Mit diesem Schaden fahren erlaubt?
Hallo, hier geht es um den folgenden Schaden:
Das Licht hinten leuchtet rot, wenn das Plastikding da eingeklemmt bleibt.
Falls fahren nicht erlaubt, nach Wechsel des Rücklichtes oder erlaubt?
49 Antworten
Zitat:
@chemolf3 schrieb am 14. September 2022 um 14:25:08 Uhr:
Hallo, hier geht es um den folgenden Schaden:Das Licht hinten leuchtet rot, wenn das Plastikding da eingeklemmt bleibt.
Falls fahren nicht erlaubt, nach Wechsel des Rücklichtes oder erlaubt?
Warum fährst du nicht zur Polizei oder TüV (in welchem Land auch immer du bist) und holst dir da eine Auskunft. Die können sich das anschauen. Hier im Forum können wir nur Bilder in Betracht ziehen und das ist wie in einer Glaskugel schauen.
KFZ ist NICHT verkehrssicher, Beleuchtung geht nicht so, wie es vorgeschrieben ist ... dass ist das Problem.
Ein Rücklicht für nen Clio hat man in 1-2 Tagen Zuhause und in 10 Minuten ausgetauscht, was sogar meine Mutter schaffen könnte. Das ist jetzt also kein Argument, an dem man sich aufhängen sollte.
Vielleicht klammert man diese Lappalie deswegen einfach besser aus.
Zur Polizei oder Prüforganisation zur Beurteilung der Verkehrssicherheit damit zu fahren würde ich grundsätzlich als eher schlechte Idee bezeichnen. Unabhängig davon, dass die meisten (mich eingeschlossen) meinen, der Schaden ist keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit: wenn Polizei oder Prüforganisation das anders sehen, ist dein Fahrzeug jetzt dokumentiert "Verkehrsunsicher" und darf nicht weiter bewegt werden. Das würde dann als Konsequenz für einen selbst bedeuten: schauen, wie man sich und das Fahrzeug da wieder weg bekommt. Stress und Kosten, die man gut und gerne vermeiden kann. Dazu sind eben nur wenige, hier nun gut beschriebene Handgriffe von Zuhause aus notwendig.
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Und so gehen die "Meinungen" hier auseinander.
Womöglich kommt einer hier um die Ecke und sagt, betreibst dieses KFZ
müssten sofor 150,- Euro Strafe und ein Punkt her oder gar Fahrerlaubnis
entzug auf Lebenszeit.
Wenn du das KFZ so betreibst, die Beleuchtung funktionier, kann dir die Staatsmacht
vielleicht eine Mängelmeldung verpassen, mt der Aufforderung die beschädigte
Beleuchtungseinheit zeitnah zu ersetzen, mehr aber auch nicht.
Und nein eine Weiterfahrt zu untersagen können die auch nicht.
Tom
Oh doch, das können die. Ist die Polizei der Meinung, das Auto ist wegen scharfer Kanten eine Gefährdung für die Verkehrssicherheit, können, dürfen und müssen sie das Fahrzeug vor Ort stillegen, bzw die Weiterfahrt untersagen.
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 16. September 2022 um 10:25:22 Uhr:
KFZ ist verkehrssicher, Beleuchtung geht, wo ist das Problem ?
und das glaubst mal so aus der Hüfte geschossen anhand von 4 Fotos beurteilen zu können??
"Beleuchtung geht" ist auch so'n Punkt.. kein riesen Thema, aber geht da wirklich alles, hast du's selber gesehen?
wollen wir jetzt hier Erbsen zählen ?
Der KFZ Betreiber wird schon wissen ob die einzelne Beleuchtung funktioniert,
wenn eine Birne defekt, wird dieser diese schon wechseln.
Tom
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 16. September 2022 um 12:24:40 Uhr:
wollen wir jetzt hier Erbsen zählen ?Der KFZ Betreiber wird schon wissen ob die einzelne Beleuchtung funktioniert,
wenn eine Birne defekt, wird dieser diese schon wechseln.Tom
Ich glaube du zählst hier die Erbsen. Du machst dir das ein bisschen zu einfach.
Hauptsache mal schnell einen Beitrag geschrieben.
Das ist weder hilfreich noch richtig
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 16. September 2022 um 11:44:57 Uhr:
Und nein eine Weiterfahrt zu untersagen können die auch nicht.Tom
Du musst es ja wissen.
Das geht schneller als Du glaubst.
Das gesplittere Rücklicht könnte als erhöhte Verletztungsgefahr ausgelegt werden, das kann schon Probleme geben.
Jawoll . Es konnten sich spielende Kinder ( immer gerne genommen , auch Rollstuhlfahrer etc ) auf dem Parkplatz dran schneiden .
Ein Vogel könnte ein Nest ins Rücklicht bauen und wenn der Karton wegfährt ist er obdachlos .
Tausende Gefahren gehen von diesem Schaden am Auto aus .
Zitat:
@ME1200 schrieb am 16. September 2022 um 16:01:27 Uhr:
Jawoll . Es konnten sich spielende Kinder ( immer gerne genommen , auch Rollstuhlfahrer etc ) auf dem Parkplatz dran schneiden .
Ein Vogel könnte ein Nest ins Rücklicht bauen und wenn der Karton wegfährt ist er obdachlos .
Tausende Gefahren gehen von diesem Schaden am Auto aus .
Ganz falsch ist das ja nun nicht. Ein kleiner "Streifer" bei dem der Fußgänger u.U. noch nicht mal umgefallen wäre, kann schon mit Scharfen Bruchkannten einen Schnitt verursachen, oder bei einem etwas stärkerem "Bums" zusätzliche Schnittwunden zusätzlich zum Aufprall / Sturz.
Wie wahrscheinlich das ist, ist doch nicht maßgebend. Die Geahr "Ärger" mit den Blauen zu bekommen ist nicht von der Hand zu weisen.
Ich würde es nicht riskieren und das Glas schnellstmöglich Tauschen. Bekommst du doch auffem Schrott nachgeschmissen sowas.