dieser Laie eben machen würde.

Kriterien wären für mich:

- ist die Radabdeckung noch vorschriftsmäßig?

- ist die Freigängigkeit des Rades bei vollständigem Einfedern noch gegeben?

- sind etwa Reifen und/oder Rad auch beschädigt?

- sind scharfkantige Stellen vorhanden?

Dass das Rücklicht auszutauschen ist dürfte ja wohl unstrittig sein, ansonsten würde ich bei "ja/ja/nein/nein" den Schaden mehr als optisches und weniger als technisches Problem sehen.

Man sollte es schon machen (lassen), sonst rostet es bald fürchterlich. Ist doch ein schönes Auto.

Meinst du als Fahrt zur nächsten Werkstatt oder für immer?

Im ersten Fall würde ich sagen ja, im zweiten nein.

Themenstarteram 14. September 2022 um 13:56

Zitat:

@Astradruide schrieb am 14. September 2022 um 14:30:05 Uhr:

... ein klares Ja oder NEIN darf Dir hier keiner geben da wären wir aber nah an verbindlicher Restauskunft.

Und wer sollte dich anzeigen? Außerdem ist es keineswegs eine verbindliche Rechtsauskunft, wenn jemand zB sagt : man darf nicht ohne Scheinwerfer fahren.

Zudem, wer sagt überhaupt, dass ich mich zB in der BRD aufhalte?

Dein Beitrag war unnötig, danke.

Wo du dich aufhältst ist für uns nicht relevant, da MT deutschem Recht unterliegt.

 

Zum Thema: Rad ist abgedeckt und scharfe Kanten kann ich auch nicht erkennen - was nicht heißt dass keine da sind. Mit neuem Rücklicht sehe ich keine Probleme. Im Interesse des Werterhalts würde ich das trotzdem machen lassen.

Zitat:

@chemolf3 schrieb am 14. September 2022 um 15:56:52 Uhr:

...

Und wer sollte dich anzeigen?

Darum geht nicht. MT verbietet über sein Hausrecht (Punkt 5..3): https://www.motor-talk.de/info/nutzungsbedingungen#p2 Rechtsberatung. Und das könnte der Fall sein, wenn für einen nur individuell zu beurteilenden Sachverhalt konkreter rechtlicher Rat gegeben wird.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 14. September 2022 um 14:30:05 Uhr:

... ein klares Ja oder NEIN darf Dir hier keiner geben da wären wir aber nah an verbindlicher Restauskunft.

Denn hier lautet die Frage ja nicht, ob mit oder ohne Rücklicht gefahren werden darf, sondern es geht um eine Einschätzung Deines Schadens. Und da wird es nur Meinungen, aber kein klares "erlaubt" oder "nicht erlaubt" geben.

Zitat:

@chemolf3 schrieb am 14. September 2022 um 15:56:52 Uhr:

Zudem, wer sagt überhaupt, dass ich mich zB in der BRD aufhalte?

Unerheblich, mit der Nutzung stimmst Du Deutschem Recht zu.

Zitat:

@chemolf3 schrieb am 14. September 2022 um 15:56:52 Uhr:

...

Dein Beitrag war unnötig, danke.

Deiner auch.

Würde da evtl noch checken, ob Radaufhängung, Federn, Tank oder sonstige sicherheitsrelevante Teile beschädigt wurden und evtl wirds Probleme beim Einbau des neuen Lichts geben. Wahrscheinlich sind Schraubenlöcher o.ä. nicht mehr da, wo sie hingehören.

Ich denke, mit dem Schaden (auch wenn das Rücklicht repariert ist), gibt es keinen frischen TÜV. Und das sollte dann auch die Frage beantworten.

Richtig ist, dass die Frage "gibt es damit eine Plakette" von den gleichen Kriterien abhängt wie die Frage "darf man damit so weiter fahren".

Ob es die Plakette abhängt würde bei mir jedenfalls von den Kriterien abhängen, die ich oben schon gepostet hatte.

Ein reines "das sieht ja fürchterlich aus!" wäre jedenfalls kein Ausschlusskriterium. Schließlich sind wir Techniker und keine Optiker ;)

Würde ich auch weiterfahren, nichts schlimmes zu erkennen. Allerdings würde ich die Innenverkleidung abnehmen, stabiles Rundholz, und die "Delle" mit Hammer nach außen prügeln. Rote Farbe auf die blanken Stellen, und hält erstmal ne Weile.

Zitat:

@hk_do schrieb am 14. September 2022 um 17:45:00 Uhr:

...

Ein reines "das sieht ja fürchterlich aus!" wäre jedenfalls kein Ausschlusskriterium. Schließlich sind wir Techniker und keine Optiker ;)

Genau, denn dann dürften manche Fahrzeug-Modelle gar keinen TÜV bekommen :D;).

*Duck und weg*

Hat jetzt jemand "Fiat Multipla" gesagt? :D

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